schwerpunkt - Evangelische Gemeinde zu Düren
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2 SCHWERPUNKT<br />
SCHWERPUNKT<br />
Als die Eheleute Rudolph Schenkel im<br />
Jahre 1825 der reformierten <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>zu</strong> <strong>Düren</strong> etwa ein Drittel der jetzigen<br />
Fläche des evangelischen Friedhofes<br />
an der Kölnstraße geschenkweise übertrugen,<br />
geschah dies unter anderem<br />
mit folgenden Bedingungen:<br />
1. die lutherische <strong>Gemeinde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Düren</strong><br />
hat gleiches Benut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />
(die Union zwischen Reformierten<br />
und Lutheranern wurde in <strong>Düren</strong> erst<br />
1886 vollzogen),<br />
2. es wird beerdigt "wie bis dahin",<br />
also<br />
a. in der Reihe nach der Todesfolge,<br />
ohne Ansehen von Stand und Familien<strong>zu</strong>gehörigkeit,<br />
und<br />
b. ohne jegliche Denkmäler, „sie mögen<br />
von Metall, Stein, Holz oder aus<br />
anderen Stoffen sein“,<br />
Verkauf oder Erbpacht von Grabstätten<br />
ist nicht gestattet<br />
Karl Ventzke +<br />
<strong>Evangelische</strong> Grabdenkmäler in <strong>Düren</strong><br />
(Aus<strong>zu</strong>g aus dem Querschnitt 1975; Seite 15)<br />
Mit dem ausdrücklichen Verzicht auf<br />
denkmalsmäßige Verewigung übernahm<br />
Schenkel eine beinahe zweihundertjährige<br />
Tradition der <strong>Düren</strong>er<br />
Reformierten. – Erst 1859, zwölf Jahre<br />
nach dem Tode Schenkels, erlaubte<br />
das dafür <strong>zu</strong>ständige Konsistorium<br />
Grabdenkmäler, „teils, um die Gräber<br />
kenntlich <strong>zu</strong> erhalten, teils um der<br />
Pietät für die Verstorbenen Rechnung<br />
<strong>zu</strong> tragen“. Das Höchstformat der<br />
Grabsteine lag bei zwei Fuß Breite<br />
und vier Fuß Höhe.<br />
Seine jetzige Größe erhielt der Friedhof<br />
durch Zutausch im Jahre 1829<br />
und Zukauf im Jahre 1868.<br />
Familiengrabstätten und monumentale<br />
Grabanlagen sind erst die Ausdrucksform<br />
der Wilhelminischen Aera.<br />
– Die Einrichtung käuflicher Privatbegräbnisstätten<br />
wurde 1883 bei<br />
Presbyterium und Repräsentation der<br />
reformierten <strong>Gemeinde</strong> beantragt und<br />
auf begrenzter Fläche genehmigt. Zugunsten<br />
ihrer Sache (und ohne dafür<br />
die mit Bedingungen belastete Schenkungsfläche<br />
von 1825 in Anspruch<br />
nehmen <strong>zu</strong> müssen) führten die Antragsteller<br />
an: „... Dieser Wunsch entspricht<br />
vor<strong>zu</strong>gsweise der Pietät gegen<br />
die verstorbenen Angehörigen, denen<br />
man gerne eine d a u e r n d e Ruhestätte<br />
sichern möchte und mit denen<br />
dereinst geeint <strong>zu</strong> ruhen für Viele ein<br />
freundlicher, wohltuender Gedanke<br />
ist.<br />
<strong>Evangelische</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Düren</strong>, Oktober / November 2007<br />
Ein Familiengrab, in dem die verstorbenen<br />
Angehörigen gemeinsam ruhen,<br />
ist für die Hinterbliebenen stets<br />
eine weihevolle Stätte, die auch von<br />
späteren Generationen noch mit liebevoller<br />
Sorge unterhalten und geschmückt<br />
<strong>zu</strong> werden pflegt. –<br />
Indem also durch die Einrichtung von<br />
Familiengräbern auf der einen Seite<br />
die schöne Sitte, die Verstorbenen <strong>zu</strong><br />
ehren, gefördert wird, gewinnt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> auf der anderen Seite eine<br />
nicht unwesentliche Einnahme durch<br />
den Verkauf der Begräbnisstätten,<br />
welche sie für ihre Armen verwenden<br />
kann, so dass auch diese Vorteil aus<br />
der vorgeschlagenen Einrichtung ziehen.<br />
Indem also niemand hierdurch benachteiligt<br />
wird, und jedem, der in