Eine Frage der Ehre - Kurt Viebranz Verlag
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die im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> jetzigen Landesregierung vereinbarte Verwaltungsstrukturreform und Kabinettsbeschluss<br />
beschlossene Umsetzung bis zur Kommunalwahl im Mai 2008 hat in den zurückliegenden<br />
Monaten für sehr viel Unruhe in den hiervon betroffenen Verwaltungen geführt. Zum besseren Verständnis:<br />
Es handelt sich nicht um eine Gebietsreform, son<strong>der</strong>n um eine Verwaltungsreform, die zum Inhalt<br />
hat, dass ca. 60 Verwaltungen, die bisher landesweit zuständig waren für weniger als 8.000 Einwohner,<br />
aufgelöst werden müssen. Dies betrifft auch unser Amt, da die Verwaltung lediglich, wenn auch erfolgreich<br />
und kostengünstig nur für 5.600 Einwohner in unseren beiden Gemeinden zuständig war.<br />
Unser Amt hatte die Wahl, sich zu entscheiden zwischen einer Verwaltungsgemeinschaft mit einer an<strong>der</strong>en<br />
amtsfreien Gemeinde o<strong>der</strong> Stadt, o<strong>der</strong> dem Beitritt zu einem an<strong>der</strong>en Amt. Die eingesetzte Lenkungsgruppe<br />
wurde im Dezember 2005 durch Beschluss bei<strong>der</strong> Gemeindevertretungen und durch den Amtsausschuss<br />
beauftragt, zunächst konkrete Beitrittsverhandlungen mit dem Amt Hohe Elbgeest zu führen.<br />
Da die Verhandlungen zu einem positiven und nachvollziehbarem Ergebnis führten, beschloss die<br />
Gemeindevertretung von Aumühle in öffentlicher Sitzung am 02. März 2006 fast einstimmig, dem Amt<br />
Hohe Elbgeest beizutreten. Dieser Beschluss muss auch in allen an<strong>der</strong>en Gemeinden <strong>der</strong> beiden Ämter<br />
getroffen und dann von beiden Amtsausschüssen bestätigt werden.<br />
Wenn <strong>der</strong> Kreistag und das Innenministerium des Landes dem Vertragsentwurf zustimmen, kann die interne<br />
Umsetzung vorbereitet werden, so dass <strong>der</strong> Beitritt zum 01.01.2008 erfolgen kann. Vorrangiges<br />
Ziel ist es, im Rathaus von Aumühle eine Bürgerservicestelle auf Dauer und eine Außenstelle <strong>der</strong> künftigen<br />
größeren Amtsverwaltung zumindest für einen längeren Übergangszeitraum einzurichten und zu<br />
unterhalten.<br />
Beide Gemeinden behalten ihre ehrenamtlichen Bürgermeister, ihre Gemeindevertretungen und ihre<br />
Planungs- und Finanzhoheit.<br />
Ein weiteres Thema in <strong>der</strong> GV am 02.03.2006 war die Einrichtung eines Ruheforstes in einem Teilbereich<br />
des Sachsenwaldes als letzte Ruhestätte für Menschen, die sich für diese Form <strong>der</strong> Bestattung entschließen.<br />
In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden bereits <strong>der</strong>artige Vorhaben umgesetzt. In Schleswig-Holstein sind<br />
bisher 9 Standorte, unter an<strong>der</strong>em im Sachsenwald angedacht. In Betracht kommen vor allem Waldgebiete<br />
mit Buchen- und Eichenbestand. Die Bestattung erfolgt ausschließlich in Urnen, wobei für einen<br />
langen Zeitraum ein Nutzungsrecht am vorher ausgewählten Ruhebiotop, in welchem die Urne/n beigesetzt<br />
wird/n erwirbt. Es dürfen keine Grabsteine aufgestellt bzw. Gräber angelegt werden. Ebenso wird<br />
<strong>der</strong> festgelegte Bereich des Ruheforstes nicht eingezäunt. Die Grabstelle selbst kann jedoch durch<br />
Anbringung eines Namensschildes am Baum kenntlich gemacht werden. Zur Zeit muss seitens <strong>der</strong><br />
Verwaltung die <strong>Frage</strong> geklärt werden, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen planungsrechtlich<br />
