Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Probleme des Geschäftspartners 43<br />
Vorbehalt <strong>der</strong> Anfechtungstatbestände gemäss Schuldbetreibungs- <strong>und</strong> Konkursrecht) die<br />
folgenden Institute zur Verfügung:<br />
Bankgarantie: Finanziellen Risiken eines Geschäfts können abgesichert werden, indem<br />
vom Vertragspartner eine Bankgarantie verlangt wird. Darin verpflichtet sich die Bank, im<br />
Falle <strong>der</strong> Nichtleistung des Vertragspartners, die finanzielle Verpflichtung zu übernehmen.<br />
Die Tatsache, dass ein Unternehmen nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine Bankgarantie beizubringen,<br />
kann gegebenenfalls ebenfalls Aufschluss über die Bonität des Vertragspartners geben.<br />
Pfandrecht: Es handelt sich um ein dingliches Recht, das dem Berechtigten die direkte<br />
Verwertung des Pfandes <strong>und</strong> Befriedigung <strong>aus</strong> dem Pfan<strong>der</strong>lös ermöglicht.<br />
Vorschuss: Vor Arbeitsbeginn beziehungsweise Lieferung kann ein Vorschuss vertraglich<br />
vereinbart werden. Der Vorschuss wird nach Leistungserbringung mit den For<strong>der</strong>ungen<br />
des Unternehmers verrechnet. So kann <strong>der</strong> Unternehmer vor Leistung seiner Vertrags-<br />
pflicht zumindest einen Teil seiner For<strong>der</strong>ungen sicherstellen.<br />
Vor<strong>aus</strong>zahlung: Die Parteien vereinbaren eine Vorleistungspflicht des Vertragspartners.<br />
Die For<strong>der</strong>ung gegen den Vertragspartner wird sofort fällig <strong>und</strong> <strong>der</strong> Unternehmer muss<br />
seine Leistung nur erbringen, wenn <strong>der</strong> Vertragspartner die Vor<strong>aus</strong>zahlung leistet.<br />
Eigentumsvorbehalt: Bei beweglichen Sachen kann <strong>der</strong> Unternehmer den Übergang<br />
des Eigentums auf den Erwerber trotz Übergabe bis zur Kaufpreiszahlung durch einen<br />
Eigentumsvorbehalt verhin<strong>der</strong>n. Der Eigentumsvorbehalt wird jedoch nur dann wirksam,<br />
wenn er im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird (dies kann im Ausland an<strong>der</strong>s<br />
geregelt sein). Ist <strong>der</strong> Eigentumsvorbehalt wirksam, ermöglicht er dem Veräusserer, den<br />
Kaufgegenstand auf dem Weg <strong>der</strong> Vindikation her<strong>aus</strong>zufor<strong>der</strong>n. Im Falle <strong>der</strong> Zahlungsun-<br />
fähigkeit des Vertragspartners fällt <strong>der</strong> Gegenstand nicht in die Konkursmasse, son<strong>der</strong>n<br />
kann <strong>aus</strong>geson<strong>der</strong>t werden.<br />
Sicherungszession: Der Unternehmer kann als Sicherheit seiner For<strong>der</strong>ung die Abtretung<br />
von For<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> sonstiger Rechte des Vertragspartners gegenüber Dritten verlan-<br />
gen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die For<strong>der</strong>ungen beziehungsweise das sonstige<br />
Recht nur dann einzuziehen o<strong>der</strong> <strong>aus</strong>zuüben, wenn <strong>der</strong> Vertragspartner die fälligen For-<br />
<strong>der</strong>ungen nicht erfüllt.<br />
Persönliche Einbindung <strong>der</strong> natürlichen Personen hinter dem Vertragspartner mittels<br />
Bürgschaft, Garantie o<strong>der</strong> Solidarschuldverpflichtung (sofern Vertragspartner eine juristische<br />
Person): Neben <strong>der</strong> juristischen Person haftet dann auch die dahinter stehende<br />
natürliche Person für die Erfüllung des Vertrages. Das Haftungssubstrat wird <strong>aus</strong>geweitet,<br />
wodurch die For<strong>der</strong>ung des Unternehmens zusätzlich abgesichert wird. Zu prüfen ist<br />
jeweils, ob die Formvorschriften <strong>der</strong> Bürgschaft zu erfüllen sind.<br />
C Zahlungsschwierigkeiten in einer laufenden Vertragsbeziehung<br />
Gerät ein Vertragspartner nach Vertragsschluss in finanzielle Schwierigkeiten, gilt es, die<br />
fälligen For<strong>der</strong>ungen durchzusetzen <strong>und</strong> künftige For<strong>der</strong>ungen zu sichern. Die Möglich-