Ersti-Info - GWDG
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Seite 14 Gremien g rotation<br />
Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung<br />
auf der Ebene der Gesamtuni sind:<br />
Der Senat<br />
Der Senat ist das höchste Organ der Selbstverwaltung.<br />
Der Senat wählt den Unipräsidenten<br />
und die anderen Mitglieder des Präsidiums.<br />
Er kann sie mit Zweidrittelmehrheit auch wieder<br />
abwählen. Alle Ordnungen der Universität,<br />
insbesondere die Grundordnung (Uni-Verfassung),<br />
müssen vom Senat beschlossen werden.<br />
Gemeinsam mit dem Präsidium beschließt der<br />
Senat über den Entwicklungsplan und den<br />
Gleichstellungsplan der Universität. Ansonsten<br />
hat der Senat lediglich eine Kontrollfunktion<br />
gegenüber dem Präsidium.<br />
Er setzt sich im Moment aus sieben ProfessorInnen<br />
und je zwei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen,<br />
MitarbeiterInnen des Technischenund<br />
Verwaltungsdienstes und Studierenden zusammen.<br />
Nicht stimmberechtigt, aber beratend<br />
nehmen die DekanInnen an den Senatssitzungen<br />
teil. Größe und Zusammensetzung des Senats<br />
können künftig in der Grundordnung geändert<br />
werden.<br />
Der Senat überträgt die Beratung verschiedener<br />
Einzelthemen an die Senatskommissionen.<br />
Diese beraten über Probleme im Rahmen<br />
ihrer Zuständigkeit und geben Beschlussempfehlungen<br />
an den Senat weiter, der diesen meist<br />
folgt. In den Senatskommissionen, deren Größe<br />
sich nach ihrer Bedeutung richtet, sitzen auch<br />
VertreterInnen der Studierenden.<br />
Insgesamt hat der Senat durch das neue<br />
NHG zugunsten des Präsidiums stark an Bedeutung<br />
verloren. Die weitere Entwicklung ist<br />
noch unklar, insbesondere da es noch keine neue<br />
Grundordnung gibt.<br />
Das Präsidium<br />
Das Präsidium leitet die Universität. Es trifft<br />
alle Entscheidungen, die nicht ausdrücklich<br />
durch das NHG anderen Gremien zugewiesen<br />
sind. Insbesondere sind das der Wirtschaftsplan,<br />
Einrichtung, Änderung und Schließung von Fakultäten<br />
und der Abschluss von Zielvereinba-<br />
rungen mit dem Land. Seit Inkrafttreten des novellierten<br />
NHG ist das Präsidium das mit Abstand<br />
wichtigste Organ auf Uniebene. Das Präsidium<br />
besteht aus dem/der auf 6 Jahre gewählten<br />
Präsidenten/Präsidentin und aus mehreren<br />
haupt- oder nebenamtlichen VizepräsidentInnen.<br />
Der/Die PräsidentIn vertritt die Hochschule<br />
nach außen und leitet das Präsidium. EineR<br />
der VizepräsidentInnen ist hauptamtlich für Finanzen<br />
und Personal zuständig. Ansonsten kann<br />
sich die Uni Zahl und Funktion ihrer VizepräsidentInnen<br />
aussuchen.<br />
Der Hochschulrat bzw. der<br />
Stiftungsrat<br />
Der Hochschulrat ist genaugenommen kein<br />
Organ der akademischen Selbstverwaltung, weil<br />
seine Mitglieder nicht der Hochschule angehören<br />
dürfen, sie kommen vielmehr von außen.<br />
Man muss sich den Hochschulrat als eine Mischung<br />
aus Aufsichtsrat und Beirat vorstellen.<br />
Er muss die Wahl des Präsidiums durch den<br />
Senat bestätigen. Darüber hinaus berät der<br />
Hochschulrat die beiden Organe. Er besteht aus<br />
sieben Mitgliedern, von denen der Senat vier und<br />
das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft<br />
und Kultur (MWK) drei ernennt. Wird<br />
die Hochschule in eine Stiftung überführt, tritt<br />
an die Stelle des Hochschulrates der Stiftungsrat.<br />
Dieser hat eine veränderte Zusammensetzung.<br />
Er übernimmt zusätzlich einige Kompetenzen<br />
des MWK, z.B. die Rechtsaufsicht.<br />
Die Universitätsfrauenbeauftragte<br />
und das Frauenbüro<br />
Die Frauenbeauftragte vertritt auf der Uni-<br />
Ebene die Interessen von Frauen, so z. B. bei<br />
Einstellungen, Berufungsverfahren, Verteilung<br />
von Geldern, im Fall von sexueller Belästigung<br />
usw. Das Frauenbüro (Goßlerstraße 15) steht<br />
allen Frauen an der Uni für Beratungen zur Verfügung.