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PDF; 4,85 MB - Hobby Caravan

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3.3 Feststellbremse<br />

3.4 Auflaufeinrichtung<br />

und Radbremsen<br />

Die Bauteile der Bremsanlage insbesondere Auflaufeinrichtung,<br />

Radbremsen und Zugholme sind<br />

nach den entsprechenden EG-Richtlinien geprüft<br />

und dürfen nur in der zugelassenen Kombination<br />

verwendet werden.<br />

Wenn Sie Bauteile der Bremsanlage verändern,<br />

erlischt die Betriebserlaubnis. Änderungen sind<br />

nur mit Herstellerfreigabe möglich.<br />

Kombination parken oder abstellen<br />

Beim Parken oder Abstellen der Kombination<br />

muss die Feststellbremse des Wohnwagens<br />

angezogen werden.<br />

Feststellen<br />

• Feststellbremshebel am Griff j nach oben<br />

bis zum Anschlag anziehen. Durch die Gasdruckfeder<br />

wird der Feststellbremshebel in<br />

die Endstellung gedrückt.<br />

Lösen<br />

• Feststellbremshebel in die Ausgangsposition<br />

zurückdrücken.<br />

Kontrolle der Auflaufeinrichtung:<br />

. Lässt sich die Zugstange bei angezogener<br />

Feststellbremse mehr als bis zur Hälfte (ca.<br />

5 mm) einschieben, so muss die Bremsanlage<br />

umgehend durch eine Fachwerkstatt nachgestellt<br />

werden.<br />

2. Zur Prüfung der Ansprechschwelle Feststellbremse<br />

anziehen und den <strong>Caravan</strong> so weit<br />

rückwärts schieben, bis der Handbremshebel<br />

vollständig umschlägt. Anschließend die Sicherheitskupplung<br />

in die Auflaufeinrichtung einschieben.<br />

Die Zugstange muss durch das Gaspolster<br />

im hydraulischen Dämpfer wieder selbständig in<br />

die Nullstellung ausfahren. Sollte dies länger als<br />

30 s dauern, muss die Auflaufeinrichtung in einer<br />

Fachwerkstatt geprüft werden.<br />

Radbremsen<br />

Die Beläge der Radbremsen sind Verschleißteile,<br />

daher muss der Zustand alle 5000 km oder spätestens<br />

nach einem Jahr kontrolliert werden. Ein<br />

sicheres Indiz für starken Bremsbelagverschleiß<br />

03-

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