Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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Regionalplan<br />
für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong><br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />
12. Planänderung<br />
Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher<br />
nichtenergetischer Bodenschätze Hückelhoven-Kaphof, Stadt Hückelhoven<br />
Verfahrensunterlage: Juni 2011<br />
7. Regionalratssitzung: 15. Juli 2011<br />
Anlage 1 zu TOP <strong>10</strong>: Drucksache RR 70/2011<br />
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN<br />
www.brk.nrw.de
Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Zeughausstraße 2–<strong>10</strong><br />
50667 <strong>Köln</strong><br />
Tel.: 0221/ 147-0<br />
Fax: 0221/ 147-3185<br />
poststelle@brk.nrw.de<br />
www.brk.nrw.de<br />
Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte,<br />
Bilder und Grafiken<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW<br />
© Geobasisdaten NRW 2011<br />
Druck und Weiterverarbeitung<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Information<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Abteilung 3:<br />
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft<br />
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle<br />
Telefon: 0221 / 147-2032<br />
Regionalplanungsbehörde:<br />
Telefon: 0221 / 147-2351 oder<br />
Telefon: 0221 / 147-3516<br />
Fax: 0221 / 147-2905<br />
eMail: gep@brk.nrw.de
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Kapitel Thema Seite<br />
INHALTSVERZEICHNIS 1<br />
Planbegründung 3<br />
1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 3<br />
2. Ergebnisse der Umweltprüfung 4<br />
3. Regionalplanerische Bewertung 5<br />
3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Köln</strong><br />
5<br />
3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof 6<br />
3.3 Gesamtabwägung 8<br />
— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —<br />
Anlage 1 PLANENTWURF 9<br />
I. Entwurf Text 9<br />
II. Entwurf Zeichnerische Darstellung 11<br />
Anlage 2 UMWELTBERICHT 15<br />
1. Einleitung 15<br />
1.1 Veranlassung der Umweltprüfung 15<br />
1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />
15<br />
1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung 15<br />
1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region<br />
Aachen<br />
1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der 16<br />
1.3.1<br />
Umweltauswirkungen<br />
Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen 16<br />
1.3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung 17<br />
1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 18<br />
– 1 –<br />
16
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Mai 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Würselen –<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Kapitel Thema Seite<br />
1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Stanortalternativen (anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten)<br />
1.5 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele<br />
des Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung<br />
sind<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 35<br />
2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung<br />
beeinflusst werden<br />
35<br />
2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei nicht Durchführung der<br />
Planungen<br />
56<br />
2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen 57<br />
2.4 Bewertungskriterien 61<br />
2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung<br />
64<br />
2.5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />
64<br />
2.5.2 FFH-Verträglichkeit 67<br />
2.5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung 67<br />
2.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />
erheblichen Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />
72<br />
2.7 Zusammenfassung 73<br />
Anlage 3 BETEILIGTENLISTE 75<br />
– 2 –<br />
18<br />
20<br />
68
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Planbegründung<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung<br />
Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />
Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />
62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />
Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />
die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />
Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />
Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />
Bodenschätze (BSAB) dargestellt.<br />
Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />
für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />
Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />
dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />
zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />
Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />
der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />
verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />
(Kaphofstraße). Von der K22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />
Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />
Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />
Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />
Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />
Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />
06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />
Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />
begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />
Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />
zurückzuführen auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten<br />
Material. Es wird einerseits aus der stark kiesigen Lagerstätte so gewonnen und<br />
zusätzlich mit modernster Technik aufbereitet. Auch ist die Abbautiefe nicht so groß,<br />
wie es die im Vorfeld der Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten<br />
ließen. Nach heutiger Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft<br />
sein als geplant.<br />
Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />
Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />
Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />
Erlenbach gebildet.<br />
– 3 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Abb. 1: BSAB Hückelhoven-Kaphof – Bestand und vorgesehene Erweiterung<br />
(Quelle: Büro Rebstock)<br />
2. Ergebnisse der Umweltprüfung<br />
– 4 –<br />
Kein Regionalplanmaßstab<br />
Die vorgesehene Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha, sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />
Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />
Linnicher Mühlenteich gebildet.<br />
Als Ergebnis der Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />
Umweltauswirkungen der geplanten Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />
ergeben sich erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für alle<br />
Umweltschutzgüter.<br />
So wird die beantragte Erweiterung der Abgrabung in Folge der<br />
Flächeninanspruchnahme und der betriebsbedingten Immissionen zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Wohnumfeld- und der Erholungsfunktion für die Bevölkerung<br />
von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-Porselen führen. Außerdem bedingt die<br />
Flächeninanspruchnahme den Verlust von schützenswerten Böden und<br />
Lebensraumstrukturen, die auch von planungsrelevanten Arten genutzt werden oder<br />
potentiell genutzt werden können (z.B. Biber, Rauhautfledermaus, Kiebitz, Nachtigall,
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />
führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />
Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />
gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind<br />
und zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der<br />
Kiesabgrabung die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz<br />
verursachen und zur fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des<br />
Baudenkmals Kaphof führen.<br />
Die Berücksichtigung der denkbaren Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />
Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />
Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />
insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />
Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />
und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />
insbesondere der Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Boden, Wasser, Tiere und<br />
Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />
Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der<br />
gewässerbeeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die<br />
Umsetzung von Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ermöglicht.<br />
3. Regionalplanerische Bewertung<br />
3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Zurzeit findet die Auswertung des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> statt.<br />
Die erhobenen Daten aus Luftbildern und Genehmigungsunterlagen sollen gemeinsam<br />
mit den Genehmigungsbehörden überprüft werden. Diese Überprüfung hat bisher nur<br />
im Kreis Heinsberg stattgefunden, die Termine in den verbleibenden Landkreisen und<br />
die Städteregion Aachen sollen ab Herbst 2011 geplant werden. Es lassen sich jedoch<br />
bereits jetzt grundsätzliche Tendenzen erkennen.<br />
Im Teilabschnitt Region Aachen sind 2623 ha BSAB dargestellt. Diese sind zu 43 %<br />
(1900 ha) mit Abgrabungsgenehmigungen belegt. Insgesamt liegen nur etwa 60 % der<br />
genehmigten Tagebauflächen innerhalb der dargestellten BSAB. Das heißt im<br />
Umkehrschluss, dass 40 % der genehmigten Tagebauflächen außerhalb der<br />
Konzentrationszonen des Regionalplanes zu finden sind. 36 % der BSAB-<br />
Darstellungen konzentrieren sich auf das Gebiet des Kreises Heinsberg, es folgt der<br />
Kreis Euskirchen mit 29 %, danach der Kreis Düren mit 18 % und die Städteregion<br />
Aachen mit 17 %.<br />
Im gesamten Teilabschnitt Region Aachen stehen noch etwa 2000 ha genehmigte und<br />
im Regionalplan planerisch gesicherte Reserveflächen zur Verfügung. Hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass auch die Reserveflächen für Festgesteine und den Tonabbau<br />
– 5 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
beinhaltet sind. Die durchschnittliche jährliche Flächeninanspruchnahme liegt<br />
innerhalb des Teilabschnitts Region Aachen bei <strong>10</strong> ha.<br />
Im Kreis Heinsberg, in dem ausschließlich Lockergesteine abgebaut werden, sind<br />
insgesamt noch 640 ha Reserveflächen anzutreffen. Der jährliche Flächenverbrauch<br />
