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KARDIOTECHNIK Perfusion · Monitoring · Organprotektion

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lich qualifiziert, die Funktion der HLM zu<br />

kontrollieren, er muss aber juristisch die<br />

Verantwortung dafür übernehmen.<br />

Auch hier ergibt sich mittlerweile für den<br />

Chirurg ein Widerspruch. Er trägt zwar die<br />

medizinisch-operative Gesamtverantwortung<br />

für den Patienten, hat aber faktisch<br />

kaum eine Möglichkeit, die Arbeit des Kardiotechnikers<br />

zu übernehmen. Die Arbeit<br />

des Kardiotechnikers muss er also vertrauensvoll<br />

delegieren, sollte überdies also im<br />

eigenen Interesse Wert darauf legen, dass<br />

gerade in dem Arbeitsfeld Kardiotechnik<br />

qualitativ hochwertig, mit einem entsprechenden<br />

Leitlinienrahmen gearbeitet wird.<br />

Der organisatorische Bereich in einem<br />

klinischen Betrieb wird in der juristischen<br />

Praxis als Bereich „voll beherrschbarer<br />

Risiken“ angesehen [9]. Eine fehlerhafte<br />

Organisation und vor allem das Fehlen<br />

von Standards und Leitlinien ist somit haftungsrechtlich<br />

nicht unproblematisch.<br />

Tatsächlich kann ein Übernahmeverschulden<br />

durch den Kardiotechniker durch<br />

anerkannte Standardisierung minimiert<br />

werden – zum Schutz des Patienten, des<br />

Kardiotechnikers und des Herzchirurgen.<br />

Immerhin bestehen derzeit laut einer<br />

Umfrage ca. 58 % der ärztlichen Verantwortlichen<br />

auf kardiotechnischen Standards<br />

[10].<br />

In einer so hochspezialisierten und technisch<br />

aufwändigen Medizin wie der Herzchirurgie<br />

[11] ist die gerade in der Spezialisierung<br />

begründete Überlassung und<br />

Kooperation der Schlüssel zum Erfolg.<br />

Wenn man sich nun den geltenden Bedingungen<br />

und aufgeführten Argumenten nicht<br />

verschließt, kommt man zu dem Schluss,<br />

dass es bereits eine „Berufsstandardisierung“<br />

in der Herzchirurgie gibt. Die z. B.<br />

„technische Zuständigkeit und Verantwortung“<br />

auch gesetzlich zu verankern, wäre<br />

also nur eine logische Konsequenz.<br />

Das beschriebene Bemühen um eine Berufsanerkennung<br />

kann aber tatsächlich nur<br />

mit einer einheitlichen Berufsausbildung<br />

(Nachprüfbarkeit, Gültigkeit) verknüpft<br />

sein, denn nur hier lassen sich spezialisiertes<br />

Arbeitsfeld und Kompetenzen genau<br />

abbilden.<br />

Eine Erhebung unter den kardiotechnischen<br />

Abteilungen [10] (nur Bereichsleitungen)<br />

zum Thema Ausbildung brachte<br />

folgendes Ergebnis (Abb. 1):<br />

Ein aus dem Ergebnis der Umfrage erkennbarer<br />

Widerspruch tritt hier zu Tage,<br />

der auch durch eine beispielhafte Gesetzgebung<br />

z. B. in Österreich [12] untermauert<br />

wird. Ca. ein Drittel der Bereichsverantwortlichen<br />

in der Kardiotechnik hält die<br />

<strong>KARDIOTECHNIK</strong> 3/2005<br />

aktuellen Ausbildungsgänge nebeneinander<br />

für weiter existenzfähig. Dieses intern<br />

bekannte und nicht gänzlich unemotionale<br />

Thema muss in diesem Zusammenhang<br />

diskutiert werden können, da die Konformitätsdivergenz<br />

der Ausbildungen einer<br />

