1906 2010 - Gemeinde Niederzier
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weitere Detailauskünfte steht zusätzlich Herr Siefelhagen fernmündlich<br />
oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Haus<br />
B, Zimmer 608, Tel. 02421/22-2765, E-Mail j.stiefelhagen@kreisdueren.de).<br />
Die Flächen, die i.d.R. extensiv oder gar nicht bewirtschaftet<br />
oder genutzt werden, befinden sich überwiegend im Eigentum<br />
der öffentlichen Hand oder von Landwirten oder Forstwirten<br />
und liegen mit wenigen Ausnahmen in bereits bestehenden und ausgewiesenen<br />
Naturschutzgebieten (NSG) des Kreises Düren, so dass<br />
sich hier über die Regelungen in den NSG hinaus i.d.R. keine weiteren<br />
Nutzungseinschränkungen ergeben und somit keine zusätzliche<br />
Betroffenheit der Landnutzer verursacht wird.<br />
Die Eigentümerinnen und Eigentümer können offensichtliche<br />
Unstimmigkeiten bei den gesetzlich geschützten Biotopen (z. B.<br />
Abgrenzungsfehler) schriftlich dem Landrat Kreis Düren, Amt 67,<br />
Untere Landschaftsbehörde, Bismarckstraße 16, 52351 Düren, mitteilen<br />
bis zum<br />
08.12.<strong>2010</strong>.<br />
Aus der Stellungnahme muss die vollständige Anschrift zu ersehen<br />
sein. Die Stellungnahme sollte näher begründet sein; es soll zumindest<br />
das betroffene GB (GB-Nr.) und Grundstück (Gemarkung, Flur<br />
und Flurstück) angegeben sowie die Unstimmigkeit näher be -<br />
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niederzier<br />
zeichnet bzw. in einem Kartenausschnitt kenntlich gemacht werden.<br />
Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berükksichtigt<br />
werden. Kosten, die im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme<br />
entstehen, beispielsweise durch Fahrkosten oder Zustellgebühren,<br />
können nicht erstattet werden. Die Stellungnahmen werden<br />
gesammelt, geprüft und mit dem LANUV erörtert. Danach legt das<br />
LANUV die endgültige Abgrenzung der gesetzlich geschützten Biotope<br />
im Einvernehmen mit der ULB fest. Ist kein Einvernehmen zu<br />
erzielen, entscheidet die oberste Landschaftsbehörde. Der Text der<br />
Bekanntmachung hängt vom 22.10. bis 08.12.<strong>2010</strong> in der Bekanntmachungstafel<br />
des Kreises Düren, Bismarckstraße 16, Kreishaus,<br />
52351 Düren, aus. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern<br />
wird auf Nachfrage ein Exemplar des Bekanntmachungstextes<br />
kostenfrei per Post zur Verfügung gestellt (Tel.: 02421/22-2361).<br />
<strong>Niederzier</strong>, den 25.10.<strong>2010</strong><br />
(Heuser)<br />
Bürgermeister<br />
Nachsatz der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />
In der Karte über gesetzlich geschützte Biotope im Kreis Düren sind<br />
Biotope im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> nicht ausgewiesen.