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Ersti-Info - GWDG

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otation g Stiftungsuni Seite 17<br />

sung der Hochschule innerhalb weniger gesetzlicher<br />

Vorgaben und die Möglichkeit der Gründung<br />

von Hochschulen in Trägerschaft einer<br />

rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts.”<br />

(Auszug aus dem Verhandlungsauftrag des Senates)<br />

Niedersachsenweite Treffen von studentischen<br />

SenatorInnen und AStA-Mitgliedern<br />

haben gezeigt, dass fast alle Universitäten in<br />

Niedersachsen mit dem MWK in Verhandlung<br />

über eine Überführung in eine Stiftung standen.<br />

Es konnte sich kaum eine Universität leisten,<br />

diese Option einfach zu ignorieren. Die damit<br />

verbundenen strukturellen und finanziellen Konsequenzen<br />

können für die zukünftig im Wettbewerb<br />

stehenden Hochschulstandorten entscheidend<br />

sein. Ebenfalls war erkennbar, dass alle<br />

Hochschule noch viele offene Fragen hatten.<br />

Daher konnte die letztendliche Entscheidung -<br />

für oder gegen die Überführung - erst nach ausführlichen<br />

Gesprächen mit dem MWK getroffen<br />

werden.<br />

g Zusammensetzung des<br />

Stiftungsrates<br />

Die besonderen Vorbehalte gegenüber dem<br />

Stiftungsmodell, die wir neben den grundsätzlichen<br />

Bedenken einer Entstaatlichung der<br />

Hochschulen haben, sind die Kompetenzen und<br />

Zusammensetzungen des neu zu errichtenden<br />

Stiftungsrates. Allerdings ist in Gesprächen mit<br />

den professoralen Senatsmitgliedern deutlich<br />

geworden, dass auch diese nicht leichtgläubig<br />

Entscheidungsbefugnisse an einen nicht demokratisch<br />

gewählten Stiftungsrat abgeben wollen.<br />

Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern,<br />

von denen mindestens drei Frauen sein sollen.<br />

Mitglieder sind 1. fünf mit dem Hochschulwesen<br />

vertraute, der Hochschule nicht angehörende<br />

Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder<br />

Kultur, die im Einvernehmen mit dem Senat der<br />

Hochschule vom Ministerium bestellt werden<br />

und aus wichtigem Grund vom Ministerium<br />

entlassen werden können, 2. eine Vertreterin oder<br />

ein Vertreter des Senats der Hochschule sowie<br />

3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums.<br />

Wir halten es für unabdingbar, dass<br />

Studierende obligatorische Mitglieder des Stiftungsrates<br />

sein sollen bzw. dass die studentische<br />

Seite Mitglieder des Stiftungsrates bestimmen<br />

kann.<br />

g Aufgaben des Stiftungsrates<br />

Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt<br />

über Angelegenheiten der Stiftung von<br />

grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die<br />

Tätigkeit des Präsidiums. Zu den Aufgaben des<br />

Stifungrates gehören unter anderem: Ernennung<br />

und Entlassung des Präsidiums der Hochschule,<br />

der Beschluss über den Wirtschaftsplan, Zustimmung<br />

zur Gründung von Unternehmen oder<br />

zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung<br />

und der Beschluss von Satzungsänderungen.<br />

Ob die Universität Göttingen nun Stiftung<br />

öffentlichen Rechts geworden ist oder nicht,<br />

stand zum Redaktionsschluss unsere <strong>Ersti</strong>-<strong>Info</strong>s<br />

leider noch nicht fest. Die letztendliche Entscheidung<br />

für oder wider wird noch in den Semesterferien<br />

vom Senat getroffen. Wir werden<br />

aber in unser regelmäßig erscheinenden Publikation<br />

rotation darüber ausführlich berichten.<br />

Die Juso-HSG im www<br />

Nicht nur in gedruckter Form, sondern auch<br />

im Internet bieten wir ein umfassendes Angebot<br />

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den etwas schmaleren Geldbeutel, umfangreiche<br />

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Studierende, eine Sozialberatung per E-<br />

Mail und eine Berechnung des aktuellen<br />

Studienguthabens. Außerdem haben wir<br />

<strong>Info</strong>rmationen zu Studiengebühren und<br />

über unsere Veranstaltungen.<br />

www.juso-hsg-goettingen.de<br />

kontakt@juso-hsg-goettingen.de

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