liegt hier mit 20 ha weit über dem Durchschnitt der Region. Rein rechnerisch<br />
beinhalten die vorhandenen Reserveflächen im Kreis Heinsberg ein Potential für 32<br />
Jahre. Aus dieser Flächendisposition ergibt sich kein Erfordernis für eine<br />
Überarbeitung des Regionalplanes in Bezug auf die BSAB.<br />
Die inhaltliche Überprüfung der planerischen Reserven hat jedoch ergeben, dass<br />
einzelne BSAB überprüft werden müssen. So ist der BSAB Nr. 11 Heinsberg-Nord<br />
nahezu vollständig ausgekiest und rekultiviert. Innerhalb des BSAB Nr. 12 Heinsberg-<br />
Süd sind noch etwa <strong>10</strong> ha genehmigte Reserveflächen und fast <strong>10</strong>0 ha planerisch<br />
gesicherte Reservefläche anzutreffen. Untersuchungen der hier tätigen Unternehmen<br />
haben jedoch ergeben, dass eine weitere Rohstoffgewinnung in diesem BSAB<br />
wirtschaftlich uninteressant ist. Darüber hinaus wird ein Teil der planerischen<br />
Reserven für den Neubau der K 5 in Anspruch genommen.<br />
3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof<br />
Am Standort Kaphof ist bereits ein BSAB dargestellt. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-<br />
Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige Abgrabungsgenehmigung füllt den<br />
BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier noch fast 30 ha genehmigte<br />
Reservefläche zur Verfügung. Die Bewertung der Standortqualität erfolgt auf der<br />
Grundlage der im Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen, Kapitel 1.4, Erläuterung<br />
(9) aufgelisteten Anforderungen zur Bestimmung und Abgrenzung der BSAB. Bei der<br />
Konkretisierung dieser Anforderungen, die aufgrund der Rechtsprechung in den<br />
vergangenen <strong>10</strong> Jahren erforderlich ist, ergeben sich Beurteilungskriterien die sich in<br />
zwei Gruppen unterteilen lassen:<br />
1. Ausschlusskriterien<br />
2. Abwägungskriterien<br />
Zu den Ausschlusskriterien gehören z.B. Bauflächen und ihre Schutzabstände,<br />
Bereiche mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen oder Naturschutzgebiete.<br />
Innerhalb dieser Bereiche sollten keine neuen BSAB geplant werden. Die Überprüfung<br />
anhand der Ausschlusskriterien hat ergeben, dass die von dem Unternehmen<br />
angestrebte Erweiterungsfläche grundsätzlich für eine BSAB-Darstellung geeignet ist.<br />
Die nachfolgende Abbildung (ohne Maßstab) zeigt das Ergebnis der Überprüfung<br />
durch die Ausschlusskriterien. Die in der Abbildung weiß verbliebenen Flächen sind<br />
nicht mit Raumfunktionen belegt, die zu den Ausschlusskriterien gehören. Ausschluss-<br />
und Abwägungskriterien werden im Umweltbericht behandelt.<br />
– 6 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Abb. 2: Prüfung Ausschlusskriterien Hückelhoven-Kaphof<br />
– 7 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Die weitere Überprüfung der Fläche im Umweltbericht kommt jedoch zu dem<br />
Ergebnis, dass eine Erweiterung in der beantragten Größe erhebliche Auswirkungen<br />
nach sich zieht. Aus diesem Grund entwickelt der Umweltbericht eine deutlich<br />
reduzierte Erweiterungsvariante mit ca. 35,5 ha. Ziel dieser Variante ist die<br />
Vermeidung und Verminderung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
und damit erheblichen Umweltauswirkungen insbesondere der Schutzgüter Mensch<br />
(Wohnumfeld und Erholung), Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
als auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />
3.3 Gesamtabwägung<br />
Aufgrund der Reserveflächensituation besteht im Kreis Heinsberg kein Bedarf für<br />
zusätzliche BSAB. Die Erweiterung des Standortes Hückelhoven-Kaphof kann jedoch<br />
durch die Rücknahme von planerisch gesicherten Reserveflächen an einem anderen<br />
Standort ausgeglichen werden.<br />
Die planerisch gesicherten Reserveflächen innerhalb des BSAB Nr. 12, Heinsberg-Süd<br />
müssen als Ergebnis des Monitorings neu bewertet werden. Insbesondere die<br />
Bewertung des Punktes `Wirtschaftlichkeit´ stellt die Eignung dieser Reserve in Frage.<br />
Im Rahmen dieser Regionalplanänderung soll auf dieser Grundlage der BSAB Nr. 12<br />
Heinsberg-Süd gestrichen werden. Hier entfallen ca. <strong>10</strong>0 ha planerische<br />
Reserveflächen. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof wird um ca. 35 ha erweitert.<br />
Die Reserveflächenbilanz für den Kreis Heinsberg verringert sich dadurch auf 575 ha.<br />
Diese Menge ist bei einem jährlichen Verbrauch von 20 ha immer noch ausreichend<br />
den landesplanerischen Bedarf für fast 29 Jahre zu decken.<br />
– 8 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
I. Entwurf Text<br />
Anlage 1 –PLANENTWURF<br />
In Kapitel 1.4 `Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher<br />
nichtenergetischer Bodenschätze´ der textlichen Darstellung des bekannt bemachten<br />
Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen werden in Erläuterung (17)<br />
folgende Änderungen vorgenommen:<br />
(17) Folgende, in der Summe rund 2.4<strong>10</strong> ha 2.350 ha (davon 2.030 ha 1970 ha für<br />
Lockergesteine) umfassende „Bereiche für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze“ (BSAB) sind im GEP<br />
zeichnerisch dargestellt:<br />
Lockergesteine<br />
Nr. lfd. Bezeichnung/Lage Art der Lagerstätte Rekultivierungsziele<br />
1 Herzogenrath-Worm Quarzsand BSN AC-4<br />
9 Wegberg Kies/Sand BSN HS-19<br />
