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open.med Bericht 2007 - Ärzte der Welt e.V.

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1.3. Die begrenzte <strong>med</strong>izinische<br />

Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes<br />

Über das Asylbewerberleistungsgesetz krankenund<br />

sozialversichert sind:<br />

• Flüchtlinge im Asylverfahren<br />

• Kriegs- o<strong>der</strong> Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

• Flüchtlinge mit Bleiberecht aufgrund einer Altfallregelung<br />

o<strong>der</strong> einer Duldung<br />

• sowie die Ehegatten, Lebenspartner und min<strong>der</strong>jährigen<br />

Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> oben genannten Personen<br />

In den ersten drei Jahren des Aufenthaltes in<br />

Deutschland sind alle Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetztes<br />

(AsylbLG) an eine Unterbringung<br />

in einer Asylbewerberunterkunft und an<strong>der</strong>e Auflagen<br />

gebunden. Die betroffenen Personen erhalten<br />

verschieden Sachleistungen wie Essenspakete und<br />

Hygieneartikel.<br />

Darüber hinaus erhalten Asylbewerber nur<br />

wenige <strong>med</strong>izinische Leistungen. Dazu gehören laut<br />

§ 4 AsylbLG:<br />

• Für Schwangere und Wöchnerinnen ärztliche und<br />

pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe,<br />

Arznei-,Verband- und Heilmittel.<br />

•<br />

<strong>med</strong>izinische Vorsorgeuntersuchungen,<br />

wie in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

•<br />

•<br />

•<br />

halbjährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen<br />

für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche unter 18<br />

(danach jährliche Vorsorgeuntersuchungen)<br />

die üblichen Kin<strong>der</strong>impfungen,Tetanus-,<br />

Diphtherie-, Polioimpfungen für Erwachsene (nach<br />

individuellem Risiko auch weitere Impfungen)<br />

Behandlung nur bei akuten o<strong>der</strong> schmerzhaften<br />

Erkrankungen<br />

Chronische Erkrankungen und Behin<strong>der</strong>ungen<br />

werden nur behandelt, wenn akute Schmerzzustände<br />

hinzukommen. Heil- und Hilfsmittel, wie Brillen<br />

o<strong>der</strong> orthopädische Prothesen und physikalische<br />

Therapie werden häufig nicht finanziert.<br />

Alle Leistungen müssen vorher von den Betroffenen<br />

beim zuständigen Sozialbürgerhaus beantragt<br />

und genehmigt werden. Mit einem Krankenschein<br />

kann die erkrankte Person dann zu einem Anbieter<br />

von Gesundheitsleistungen gehen. Nach drei<br />

Jahren des Bezuges können reguläre Leistungen<br />

analog <strong>der</strong> Sozialhilfe bezogen werden, damit sind<br />

auch Praxisgebühren und Zuzahlungen zu leisten.<br />

1.4. Der erschwerte Zugang zum<br />

regulären Gesundheitssystem für Menschen<br />

ohne Papiere<br />

Menschen ohne Papiere werden von keiner<br />

Krankenversicherung aufgenommen. Bei akuten<br />

Erkrankungen, Schmerzzuständen, während <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft, bei Impfungen und im begrenzten<br />

Umfang in <strong>der</strong> Bereitstellung von Heil- und<br />

Hilfsmitteln haben aber auch sie einen Anspruch<br />

auf <strong>med</strong>izinische Dienstleistung. Die Kostenerstattung<br />

einer Behandlung erfolgt entwe<strong>der</strong> bar durch<br />

den Patienten selbst o<strong>der</strong> über die zuständigen<br />

Sozialämter. Diese beziehen hierzu jedoch personenbezogene<br />

Daten von Krankenhäusern und<br />

Arztpraxen. Dadurch erhalten sie auch Informationen<br />

über den Aufenthaltstatus des Patienten.<br />

Das Sozialamt ist gemäß dem Aufenthaltsgesetz<br />

(AufenthG, §§ 87, 88) dazu verpflichtet, in <strong>der</strong> Illegalität<br />

lebende Menschen <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde<br />

zu melden. Die Inanspruchnahme <strong>med</strong>izinischer<br />

Hilfe kann somit zur Aufdeckung eines nicht legalen<br />

Aufenthaltes und einer anschließenden Ausweisung<br />

führen. Aus Angst vor diesen Konsequenzen<br />

gehen die meisten Menschen ohne Papiere<br />

nur dann zum Arzt, wenn sie die Behandlung auch<br />

selbst zahlen können.<br />

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