02.01.2013 Aufrufe

4. Indikatoren zur Bewertung der Standortqualität eines E-Bike

4. Indikatoren zur Bewertung der Standortqualität eines E-Bike

4. Indikatoren zur Bewertung der Standortqualität eines E-Bike

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Frischer Wind durch E-<strong>Bike</strong>s – Nordkirchen fährt mit Potential in die Zukunft<br />

„Sicherheit, Zuverlässigkeit und barrierefreie Verkehrsangebote sind wesentliche Grundlagen<br />

<strong>der</strong> Erreichbarkeit“ (Schwedes 2011: 122). So dienen barrierefreie Verkehrsanlagen und -mittel<br />

ebenso <strong>zur</strong> schnelleren und komfortableren Erreichbarkeit von touristischen Zielorten. Daher<br />

wird die Barrierefreiheit mit dem Reisekomfort im Zusammenhang gesehen und stellt den<br />

zweiten Indikator dar.<br />

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, (…) wenn sie für behin<strong>der</strong>te Menschen in <strong>der</strong><br />

allgemein üblichen Weise (…) zugänglich und nutzbar sind“ (§4 BGG). Der Indikator <strong>der</strong> Barrie-<br />

refreiheit schließt demnach Menschen mit körperlichen und geistigen Behin<strong>der</strong>ungen ein. Be-<br />

troffen ist die Zielgruppe <strong>der</strong> Senioren, wenn körperliche Beeinträchtigungen, wie bei-<br />

spielsweise eine eingeschränkte Hör- und Sehstärke, vorliegen. Ausprägungsmerkmale sind<br />

daher gut verständliche Informationen an Haltestellen und Bahnhöfen, wie zum Beispiel akus-<br />

tisch deutliche Durchsagen und sichtbare Ausschil<strong>der</strong>ungen. Außerdem müssen sie baulich<br />

barrierefrei sein, beispielsweise durch breite Fahrstühle und günstige Leitstreifen für Sehbe-<br />

hin<strong>der</strong>te. Kommunikationsleitungen und Notruf- und Alarmsignale müssen für Menschen mit<br />

Sinneseinschränkungen ausgelegt sein, da es sonst unter Umständen lebensgefährlich wird.<br />

(vgl. Arndt et al. 2005: 138f.)<br />

Neben den Haltestellen müssen auch die Verkehrsmittel an sich barrierefrei sein. Bei Zügen<br />

müssen Stufen zwischen Bahnsteig und Bahn vermieden werden und die Türen breit genug<br />

sein, damit sie problemlos passiert werden können. Daneben sollten die Fahrzeuge auch über<br />

großräumige Mehrzweckabteile verfügen. Für Senioren wird dadurch nicht nur die Bequem-<br />

lichkeit bei einer Reise garantiert, son<strong>der</strong>n sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Fahrrä<strong>der</strong> mit-<br />

zuführen. (vgl. Arndt et al. 2005: 138f.)<br />

Neben Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> körperlichen Einschränkungen haben jedoch alle<br />

das Recht auf komfortables Reisen ohne Hin<strong>der</strong>nisse. Daher gehören zu barrierefreien Halte-<br />

stellen im ÖPNV auch winddichte Wartehäuschen und Sauberkeit. Des Weiteren sollte es <strong>zur</strong><br />

Verständlichkeit und Übersichtlichkeit Fahrpläne mit entsprechenden Fußnoten geben und<br />

mindestens eine schematische Übersicht über das Verkehrsnetz. Diese Maßnahmen steigern<br />

den Komfort und die Attraktivität <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsmittel (vgl. Kozina 2008: 40f.). Da-<br />

her werden wetterfeste Einrichtungen, Sauberkeit und Übersichtlichkeit als indirekte Bestand-<br />

teile des Indikators Barrierefreiheit betrachtet. Im Gegensatz zu jüngeren Menschen sind au-<br />

ßerdem kurze Zugangswege, Direktverbindungen und längere Übergangszeiten beim Umstei-<br />

gen für Senioren wichtig (vgl. Holz-Rau et al. 2010: 9). Im Bereich des ÖPNVs gibt es außerdem<br />

spezielle Angebote, wie zum Beispiel Reiserabatte für Senioren für Bus und Bahn, die die Reise<br />

komfortabler gestalten können (vgl. Lilienthal 2007: 46).<br />

58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!