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Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT

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Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat: Januarsitzung<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

a) Änderung des Bebauungsplanes<br />

„GE Brückl“ durch Deckblatt<br />

b) Anrechnung einer Ausgleichsfläche aus<br />

gemeindlichem Grundbesitz<br />

Im Zuge der Prüfung eines Vorbescheides zur<br />

Errichtung einer Werkhalle im „Gewerbegebiet<br />

Brückl“ hat das Landratsamt angeregt, nicht im<br />

Wege von Befreiungen die Nutzung des festgesetzten<br />

Grünstreifens zu gestatten, sondern<br />

durch eine Änderung des Bebauungsplanes<br />

den Grünstreifen mit einer bisher festgesetzten<br />

Breite von 15 Meter auf fünf Meter zu verringern.<br />

Damit wird eine bessere Nutzung der im Bebauungsplan<br />

„GE Brückl“ festgelegten Gewerbeflächen<br />

ermöglicht. Die <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigt,<br />

diesen Bauleitplan durch Deckblatt<br />

(Deckblatt 1) zu ändern. Dadurch soll der im<br />

genannten Bebauungsplan ausgewiesene<br />

Grüngürtel an der Südgrenze des zwischen<br />

dem Sägewerk Fischer und der Straße „Auf der<br />

Platte“ sowie entlang der Straße „Auf der Platte“<br />

auf 5 m Breite reduziert werden, wenn durch<br />

andere geeignete Maßnahmen eine vergleichbare<br />

oder verbesserte Situation für die an das<br />

Gewerbegebiet angrenzenden Grundstücke erreicht<br />

werden kann. Die westlich und südwestlich<br />

der Schreinerei Brückl in der Planung enthaltenen<br />

trennenden Grünstreifen werden auf<br />

2<br />

eine Breite von 10 m gemindert. Der Grünflächenverlust<br />

wird durch eine Ausgleichsfläche<br />

mit der gemeindlichen Fläche Fl.Nr. 39 Gem.<br />

Walddorf nachgewiesen.<br />

Im Zuge der Beratung berichtete der Bürgermeister<br />

von Gesprächen, die er mit dem Landratsamt<br />

geführt hat. Die zuständigen Sachbearbeiter<br />

sind der Meinung, dass die Bepflanzung<br />

in Sachen Lärmschutz nicht zu dem gewünschten<br />

Erfolg führt. Einen besseren Lärmschutz für<br />

die Grundstückseigentümer der an das Gewerbegebiet<br />

angrenzenden Grundstücke bringt nur<br />

ein Bauwerk. Solche Gebäulichkeiten haben oft<br />

Wirkungen wie ein Lärmschutzwall.<br />

Die Minderung des Grünstreifens ist nur möglich,<br />

wenn die <strong>Gemeinde</strong> Ausgleichsflächen zur<br />

Verfügung stellen kann. Die Situation der Anlieger<br />

– so der Bürgermeister – darf keinesfalls<br />

verschlechtert werden. Im Zuge des Verfahrens<br />

werden auch die Bedenken und Anregungen<br />

der Anlieger von der Genehmigungsbehörde<br />

geprüft.<br />

Ein <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied schlägt vor, die <strong>Gemeinde</strong><br />

soll doch die Grünfläche käuflich erwerben<br />

und den Gewerbetreibenden zur Verfügung<br />

stellen. Dies ist aber nach den<br />

Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung nicht<br />

möglich, weil die <strong>Gemeinde</strong>n nichts verschenken<br />

dürfen.

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