elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
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gering anzusehen. Die laufenden Kosten liegen bei bis zu 6 % <strong>des</strong> Umsatzes je nach gewählter<br />
Zahlungsmethode. Da nicht bekannt ist, wie die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen diese<br />
Systeme nutzen werden, ist eine Aussage über die laufenden Kosten nicht möglich.<br />
d) Kosten für die Beschaffung und den Betrieb von Scannern<br />
Das Scannen ist einer der kostenrelevanten Teilbereiche der <strong>elektronische</strong>n Aktenführung. Zur<br />
Vermeidung der parallelen Führung von Papier- und <strong>elektronische</strong>n Akten (E-Akten), müssen<br />
Dokumente, auf die regelmäßig zugegriffen wird, sowie Posteingänge digitalisiert werden.<br />
Die Kosten für einen Hochleistungsscanner liegen bei 10 000 bis 40 000 Euro.<br />
In kleineren Behörden lassen sich diese Scanner nicht auslasten, so dass hier von Verwaltungszusammenschlüssen<br />
auszugehen ist. Als durchschnittlicher Kostenansatz werden 20 000 Euro bei<br />
1 000 Beschäftigten geschätzt. Es wird angenommen, dass sich die geringeren Kosten bei größeren<br />
Behörden und die Mehrkosten bei kleineren Einheiten gegenseitig ausgleichen. Da die Sozialversicherungsträger<br />
und die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit bereits weitgehend über entsprechende Infrastruktur<br />
verfügen, werden nur die Kosten für die unmittelbare Bun<strong>des</strong>verwaltung berechnet: Bei<br />
190 000 Beschäftigten liegen die Anschaffungskosten für Scanner bei ca. 3,8 Millionen Euro.<br />
Hinzu kommen Schulungen für das eingesetzte Personal. Dabei wird angenommen, dass eine viertägige<br />
Schulung für drei Beschäftigte <strong>des</strong> mittleren Dienstes pro Bun<strong>des</strong>behörde notwendig ist. Bei<br />
160 Behörden, 8 Stunden Schulung pro Tag und Lohnkosten von 24,50 Euro fallen einmalige<br />
Schulungskosten in Höhe von 376 000 Euro an. Außerdem werden rund 50 000 Euro für einen<br />
externen Trainer in den ersten Schulungen veranschlagt. Die Wartungskosten betragen durchschnittlich<br />
etwa 5 000 bis 9 000 Euro jährlich pro Behörde und somit insgesamt ca. 1,1 Millionen<br />
Euro pro Jahr. Es kommt zu keinen laufenden Personalkosten, da der zusätzliche Arbeitsaufwand<br />
durch bestehende Personalkapazitäten gedeckt werden kann.<br />
e) Kosten für die Einführung der E-Akte<br />
In der Bun<strong>des</strong>verwaltung ist die <strong>elektronische</strong> Aktenführung in Teilbereichen bereits umgesetzt.<br />
Vielfältige und unterschiedliche Lösungen erschweren die Schätzung.<br />
Um die <strong>elektronische</strong> Akte effektiv im Verwaltungsvollzug nutzen zu können, wird ein Dokumentenmanagementsystem<br />
(DMS) benötigt. Sollen die Akten nicht nur verwaltet, sondern auch in die<br />
laufenden Vorgänge eingebunden werden, bedarf es zusätzlich der Funktionalität eines Vorgangsbearbeitungssystems<br />
(VBS). Beide Systeme sind nicht Regelungsgegenstand <strong>des</strong> Gesetzentwurfs,<br />
jedoch werden die Kosten hier ausgewiesen, da sie bei einer wirtschaftlich und verwaltungsorganisatorisch<br />
sinnvollen Umsetzung anfallen und nur so auch volle Entlastungseffekte erzielt werden.<br />
<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />
Insgesamt sind schätzungsweise 190 000 Beschäftigte in der unmittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung potentiell<br />
von der Einführung der E-Akte betroffen. Davon ausgehend, dass rund 10 % keine Akten<br />
nutzen oder bereits mit der E-Akte arbeiten, verbleiben 171 000 Beschäftigte.<br />
Für die Anschaffung der E-Akte sind als einmalige Investitionskosten pro Beschäftigtem 150 Euro<br />
für das DMS und das VBS (25,6 Millionen Euro) anzusetzen. Darüber hinaus fallen 250.000 Euro<br />
einmalige Anschaffungskosten pro 1 000 Beschäftigten für die Hardware an, wenn eine zentrale<br />
Lösung gewählt wird (42,7 Millionen Euro). Für einmalige Projektkosten – behördenintern oder<br />
extern – ist mit 500 000 Euro pro 1 000 Beschäftigten zu rechnen (85,3 Millionen Euro). Für Schulungen<br />
der Mitarbeiter werden durchschnittlich zwei Tage angesetzt, ausgehend von einmaligen<br />
Kosten in Höhe von 518,40 Euro pro Beschäftigten (16 Stunden zu 32,40 Euro) ergeben sich hier<br />
Kosten in Höhe von 88,5 Millionen Euro.<br />
Insgesamt liegen die einmaligen Einführungskosten damit bei 242 Millionen Euro für den Bund.