bundesweiten Anerkennung des Berufsstandes<br />

widerspricht.<br />

Grundsätzlich muss anhand der Umfrage<br />

hier aber die positive Gesamttendenz der<br />

Abteilungen in puncto QM-Bereitschaft<br />

hervorgehoben werden. In der Gesamtheit<br />

werden sicherlich Bedingungen für eine<br />

qualitativ hoch- und gleichwertige Arbeit<br />

in den betreffenden Bereichen geschaffen.<br />

Leider bleiben sie (noch) fast ausschließlich<br />

abhängig von individuellen Erfahrungen<br />

und Vorgaben.<br />

Der dabei unterstellte Gedanke, dass „es<br />

gut funktioniert“, darf nicht leitend sein<br />

und vermittelt zumindest einen falschen<br />

Gesamteindruck.<br />

Hier darf man auch als Beispiel die Einstellungskriterien<br />

einiger Kliniken oder<br />

deren Bereiche nennen. Der Ausbildungsgang<br />

kann dann schnell als subjektives Selektionsargument<br />

missbraucht werden und<br />

hätte nebenbei noch eine latente diskriminierende<br />

Wirkung.<br />

Eingedenk der österreichischen Lösung<br />

der einheitlichen bundesweiten Ausbildung<br />

und Anerkennung und der oben beschriebenen<br />

Argumente wäre ein solches Fortbestehen<br />

nicht vorstellbar und wahrscheinlich<br />

auch nicht durchsetzbar. Bemerkt sei, nicht<br />

der Ort muss einzig, sondern der Inhalt der<br />

Ausbildung muss vergleichbar sein, zumal<br />

eine zukünftige Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

[13] durch die DGfK schon<br />

erstellt ist.<br />

Das Ausbildungsmodell müsste folglich<br />

durch eine adäquate Fokussierung auf die<br />

Absolventenzahl der Ausbildungsgänge<br />

abgestellt werden, welches dann erneut auf<br />

formale und inhaltliche Kriterien überprüft<br />

werden müsste.<br />

Abb. 1: Halten Sie die uneinheitliche Ausbildung<br />

zum/zur Kardiotechniker/in in Deutschland<br />

für weiter existenzfähig?<br />

Der „fachspezifische Standard“ des Berufskreises,<br />

insbesondere die Ausbildung,<br />

wird für die grundsätzliche Anerkennung<br />

des Berufes in Zukunft einen wichtigen Indikator<br />

darstellen.<br />

LITERATUR<br />

[1] www.quality.de/Lexikon<br />

[2] Ennker J, Debong B, Beller CJ: Herzchirurgie<br />

und Recht. Steinkopf Verlag, Darmstadt<br />

2004: 160–163<br />

[3] a. a. O.: 137<br />

[4] www.dkfkt.de: Haftungsprobleme bei<br />

Kardiotechnikern<br />

[5] Laufs A, Uhlenbruck W: Handbuch des<br />

Arztrechts, 2. Aufl. 1999<br />

[6] Albrecht J: Das Kardiotechniker-Patienten-Verhältnis.<br />

Zeitschrift Kardiotechnik<br />

2003; 1: 29–31<br />

[7] www.dgfkt.de/Berufsbild Kardiotechniker<br />

[8] www.bundesärztekammer.de/N.3055 GOÄ<br />

[9] Ennker J, Debong B, Beller CJ: Herzchirurgie<br />

und Recht, Steinkopf Verlag, Darmstadt<br />

2004: 38<br />

[10] Heuser S: Kardiotechnisches Qualitätsmanagement<br />

in der Herzchirurgie. Diplomarbeit<br />

2004; Abb. 15<br />

[11] Reidemeister J Chr: Berufsbild Kardiotechniker;<br />

www.dgfkt.de/<br />

[12] Österreichisches Bundesgesetz über den<br />

kardiotechnischen Dienst (KTG) – BGBl. I<br />

[13] Zorn H: Berufsanerkennung. Zeitschrift<br />

Kardiotechnik 2005; 1: 26–27<br />

Nils Schreiber<br />

Herzzentrum Siegburg<br />

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