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Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT

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Qualifizierten Musikunterricht<br />

Kursangebote und Konzerte<br />

bietet die<br />

Private<br />

Musikakademie<br />

Judith Rebekka Fochler<br />

Unterricht z. B. Klavier, Querflöte, Cello, Violine,<br />

Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug,<br />

Musikalische Früherziehung<br />

im Alten Schulhaus in <strong>Ihrlerstein</strong>, Nürnbergerstr. 20<br />

Tel.: 09441/685631 Fax: 09441/685673<br />

Mail: judith.rebekka.fochler@t-online.de<br />

Anmeldung laufend möglich!!<br />

Kostenlose Probestunde!!<br />

Aufgrund der Änderung der Gebührensatzung für<br />

die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises<br />

Kelheim zum 01.01.2007 ändern sich die Kosten für<br />

die Abfallbeseitigung folgendermaßen:<br />

1. Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und<br />

im Holsystem beträgt bei 14-tägiger Abfuhr der<br />

Restmüll- und Biotonne sowie der 4-wöchentlichen<br />

Abfuhr der Papiertonne monatlich für<br />

1. eine Restmülltonne (80 l) 13,50 €<br />

2. eine Restmülltonne (120 l) 20,25 €<br />

3. eine Restmülltonne (240 l) 40,50 €<br />

4. einen Restmüllgroßbehälter (1.100 l) 185,63 €.<br />

Diese Gebühr beinhaltet bei Position 1-3 jeweils eine<br />

Papiertonne 240 l und bei Position 4 eine 1.100 l-<br />

Papiertonne, sowie eine Biotonne 120 l zu Position<br />

1 und 2, zwei Biotonnen zu Position 3 und bis zu<br />

neun Biotonnen bei Position 4.<br />

2. Für weitere Wertstoffbehältnisse beträgt die<br />

Gebühr monatlich für<br />

1. eine Biotonne (120 l) 4,00 €<br />

2. eine Papiertonne (240 l) 1,50 €<br />

3. einen Papiercontainer (1.100 l) 7,50 €.<br />

3. Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Ver-<br />

wendung von Restmüllsäcken beträgt für jeden<br />

Sack (70 l) 3,40 €<br />

(erhältlich im Rathaus Zimmer Nr. 6, Kasse)<br />

4. Die Behältergrundkosten betragen monatlich 4,00 €.<br />

8<br />

5. Die Gebühr ermäßigt sich auf Antrag sofern<br />

der Gebührenschuldner glaubhaft nachweist,<br />

dass alle auf dem angeschlossenen Grundstück<br />

anfallenden organischen Abfälle durch Eigenkompostierung<br />

verwertet werden; ausgenommen<br />

von der Verwertungspflicht sind Fleisch-, Fisch-<br />

und Knochenabfälle. Die Ermäßigung gilt auch<br />

für Gaststätten, Kantinen und dergleichen, die eine<br />

ordnungsgemäße Entsorgung der organischen<br />

Abfälle über dafür zugelassene Verwertungsbetriebe<br />

nachweisen. Die Überlassung von<br />

sperrigen oder aufgrund der Menge nicht kompostierbaren<br />

Gartenabfällen an den Landkreis<br />

steht der Gebührenermäßigung nicht entgegen.<br />

Die Gebühr beträgt in diesen Fällen für<br />

1. eine Restmülltonne (80 l) 12,15 €<br />

2. eine Restmülltonne (120 l) 18,23 €<br />

3. eine Restmülltonne (240 l) 36,45 €<br />

4. einen Restmüllgroßbehälter (1.100 l) 167,06 €<br />

6. In den Gebühren (Abs. 1, 2 und 5) ist die kostenfreie<br />

Ausstattung eines anschlusspflichtigen<br />

Grundstückes mit der erforderlichen Zahl der Gefäße<br />

enthalten. Die Gefäße können bei Bedarf<br />

gewechselt werden; dabei ist eine Größenänderung<br />

pro Kalenderjahr kostenfrei. Für jeden zusätzlichen<br />

Wechsel, der nicht satzungsgemäß<br />

bedingt ist, wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.<br />

7. Die Gebühr wird bei einem anschlusspflichtigen<br />

Grundstück, das nur von einer Person bewohnt<br />

ist, und ein Zusammenschluss mit einem<br />

Nachbarn nicht möglich ist, auf Antrag um 2,25 €<br />

pro Monat ermäßigt.

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