31.12.2012 Aufrufe

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

elektronische Vorab-Fassung* - des Bundesministerium des Innern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 11 -<br />

Über die Entlastung durch den Ersatz der Schriftform hinaus ergibt sich eine konkrete Entlastung<br />

für die Wirtschaft aus der Änderung <strong>des</strong> BStatG, die Unternehmen verpflichtet, bis auf Härtefälle<br />

ihre Daten online zu übermitteln, sofern solche Verfahren vorhanden sind. Diese Vorgabe entlastet<br />

die Unternehmen um rund 15 Millionen Euro jährlich.<br />

Die Änderungen <strong>des</strong> Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung bewirken eine weitere<br />

Entlastung für die Wirtschaft, da die Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen auf die Einreichung<br />

eines Ausbildungsplans verzichten können. Ausgehend von 555 000 Ausbildungsverträgen pro Jahr<br />

und einem reduzierten Aufwand in 90 % aller Fälle für Kopieren, Archivieren und Verteilen der<br />

Ausbildungspläne ergibt sich eine Ersparnis von vier Minuten pro Fall. Legt man für die Berechnung<br />

der Kosten den durchschnittlichen Lohnsatz über alle Wirtschaftszweige (30,20 Euro) zu<br />

Grunde und berücksichtigt zudem den Wegfall der Portokosten von jeweils 2 Euro in diesen Fällen,<br />

ergibt sich eine Einsparung von insgesamt 2 Millionen Euro pro Jahr.<br />

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung<br />

Dem Bund und gegebenenfalls auch den Ländern und Gemeinden entstehen für die Anpassung von<br />

vorhandenen IT-Lösungen Kosten, die aufgrund der unterschiedlichen Gestaltung der jeweiligen<br />

Verfahren derzeit noch nicht konkret beziffert werden können. Eine wirkungsvolle und nachhaltige<br />

Umsetzung dieses Gesetzes ist wegen der Größe und Komplexität der umzusetzenden Veränderungen<br />

nur schrittweise und über Jahre hinweg möglich. Die Umstellung <strong>des</strong> Verwaltungshandelns auf<br />

<strong>elektronische</strong> Abläufe wird nicht erst durch diesen Gesetzentwurf initiiert, sondern es handelt sich<br />

um einen bereits laufenden Prozess, für den bereits derzeit erhebliche Mittel im Bun<strong>des</strong>haushalt<br />

veranschlagt werden. Der Gesetzentwurf soll auch einen Anstoß zu mehr Effizienz durch ein koordiniertes<br />

Vorgehen sowie durch Standardisierung bzw. Harmonisierung von Prozessen und IT geben.<br />

Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird in die Gespräche zur Haushaltsaufstellung eingebracht<br />

werden. Die Mehraufwendungen werden grundsätzlich durch entstandene Entlastungen bei<br />

der Haushaltsaufstellung der Folgejahre kompensiert.<br />

Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht konkret beziffern, denn hierfür wäre es erforderlich, dass<br />

jede betroffene Behörde zunächst den bereits erreichten Umsetzungsstand erhebt und die noch zu<br />

treffenden Maßnahmen, die Art und Weise der Durchführung (zentral/dezentral) und den jeweiligen<br />

Umsetzungszeitraum festlegt. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass viele Projekte (z. B. zur<br />

<strong>elektronische</strong>n Akte) bereits begonnen oder geplant und damit bereits in der Finanzplanung berücksichtigt<br />

sind. Auch ist wegen der in den Vorschriften vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten<br />

nicht jede Behörde von allen Verpflichtungen betroffen. Zudem ist wegen <strong>des</strong> langen Umsetzungszeitraums<br />

zu berücksichtigen, dass aufgrund der Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

teilweise andere Produkte zum Einsatz kommen werden als die heute auf dem<br />

Markt verfügbaren. Über deren Leistungsvermögen und Preis kann heute noch nichts bekannt sein.<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Vorab</strong>-Fassung<br />

Die nachfolgende Aufstellung für die Haushaltsausgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kann daher nur erste grobe<br />

Anhaltspunkte für die zu erwartenden Haushaltsausgaben liefern. Sie basiert auf den Schätzungen<br />

zum Erfüllungsaufwand. Die für die Ermittlung <strong>des</strong> Erfüllungsaufwands anzuwendende Methodik<br />

unterscheidet sich von der Berechnung von Haushaltsausgaben. Die in den einzelnen Behörden<br />

konkret anfallenden Kosten sind nicht bekannt und konnten mit verhältnismäßigem Aufwand auch<br />

nicht ermittelt werden. Der bisherige heterogene Stand der Planungen und Umsetzungen in den<br />

einzelnen Behörden konnte ebenfalls nicht berücksichtigt werden; so lässt z. B. die aktuelle Abfrage<br />

zur Einführung der <strong>elektronische</strong>n Akte keine Rückschlüsse auf die Akzeptanz und Intensität<br />

der Nutzung oder die Roll-Out-Fähigkeit der Systeme zu. Daher musste auf ein vereinfachtes statistisches<br />

Modell zurückgegriffen werden. Dabei werden Modellrechnungen auf der Basis vorhandener<br />

statistischer Daten verwendet, die unter bestimmten Annahmen zu bestimmten Ergebnissen<br />

führen. Mangels Kenntnis der konkreten Gegebenheiten in den einzelnen Behörden können diese<br />

bei der Ermittlung <strong>des</strong> Erfüllungsaufwands nicht berücksichtigt werden. Diese sind jedoch entscheidend<br />

für die letztlich anfallenden Kosten. Es wird außerdem jeweils die wirtschaftlichste Um-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!