PDF; 4,85 MB - Hobby Caravan
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3. Fahrwerk und Zulassung<br />
3.1 Allgemeines Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des<br />
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Änderungen<br />
vorgenommen werden, da sonst die<br />
Betriebserlaubnis erlischt!<br />
2<br />
Technische Änderungen sind nur mit<br />
Herstellerfreigabe möglich.<br />
Im Sinne der Verkehrssicherheit muss das Fahrwerk<br />
eines Wohnwagens ebenso gewissenhaft<br />
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst.<br />
Lassen Sie die Wartung von Ihrem HOBBY-Vertragshändler<br />
ausführen. Verwenden Sie bei Materialersatz<br />
nur die vom Hersteller vorgesehenen<br />
Originalteile.<br />
Wohnwagen sind grundsätzlich nicht<br />
geeignet, von LKW, Klein-LKWs oder<br />
Bussen gezogen zu werden. Bei dauerhafter<br />
Nutzung muss mit Schäden<br />
gerechnet werden.<br />
Schmieren und Ölen<br />
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die<br />
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei<br />
Wohnwagen, die wenig gefahren werden, ist eine<br />
jährliche Wartung erforderlich.<br />
Zum Schmieren und Ölen gilt<br />
• Alle 5000 Fahrkilometer bzw. mind. x jährlich<br />
die Schwinghebellagerungen j am Drehstabfederachskörper<br />
schmieren.<br />
• Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenkstellen<br />
von Handbremshebel und Umlenkhebel<br />
der Auflaufeinrichtung leicht einölen.<br />
• Alle 5000 Fahrkilometer die Lagerstellen am<br />
Gehäuse der Auflaufeinrichtung k schmieren.<br />
Wichtig: Die Reibelemente der Sicherheitskupplung<br />
WS 3000 dürfen auf keinen Fall<br />
geölt oder geschmiert werden.<br />
• Das Lüftspiel der Lagerstellen für die Schubstange<br />
von Zeit zu Zeit überprüfen.<br />
• Sämtliche Gleit- und Lagerteile in regelmäßigen<br />
Abständen von Schmutz befreien und<br />
ölen.<br />
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