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elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

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Auf Grundlage dieser Modellrechnung könnten langfristig die jährlichen Entlastungen in der Verwaltung<br />

die Betriebskosten der neuen IT-Verfahren um rund 930 Millionen Euro übersteigen. Unter<br />

bestimmten Annahmen zum zeitlichen Verlauf der Be- und Entlastung wird 9 Jahre nach Umsetzungsbeginn<br />

die jährliche Entlastung die Belastung übersteigen und sich somit eine positive<br />

Netto-Entlastung ergeben. Bei dem unterstellten Modell sind die notwendigen Investitionen nach<br />

etwa 14 Jahren amortisiert. Entscheiden sich mehr Behörden bereits zu Beginn ihre Prozesse umzustellen,<br />

so können Entlastungspotenziale deutlich früher erreicht werden.<br />

Länder (inklusive Kommunen)<br />

Neben den in den Blöcken 1 und 2 enthaltenen Berechnungen <strong>des</strong> Erfüllungsaufwan<strong>des</strong> sind die<br />

Kommunen insbesondere von der Vorgabe der Georeferenzierung betroffen.<br />

Der Zusatzaufwand, um Felder mit Geokoordinaten vorzusehen, ist bei der Konzeption oder Überarbeitung<br />

eines Registers zwar als marginal anzusehen, allerdings sind bei den insbesondere relevanten<br />

kommunalen Melderegistern für eine manuelle Fehlerkorrektur bei ca. 5 % der Adressen<br />

einmalige Personalkosten von ca. 554 000 Euro für die Überarbeitung aller Melderegister anzusetzen<br />

(82 Millionen Einwohner, durchschnittliche Arbeitszeit von 20 Sekunden pro Adresse und<br />

Lohnsatz von 24,30 Euro pro Stunde). Die Kosten verteilen sich über einen langen Zeitraum, da die<br />

Register nur bei Bedarf überarbeitet werden. Die Arbeiten führen gleichzeitig zu einer Qualitätsverbesserung<br />

der gespeicherten Adressdaten.<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />

Weiterer Erfüllungsaufwand ist insbesondere mit den Regelungen in den übrigen Änderungsartikeln<br />

<strong>des</strong> Gesetzentwurfs verbunden.<br />

Durch den Wegfall von Unterschriftserfordernissen <strong>des</strong> Bürgers entfällt auch für die Verwaltung<br />

die Vorgabe, die Belehrung <strong>des</strong> Antragstellers über den onlinefähigen Personalausweis schriftlich<br />

bestätigen zu lassen. Bei rund 5,7 Millionen Personalausweisanträgen pro Jahr werden jeweils 6<br />

Sekunden pro Unterschrift eingespart. Unterstellt man einen Lohnsatz von 21,20 Euro, so ergibt<br />

sich eine Gesamteinsparung von maximal 201 400 Euro. Hinzu kommen die Fälle der nachträglichen<br />

Beantragung der Online-Fähigkeit <strong>des</strong> Personalausweises (ca. 10 % aller Fälle), die zusätzlich<br />

bis zu 20 000 Euro Ersparnis einbringen.<br />

Im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung wird auf die Pflicht zur Einreichung <strong>des</strong> betrieblichen<br />

Ausbildungsplans verzichtet. Neben dem Verzicht auf die postalische Übersendung <strong>des</strong>

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