Ersti-Info - GWDG
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otation g Stiftungsuni Seite 17<br />
sung der Hochschule innerhalb weniger gesetzlicher<br />
Vorgaben und die Möglichkeit der Gründung<br />
von Hochschulen in Trägerschaft einer<br />
rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts.”<br />
(Auszug aus dem Verhandlungsauftrag des Senates)<br />
Niedersachsenweite Treffen von studentischen<br />
SenatorInnen und AStA-Mitgliedern<br />
haben gezeigt, dass fast alle Universitäten in<br />
Niedersachsen mit dem MWK in Verhandlung<br />
über eine Überführung in eine Stiftung standen.<br />
Es konnte sich kaum eine Universität leisten,<br />
diese Option einfach zu ignorieren. Die damit<br />
verbundenen strukturellen und finanziellen Konsequenzen<br />
können für die zukünftig im Wettbewerb<br />
stehenden Hochschulstandorten entscheidend<br />
sein. Ebenfalls war erkennbar, dass alle<br />
Hochschule noch viele offene Fragen hatten.<br />
Daher konnte die letztendliche Entscheidung -<br />
für oder gegen die Überführung - erst nach ausführlichen<br />
Gesprächen mit dem MWK getroffen<br />
werden.<br />
g Zusammensetzung des<br />
Stiftungsrates<br />
Die besonderen Vorbehalte gegenüber dem<br />
Stiftungsmodell, die wir neben den grundsätzlichen<br />
Bedenken einer Entstaatlichung der<br />
Hochschulen haben, sind die Kompetenzen und<br />
Zusammensetzungen des neu zu errichtenden<br />
Stiftungsrates. Allerdings ist in Gesprächen mit<br />
den professoralen Senatsmitgliedern deutlich<br />
geworden, dass auch diese nicht leichtgläubig<br />
Entscheidungsbefugnisse an einen nicht demokratisch<br />
gewählten Stiftungsrat abgeben wollen.<br />
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern,<br />
von denen mindestens drei Frauen sein sollen.<br />
Mitglieder sind 1. fünf mit dem Hochschulwesen<br />
vertraute, der Hochschule nicht angehörende<br />
Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder<br />
Kultur, die im Einvernehmen mit dem Senat der<br />
Hochschule vom Ministerium bestellt werden<br />
und aus wichtigem Grund vom Ministerium<br />
entlassen werden können, 2. eine Vertreterin oder<br />
ein Vertreter des Senats der Hochschule sowie<br />
3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums.<br />
Wir halten es für unabdingbar, dass<br />
Studierende obligatorische Mitglieder des Stiftungsrates<br />
sein sollen bzw. dass die studentische<br />
Seite Mitglieder des Stiftungsrates bestimmen<br />
kann.<br />
g Aufgaben des Stiftungsrates<br />
Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt<br />
über Angelegenheiten der Stiftung von<br />
grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die<br />
Tätigkeit des Präsidiums. Zu den Aufgaben des<br />
Stifungrates gehören unter anderem: Ernennung<br />
und Entlassung des Präsidiums der Hochschule,<br />
der Beschluss über den Wirtschaftsplan, Zustimmung<br />
zur Gründung von Unternehmen oder<br />
zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung<br />
und der Beschluss von Satzungsänderungen.<br />
Ob die Universität Göttingen nun Stiftung<br />
öffentlichen Rechts geworden ist oder nicht,<br />
stand zum Redaktionsschluss unsere <strong>Ersti</strong>-<strong>Info</strong>s<br />
leider noch nicht fest. Die letztendliche Entscheidung<br />
für oder wider wird noch in den Semesterferien<br />
vom Senat getroffen. Wir werden<br />
aber in unser regelmäßig erscheinenden Publikation<br />
rotation darüber ausführlich berichten.<br />
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