Markierte Fussgängerschutzinseln - Fussverkehr Schweiz
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Anhaltequote nach Fahrbahnhälfte<br />
Deutliche Unterschiede gibt es auch zwischen der Anhaltequote auf der ersten und der zweiten<br />
Fahrbahnhälfte.<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
77%<br />
Anhaltequote nach Fahrbahnhälfte<br />
66%<br />
85%<br />
97%<br />
1. Hälfte 2. Hälfte 1. Hälfte 2. Hälfte<br />
ohne Insel markierte Insel<br />
Auf beiden Fahrbahnhälften nahm die Anhaltequote deutlich zu.<br />
Die Interpretation dieses Sachverhaltes muss vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangslage<br />
bezüglich rechtlicher Situation und Definition der Anhaltequote diskutiert werden.<br />
Auf der ersten Fahrbahnhälfte ändert sich rechtlich nichts. Hier ist somit eine reale Erhöhung von<br />
77% auf 85% festzuhalten. Die Erhöhung auf der zweiten Fahrbahnhälfte ist teilweise durch die<br />
veränderte Definition verursacht. Nicht die gesamte Erhöhung von 66% auf 97% ist also dem Verhalten<br />
zuzuschreiben. Zu erwarten wäre eine Angleichung der Anhaltquote auf der ersten und<br />
zweiten Fahrbahnhälfte. Es zeigt sich aber, dass nach der Markierung der Insel eine sehr hohe<br />
Anhaltequote auf der zweiten Fahrbahnhälfte zu beobachten ist, welche in unseren untersuchten<br />
Beispielen nahe bei 100% liegt.<br />
Bemerkenswert ist zudem, dass die Anhaltequote in allen Fällen in der Nachher-Situation auf der<br />
zweiten Fahrbahnhälfte deutlich höher ist als auf der ersten.<br />
• Die Anhaltequote auf der zweiten Fahrbahnhälfte stieg durch die Markierung der Insel<br />
über die Quote auf der ersten Fahrbahnhälfte.