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1 Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden

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1 <strong>Energiecontroll<strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gebäuden</strong><br />

Sondervere<strong>in</strong>barungen Gas Ma<strong>in</strong>ova:<br />

Konzessionsrabatt: 10 % auf Netznutzung<br />

Bündelrabatt: 2,5 % auf Nettoarbeitspreise<br />

für Abnehmer > 35 kW<br />

1.4.3 Fernwärmerechnung<br />

Für den Bereich der Fernwärme wird ke<strong>in</strong><br />

Konzessionsrabatt mehr gewährt. Dafür gibt<br />

es auch hier e<strong>in</strong>e Bündelvere<strong>in</strong>barung:<br />

Sondervere<strong>in</strong>barung Fernwärme Ma<strong>in</strong>ova<br />

Bündelrabatt: 2 % auf Nettoarbeitspreise<br />

1.4.4 Wasserrechnung<br />

Da bei Wasserabrechnungen ke<strong>in</strong><br />

Unterschied zwischen Groß- und<br />

Kle<strong>in</strong>abnehmern gemacht wird, erhalten alle<br />

Liegenschaften e<strong>in</strong>e Tarif-Abrechnung<br />

(Ausnahme: Aqua-Bus<strong>in</strong>ess-Kunden wie<br />

Rebstockbad oder Palmengarten). Auf der<br />

Jahresabrechnung für Wasser f<strong>in</strong>den Sie im<br />

Wesentlichen den Zählerstand zu Beg<strong>in</strong>n<br />

und zum Ende des Abrechnungszeitraumes.<br />

Aus der Differenz der beiden Zählerstände<br />

berechnet sich der Jahres-Wasserverbrauch<br />

(s. Anlage D).<br />

Dieser Jahresverbrauch wird mit dem<br />

aktuellen Tarifpreis für Frischwasser<br />

multipliziert und anschließend die<br />

Ermäßigung für kommunale Verbraucher<br />

abgezogen (Konzessionsrabatt: 10 %). Der<br />

bis hier berechnete Zahlungsbetrag ist<br />

mehrwertsteuerpflichtig (reduzierter Satz:<br />

7%); entsprechend erhöht sich der<br />

Rechnungsbetrag.<br />

Da Wasser vom Verbraucher <strong>in</strong> aller Regel<br />

aber gar nicht „verbraucht“, sondern nur<br />

benutzt und dann meist verschmutzt wieder<br />

abgegeben wird, kommen bei der<br />

Wasserrechnung noch zusätzliche Kosten<br />

für das Abwasser h<strong>in</strong>zu.<br />

Zu jedem Verbrauchszähler wird e<strong>in</strong>e<br />

Kanalbilanz erstellt. Bei Tarifkunden f<strong>in</strong>den<br />

sich unter den Zählernummern die gleichen<br />

Zählerstände wie beim Frischwasserbezug.<br />

Der Anteil der als Abwasser <strong>in</strong> den Kanal<br />

geleitet wird, beträgt <strong>in</strong> diesem Fall 100 %.<br />

Bei Sonderverträgen für Anlagen mit großen<br />

Mengen verdunstendem Wasser, wie bei<br />

Klimaanlagen, oder bei der Bewässerung<br />

von Grünanlagen wird e<strong>in</strong> entsprechender<br />

Abzug beim Abwasser verrechnet. Der Anteil<br />

an Abwasser für die Kanalbilanz liegt bei<br />

diesen Anlagen unter Umständen deutlich<br />

unter 100 %.<br />

Die Gebühren für die Kanale<strong>in</strong>leitung s<strong>in</strong>d<br />

zurzeit noch mehrwertsteuerfrei, da es sich<br />

um e<strong>in</strong>e kommunale Abgabe handelt.<br />

Wenn <strong>in</strong> Ihrem Gebäude e<strong>in</strong> Löschwasseranschluss<br />

vorhanden ist, wird für diesen<br />

Anschluss e<strong>in</strong>e Vorhalteleistung berechnet.<br />

Diese ist auch dann zu bezahlen, wenn über<br />

diesen Zähler ke<strong>in</strong> Wasser entnommen<br />

worden ist. Der Vorhaltepreis entspricht dem<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserpreis und wird mit der<br />

vere<strong>in</strong>barten Vorhalteleistung multipliziert.<br />

1.5 Erfolgsbeteiligung<br />

Die Berechnung der E<strong>in</strong>sparerfolge und<br />

damit auch Ihrer Erfolgsbeteiligung setzt sich<br />

aus mehreren Komponenten zusammen.<br />

Dies s<strong>in</strong>d die Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen, der<br />

Referenzverbrauch (die Vergleichswerte)<br />

und der berechnete Energie- und<br />

Wasserverbrauch des Abrechnungszeitraumes.<br />

1.5.1 Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Es ist wichtig, die derzeitige Nutzung Ihres<br />

Gebäudes genau zu beschreiben, da die<br />

Nutzungsbed<strong>in</strong>gungen den Energieverbrauch<br />

maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen. Ändert<br />

sich die Nutzung Ihres Gebäudes wesentlich,<br />

so ändert sich <strong>in</strong> aller Regel auch der<br />

Energieverbrauch.<br />

E<strong>in</strong> höherer Energieverbrauch sagt <strong>in</strong><br />

diesem Falle aber nicht aus, dass die Nutzer<br />

des Gebäudes weniger sorgfältig mit<br />

Energie umgegangen s<strong>in</strong>d! Ändert sich die<br />

Nutzung Ihres Gebäudes, so sollten Sie das<br />

- mit Datum - auf e<strong>in</strong>em neuen Bogen<br />

festhalten. Der veränderte Energieverbrauch<br />

Sem<strong>in</strong>arprogramm für die Energiebeauftragten der Stadt Frankfurt am Ma<strong>in</strong> – Stand 08/2011 Kapitel 1 Seite 22

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