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Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise

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Probleme des Geschäftspartners 43<br />

Vorbehalt <strong>der</strong> Anfechtungstatbestände gemäss Schuldbetreibungs- <strong>und</strong> Konkursrecht) die<br />

folgenden Institute zur Verfügung:<br />

Bankgarantie: Finanziellen Risiken eines Geschäfts können abgesichert werden, indem<br />

vom Vertragspartner eine Bankgarantie verlangt wird. Darin verpflichtet sich die Bank, im<br />

Falle <strong>der</strong> Nichtleistung des Vertragspartners, die finanzielle Verpflichtung zu übernehmen.<br />

Die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine Bankgarantie beizubringen,<br />

kann gegebenenfalls ebenfalls Aufschluss über die Bonität des Vertragspartners geben.<br />

Pfandrecht: Es handelt sich um ein dingliches Recht, das dem Berechtigten die direkte<br />

Verwertung des Pfandes <strong>und</strong> Befriedigung <strong>aus</strong> dem Pfan<strong>der</strong>lös ermöglicht.<br />

Vorschuss: Vor Arbeitsbeginn beziehungsweise Lieferung kann ein Vorschuss vertraglich<br />

vereinbart werden. Der Vorschuss wird nach Leistungserbringung mit den For<strong>der</strong>ungen<br />

des Unternehmers verrechnet. So kann <strong>der</strong> Unternehmer vor Leistung seiner Vertrags-<br />

pflicht zumindest einen Teil seiner For<strong>der</strong>ungen sicherstellen.<br />

Vor<strong>aus</strong>zahlung: Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des Vertragspartners.<br />

Die For<strong>der</strong>ung gegen den Vertragspartner wird sofort fällig <strong>und</strong> <strong>der</strong> Unternehmer muss<br />

seine Leistung nur erbringen, wenn <strong>der</strong> Vertragspartner die Vor<strong>aus</strong>zahlung leistet.<br />

Eigentumsvorbehalt: Bei beweglichen Sachen kann <strong>der</strong> Unternehmer den Übergang<br />

des Eigentums auf den Erwerber trotz Übergabe bis zur Kaufpreiszahlung durch einen<br />

Eigentumsvorbehalt verhin<strong>der</strong>n. Der Eigentumsvorbehalt wird jedoch nur dann wirksam,<br />

wenn er im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird (dies kann im Ausland an<strong>der</strong>s<br />

geregelt sein). Ist <strong>der</strong> Eigentumsvorbehalt wirksam, ermöglicht er dem Veräusserer, den<br />

Kaufgegenstand auf dem Weg <strong>der</strong> Vindikation her<strong>aus</strong>zufor<strong>der</strong>n. Im Falle <strong>der</strong> Zahlungsun-<br />

fähigkeit des Vertragspartners fällt <strong>der</strong> Gegenstand nicht in die Konkursmasse, son<strong>der</strong>n<br />

kann <strong>aus</strong>geson<strong>der</strong>t werden.<br />

Sicherungszession: Der Unternehmer kann als Sicherheit seiner For<strong>der</strong>ung die Abtretung<br />

von For<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> sonstiger Rechte des Vertragspartners gegenüber Dritten verlan-<br />

gen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die For<strong>der</strong>ungen beziehungsweise das sonstige<br />

Recht nur dann einzuziehen o<strong>der</strong> <strong>aus</strong>zuüben, wenn <strong>der</strong> Vertragspartner die fälligen For-<br />

<strong>der</strong>ungen nicht erfüllt.<br />

Persönliche Einbindung <strong>der</strong> natürlichen Personen hinter dem Vertragspartner mittels<br />

Bürgschaft, Garantie o<strong>der</strong> Solidarschuldverpflichtung (sofern Vertragspartner eine juristische<br />

Person): Neben <strong>der</strong> juristischen Person haftet dann auch die dahinter stehende<br />

natürliche Person für die Erfüllung des Vertrages. Das Haftungssubstrat wird <strong>aus</strong>geweitet,<br />

wodurch die For<strong>der</strong>ung des Unternehmens zusätzlich abgesichert wird. Zu prüfen ist<br />

jeweils, ob die Formvorschriften <strong>der</strong> Bürgschaft zu erfüllen sind.<br />

C Zahlungsschwierigkeiten in einer laufenden Vertragsbeziehung<br />

Gerät ein Vertragspartner nach Vertragsschluss in finanzielle Schwierigkeiten, gilt es, die<br />

fälligen For<strong>der</strong>ungen durchzusetzen <strong>und</strong> künftige For<strong>der</strong>ungen zu sichern. Die Möglich-

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