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Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens in der Schweiz ... - NAZ

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<strong>E<strong>in</strong>satzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Fall</strong> <strong>e<strong>in</strong>es</strong> <strong>Erdbebens</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

Bei erhöhter Radioaktivität (SR 732.32), Satellitenabsturz (SR 732.34),<br />

Talsperrenbrüchen (SR 721.102), Epidemien (SR 818.101), Seuchen (SR 916.40) und<br />

bei bewaffneten Konflikten liegt die Führungsverantwortung <strong>für</strong> <strong>den</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen nicht bei <strong>den</strong> Kantonen, son<strong>der</strong>n beim<br />

Bund 2 .<br />

Gestützt auf das BZG und an<strong>der</strong>en gesetzlichen Grundlagen (z.B. Sicherheit <strong>der</strong><br />

Stauanlagen, SR 721.102) s<strong>in</strong>d zahlreiche Teilbereiche des Bevölkerungsschutzes <strong>in</strong><br />

Verordnungen des Bundes (z.B. Warnung und Alarmierung, SR 520.12) sowie<br />

Weisungen (z.B. Richtl<strong>in</strong>ien des BWG zur Sicherheit <strong>der</strong> Stauanlagen) und<br />

Notfallschutzplanungen des Bundes (z.B. Konzept <strong>für</strong> <strong>den</strong> Notfallschutz <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Umgebung <strong>der</strong> Kernkraftwerke, KOMAC, 1998) und <strong>der</strong> Kantone geregelt.<br />

Bei Katastrophen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Notlagen, welche mehrere Kantone, das ganze Land o<strong>der</strong><br />

das grenznahe Ausland betreffen, kann <strong>der</strong> Bund im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>den</strong> Kantonen<br />

die Koord<strong>in</strong>ation und allenfalls die Führung übernehmen (Art. 5, Abs. 1, BZG).<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Kantone können ihre Fach-, E<strong>in</strong>satz- und Führungsorgane die<br />

kantonsspezifischen Gegebenheiten sowie die Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Gefahren und<br />

Risiken am Besten e<strong>in</strong>schätzen. Bei <strong>der</strong> Bewältigung von ausseror<strong>den</strong>tlichen Lagen,<br />

die nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, muss deshalb die<br />

Führungsverantwortung pr<strong>in</strong>zipiell bei <strong>den</strong> Kantonen belassen wer<strong>den</strong>, da sie die<br />

Massnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen wesentlich<br />

gezielter und daher effizienter umsetzen können. Der Bund soll die Kantone jedoch<br />

fachtechnisch, und im Ereignisfall subsidiär mit personellen o<strong>der</strong> materiellen Mitteln<br />

unterstützen. Die Führungsorgane <strong>der</strong> Kantone erwarten zudem, dass <strong>der</strong> Bund<br />

proaktiv konkrete ereignisspezifische Hilfsangebote zugunsten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz- und<br />

Führungsorgane des Bevölkerungsschutzes unterbreitet 3 .<br />

Bei Katastrophen und <strong>in</strong> Notlagen im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Kantone, welche<br />

mehrere Kantone, das ganze Land o<strong>der</strong> das grenznahe Ausland betreffen, muss<br />

die Führungsverantwortung <strong>für</strong> die Bewältigung <strong>in</strong> jedem <strong>Fall</strong> bei <strong>den</strong><br />

betroffenen Kantonen belassen wer<strong>den</strong>.<br />

Die Kantone erwarten vom Bund proaktives Handeln, <strong>in</strong>dem er <strong>den</strong> Kantonen<br />

ereignisspezifische Hilfsangebote unterbreitet. Der Bund muss deshalb se<strong>in</strong>e<br />

Führungsprozesse, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Erfassung und Beurteilung <strong>der</strong> Gesamtlage<br />

und die Eventualplanung unmittelbar nach Ereignise<strong>in</strong>tritt aufnehmen.<br />

2 Bei diesen Ereignissen s<strong>in</strong>d immer mehrere Kantone o<strong>der</strong> das ganze Land betroffen (ausseror<strong>den</strong>tliche<br />

Lage).<br />

3 Grundlage dieser Aussage s<strong>in</strong>d die Stellungsnahmen <strong>der</strong> Kantone im Rahmen <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternen<br />

Vernehmlassung dieses Konzeptes.<br />

Seite 8 Kapitel 2

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