06.01.2013 Aufrufe

1906 2010 - Gemeinde Niederzier

1906 2010 - Gemeinde Niederzier

1906 2010 - Gemeinde Niederzier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

weitere Detailauskünfte steht zusätzlich Herr Siefelhagen fernmündlich<br />

oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Haus<br />

B, Zimmer 608, Tel. 02421/22-2765, E-Mail j.stiefelhagen@kreisdueren.de).<br />

Die Flächen, die i.d.R. extensiv oder gar nicht bewirtschaftet<br />

oder genutzt werden, befinden sich überwiegend im Eigentum<br />

der öffentlichen Hand oder von Landwirten oder Forstwirten<br />

und liegen mit wenigen Ausnahmen in bereits bestehenden und ausgewiesenen<br />

Naturschutzgebieten (NSG) des Kreises Düren, so dass<br />

sich hier über die Regelungen in den NSG hinaus i.d.R. keine weiteren<br />

Nutzungseinschränkungen ergeben und somit keine zusätzliche<br />

Betroffenheit der Landnutzer verursacht wird.<br />

Die Eigentümerinnen und Eigentümer können offensichtliche<br />

Unstimmigkeiten bei den gesetzlich geschützten Biotopen (z. B.<br />

Abgrenzungsfehler) schriftlich dem Landrat Kreis Düren, Amt 67,<br />

Untere Landschaftsbehörde, Bismarckstraße 16, 52351 Düren, mitteilen<br />

bis zum<br />

08.12.<strong>2010</strong>.<br />

Aus der Stellungnahme muss die vollständige Anschrift zu ersehen<br />

sein. Die Stellungnahme sollte näher begründet sein; es soll zumindest<br />

das betroffene GB (GB-Nr.) und Grundstück (Gemarkung, Flur<br />

und Flurstück) angegeben sowie die Unstimmigkeit näher be -<br />

4<br />

niederzier<br />

zeichnet bzw. in einem Kartenausschnitt kenntlich gemacht werden.<br />

Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berükksichtigt<br />

werden. Kosten, die im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme<br />

entstehen, beispielsweise durch Fahrkosten oder Zustellgebühren,<br />

können nicht erstattet werden. Die Stellungnahmen werden<br />

gesammelt, geprüft und mit dem LANUV erörtert. Danach legt das<br />

LANUV die endgültige Abgrenzung der gesetzlich geschützten Biotope<br />

im Einvernehmen mit der ULB fest. Ist kein Einvernehmen zu<br />

erzielen, entscheidet die oberste Landschaftsbehörde. Der Text der<br />

Bekanntmachung hängt vom 22.10. bis 08.12.<strong>2010</strong> in der Bekanntmachungstafel<br />

des Kreises Düren, Bismarckstraße 16, Kreishaus,<br />

52351 Düren, aus. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern<br />

wird auf Nachfrage ein Exemplar des Bekanntmachungstextes<br />

kostenfrei per Post zur Verfügung gestellt (Tel.: 02421/22-2361).<br />

<strong>Niederzier</strong>, den 25.10.<strong>2010</strong><br />

(Heuser)<br />

Bürgermeister<br />

Nachsatz der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung:<br />

In der Karte über gesetzlich geschützte Biotope im Kreis Düren sind<br />

Biotope im Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederzier</strong> nicht ausgewiesen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!