<strong>10</strong> Wassenberg Kies/Sand BSLE<br />
11 Heinsberg-Nord Kies/Sand BSLE<br />
12 Heinsberg-Süd Kies/Sand BSLE<br />
13 Erkelenz-Borschemich Kies/Sand (ohne)<br />
… … … …<br />
58 Hückelhoven-Kaphof Kies/Sand BSN HS-12 / BSLE<br />
– 9 –
– <strong>10</strong> –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 1 –PLANENTWURF<br />
II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />
Blatt L 4900/4902<br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 12. Planänderung<br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />
Legende:<br />
– 11 –
– 12 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 1 –PLANENTWURF<br />
II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />
Blatt L 4900/4902<br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 12. Planänderung<br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />
Legende:<br />
– 13 –
– 14 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Umweltbericht<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
1. Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1)<br />
1.1 Veranlassung der Umweltprüfung<br />
Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />
Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />
62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />
Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />
die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />
Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />
Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />
Bodenschätze (BSAB) dargestellt (vgl. Abb. 1).<br />
Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />
für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />
Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />
dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />
zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />
Die derzeitige Darstellung des BSAB Hückelhoven-Kaphof im Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />
Teilabschnitt Region Aachen sowie die vorgesehene Erweiterung wird in Anlage 1<br />
`Planentwurf´ dieser Unterlage abgebildet.<br />
1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />
1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />
der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />
verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />
(Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />
Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />
Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />
Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />
Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />
Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />
06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />
Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />
begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />
Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />
auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten Material<br />
zurückzuführen. Außerdem ist die Abbautiefe nicht so groß, wie es die im Vorfeld der<br />
Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten ließen. Nach heutiger<br />
Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft sein als geplant.<br />
– 15 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />
Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />
Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />
Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) gebildet.<br />
1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />
Im Rahmen einer Regionalplanänderung ist die Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />
Hückelhoven-Kaphof auf Grundlage des beschriebenen Vorhabens vorgesehen. Als<br />
Rekultivierungsziel ist eine Wasserfläche festgelegt, die überlagert wird mit der<br />
Darstellung `Bereich zum Schutz der Natur´ und/oder `Bereich zum Schutz der<br />
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung´.<br />
1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.3a)<br />
1.3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />
Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />
möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />
(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />
Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Es wird<br />
daher für verschiedene Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />
Erholung), Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt (im Hinblick auf<br />
Lebensraumkomplexe), Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Klima, Luft<br />
erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Vorhabens- bzw. Planungsgebiet<br />
hinausgehend zu betrachten (vgl. Kap.2.1).<br />
Zudem trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />
Untersuchungsgebiets gemäß den Darstellungen des Regionalplans entwickelt sind,<br />
d.h. sich größtenteils schon innerhalb eines BSAB bzw. eines genehmigten<br />
Abgrabungsbereiches befinden und deshalb erheblich vorbelastet sind.<br />
Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />
erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />
schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />
der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />
eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />
geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />
enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />
verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />
gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />
gefordert noch zielführend.<br />
Für die vorgesehene Genehmigungsplanung liegen nachfolgende Gutachten vor, die<br />
– 16 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
von der Firma Laprell in Auftrag gegeben wurden: Raumverträglichkeitsstudie und<br />
Umweltbericht des Planungsbüros Ute Rebstock (Stand: März 20<strong>10</strong>), Unterlagen zur<br />
Betriebsplanung und der Landschaftspflegerische Begleitplan.<br />
Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />
naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />
Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen des<br />
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (vgl.<br />
LINFOS der LANUV). Die Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) wurde durch<br />
die Regionalplanungsbehörde ergänzt.<br />
Für die Beurteilung der geotechnischen, wasserwirtschaftlichen und ökologischen<br />
Aspekte wurden zusätzliche Fachgutachten erstellt. Sie wurden dem Antrag auf<br />
Erweiterung der Abgrabungsgenehmigung im Anhang beigefügt und sind auch als<br />
Anhänge diesem Umweltbericht beigefügt.<br />
Dies sind im Einzelnen:<br />
- Geotechnisches Gutachten Erweiterung der Abgrabung Kaphof (August 20<strong>10</strong>),<br />
Geotechnisches Büro Dr. Koppelberg & Gerdes GmbH, Moers<br />
- Hydrologische Stellungnahme zur Erweiterung der Abgrabung "Kaphof" –<br />
Auswirkung der geplanten Kiesabgrabung auf den Grundwasserspiegel,<br />
Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk (August 20<strong>10</strong> sowie Nachtrag 1 vom<br />
09.02.2011)<br />
- Mirbach, Planung der Verlegung und Aufhebung von Teilstrecken / Erweiterung<br />
der Abgrabung "Kaphof", Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk (August 20<strong>10</strong>)<br />
- Ökologischer Fachbeitrag Erweiterung der Abgrabung Kaphof: Institut für<br />
Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (August<br />
20<strong>10</strong>)<br />
- Artenschutzrechtliche Prüfung Erweiterung der Abgrabung Kaphof, Institut für<br />
Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (August<br />
20<strong>10</strong>)<br />
- Schalltechnisches Gutachten, Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH<br />
(September 20<strong>10</strong>).<br />
Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />
Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />
1.3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung<br />
Nach dem durchgeführten Scoping, das zwischen dem 04.01.2011 und dem<br />
09.03.2011 stattgefunden hat und mit dem das Umweltprüfungsverfahren eingeleitet<br />
wurde, wurde als nächster Schritt, unter Berücksichtigung der Rückläufe aus dem<br />
Scoping, von der Regionalplanungsbehörde der Umweltbericht erstellt. Dieser dient<br />
dem Regionalrat neben dem Planentwurf und der -begründung als Grundlage für den<br />
Erarbeitungsbeschluss.<br />
– 17 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Als Ergebnis des Scopings ergaben sich verschiedene Anforderungen an die<br />
Untersuchungsinhalte und -tiefe, denen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden<br />
Fachdaten und -gutachten sowie im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes<br />
Rechnung getragen wurde. So wurde nach Stellungnahmen des Geologischen Dienstes<br />
NRW zur Hydrologischen Stellungnahme vom August 20<strong>10</strong> ein Nachtrag erforderlich<br />
und zusätzlich zum „Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“<br />
des Geologischen Dienstes NRW wurde als Fachbeitrag zur Regionalplanänderung das<br />
aktuellere und detailgenauere bodenkundliche Kartierverfahren des Geologischen<br />
Dienstes NRW „N9401 Ruraue“ im Maßstab 1: 5 000 zur Auswertung herangezogen.<br />
Außerdem wurden nach Hinweisen der <strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg, Abteilung 6<br />
Bergbau und Energie in NRW zur hinreichenden Beurteilung anderweitiger Risiken im<br />
Planungsgebiet (z.B. hinsichtlich möglicher Bodenbewegungen oder<br />
Grundwasserabsenkungen in Folge der ehemaligen oder laufenden Stein- und<br />
Braunkohlegewinnung) eine weitere Fachstellungnahme des Erftverbandes eingeholt.<br />
Die Inhalte und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes erlauben eine<br />
angemessene Umweltprüfung nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />
anerkannten Prüfmethoden. Tiefergehende und detailliertere Untersuchungen können<br />
im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der geplanten Kiesabgrabung erforderlich<br />
werden. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Maßnahmen oder zum Schutz vor<br />
Zerstörung bodendenkmalschutzwürdiger Substanz ist das Erfordernis derartiger<br />
weitergehenden Untersuchungen festzustellen.<br />
1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Die Zusammenstellung der Angaben, die für den vorliegenden Umweltbericht benötigt<br />
wurden, erfolgte im Vorfeld des Scopings und in der anschließenden<br />
Erarbeitungsphase – unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Scoping – ohne<br />
wesentliche Schwierigkeiten.<br />
1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten) (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2d)<br />
