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1 Energiecontrolling in öffentlichen Gebäuden

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1 <strong>Energiecontroll<strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gebäuden</strong><br />

und Wasserverbrauchs. Dafür benötigt es<br />

jedoch Ihre Hilfe, <strong>in</strong>dem Sie das Formular 2<br />

„Berechnung der Referenzverbräuche<br />

und -kosten“ ausfüllen (s. Anlage F). In<br />

dieses Formblatt werden alte<br />

Zählerablesungen bzw. alte Werte aus den<br />

Abrechnungen der Energieversorger<br />

übertragen. Die E<strong>in</strong>tragungen der Zählerstände,<br />

Verbrauchsbereiche und Multiplikatoren<br />

erfolgt <strong>in</strong> gleicher Art und Weise wie<br />

beim Formular „Monatsablesung“.<br />

Jahr Gradtagszahl<br />

<strong>in</strong> Kd/a<br />

1990 3.149<br />

1991 3.580<br />

1992 3.315<br />

1993 3.319<br />

1994 3.031<br />

1995 3.351<br />

1996 3.832<br />

1997 3.298<br />

1998 3.221<br />

1999 3.039<br />

2000 2.933<br />

2001 3.275<br />

2002 3.078<br />

2003 3.176<br />

2004 3.283<br />

2005 3.196<br />

2006 3.141<br />

2007 2.941<br />

2008 3.219<br />

2009 3.132<br />

2010 3.625<br />

Mittelwert<br />

1990 - 2010<br />

3.244<br />

Tab. 1.7: Gradtagzahlen (GTZ) 1990 - 2010<br />

für die Wetterstation Frankfurt<br />

Flughafen (nach DIN 2067)<br />

Raumtemperatur 20°C,<br />

Heizgrenztemperatur 15°C<br />

Für den Bereich Heizenergie wird der<br />

Verbrauch witterungsbere<strong>in</strong>igt. Dies<br />

bedeutet, dass der tatsächliche Verbrauch<br />

mit Hilfe der so genannten Gradtagzahlen<br />

(GTZ) korrigiert wird. Diese GTZ werden als<br />

Korrekturfaktor für harte (hohe GTZ) oder<br />

milde (niedrige GTZ) W<strong>in</strong>terperioden herangezogen.<br />

E<strong>in</strong> niedriger Heizenergieverbrauch <strong>in</strong><br />

milden W<strong>in</strong>tern bedeutet nicht, dass<br />

sparsam mit Heizenergie umgegangen<br />

wurde. Steigt der Verbrauch <strong>in</strong> kalten<br />

W<strong>in</strong>tern an, heißt das dementsprechend<br />

nicht unbed<strong>in</strong>gt, dass Energie verschwendet<br />

wurde. E<strong>in</strong> niedriger Verbrauch aus milden<br />

W<strong>in</strong>tern wird durch die GTZ also nach oben,<br />

e<strong>in</strong> hoher Verbrauch <strong>in</strong> harten W<strong>in</strong>tern nach<br />

unten bere<strong>in</strong>igt. Der Vergleich Ihrer zukünftig<br />

erreichten Verbrauchswerte mit dem<br />

Referenzverbrauch geschieht also unabhängig<br />

von der Witterung (Normierung).<br />

Anhand der Energiepreise der letzten Jahre<br />

berechnet das Hochbauamt die Energie- und<br />

Wasserkosten für die Referenzjahre. Der<br />

Mittelwert aus diesen Referenzjahren -<br />

getrennt nach Energiearten und Wasser - ist<br />

dann die Basis, mit dem die aktuellen<br />

Verbrauchskosten verglichen werden.<br />

Beispiele: Kommt es durch e<strong>in</strong>e veränderte<br />

Nutzung, e<strong>in</strong>e erhöhte Nutzerzahl oder e<strong>in</strong>e<br />

längere Nutzungsdauer zu e<strong>in</strong>em erhöhten<br />

Energie- und Wasserverbrauch, so werden<br />

die Referenzwerte bei den Faktoren<br />

Gebäude/Nutzer entsprechend des erhöhten<br />

Energie- und Wasserbedarfs korrigiert. E<strong>in</strong>e<br />

Erhöhung des Verbrauchs kann bei solchen<br />

Veränderungen nicht dem Verhalten der<br />

<strong>Gebäuden</strong>utzer zur Last gelegt werden.<br />

Im Vergleich zu diesem Referenzwert<br />

können Sie erkennen, ob und welche Erfolge<br />

beim Energie- und Wassersparen die<br />

<strong>Gebäuden</strong>utzer und Sie erreicht haben.<br />

1.5.3 Berechnung der Erfolgsbeteiligung<br />

Erfolge werden belohnt! Gel<strong>in</strong>gt es Ihnen<br />

und allen anderen Nutzern Ihres Gebäudes<br />

während der kommenden Zeit den Energie-<br />

und Wasserverbrauch zu senken, ist dies e<strong>in</strong><br />

klarer Erfolg. Die Erfolgsbeteiligung wird mit<br />

dem Formular 4 „Nachweis der e<strong>in</strong>gesparten<br />

Energie- und Wasserkosten“<br />

(s. Anlage H) berechnet. Das Formular muss<br />

bis spätestens Ende März des Folgejahres<br />

beim Hochbauamt vorliegen.<br />

Sem<strong>in</strong>arprogramm für die Energiebeauftragten der Stadt Frankfurt am Ma<strong>in</strong> – Stand 08/2011 Kapitel 1 Seite 24

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