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1906 2010 - Gemeinde Niederzier

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2<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26.10.<strong>2010</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Am Mittwoch, 17.11.<strong>2010</strong>, findet um 17:00 Uhr im Besprechungszimmer<br />

(Raum 22), Neubau des Rathauses in <strong>Niederzier</strong>, die<br />

5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.<br />

Diese Sitzung ist nichtöffentlich.<br />

gez. Wirtz<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26. Oktober <strong>2010</strong><br />

Am Mittwoch, 17. November <strong>2010</strong>, 18.00 Uhr, findet die 5. Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong><br />

im Sitzungssaal II im 1. Obergeschoss der Rentei am Rathaus in<br />

<strong>Niederzier</strong> statt.<br />

Die Tagesordnung wird durch Aushang an der Bekanntmachungs -<br />

tafel im Neubau des Rathauses rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

gez. Heuser<br />

Bürgermeister und Vorsitzender<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> <strong>Niederzier</strong>, den 26. Oktober <strong>2010</strong><br />

Am Donnerstag, 18. November <strong>2010</strong>, 18.00 Uhr, findet die<br />

5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Rates der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederzier</strong> im Sitzungssaal II im 1. Obergeschoss der Rentei am<br />

Rathaus in <strong>Niederzier</strong> statt.<br />

Die Tagesordnung wird durch Aushang an der Bekanntmachungs -<br />

tafel im Neubau des Rathauses rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

gez. Clever<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Satzung<br />

über die Veränderungssperre gemäß den §§ 14, 16<br />

und 17 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes<br />

<strong>Niederzier</strong> C 22, „Gewerbegebiet Rurbenden“<br />

Ortschaft Huchem-Stammeln,<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> hat am 17.12.1997 die Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Niederzier</strong> C 22, „Gewerbegebiet Rurbenden“,<br />

Ortschaft Huchem-Stammeln, beschlossen.<br />

Am 07.10.<strong>2010</strong> hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> die Aufstellung der<br />

3. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Niederzier</strong> C 22 „Gewerbegebiet<br />

Rurbenden“, Ortschaft Huchem-Stammeln im vereinfachten Verfahren<br />

gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zur Ergänzung der textlichen<br />

Festsetzungen beschlossen.<br />

Des Weiteren hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> am 07.10.<strong>2010</strong><br />

zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung in<br />

Geschäftsstelle<br />

Jansen & Jansen oHG<br />

Rathausstraße 9, 52382 <strong>Niederzier</strong><br />

Tel. (0 24 28) 47 72, Telefax (0 24 28) 65 69<br />

niederzier<br />

IMMER DA,<br />

IMMER NAH.<br />

diesem Planbereich eine Veränderungssperre als Satzung gemäß § 7<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />

der derzeit gültigen Fassung und gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2<br />

BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997<br />

beschlossen.<br />

Die Abgrenzung des Bereichs der Veränderungssperre ist aus dem<br />

nachstehenden Plan ersichtlich:<br />

Im Geltungsbereich der als Satzung beschlossenen Veränderungssperre<br />

sind:<br />

1) Anlagen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO für kirchliche, kulturelle,<br />

soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten<br />

nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht zulässig.<br />

2) Unter 1) fallende Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen<br />

nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen hierfür nicht beseitigt<br />

werden.<br />

3) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von<br />

Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen<br />

nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,<br />

dürfen zur Umsetzung von unter 1) fallende Vorhaben nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann<br />

von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die<br />

Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde<br />

im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie<br />

tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag nach der Bekanntmachung<br />

gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf<br />

ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen<br />

für ihren Erlass weggefallen sind.<br />

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald<br />

und soweit die zu sichernde Bauleitplanung rechtsverbindlich<br />

abge schlossen ist. Über den Inhalt und die Rechtswirkungen der<br />

Veränderungssperre wird auf Verlangen ab sofort bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Niederzier</strong>, Rathausstraße 8, 52382 <strong>Niederzier</strong>, Altbau –<br />

Zimmer 3 –, während der Dienststunden, und zwar montags bis<br />

freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis<br />

16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,<br />

Auskunft gegeben.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent -<br />

schädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB (zu mögli chen<br />

Vermögensnachteilen) wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Ent -<br />

schädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren<br />

nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver mögensnachteile eingetreten<br />

sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />

Gemäß § 215 BauGB „Frist für die Geltendmachung der Verletzung

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