Markierte Fussgängerschutzinseln - Fussverkehr Schweiz
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5. Untersuchte Standorte<br />
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Für die Festlegung der Untersuchungsstandorte wurden verschiedene Auswahlkriterien herangezogen.<br />
So wurden grundsätzlich nur Strassen in Betracht gezogen mit einer Fahrbahnbreite von<br />
7.50m, da bei breiteren Strassen eine gebaute Insel geprüft werden muss. Bei schmaleren Strassen<br />
ist auch eine markierte Insel kaum mehr sinnvoll realisierbar.<br />
Folgende Kriterien wurden vorausgesetzt:<br />
• Keine Beeinflussung durch einen nahen Knoten<br />
• Genügend grosse Verkehrsbelastung und Fussgängerfrequenz für genügend Begegnungsfälle<br />
• Keine Prägung der örtlichen Verhältnisse durch störende Elemente und Spezialfälle<br />
• Repräsentativität des Fussgängerstreifens für den Durchschnitt<br />
Die drei ausgewählten Standorte in Wettingen, Seon und Teufenthal tragen diesen Kriterien Rechnung<br />
und repräsentieren zugleich auch die verschiedenen Querungssituationen.<br />
In Wettingen wird eine innerörtliche Situation mit einer sehr hohen Dichte betrachtet. Seon ist stark<br />
vom Durchgangsverkehr geprägt, während in Teufenthal die Problematik "Querung vor Schulhaus"<br />
an einer nicht sehr belasteten Nebenachse betrachtet werden konnte.<br />
In Wettingen wurde zudem ein Fussgängerstreifen mit gebauter Insel – als Referenz – untersucht.<br />
Er liegt an der gleichen Strasse, nur 70 m vom anderen untersuchten Fussgängerstreifen entfernt.<br />
Im Folgenden werden die Standorte kurz vorgestellt.<br />
5.1 K 275 Wettingen, Landstrasse beim Migros<br />
Luftaufnahme