Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
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Beim Cash Pooling Unfälle vermeiden 39<br />
gig vom Konzerninteresse zu beenden. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e dann <strong>der</strong> Fall, wenn aufgr<strong>und</strong><br />
mangeln<strong>der</strong> Bonität an<strong>der</strong>er Konzerngesellschaften die Rückzahlung <strong>der</strong> Guthaben <strong>aus</strong><br />
dem «Cash Pool» gefährdet ist. Um zu beurteilen, ob die Teilnahme am «Cash Pool» noch<br />
gerechtfertigt ist, gehört es zu den unabdingbaren Pflichten <strong>der</strong> verantwortlichkeitsrecht-<br />
lichen Organe je<strong>der</strong> Konzerngesellschaft, die Bonität <strong>der</strong> am «Cash Pool» teilnehmenden<br />
Gesellschaften ständig zu überprüfen. Präventiv empfiehlt es sich, bereits im Cash Poo-<br />
ling-Vertrag solche kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten vorzusehen.<br />
Üben die Mitglie<strong>der</strong> des Verwaltungsrates <strong>und</strong> aller mit <strong>der</strong> Geschäftsführung befassten<br />
Personen einer am Cash Pooling teilnehmenden Gesellschaft ihre Pflichten gesetzes- <strong>und</strong><br />
statutenkonform <strong>aus</strong>, lassen sich spätere Haftungsansprüche gegen sie vermeiden.