aktuell ll 1–2011
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Medikamente<br />
Medikamente<br />
per Mausklick:<br />
ein Gesundheitsrisiko<br />
Potenzsteigernde Mittel wie Viagra, Lifestyleprodukte, aber auch Medikamente zur<br />
Behandlung von Krebs lassen sich rezeptfrei via Internet kaufen. Aber Achtung:<br />
Ein Laie kann meist nicht erkennen, ob das Präparat eine Fälschung oder qualitativ<br />
mangelhaft ist – die Folgen sind teils fatal.<br />
M<br />
arianne W. kam nach einem<br />
Kinoabend spät nach Hause<br />
und fand ihren Lebenspartner<br />
Henri bewusstlos auf dem Badezimmerboden<br />
liegen. Sie alarmierte sofort<br />
die Ambulanz. Der Notarzt ste<strong>ll</strong>te einen<br />
Herz-Kreislauf-Ko<strong>ll</strong>aps fest. Der 53-Jährige<br />
hatte Glück und erhielt rechtzeitig<br />
die lebenserhaltende Behandlung. Einige<br />
Tage später entdeckte Marianne W.<br />
blaue rhombenförmige Tabletten in der<br />
Schublade des Nachttisches. Ihre Vermutung,<br />
dass es Viagra waren, bestätigte ihr<br />
ein Apotheker: Wahrscheinlich habe ihr<br />
Partner sie im Internet gekauft.<br />
Der Medikamentenkonsum über das Internet<br />
birgt ein hohes Gesundheitsrisiko:<br />
Das Schweizerische Heilmittelinstitut<br />
Swissmedic hat im vergangenen Jahr<br />
120 Muster von 73 Produkten zur Erektionsförderung<br />
im Labor untersucht. Die<br />
Analysen zeigten, dass 40 Prozent der<br />
Proben falsche, unter- oder überdosierte<br />
Wirkstoffe enthielten. Diese Potenzmittel<br />
wurden fast ausnahmslos im Internet beste<strong>ll</strong>t.<br />
Ein gefälschtes Medikament kann<br />
mit blossem Auge kaum vom Originalpräparat<br />
unterschieden werden. Offensichtliche<br />
Fälschungen sind herzförmige Viagra<br />
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oder rhombenförmige in dunklerem Blau<br />
als das Originalviagra. Bei Fälschungen<br />
fehlen oft Packungsbeilagen oder Information<br />
über Nebenwirkungen. Viagra ist<br />
ein rezeptpflichtiges Medikament und<br />
muss ärztlich verordnet werden. Für<br />
Patienten mit Herz-Kreislauf-Beschwerden<br />
kann es lebensbedrohlich sein.<br />
Synthetisch statt rein pflanzlich<br />
Auch als rein pflanzlich deklarierte Produkte<br />
können gefährliche synthetische<br />
Substanzen enthalten. Das wurde einem<br />
Mann aus dem Kanton Zürich fast zum<br />
Verhängnis, wie der Tages-Anzeiger kürzlich<br />
berichtete. Der Mann beste<strong>ll</strong>te im Internet<br />
angeblich pflanzliche Erektionspi<strong>ll</strong>en<br />
und testete sie. Sein Arzt zweifelte<br />
jedoch, dass ein pflanzliches Mittel eine<br />
solche Wirkung entfalten konnte und leitete<br />
sie an den kantonalen Leiter der Heilmittelkontro<strong>ll</strong>e<br />
weiter. Dieser ste<strong>ll</strong>te fest,<br />
dass sie nicht aus Kräutern, sondern aus<br />
drei synthetischen Wirkstoffen bestanden,<br />
die Herzinfarkte oder Schlaganfä<strong>ll</strong>e<br />
bewirken können.<br />
Die Swissmedic analysiert routinemässig<br />
Produkte, die im Internet angeboten werden,<br />
und ste<strong>ll</strong>t immer wieder Medikamen-<br />
tenbetrügereien auch bei pflanzlichen<br />
Produkten fest. Ein Luzerner Internethändler<br />
beispielsweise bot im letzten<br />
Herbst ein potenzsteigerndes Produkt an,<br />
das sich als ein in der Schweiz nicht zugelassenes<br />
Potenzmittel entpuppte. Der<br />
Händler hatte es aber als ein aus dem Himalajagebirge<br />
stammende Beerenextrakt-<br />
Pulver Goji-More deklariert.<br />
Teuer und gefährlich<br />
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist<br />
in der Schweiz aus Sicherheitsgründen<br />
verboten. Davon ausgenommen sind<br />
Schweizer Versandapotheken wie zum<br />
Beispiel die Apotheke zur Rose. Für jede<br />
Beste<strong>ll</strong>ung bei einer Versandapotheke<br />
muss ein ärztliches Rezept vorliegen.<br />
Dies gilt auch für Medikamente, die in<br />
der Regel rezeptfrei erhältlich sind. So<br />
wird gewährleistet, dass bei jedem<br />
Medikamentenkauf eine Fachberatung<br />
stattfindet. Auch der Import von Medika-<br />
menten in die Schweiz ist grundsätzlich<br />
untersagt. Eine Privatperson darf jedoch<br />
legal für sich selbst einen Monatsbe-<br />
darf an Arzneimitteln einführen. Medikamente<br />
aus dem Ausland sind nicht<br />
immer günstiger. Oft bezahlt man eine