Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Restrukturierung und Sanierung: Wege aus der Krise
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Unternehmenskäufe in <strong>der</strong> <strong>Krise</strong> 26<br />
3 Erhöhtes Gegenparteirisiko<br />
Risiken bei Transaktionen in <strong>Krise</strong>nzeiten lassen sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> schlechten Verfassung<br />
des Verkäufers o<strong>der</strong> des Kaufgegenstandes oftmals nicht genügend absichern – sodass<br />
<strong>der</strong> Käufer sie am Ende selber tragen muss.<br />
Der Verkäufer ist oft nicht in <strong>der</strong> Lage, überhaupt erst umfassende kaufrechtliche Gewähr-<br />
leistungen abzugeben. So ist ein Sachwalter o<strong>der</strong> ein Konkursverwalter in aller Regel nur<br />
bereit, minimale Gewährleistungen abzugeben, nämlich dass <strong>der</strong> Verkäufer rechtmässig<br />
besteht, er Eigentümer des Kaufgegenstandes ist <strong>und</strong> darüber verfügen darf.<br />
Selbst wenn ein Käufer gewisse vertragliche Gewährleistungen erhalten hat, sind diese,<br />
nachdem sich ein Mangel gezeigt hat, häufig nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem<br />
sie stehen, weil <strong>der</strong> Verkäufer bis dann Konkurs gegangen ist <strong>und</strong> die durch den Käufer in<br />
dessen Konkurs eingegebene Schadenersatzfor<strong>der</strong>ung <strong>aus</strong> kaufvertraglicher Gewährleis-<br />
tungsverletzung kaum gedeckt sein wird.<br />
Dieses erhöhte Gegenparteirisiko lässt sich mit einer gestaffelten Kaufpreiszahlung mit<br />
Verrechnungsrecht o<strong>der</strong> einem sogenannten Escrow, d. h. zur allfälligen Deckung solcher<br />
Ansprüche hinterlegt <strong>der</strong> Verkäufer einen gewissen Geldbetrag bei einem unabhängigen<br />
Dritten, mindestens teilweise absichern. Befindet sich <strong>der</strong> Verkäufer bereits in Nachlass-<br />
st<strong>und</strong>ung, sind vom Sachwalter eine schriftliche Zustimmung zum Kaufvertrag <strong>und</strong> eine<br />
schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass allfällig <strong>aus</strong> diesem Vertrag resultierende<br />
Verpflichtungen Massenverbindlichkeiten des Verkäufers darstellen <strong>und</strong> damit vorab<br />
beglichen werden.<br />
E Haftungsrisiken <strong>aus</strong> Kauf einzelner Aktiven<br />
Würde <strong>der</strong> Käufer reale Haftungsrisiken vor Vertragsabschluss entdecken, würde er auf<br />
den Kauf verzichten, weil diese Risiken nicht nur den Investitionserfolg gefährden, son<strong>der</strong>n<br />
dem Käufer darüber hin<strong>aus</strong> weitgehende finanzielle Verpflichtungen verursachen können.<br />
Es ist eine Binsenwahrheit, dass solche Haftungsrisiken vermehrt bei Kaufgegenständen<br />
bzw. Verkäufern auftreten, die krisenbelastet sind.<br />
Werden lediglich einzelne Aktiven gekauft, lassen sich die damit zusammenhängenden<br />
Haftungsrisiken vergleichsweise gut identifizieren. Der Käufer muss sich <strong>der</strong>er jedoch<br />
bewusst sein, denn auch hier lauern Gefahren. Zur Illustration zwei Beispiele:<br />
Der Käufer erwirbt ein Patent. Nach einiger Zeit meldet sich jedoch eine amerikanische<br />
Universität <strong>und</strong> behauptet, das Patent bzw. die Verwertungsrechte dar<strong>aus</strong> gehörten ihr als<br />
Erfin<strong>der</strong>in des Patents. Ein langwieriger Prozess folgt. Ein weiterer Dritter, ein ehemaliger<br />
Konkurrent des Verkäufers, meldet sich ebenfalls beim Käufer. Er behauptet, die <strong>aus</strong> dem<br />
gekauften Patent vermarkteten Produkte verletzten bestehende Schutzrechte von ihm.<br />
Auf den Käufer kommen weitere erhebliche Prozesskosten zu, diesmal gleich in mehreren<br />
Län<strong>der</strong>n. Verliert er die Prozesse, kann er das gekaufte Patent nicht kommerziell nutzen.<br />
Damit zusammenhängende Investitionen werden wertlos.