Das beantragte Abgrabungsvorhaben stellt für den Vorhabensträger ein<br />
standortgebundenes Projekt dar, da es sich um die Erweiterung einer vorhandenen<br />
genehmigten Abgrabung handelt. Die betrieblichen Einrichtungen sind vor Ort<br />
vorhanden.<br />
Außerdem beschreibt der Antragsteller das Flusskiesvorkommen in der Ruraue des<br />
Kreises Heinsberg als besonders hochwertig. In einer Zone von etwa 20 km Länge und<br />
maximal 2 bis 5 km Breite herrschten während und nach der Entstehung der<br />
Lagerstätte besondere Ablagerungs- und Abtragungsbedingungen. Durch die<br />
speziellen Strömungs- und Schüttungsbedingungen während der Ablagerung der<br />
jungen Flusskiese ist der obere Teil der Lagerstätte bis zu einer Tiefe von <strong>10</strong> bis 12 m<br />
relativ homogen, mit einem hohen Anteil an kiesigem Material von etwa 30 bis 50 %.<br />
– 18 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Zur Herstellung von qualitativ besonders hochwertigem Beton, z.B. für den Brückenund<br />
Tunnelbau, müssen die mineralischen Zuschlagsstoffe (Kiese und Sande)<br />
besondere Anforderungen erfüllen. Das Flusskiesvorkommen ist auch diesbezüglich<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Im Vergleich mit dem gesamten Flusskiesvorkommen in der Rurniederung nimmt der<br />
Standort Kaphof eine Sonderstellung ein. Kaphof liegt an der Stelle, an der das<br />
Wurmtal in das Rurtal einmündet. Zusätzlich ist das Rurtal an dieser Stelle mit einer<br />
Breite von etwa 2,5 km sehr schmal. Vermutlich waren während des<br />
Ablagerungsvorganges der Flussschotter die Fließgeschwindigkeiten beim Kaphof<br />
höher als im übrigen Betrachtungsraum, auch kam es hier zu einer Vermischung der<br />
Flussschotter von Wurm und Rur.<br />
Diese Gegebenheiten führten nach Aussage des Antragstellers zu einer einzigartigen<br />
und in der Region alternativlosen Stellung des Standortes Kaphof unter den<br />
Flusskiesen der Ruraue:<br />
- Der Anteil des Kieses an dem Vorkommen liegt bei etwa 75 %, das ist<br />
gravierend mehr als im übrigen Raum. Der Sandanteil liegt bei etwa 25 %.<br />
- Die petrographische Zusammensetzung der Gesteine zeigt mit 80 – 90 % einen<br />
überdurchschnittlich hohen Anteil an Quarz und Grauwacke. Das Material ist<br />
bezüglich seiner Qualität für die Herstellung von äußerst belastbarem Beton<br />
nicht zu übertreffen.<br />
- Die Lagerstätte zeigt einen hohen Anteil an besonders gerundetem Korn,<br />
welches sich bei der Betonherstellung auch strukturell äußerst günstig auswirkt.<br />
In der Ruraue von Linnich bis Wassenberg sind noch vier in Betrieb befindliche<br />
Nassabgrabungen anzutreffen, drei davon sind im Regionalplan als BSAB dargestellt:<br />
1. Der BSAB Wassenberg hat eine Größe von <strong>10</strong>5 ha. Hiervon sind bereits 75 ha<br />
abgegraben. Die noch verbleibenden 30 ha stehen als planerisch gesicherte<br />
Reservefläche noch zur Verfügung.<br />
2. Der 82 ha große BSAB Heinsberg-Nord ist vollständig abgegraben und<br />
rekultiviert. Hier sind weder planerische noch genehmigte Reserveflächen<br />
anzutreffen.<br />
3. Der BSAB Hückelhoven-Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige<br />
Abgrabungsgenehmigung füllt den BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier<br />
noch fast 30 ha genehmigte Reservefläche zur Verfügung.<br />
4. Die Abgrabung Großkünkel ist im Regionalplan nicht als Abgrabungsbereich<br />
dargestellt. Die genehmigte Abgrabungsfläche ist über 70 ha groß und beinhaltet<br />
eine genehmigte Reservefläche von ca. 30 ha.<br />
Insgesamt stehen in diesem Abschnitt der Ruraue somit 60 ha genehmigte und 30 ha<br />
planerisch gesicherte Reservefläche zur Verfügung.<br />
– 19 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
1.5 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung sind<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.1b)<br />
Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze von<br />
Bedeutung:<br />
- Raumordnungsgesetz (22.12.2008)<br />
- Landesplanungsgesetz NRW, Gesetz zur Neufassung des<br />
-<br />
Landesplanungsgesetzes NRW (3. Mai 2005)<br />
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (11.08.2009)<br />
- Bundesnaturschutzgesetz (01.03.20<strong>10</strong>)<br />
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />
zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)(Rd.<br />
Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>)<br />
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />
zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)(Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v 13.04.20<strong>10</strong>)<br />
- Landschaftsgesetz NRW (19.06.2007)<br />
- Bundes-Bodenschutzgesetz (09.12.2004)<br />
- Wasserhaushaltsgesetz (01.03.20<strong>10</strong>)<br />
- Wassergesetz für das Land NRW (11.12.2007)<br />
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (11.08.2009)<br />
- Denkmalschutzgesetz (12.<strong>10</strong>.2005)<br />
Als planerische Vorgaben werden u.a. die Inhalte des Landesentwicklungsplans NRW,<br />
des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen (einschließlich Sachlicher<br />
Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2), des Flächennutzungsplanes der<br />
Stadt Hückelhoven sowie des in Bearbeitung befindlichen Landschaftsplanes `Baaler<br />
