Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
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Notlanden o<strong>der</strong> Durchstarten? 10<br />
1 Frage 1: Soll ich weiterhin Verwaltungsrat bleiben?<br />
In <strong>der</strong> <strong>Krise</strong> Verwaltungsrat zu sein, ist keine dankbare Aufgabe. Der Verwaltungsrat geht<br />
im Interesse <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Mitarbeiter <strong>und</strong> Gläubiger ein persönliches Haf-<br />
tungsrisiko ein <strong>und</strong> lässt sich zeitlich stark beanspruchen. Es ist deshalb oft attraktiv, sich<br />
rechtzeitig abzusetzen <strong>und</strong> den übrigen Verwaltungsräten die heikle Arbeit zu überlassen.<br />
Als Verwaltungsratsmitglied muss man sich aber überlegen, für wen man den Einsatz<br />
leistet.<br />
In wessen Interesse arbeitet <strong>der</strong> VR?<br />
In guten Zeiten<br />
– Im Interesse <strong>der</strong> Aktionäre<br />
In schlechten Zeiten<br />
– Im Interesse <strong>der</strong> Gläubiger <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
– Um eine eigene Haftung zu vermeiden <strong>und</strong> an<br />
einer Lösung mitzuarbeiten<br />
Ursprünglich wurde <strong>der</strong> Verwaltungsrat von den Aktionären gewählt <strong>und</strong> sein Einsatz kam<br />
den Aktionären zugute. In <strong>der</strong> <strong>Krise</strong> än<strong>der</strong>t sich dies: Der Verwaltungsrat arbeitet nun für<br />
die Rettung <strong>der</strong> Firma, also <strong>der</strong> Arbeitsplätze <strong>und</strong> im Interesse <strong>der</strong> Gläubiger. Dieser Ein-<br />
satz macht nur Sinn, wenn er mit dem Wohlwollen <strong>der</strong> Gläubiger <strong>und</strong> Mitarbeiter rechnen<br />
kann.<br />
Alternativ tritt ein Verwaltungsratsmitglied deshalb nicht zurück, weil es aktiv eine konstruktive<br />
Lösung anstrebt, bei dem ein formelles Konkursverfahren <strong>und</strong> damit eine rigorose<br />
Prüfung <strong>der</strong> Fehler <strong>der</strong> Vergangenheit vermieden wird. Wenn man als Verwaltungsratsmitglied<br />
den rechtzeitigen Absprung verpasst hat, versucht man besser mit eigenem Einsatz<br />
den Schaden möglichst klein zu halten.<br />
Ein Rücktritt ist allerdings oft unkollegial. Wer diesen Vorwurf entkräften will, kann einen<br />
ihm wohlwollend gesinnten Verwaltungsrats-Nachfolger suchen – <strong>und</strong> diesen allenfalls<br />
auch bezahlen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sehr vermögende Verwaltungsratsmitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Personen, die als Hauptverantwortliche<br />
erscheinen, sollten sich einen Rücktritt überlegen. We<strong>der</strong> ein Verwaltungsrat<br />
mit grossem Vermögen noch ein Verwaltungsrat, <strong>der</strong> eine Mitverantwortung an<br />
<strong>der</strong> Vergangenheit <strong>der</strong> Gesellschaft trägt, taugt dazu, von den Gläubigern mit traurigen<br />
Augen einen For<strong>der</strong>ungsverzicht zu verlangen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt aber: Wer nicht ganz frühzeitig zurückgetreten ist, kann sich seiner<br />
Haftung durch einen Rücktritt nicht mehr entziehen. Er kommt nicht mehr darum herum,<br />
nun aktiv an einer Rettung mitzuarbeiten. Den Verwaltungsräten <strong>der</strong> SAirGroup hat es<br />
überhaupt nichts genützt, dass sie, mit Ausnahme von Herrn Corti, sechs Monate vor dem<br />
Gro<strong>und</strong>ing zurückgetreten sind.