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Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens in der Schweiz ... - NAZ

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<strong>E<strong>in</strong>satzkonzept</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Fall</strong> <strong>e<strong>in</strong>es</strong> <strong>Erdbebens</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

Grundsätzlich können die Obdachlosen <strong>in</strong> drei Kategorien unterteilt wer<strong>den</strong> 6 :<br />

- Obdachlose, die nur <strong>für</strong> kurze Zeit obdachlos s<strong>in</strong>d, bis ihre Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser<br />

auf Schä<strong>den</strong> <strong>in</strong>spiziert und freigegeben wer<strong>den</strong> (� Aufgabenbereich 7),<br />

- Obdachlose, <strong>der</strong>en Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser unbewohnbar s<strong>in</strong>d,<br />

- Obdachlose, die aus Angst vor Folgeereignissen und -schä<strong>den</strong> nicht <strong>in</strong> ihre<br />

Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser zurückkehren wollen.<br />

Das Ausmass e<strong>in</strong>er Erdbebenkatastrophe kann bei <strong>den</strong> Betroffenen psychische o<strong>der</strong><br />

physische (Langzeit)-Folgen wie Schockzustände, Apathie, Schlafstörungen,<br />

Herz<strong>in</strong>farkte usw. auslösen. Diese erfor<strong>der</strong>n neben e<strong>in</strong>er mediz<strong>in</strong>ischen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

psychologischen Behandlung e<strong>in</strong>e Betreuung (Defus<strong>in</strong>g) <strong>der</strong> traumatisierten Personen.<br />

E<strong>in</strong>e weitere beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung stellen die Betroffenen mit Wohnsitz im<br />

Ausland dar (z.B. Touristen) sowie Betroffene von sprachlichen, ethnischen o<strong>der</strong><br />

religiösen M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten. Ihre Sprache und Lebensgewohnheiten erfor<strong>der</strong>n beson<strong>der</strong>e<br />

Massnahmen, <strong>in</strong>dem z.B. Dolmetscher beigezogen wer<strong>den</strong> und bei <strong>der</strong> Versorgung<br />

beson<strong>der</strong>e Rahmenbed<strong>in</strong>gungen berücksichtigt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Vor allem aus psychologischen und logistischen Grün<strong>den</strong> soll auf e<strong>in</strong>e Evakuation <strong>der</strong><br />

betroffenen Bevölkerung pr<strong>in</strong>zipiell verzichtet wer<strong>den</strong>. Vielmehr sollen im<br />

Katastrophengebiet Notunterkünfte e<strong>in</strong>gerichtet und die Betreuung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Bevölkerung vor Ort sichergestellt wer<strong>den</strong> 7 . E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet die vorsorgliche<br />

Evakuierung <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerung bei drohen<strong>den</strong> Sekundärereignissen, z.B.<br />

bei Hangrutschungen, Überflutungen o<strong>der</strong> Freisetzung gefährlicher Stoffe<br />

(BABS, 2003).<br />

Unmittelbar nach dem Erdbeben besteht deshalb e<strong>in</strong> grosser Bedarf an<br />

Notunterkünften und Mitteln des täglichen Bedarfs, mediz<strong>in</strong>ischer Versorgung und<br />

Betreuung zur Deckung <strong>der</strong> Grundbedürfnisse <strong>der</strong> Obdachlosen <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Scha<strong>den</strong>räumen.<br />

Die zahlreichen Schutzräume <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> können <strong>den</strong> Wirkungen <strong>e<strong>in</strong>es</strong> schweren<br />

<strong>Erdbebens</strong> ohne nennenswerte Schä<strong>den</strong> wi<strong>der</strong>stehen, auch wenn das darüberliegende<br />

Bauwerk zerstört o<strong>der</strong> beschädigt wurde (BZS, 1981). Aus diesem Grund können<br />

Obdachlose <strong>in</strong> <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong>räumen vorübergehend <strong>in</strong> Schutzräumen untergebracht<br />

wer<strong>den</strong>, sofern von <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> ke<strong>in</strong>e unmittelbare Gefahr durch<br />

E<strong>in</strong>sturz o<strong>der</strong> Herabfallen von Mauerwerk, Fenstern o<strong>der</strong> Ziegeln ausgeht und die<br />

Zugänge zu <strong>den</strong> Schutzräumen nicht verschüttet s<strong>in</strong>d. Die Schutzräume müssen<br />

jedoch vorgängig vorbereitet (Freiräumen <strong>der</strong> Zugänge, Ausräumen, Infrastruktur<br />

e<strong>in</strong>richten) und anschliessend betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

6 34% <strong>der</strong> Obdachlosen, die zwei Wochen nach dem Erdbeben von Northridge (Kalifornien) vom 17.<br />

Januar 1994 (Magnitude 6,7) <strong>in</strong> Notunterkünften lebten, gaben an, aus Angst vor Folgeereignissen (z.B.<br />

Nachbeben) nicht mehr <strong>in</strong> ihre Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser zurückkehren zu wollen. 42% <strong>der</strong> Obdachlosen,<br />

die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Notunterkünften untergebracht waren, konnten nicht mehr <strong>in</strong> ihre Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser<br />

zurückkehren, da diese als „unbewohnbar“ klassifiziert wur<strong>den</strong> (EERI, 1995).<br />

7 Die Evakuation von Obdachlosen nach <strong>den</strong> schweren Erdbeben <strong>in</strong> Armenien vom 7. Dezember 1988<br />

(Magnitude 6,9) und <strong>in</strong> <strong>den</strong> Philipp<strong>in</strong>en vom 16. Juli 1990 (Magnitude 7,8) führte zu e<strong>in</strong>er zusätzlichen<br />

psychischen Belastung <strong>der</strong> Evakuierten und ihrer Angehörigen. In <strong>der</strong> Folge weigerten sich zahlreiche<br />

Obdachlose, evakuiert zu wer<strong>den</strong>, o<strong>der</strong> kehrten nach kurzer Zeit <strong>in</strong> die Scha<strong>den</strong>räume zurück.<br />

Nach dem Loma Prieta Erdbeben (Kalifornien) vom 18. Oktober 1989 (Magnitude 7) kehrten die meisten<br />

Obdachlosen <strong>in</strong>nert 24 Stun<strong>den</strong> wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> ihre eigenen Wohnungen o<strong>der</strong> Häuser zurück<br />

(National Research Council, 1994).<br />

Seite 48 Kapitel 4

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