Riedelland und Obere Rurniederung´ berücksichtigt.<br />
Landesentwicklungsplan NRW<br />
Der LEP NRW stellt die Auenbereiche der Rur und der Wurm und damit große Teile<br />
des Plangebietes als Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) dar. Diese GSN sind<br />
gemäß Ziel 2.22 Kapitel B.III des LEP NRW für den Aufbau eines landesweiten<br />
Biotopverbund zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landespflege zu erhalten, zu entwickeln und soweit möglich miteinander zu<br />
– 20 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
verbinden.<br />
Die restlichen Flächen des Plangebietes zwischen den Auenbereichen sind als<br />
Freiraum dargestellt. Hückelhoven-Hilfahrt und die anderen Siedlungsbereiche<br />
Hückelhovens sind als Siedlungsgebiete eines Mittelzentrums (Hückelhoven)<br />
dargestellt. Die bestehenden Waldflächen im Bereich der genehmigten Abgrabung sind<br />
im LEP als Waldgebiet dargestellt.<br />
Für die generelle Inanspruchnahme von Freiraum sind die Ziele des Kapitels B.III.<br />
`Natürliche Lebensgrundlagen´, sowohl in Bezug auf die Regionalplanung als auch auf<br />
die Bauleitplanung maßgeblich (vgl. Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen,<br />
Kap. D.1.1 `Freiraumsicherung´).<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />
Im Regionalplan ist das Plangebiet als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der<br />
mit der Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie im überwiegenden Teil mit der<br />
Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Natur (BSN HS-12 „Rur- und Wurmaue<br />
im Bereich Hifarth/Brachelen/Geilenkirchen“ sowie im nördlichen Anschluss BSN<br />
HS-11 „Wurmaue zwischen Kempen und Porselen“) überlagert wird, dargestellt.<br />
Darüber hinaus ist für die genehmigte Abgrabung der BSAB „Hückelhoven-Kaphof“<br />
dargestellt, der zudem als Oberflächengewässer gekennzeichnet ist. Der BSAB geht im<br />
Westen über die genehmigte Abgrabungsfläche hinaus, demgegenüber bleibt der<br />
BSAB im nordwestlichen Teil etwas gegenüber der genehmigten Abgrabung zurück<br />
(vgl. Abb. 1).<br />
Im Sachlichen Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2 des<br />
Regionalplans <strong>Köln</strong> sind die Flussauen entlang der Fließgewässer Rur und Wurm als<br />
Überschwemmungsbereiche dargestellt. Über diese Flächen hinaus sind stellenweise<br />
Extremhochwasser-Bereiche ausgewiesen, die teilweise die potentiellen<br />
Überflutungsbereiche überschneiden.<br />
Im Überschwemmungsbereich der Rur liegen die aus Abgrabungen entstandenen<br />
Oberflächengewässer Adolfosee und Großkünkel. Ferner liegen im<br />
Extremhochwasserbereich der Rur ein als Schlammbecken deklarierter Bereich sowie<br />
Teile der Ophovener Seen (BSAB Nr. <strong>10</strong> „Wassenberg“). Der erst in Zukunft<br />
entstehende Abgrabungssee der bereits genehmigten Abgrabung Kaphof wird im<br />
Überschwemmungsbereich der Wurm liegen.<br />
Nicht im Überschwemmungsbereich liegen die Abgrabungsseen Effelder Waldsee, der<br />
Laprellsee (BSAB Nr. 11 „Heinsberg Nord“) und der Brachelener See.<br />
Im Sachlichen Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2 des Regionalplans<br />
ist die bestehende Abgrabung als Oberflächengewässer dargestellt. Die nördliche<br />
Erweiterungsfläche ist zum Teil als Überschwemmungsbereich, zum Teil als<br />
Extremhochwasser-Bereich außerhalb der Überschwemmungsbereiche abgebildet. Die<br />
südliche Erweiterungsfläche ist zu einem kleinen Teil als Überschwemmungsbereich<br />
dargestellt.<br />
– 21 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hückelhoven<br />
Das Vorhabengebiet befindet sich vollständig auf dem Stadtgebiet von Hückelhoven<br />
und erstreckt sich über einen Teil des westlichen Stadtgebietes.<br />
Im FNP der Stadt Hückelhoven sind für das Vorhabengebiet einschließlich der<br />
bestehenden Abgrabungsfläche größtenteils Flächen für die Landwirtschaft, kleine<br />
Waldflächen sowie Wasserflächen (Panzergraben) dargestellt.<br />
Die nächsten Wohnbauflächen befinden sich südöstlich des Plangebietes im Ortsteil<br />
Hilfarth sowie nördlich der Rur im Ortsteil Doverack. Der FNP stellt im Plangebiet<br />
eine oberirdische Hauptversorgungsleitung (RWE, 1<strong>10</strong> kV) dar, die in der Örtlichkeit<br />
jedoch nicht mehr vorhanden ist. Die dargestellte unterirdische<br />
Hauptversorgungsleitung (Gasleitung Thyssengas, Eigentümer RWE) verläuft in<br />
Längsrichtung durch das Plangebiet.<br />
Landschaftsplan<br />
Für die Rurniederung im Kreis Heinsberg liegt derzeit kein rechtskräftiger<br />
Landschaftsplan vor. Die Landschaftspläne „Wassenberger Riedelland und Untere<br />
Rurniederung“ sowie „Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“ werden zurzeit neu<br />
aufgestellt. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb des geplanten Landschaftsplans<br />
„Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“.<br />
Die im Entwurf vorgesehenen Schutzgebietsausweisungen werden im Umweltbericht<br />
berücksichtigt.<br />
Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" – besonders geschützte Teile von<br />
Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />
Vogelschutzgebiete<br />
Schutzgebiete europäischer Bedeutung sind weder im Planungsgebiet noch in dessen<br />
Umfeld vorhanden. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich an der Rur<br />