die Gemeinde für das festgelegte Gebiet eines künftigen Ruheforstes zuständig ist. Nach <strong>der</strong>zeitigem<br />
Kenntnisstand wird zumindest ein Flächennutzungsplan erstellt werden müssen. Da es sich bei dem<br />
Sachsenwald (Forstgutsbezirk) um gemeindefreies Gebiet handelt, müssen im Vorfeld eine Reihe von<br />
Verfahrensfragen geklärt werden.<br />
Wie Sie fast täglich den Medien entnehmen können, hat die Vogelgrippe<br />
auch die Bundesrepublik inzwischen erreicht. In allen Kreisen<br />
des Landes wurden deshalb Vorbereitungen getroffen, um sofort<br />
reagieren zu können, falls ein positiv befallenes Tier aufgefunden<br />
wird. Wenden Sie sich bitte unverzüglich an unser Ordnungsamt,<br />
wenn Sie ein verendetes Tier entdeckt haben, damit die vorschriftsmäßige<br />
Entsorgung durchgeführt werden kann. Auf keinen Fall sollten<br />
diese Maßnahmen von Ihnen persönlich und erst recht nicht von<br />
Kin<strong>der</strong>n durchgeführt werden. Achten Sie bitte auch darauf, dass<br />
Hunde und Katzen ferngehalten werden.<br />
So schön eine Winterlandschaft auch sein mag, so hat sie auch ihre<br />
Tücken. Glatte Straßen und rutschige Gehwege haben dazu geführt,<br />
dass häufiger Unfälle passierten und lei<strong>der</strong> auch Fußgänger stürzten<br />
und sich dabei schmerzhafte Verletzungen zuzogen.<br />
Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle nochmals die dringende<br />
Bitte an alle Grundstücksbesitzer richten, die Gehwege rechtzeitig<br />
zu räumen und gegebenenfalls auch abzustreuen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
G EMEINDE A UMÜHLE<br />
Herausgeber: Der Bürgermeister<br />
Verehrte Mitbürgerinnen, verehrte Mitbürger,<br />
8 AKTUELL<br />
Kin<strong>der</strong>gärten:<br />
Ev.-luth. Kin<strong>der</strong>garten<br />
Weidenstieg 2 , Telefon 51 74<br />
Montessori-Kin<strong>der</strong>haus e.V.<br />
Ernst-Anton-Str. 27 a 96 13 83<br />
Notruf: Telefon 110<br />
Feuer: Telefon 112<br />
Polizei: Telefon 96 93 88/89<br />
Fax 96 93 93<br />
Station Aumühle, Bergstraße 9<br />
Krankenwagen:<br />
Telefon (04531) 8 10 01<br />
Kreisleitstelle Bad Oldesloe<br />
E-ON HANSE<br />
Bei Störungen:<br />
Strom, Wasser und Gas<br />
Telefon 0180 – 140 44 44<br />
max. 4,6 ct./Min.<br />
Abwasserverband<br />
Telefon (040) 72 00 12 64<br />
nach Dienstschluss:<br />
Telefon (040) 720 86 12<br />
FÜRSTIN-ANN-MARI-VON-<br />
BISMARCK-SCHULE<br />
Ernst-Anton-Straße 27<br />
Grundschule, Realschule<br />
Telefon: (04104) 15 65<br />
Gemeindebücherei<br />
im Bismarck-Turm, Berliner Platz<br />
Öffnungszeiten: Mittwoch und<br />
Freitag von 16.00 – 18.30 Uhr.<br />
Telefon: (04104) 97 80 27<br />
(während <strong>der</strong> Öffnungszeiten)<br />
VHS Aumühle und Wohltorf<br />
Geschäftsstelle: Bergstraße 9,<br />
21521 Aumühle, Tel. (04104) 8 03 60<br />
Öffnungszeiten: Mi. 16 – 18 Uhr<br />
Do. 09 – 11 Uhr<br />
Sprechstunde des<br />
Versichertenberaters <strong>der</strong><br />
Bundesversicherungsanstalt Berlin<br />
Die nächste Rentenberatung<br />
findet am Dienstag,<br />
28.03.2006, in <strong>der</strong> Zeit von<br />
14.00 – 16.00 Uhr, durch den<br />
Versichertenberater <strong>der</strong> BfA<br />
Berlin, Herrn Steffens, im Rathaus<br />
Aumühle statt.<br />
Melden Sie sich bitte bei<br />
Frau Severin unter Tel.-Nr.:<br />
04104/978018 an.<br />
Bitte bringen Sie zu diesem<br />
Sprechtag Ihre Versicherungsunterlagen<br />
mit, damit<br />
eine ausreichende Beratung<br />
erfolgen kann.<br />
Für die nächsten Monate wird<br />
bei entsprechendem Bedarf<br />
eine erneute Sprechstunde<br />
stattfinden. Die Termine hierfür<br />
werden rechtzeitig bekannt<br />
gegeben.