Gemeinde Ihrlerstein MITTEILUNGSBLATT
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Andere Gremiumsmitglieder schlagen vor, das<br />
Deckblattverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes<br />
„GE-Brückl“ einzuleiten. Im Rahmen<br />
des Auslegeverfahrens kann man mit den<br />
Bürgern eine geeignete Lösung finden.<br />
Es wurde gegen zwei Stimmen beschlossen,<br />
den Bebauungsplan „GE Brückl“ durch ein<br />
Deckblatt (Deckblatt 1) zu ändern.<br />
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten<br />
Verfahren, da durch die vorgesehene<br />
Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes<br />
nicht berührt werden. Die Bürgerbeteiligung<br />
und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
erfolgt im Rahmen der Auslegung.<br />
Auf Anfrage berichtete der Bürgermeister, dass<br />
die Ausgleichsflächen von der <strong>Gemeinde</strong> angelegt<br />
werden müssen. Dies können beispielsweise<br />
eine Streuobstwiese oder sonstige naturschutzrechtliche<br />
Maßnahmen sein.<br />
Der Flächenausgleich ist nach Auskunft der<br />
Sachbearbeiter des Landratsamtes im Verhältnis<br />
1 : 1 notwendig.<br />
Einstimmig beschloss deshalb der <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
die im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes<br />
„GE Brückl“ reduzierten Grünflächen bis<br />
zu 2.500 m² mit der Fläche aus dem Grundbesitz<br />
Fl.Nr. 39 Gem. Walddorf auszugleichen und<br />
in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
zu gestalten oder zu bepflanzen.<br />
Wir verleihen<br />
ihren Ideen<br />
Flügel<br />
Münchener Straße 35 • 93326 Abensberg • Telefon: 0 94 43/12 34<br />
3<br />
Erweiterung des Wertstoffhofes<br />
a) Einteilung der Container-Stellflächen und<br />
der Zufahrten<br />
b) Anrechnung einer Ausgleichsfläche aus<br />
gemeindlichem Grundbesitz<br />
Die Baugenehmigung für den Wertstoffhof<br />
wurde durch das Landratsamt Kelheim erteilt.<br />
Durch den Leiter des Wertstoffhofes wurde ein<br />
Grundkonzept für die Standorte der einzelnen<br />
Container sowie der Zufahrten erstellt, zu welchem<br />
durch den Bauausschuss in seiner Sitzung<br />
vom 13.12.2006 das Einverständnis erklärt<br />
wurde.<br />
Aufgrund dieses Konzeptes sollten nun durch<br />
die Verwaltung die Angebote zur Durchführung<br />
der einzelnen Arbeiten eingeholt, sowie die<br />
Vergabe der hierfür notwendigen Aufträge vorbereitet<br />
werden.<br />
Bürgermeister Schlamminger stellte die Planung<br />
vor und erläuterte wie man sich die Einteilung<br />
des Platzes vorstellt und an welchen Stellen<br />
die Platzbeleuchtung zur Aufstellung<br />
kommen soll. Wesentlich bei der Erweiterung<br />
ist, dass künftig Grüngut auf einer gepflasterten<br />
Fläche abgeladen werden kann und nicht mehr<br />
über Leitern in die Container gefüllt werden<br />
muss.<br />
Weiter berichtet der Bürgermeister, dass für die<br />
Erweiterung des Wertstoffhofes auch Ausgleichsflächen<br />
nachgewiesen werden müssen,<br />
die aus der Fl.Nr. 39 Gem. Walddorf entnommen<br />
werden könnten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig, die<br />
vorgelegte Platzaufteilung so vorzunehmen und<br />
beauftragte die Verwaltung, die hierfür notwendigen<br />
Angebote für die Herstellung einzuholen<br />
sowie die Vergabe vorzubereiten.<br />
Streitsache SV-<strong>Ihrlerstein</strong> / Döhl-Pfann<br />
Einlegung der Berufung gegen das Urteil<br />
des LG Regensburg<br />
Bürgermeister Schlamminger berichtet, dass<br />
sich seit der letzten Gemeindratssitzung eine<br />
andere Situation ergeben hat, und entgegen<br />
des damals gefassten Beschlusses auf Anraten<br />
des Rechtsanwaltes zur Fristwahrung Berufung<br />
eingelegt wurde. Das Rechtsmittel richtet sich<br />
gegen die Ziffer 2 des Urteils, wonach das<br />
Sportheim um 22.30 Uhr schließen müsste.<br />
Ein entsprechender <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss ist<br />
deshalb noch nachzuholen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss einstimmig die Einlegung<br />
der Berufung.