Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT
Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT
Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat: Januarsitzung<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
a) Änderung des Bebauungsplanes<br />
„GE Brückl“ durch Deckblatt<br />
b) Anrechnung einer Ausgleichsfläche aus<br />
gemeindlichem Grundbesitz<br />
Im Zuge der Prüfung eines Vorbescheides zur<br />
Errichtung einer Werkhalle im „Gewerbegebiet<br />
Brückl“ hat das Landratsamt angeregt, nicht im<br />
Wege von Befreiungen die Nutzung des festgesetzten<br />
Grünstreifens zu gestatten, sondern<br />
durch eine Änderung des Bebauungsplanes<br />
den Grünstreifen mit einer bisher festgesetzten<br />
Breite von 15 Meter auf fünf Meter zu verringern.<br />
Damit wird eine bessere Nutzung der im Bebauungsplan<br />
„GE Brückl“ festgelegten Gewerbeflächen<br />
ermöglicht. Die <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigt,<br />
diesen Bauleitplan durch Deckblatt<br />
(Deckblatt 1) zu ändern. Dadurch soll der im<br />
genannten Bebauungsplan ausgewiesene<br />
Grüngürtel an der Südgrenze des zwischen<br />
dem Sägewerk Fischer und der Straße „Auf der<br />
Platte“ sowie entlang der Straße „Auf der Platte“<br />
auf 5 m Breite reduziert werden, wenn durch<br />
andere geeignete Maßnahmen eine vergleichbare<br />
oder verbesserte Situation für die an das<br />
Gewerbegebiet angrenzenden Grundstücke erreicht<br />
werden kann. Die westlich und südwestlich<br />
der Schreinerei Brückl in der Planung enthaltenen<br />
trennenden Grünstreifen werden auf<br />
2<br />
eine Breite von 10 m gemindert. Der Grünflächenverlust<br />
wird durch eine Ausgleichsfläche<br />
mit der gemeindlichen Fläche Fl.Nr. 39 Gem.<br />
Walddorf nachgewiesen.<br />
Im Zuge der Beratung berichtete der Bürgermeister<br />
von Gesprächen, die er mit dem Landratsamt<br />
geführt hat. Die zuständigen Sachbearbeiter<br />
sind der Meinung, dass die Bepflanzung<br />
in Sachen Lärmschutz nicht zu dem gewünschten<br />
Erfolg führt. Einen besseren Lärmschutz für<br />
die Grundstückseigentümer der an das Gewerbegebiet<br />
angrenzenden Grundstücke bringt nur<br />
ein Bauwerk. Solche Gebäulichkeiten haben oft<br />
Wirkungen wie ein Lärmschutzwall.<br />
Die Minderung des Grünstreifens ist nur möglich,<br />
wenn die <strong>Gemeinde</strong> Ausgleichsflächen zur<br />
Verfügung stellen kann. Die Situation der Anlieger<br />
– so der Bürgermeister – darf keinesfalls<br />
verschlechtert werden. Im Zuge des Verfahrens<br />
werden auch die Bedenken und Anregungen<br />
der Anlieger von der Genehmigungsbehörde<br />
geprüft.<br />
Ein <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied schlägt vor, die <strong>Gemeinde</strong><br />
soll doch die Grünfläche käuflich erwerben<br />
und den Gewerbetreibenden zur Verfügung<br />
stellen. Dies ist aber nach den<br />
Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung nicht<br />
möglich, weil die <strong>Gemeinde</strong>n nichts verschenken<br />
dürfen.