1906 2010 - Gemeinde Niederzier
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Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26.10.<strong>2010</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Am Mittwoch, 17.11.<strong>2010</strong>, findet um 17:00 Uhr im Besprechungszimmer<br />
(Raum 22), Neubau des Rathauses in <strong>Niederzier</strong>, die<br />
5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.<br />
Diese Sitzung ist nichtöffentlich.<br />
gez. Wirtz<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26. Oktober <strong>2010</strong><br />
Am Mittwoch, 17. November <strong>2010</strong>, 18.00 Uhr, findet die 5. Sitzung<br />
des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong><br />
im Sitzungssaal II im 1. Obergeschoss der Rentei am Rathaus in<br />
<strong>Niederzier</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung wird durch Aushang an der Bekanntmachungs -<br />
tafel im Neubau des Rathauses rechtzeitig bekanntgegeben.<br />
gez. Heuser<br />
Bürgermeister und Vorsitzender<br />
Bekanntmachung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26. Oktober <strong>2010</strong><br />
Am Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, 18.00 Uhr, findet die<br />
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niederzier</strong> im Sitzungssaal II im 1. Obergeschoss der Rentei am<br />
Rathaus in <strong>Niederzier</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung wird durch Aushang an der Bekanntmachungs -<br />
tafel im Neubau des Rathauses rechtzeitig bekanntgegeben.<br />
gez. Clever<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Satzung<br />
über die Veränderungssperre gemäß den §§ 14, 16<br />
und 17 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes<br />
<strong>Niederzier</strong> C 22, „Gewerbegebiet Rurbenden“<br />
Ortschaft Huchem-Stammeln,<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> hat am 17.12.1997 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Niederzier</strong> C 22, „Gewerbegebiet Rurbenden“,<br />
Ortschaft Huchem-Stammeln, beschlossen.<br />
Am 07.10.<strong>2010</strong> hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> die Aufstellung der<br />
3. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Niederzier</strong> C 22 „Gewerbegebiet<br />
Rurbenden“, Ortschaft Huchem-Stammeln im vereinfachten Verfahren<br />
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ergänzung der textlichen<br />
Festsetzungen beschlossen.<br />
Des Weiteren hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> am 07.10.<strong>2010</strong><br />
zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung in<br />
Geschäftsstelle<br />
Jansen & Jansen oHG<br />
Rathausstraße 9, 52382 <strong>Niederzier</strong><br />
Tel. (0 24 28) 47 72, Telefax (0 24 28) 65 69<br />
niederzier<br />
IMMER DA,<br />
IMMER NAH.<br />
diesem Planbereich eine Veränderungssperre als Satzung gemäß § 7<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />
der derzeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2<br />
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997<br />
beschlossen.<br />
Die Abgrenzung des Bereichs der Veränderungssperre ist aus dem<br />
nachstehenden Plan ersichtlich:<br />
Im Geltungsbereich der als Satzung beschlossenen Veränderungssperre<br />
sind:<br />
1) Anlagen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO für kirchliche, kulturelle,<br />
soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten<br />
nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht zulässig.<br />
2) Unter 1) fallende Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen<br />
nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen hierfür nicht beseitigt<br />
werden.<br />
3) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von<br />
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen<br />
nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,<br />
dürfen zur Umsetzung von unter 1) fallende Vorhaben nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann<br />
von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die<br />
Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde<br />
im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie<br />
tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag nach der Bekanntmachung<br />
gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf<br />
ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen<br />
für ihren Erlass weggefallen sind.<br />
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald<br />
und soweit die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich<br />
abge schlossen ist. Über den Inhalt und die Rechtswirkungen der<br />
Veränderungssperre wird auf Verlangen ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Niederzier</strong>, Rathausstraße 8, 52382 <strong>Niederzier</strong>, Altbau –<br />
Zimmer 3 –, während der Dienststunden, und zwar montags bis<br />
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis<br />
16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,<br />
Auskunft gegeben.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent -<br />
schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB (zu mögli chen<br />
Vermögensnachteilen) wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Ent -<br />
schädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren<br />
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver mögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />
Gemäß § 215 BauGB „Frist für die Geltendmachung der Verletzung