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Die Mitwirkung der Gesellschaft bei ... - Lenz & Staehelin

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<strong>Die</strong> <strong>Mitwirkung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>bei</strong> Sekundärplatzierungen<br />

schlags, d.h. ein gegenüber dem Börsenkurs höherer Kaufpreis im Raum, <strong>der</strong> auf ein<br />

strategisches Interesse eines Erwerbers zurückgehen kann.<br />

Typische Erwerber im Rahmen eines Paketverkaufs sind die sogenannten Ankerinvestoren<br />

o<strong>der</strong> Ankeraktionäre (Anchor Investors bzw. Anchor Sharehol<strong>der</strong>s). Sie beteiligen<br />

sich in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Grössenordnung zwischen 10% und 30% <strong>der</strong> Aktien/<br />

Stimmen an einer <strong>Gesellschaft</strong>. 11 Als mögliche Ankeraktionäre kommen da<strong>bei</strong> sowohl<br />

strategisch interessierte Unternehmen, welche etwa aufgrund bereits bestehen<strong>der</strong><br />

geschäftlicher Berührungspunkte an einem langfristigen Engagement an <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

interessiert sind, als auch Finanzinvestoren mit langfristigem Anlagehorizont<br />

(z.B. Sovereign Wealth Funds, Family Offices von wohlhabenden Unternehmensfamilien)<br />

in Frage. Demgegenüber kommen klassische Hedgefonds wegen ihres regelmässig<br />

kurzfristigen Anlagehorizonts üblicherweise nicht als Ankeraktionäre in<br />

Frage. 12<br />

III. <strong>Mitwirkung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>bei</strong> Sekundärplatzierungen<br />

A. Anlass und Motivation für die <strong>Mitwirkung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong><br />

Je grösser das zu veräussernde Aktienpaket, je grösser <strong>der</strong> Einfluss des Veräusserers<br />

auf die <strong>Gesellschaft</strong> und je wichtiger <strong>der</strong> potentielle Erwerber für die <strong>Gesellschaft</strong> ist,<br />

umso eher trachtet <strong>der</strong> Veräusserer und die von diesem <strong>bei</strong>gezogene Bank danach,<br />

die <strong>Gesellschaft</strong> in die Platzierung einzubinden und umso eher ist diese ihrerseits<br />

bereit o<strong>der</strong> hat selber ein Interesse daran, die Transaktion zu unterstützen. Ein Angebot<br />

an das Publikum ist ohne die <strong>Mitwirkung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong> kaum realistisch.<br />

Soll das Paket <strong>bei</strong> mehreren Erwerbern o<strong>der</strong> gar im Publikum platziert werden,<br />

kann dieses Interesse <strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong> in <strong>der</strong> Vergrösserung des Streubesitzes (Free<br />

Float) liegen. <strong>Die</strong>s führt in <strong>der</strong> Regel zu einer höheren Liquidität des betreffenden<br />

Aktientitels und steigert dadurch dessen Attraktivität. 13 Auch eine durch den erhöhten<br />

Free Float allenfalls verbundene Aufnahme in Börsenindices kann ein erwünschtes<br />

Ziel sein.<br />

Soll das Paket <strong>bei</strong> einem o<strong>der</strong> einzelnen ausgewählten Investoren mit strategischem<br />

Interesse o<strong>der</strong> langfristigem Anlagehorizont platziert werden, kann die Motivation<br />

<strong>der</strong> <strong>Gesellschaft</strong> zur <strong>Mitwirkung</strong> in <strong>der</strong> Stabilisierung des Aktionärkreises o<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> geordneten Überführung einer grösseren Beteiligung vom bisherigen Grossaktionär<br />

(etwa nach dessen missglücktem Übernahmeversuch) auf einen neuen Anker-<br />

11<br />

WATTER/DUBS (FN 2), 2; SCHIESSL (FN 3), 385.<br />

12 Vgl. WATTER/DUBS (FN 2), 2 f. und SCHIESSL (FN 3), 386, je mit Beispielen.<br />

13<br />

WOLF (FN 4), § 6 N 22.<br />

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