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schwerpunkt - Evangelische Gemeinde zu Düren

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2 SCHWERPUNKT<br />

SCHWERPUNKT<br />

Als die Eheleute Rudolph Schenkel im<br />

Jahre 1825 der reformierten <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>zu</strong> <strong>Düren</strong> etwa ein Drittel der jetzigen<br />

Fläche des evangelischen Friedhofes<br />

an der Kölnstraße geschenkweise übertrugen,<br />

geschah dies unter anderem<br />

mit folgenden Bedingungen:<br />

1. die lutherische <strong>Gemeinde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Düren</strong><br />

hat gleiches Benut<strong>zu</strong>ngsrecht<br />

(die Union zwischen Reformierten<br />

und Lutheranern wurde in <strong>Düren</strong> erst<br />

1886 vollzogen),<br />

2. es wird beerdigt "wie bis dahin",<br />

also<br />

a. in der Reihe nach der Todesfolge,<br />

ohne Ansehen von Stand und Familien<strong>zu</strong>gehörigkeit,<br />

und<br />

b. ohne jegliche Denkmäler, „sie mögen<br />

von Metall, Stein, Holz oder aus<br />

anderen Stoffen sein“,<br />

Verkauf oder Erbpacht von Grabstätten<br />

ist nicht gestattet<br />

Karl Ventzke +<br />

<strong>Evangelische</strong> Grabdenkmäler in <strong>Düren</strong><br />

(Aus<strong>zu</strong>g aus dem Querschnitt 1975; Seite 15)<br />

Mit dem ausdrücklichen Verzicht auf<br />

denkmalsmäßige Verewigung übernahm<br />

Schenkel eine beinahe zweihundertjährige<br />

Tradition der <strong>Düren</strong>er<br />

Reformierten. – Erst 1859, zwölf Jahre<br />

nach dem Tode Schenkels, erlaubte<br />

das dafür <strong>zu</strong>ständige Konsistorium<br />

Grabdenkmäler, „teils, um die Gräber<br />

kenntlich <strong>zu</strong> erhalten, teils um der<br />

Pietät für die Verstorbenen Rechnung<br />

<strong>zu</strong> tragen“. Das Höchstformat der<br />

Grabsteine lag bei zwei Fuß Breite<br />

und vier Fuß Höhe.<br />

Seine jetzige Größe erhielt der Friedhof<br />

durch Zutausch im Jahre 1829<br />

und Zukauf im Jahre 1868.<br />

Familiengrabstätten und monumentale<br />

Grabanlagen sind erst die Ausdrucksform<br />

der Wilhelminischen Aera.<br />

– Die Einrichtung käuflicher Privatbegräbnisstätten<br />

wurde 1883 bei<br />

Presbyterium und Repräsentation der<br />

reformierten <strong>Gemeinde</strong> beantragt und<br />

auf begrenzter Fläche genehmigt. Zugunsten<br />

ihrer Sache (und ohne dafür<br />

die mit Bedingungen belastete Schenkungsfläche<br />

von 1825 in Anspruch<br />

nehmen <strong>zu</strong> müssen) führten die Antragsteller<br />

an: „... Dieser Wunsch entspricht<br />

vor<strong>zu</strong>gsweise der Pietät gegen<br />

die verstorbenen Angehörigen, denen<br />

man gerne eine d a u e r n d e Ruhestätte<br />

sichern möchte und mit denen<br />

dereinst geeint <strong>zu</strong> ruhen für Viele ein<br />

freundlicher, wohltuender Gedanke<br />

ist.<br />

<strong>Evangelische</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>zu</strong> <strong>Düren</strong>, Oktober / November 2007<br />

Ein Familiengrab, in dem die verstorbenen<br />

Angehörigen gemeinsam ruhen,<br />

ist für die Hinterbliebenen stets<br />

eine weihevolle Stätte, die auch von<br />

späteren Generationen noch mit liebevoller<br />

Sorge unterhalten und geschmückt<br />

<strong>zu</strong> werden pflegt. –<br />

Indem also durch die Einrichtung von<br />

Familiengräbern auf der einen Seite<br />

die schöne Sitte, die Verstorbenen <strong>zu</strong><br />

ehren, gefördert wird, gewinnt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> auf der anderen Seite eine<br />

nicht unwesentliche Einnahme durch<br />

den Verkauf der Begräbnisstätten,<br />

welche sie für ihre Armen verwenden<br />

kann, so dass auch diese Vorteil aus<br />

der vorgeschlagenen Einrichtung ziehen.<br />

Indem also niemand hierdurch benachteiligt<br />

wird, und jedem, der in

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