PDF; 4,85 MB - Hobby Caravan
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3.7 Zulassung<br />
3.8 Hauptuntersuchung<br />
Die Kurbel für die Ausdrehstütze befindet sich<br />
vorne im Flaschenkasten, am Boden fest eingeclipst.<br />
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen<br />
fährt, ist zulassungspflichtig. So auch Ihr neuer<br />
Wohnwagen. Die Zulassung beantragen Sie bei<br />
der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.<br />
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Unterlagen<br />
vorgelegt werden:<br />
- ZulassungsbescheinigungTeil II<br />
- Deckungskarte Ihrer Versicherung<br />
- Personalausweis oder Meldebescheinigung<br />
- Ggf. Zulassungsvollmacht<br />
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo- 00-<br />
Plaketten zu beantragen.<br />
Gemäß §2 StVZO muss Ihr Wohnwagen alle<br />
zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Hauptuntersuchung<br />
kann vom TÜV, der DEKRA oder<br />
einer sonstigen, anerkannten Sachverständigenorganisation<br />
durchgeführt werden.<br />
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie folgendes<br />
vorlegen:<br />
- Zulassungsbescheinigung Teil I<br />
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gasinstallation.<br />
Die Erstbescheinigung liegt dem<br />
<strong>Caravan</strong> in der Servicetasche bei.<br />
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)<br />
Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer<br />
befindet sich entweder auf der Zuggabel vorne<br />
rechts (Modelle 00 - 50) oder rechts auf dem<br />
vordersten Querträger (Modelle 0/ 20/ 50).<br />
Weiterhin ist die FIN auf dem Fabrikschild eingeprägt.<br />
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder bei<br />
jedem Besuch bei Ihrem Vertragspartner bereit.<br />
03-