elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern
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Auf Grundlage dieser Modellrechnung könnten langfristig die jährlichen Entlastungen in der Verwaltung<br />
die Betriebskosten der neuen IT-Verfahren um rund 930 Millionen Euro übersteigen. Unter<br />
bestimmten Annahmen zum zeitlichen Verlauf der Be- und Entlastung wird 9 Jahre nach Umsetzungsbeginn<br />
die jährliche Entlastung die Belastung übersteigen und sich somit eine positive<br />
Netto-Entlastung ergeben. Bei dem unterstellten Modell sind die notwendigen Investitionen nach<br />
etwa 14 Jahren amortisiert. Entscheiden sich mehr Behörden bereits zu Beginn ihre Prozesse umzustellen,<br />
so können Entlastungspotenziale deutlich früher erreicht werden.<br />
Länder (inklusive Kommunen)<br />
Neben den in den Blöcken 1 und 2 enthaltenen Berechnungen <strong>des</strong> Erfüllungsaufwan<strong>des</strong> sind die<br />
Kommunen insbesondere von der Vorgabe der Georeferenzierung betroffen.<br />
Der Zusatzaufwand, um Felder mit Geokoordinaten vorzusehen, ist bei der Konzeption oder Überarbeitung<br />
eines Registers zwar als marginal anzusehen, allerdings sind bei den insbesondere relevanten<br />
kommunalen Melderegistern für eine manuelle Fehlerkorrektur bei ca. 5 % der Adressen<br />
einmalige Personalkosten von ca. 554 000 Euro für die Überarbeitung aller Melderegister anzusetzen<br />
(82 Millionen Einwohner, durchschnittliche Arbeitszeit von 20 Sekunden pro Adresse und<br />
Lohnsatz von 24,30 Euro pro Stunde). Die Kosten verteilen sich über einen langen Zeitraum, da die<br />
Register nur bei Bedarf überarbeitet werden. Die Arbeiten führen gleichzeitig zu einer Qualitätsverbesserung<br />
der gespeicherten Adressdaten.<br />
<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />
Weiterer Erfüllungsaufwand ist insbesondere mit den Regelungen in den übrigen Änderungsartikeln<br />
<strong>des</strong> Gesetzentwurfs verbunden.<br />
Durch den Wegfall von Unterschriftserfordernissen <strong>des</strong> Bürgers entfällt auch für die Verwaltung<br />
die Vorgabe, die Belehrung <strong>des</strong> Antragstellers über den onlinefähigen Personalausweis schriftlich<br />
bestätigen zu lassen. Bei rund 5,7 Millionen Personalausweisanträgen pro Jahr werden jeweils 6<br />
Sekunden pro Unterschrift eingespart. Unterstellt man einen Lohnsatz von 21,20 Euro, so ergibt<br />
sich eine Gesamteinsparung von maximal 201 400 Euro. Hinzu kommen die Fälle der nachträglichen<br />
Beantragung der Online-Fähigkeit <strong>des</strong> Personalausweises (ca. 10 % aller Fälle), die zusätzlich<br />
bis zu 20 000 Euro Ersparnis einbringen.<br />
Im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung wird auf die Pflicht zur Einreichung <strong>des</strong> betrieblichen<br />
Ausbildungsplans verzichtet. Neben dem Verzicht auf die postalische Übersendung <strong>des</strong>