04.01.2013 Aufrufe

Ersti-Info - GWDG

Ersti-Info - GWDG

Ersti-Info - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 14 Gremien g rotation<br />

Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung<br />

auf der Ebene der Gesamtuni sind:<br />

Der Senat<br />

Der Senat ist das höchste Organ der Selbstverwaltung.<br />

Der Senat wählt den Unipräsidenten<br />

und die anderen Mitglieder des Präsidiums.<br />

Er kann sie mit Zweidrittelmehrheit auch wieder<br />

abwählen. Alle Ordnungen der Universität,<br />

insbesondere die Grundordnung (Uni-Verfassung),<br />

müssen vom Senat beschlossen werden.<br />

Gemeinsam mit dem Präsidium beschließt der<br />

Senat über den Entwicklungsplan und den<br />

Gleichstellungsplan der Universität. Ansonsten<br />

hat der Senat lediglich eine Kontrollfunktion<br />

gegenüber dem Präsidium.<br />

Er setzt sich im Moment aus sieben ProfessorInnen<br />

und je zwei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,<br />

MitarbeiterInnen des Technischenund<br />

Verwaltungsdienstes und Studierenden zusammen.<br />

Nicht stimmberechtigt, aber beratend<br />

nehmen die DekanInnen an den Senatssitzungen<br />

teil. Größe und Zusammensetzung des Senats<br />

können künftig in der Grundordnung geändert<br />

werden.<br />

Der Senat überträgt die Beratung verschiedener<br />

Einzelthemen an die Senatskommissionen.<br />

Diese beraten über Probleme im Rahmen<br />

ihrer Zuständigkeit und geben Beschlussempfehlungen<br />

an den Senat weiter, der diesen meist<br />

folgt. In den Senatskommissionen, deren Größe<br />

sich nach ihrer Bedeutung richtet, sitzen auch<br />

VertreterInnen der Studierenden.<br />

Insgesamt hat der Senat durch das neue<br />

NHG zugunsten des Präsidiums stark an Bedeutung<br />

verloren. Die weitere Entwicklung ist<br />

noch unklar, insbesondere da es noch keine neue<br />

Grundordnung gibt.<br />

Das Präsidium<br />

Das Präsidium leitet die Universität. Es trifft<br />

alle Entscheidungen, die nicht ausdrücklich<br />

durch das NHG anderen Gremien zugewiesen<br />

sind. Insbesondere sind das der Wirtschaftsplan,<br />

Einrichtung, Änderung und Schließung von Fakultäten<br />

und der Abschluss von Zielvereinba-<br />

rungen mit dem Land. Seit Inkrafttreten des novellierten<br />

NHG ist das Präsidium das mit Abstand<br />

wichtigste Organ auf Uniebene. Das Präsidium<br />

besteht aus dem/der auf 6 Jahre gewählten<br />

Präsidenten/Präsidentin und aus mehreren<br />

haupt- oder nebenamtlichen VizepräsidentInnen.<br />

Der/Die PräsidentIn vertritt die Hochschule<br />

nach außen und leitet das Präsidium. EineR<br />

der VizepräsidentInnen ist hauptamtlich für Finanzen<br />

und Personal zuständig. Ansonsten kann<br />

sich die Uni Zahl und Funktion ihrer VizepräsidentInnen<br />

aussuchen.<br />

Der Hochschulrat bzw. der<br />

Stiftungsrat<br />

Der Hochschulrat ist genaugenommen kein<br />

Organ der akademischen Selbstverwaltung, weil<br />

seine Mitglieder nicht der Hochschule angehören<br />

dürfen, sie kommen vielmehr von außen.<br />

Man muss sich den Hochschulrat als eine Mischung<br />

aus Aufsichtsrat und Beirat vorstellen.<br />

Er muss die Wahl des Präsidiums durch den<br />

Senat bestätigen. Darüber hinaus berät der<br />

Hochschulrat die beiden Organe. Er besteht aus<br />

sieben Mitgliedern, von denen der Senat vier und<br />

das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft<br />

und Kultur (MWK) drei ernennt. Wird<br />

die Hochschule in eine Stiftung überführt, tritt<br />

an die Stelle des Hochschulrates der Stiftungsrat.<br />

Dieser hat eine veränderte Zusammensetzung.<br />

Er übernimmt zusätzlich einige Kompetenzen<br />

des MWK, z.B. die Rechtsaufsicht.<br />

Die Universitätsfrauenbeauftragte<br />

und das Frauenbüro<br />

Die Frauenbeauftragte vertritt auf der Uni-<br />

Ebene die Interessen von Frauen, so z. B. bei<br />

Einstellungen, Berufungsverfahren, Verteilung<br />

von Geldern, im Fall von sexueller Belästigung<br />

usw. Das Frauenbüro (Goßlerstraße 15) steht<br />

allen Frauen an der Uni für Beratungen zur Verfügung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!