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Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT

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Andere Gremiumsmitglieder schlagen vor, das<br />

Deckblattverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes<br />

„GE-Brückl“ einzuleiten. Im Rahmen<br />

des Auslegeverfahrens kann man mit den<br />

Bürgern eine geeignete Lösung finden.<br />

Es wurde gegen zwei Stimmen beschlossen,<br />

den Bebauungsplan „GE Brückl“ durch ein<br />

Deckblatt (Deckblatt 1) zu ändern.<br />

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten<br />

Verfahren, da durch die vorgesehene<br />

Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes<br />

nicht berührt werden. Die Bürgerbeteiligung<br />

und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

erfolgt im Rahmen der Auslegung.<br />

Auf Anfrage berichtete der Bürgermeister, dass<br />

die Ausgleichsflächen von der <strong>Gemeinde</strong> angelegt<br />

werden müssen. Dies können beispielsweise<br />

eine Streuobstwiese oder sonstige naturschutzrechtliche<br />

Maßnahmen sein.<br />

Der Flächenausgleich ist nach Auskunft der<br />

Sachbearbeiter des Landratsamtes im Verhältnis<br />

1 : 1 notwendig.<br />

Einstimmig beschloss deshalb der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />

die im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes<br />

„GE Brückl“ reduzierten Grünflächen bis<br />

zu 2.500 m² mit der Fläche aus dem Grundbesitz<br />

Fl.Nr. 39 Gem. Walddorf auszugleichen und<br />

in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

zu gestalten oder zu bepflanzen.<br />

Wir verleihen<br />

ihren Ideen<br />

Flügel<br />

Münchener Straße 35 • 93326 Abensberg • Telefon: 0 94 43/12 34<br />

3<br />

Erweiterung des Wertstoffhofes<br />

a) Einteilung der Container-Stellflächen und<br />

der Zufahrten<br />

b) Anrechnung einer Ausgleichsfläche aus<br />

gemeindlichem Grundbesitz<br />

Die Baugenehmigung für den Wertstoffhof<br />

wurde durch das Landratsamt Kelheim erteilt.<br />

Durch den Leiter des Wertstoffhofes wurde ein<br />

Grundkonzept für die Standorte der einzelnen<br />

Container sowie der Zufahrten erstellt, zu welchem<br />

durch den Bauausschuss in seiner Sitzung<br />

vom 13.12.2006 das Einverständnis erklärt<br />

wurde.<br />

Aufgrund dieses Konzeptes sollten nun durch<br />

die Verwaltung die Angebote zur Durchführung<br />

der einzelnen Arbeiten eingeholt, sowie die<br />

Vergabe der hierfür notwendigen Aufträge vorbereitet<br />

werden.<br />

Bürgermeister Schlamminger stellte die Planung<br />

vor und erläuterte wie man sich die Einteilung<br />

des Platzes vorstellt und an welchen Stellen<br />

die Platzbeleuchtung zur Aufstellung<br />

kommen soll. Wesentlich bei der Erweiterung<br />

ist, dass künftig Grüngut auf einer gepflasterten<br />

Fläche abgeladen werden kann und nicht mehr<br />

über Leitern in die Container gefüllt werden<br />

muss.<br />

Weiter berichtet der Bürgermeister, dass für die<br />

Erweiterung des Wertstoffhofes auch Ausgleichsflächen<br />

nachgewiesen werden müssen,<br />

die aus der Fl.Nr. 39 Gem. Walddorf entnommen<br />

werden könnten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig, die<br />

vorgelegte Platzaufteilung so vorzunehmen und<br />

beauftragte die Verwaltung, die hierfür notwendigen<br />

Angebote für die Herstellung einzuholen<br />

sowie die Vergabe vorzubereiten.<br />

Streitsache SV-<strong>Ihrlerstein</strong> / Döhl-Pfann<br />

Einlegung der Berufung gegen das Urteil<br />

des LG Regensburg<br />

Bürgermeister Schlamminger berichtet, dass<br />

sich seit der letzten Gemeindratssitzung eine<br />

andere Situation ergeben hat, und entgegen<br />

des damals gefassten Beschlusses auf Anraten<br />

des Rechtsanwaltes zur Fristwahrung Berufung<br />

eingelegt wurde. Das Rechtsmittel richtet sich<br />

gegen die Ziffer 2 des Urteils, wonach das<br />

Sportheim um 22.30 Uhr schließen müsste.<br />

Ein entsprechender <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist<br />

deshalb noch nachzuholen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig die Einlegung<br />

der Berufung.

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