zwischen Linnich und Jülich (ca. <strong>10</strong> km Entfernung) sowie im Norden bei Wassenberg<br />
(ca. 9 km Entfernung).<br />
Naturpark<br />
Für den Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen als Naturpark,<br />
Biosphärenreservat, Nationalpark oder ähnliches.<br />
Östlich des Untersuchungsraumes erstreckt sich der Naturpark Schwalm-Nette<br />
zwischen Wassenberg und der niederländischen Grenze.<br />
Landschaftsschutzgebiete (LSG) 1<br />
Mit Ausnahme des Ortsrandes von Hilfarth befindet sich das Vorhabengebiet im LSG.<br />
1<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> (Hrsg.): Ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis<br />
Heinsberg vom 9.Juni 2006<br />
– 22 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Im Entwurf des Landschaftsplanes „Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“ wird<br />
es mit der Nummer L 2.2-3 „Obere Rurniederung“ bezeichnet.<br />
In der Schutzverordnung wird das LSG wie folgt beschrieben (Auszüge):<br />
Charakter und Schutzzweck der Gebiete:<br />
Der Charakter der Gebiete wird zum Teil durch den geomorphologischen<br />
Formenreichtum geprägt. Durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung<br />
entstand das vorherrschende offene Landschaftsbild; hervorzuheben sind die größeren<br />
Fließgewässersysteme von Rur und Wurm mit ihren Nebengewässern als<br />
Hauptleitlinien des Biotopverbundes. Schutzwürdig sind auch die zahlreichen<br />
Trockenrinnen und -täler sowie die strukturreichen Ortsrandlagen. Die Waldbereiche<br />
bilden in dem ansonsten waldarmen Kreis Heinsberg die Grundlage für das ruhige<br />
Natur- und Landschaftserleben. Sie haben darüber hinaus hohe Bedeutung für den<br />
Naturhaushalt.<br />
Die Unterschutzstellung erfolgt:<br />
a) gemäß § 21 Buchstabe a) Landschaftsgesetz (LG) zur Erhaltung, Entwicklung<br />
und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter, insbesondere<br />
- Zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente, wie Feldgehölze,<br />
Hecken, Baumreihen und Saumbiotope;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstwiesen;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung strukturierter Grünlandbereiche,<br />
der Fluss- und Bachauen, Gräben und Uferbereiche als Lebensraum<br />
sowie aufgrund der hohen Bedeutung für den Biotopverbund;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandbewirtschaftung in<br />
den Auenbereichen;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Fließgewässer mit<br />
naturnaher Ufervegetation;<br />
- zur Erhaltung der vorhandenen Waldbereiche wegen der hohen<br />
Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt;<br />
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, insbesondere der Böden mit<br />
extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der bodenständigen Laubwälder;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandflächen und<br />
Gehölzbestände in einer strukturarmen, stark ackerbaulich genutzten<br />
Landschaft;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiv genutzter<br />
Grünlandflächen an Ortsrändern sowie im räumlichen Zusammenhang<br />
mit Niederungsbereichen, die von landesweiter Bedeutung für den<br />
Biotopverbund sind;<br />
- zur Erhaltung der geomorphologisch kennzeichnenden Steilwände,<br />
Hänge und Hangkanten, insbesondere im Bereich der ehemaligen<br />
Trockenrinnen und Trockentäler;<br />
– 23 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biotopverbundfunktion,<br />
insbesondere für die naturnahen und natürlichen Bereiche;<br />
- zur Erhaltung siedlungsnaher Freiräume mit klimatischen<br />
Ausgleichsfunktionen;<br />
b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />
Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der<br />
Landschaft, die im Besonderen geprägt werden durch<br />
- die historisch kleinteilig strukturierten Ortsränder mit ihren das<br />
Landschaftsbild prägenden Gehölzbeständen;<br />
- die Grüngürtel der Dörfer und die damit verbundene harmonische<br />
Einbindung der Orte in die Landschaft;<br />
- Alleen und Streuobstwiesen als Bereicherung des Landschaftsbildes;<br />
- offene Wasserflächen;<br />
- die geomorphologisch ausgebildeten Hangkanten in einer strukturarmen<br />
Agrarlandschaft;<br />
- die kulturhistorisch bedeutsamen Bodendenkmale, insbesondere die<br />
Niederungsmotten, die Wallanlagen und die Landwehre;<br />
c) gemäß § 21 Buchstabe c ) LG wegen ihrer besonderen Bedeutung für die<br />
Erholung, insbesondere für die Naherholung am Rande eines Ballungsraumes,<br />
bei der das Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht, insbesondere<br />
- aufgrund der Bedeutung der Waldbestände für die Erholung;<br />
- wegen der Bedeutung für die ruhige, siedlungsnahe,<br />
-<br />
landschaftsbezogene Erholung;<br />
wegen des möglichen Perspektivenwechsels in unterschiedliche<br />
Landschaftsräume, insbesondere entlang der Rur und der Wurm.<br />
Naturschutzgebiete (NSG) 2<br />
Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine Schutzausweisungen als NSG.<br />
Naturdenkmäler (ND) 3<br />
Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine Schutzausweisungen als ND.<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) 4<br />
In dem Entwurf des Landschaftsplanes von 1985 waren der Panzergraben (im<br />
aktuellen BSAB) sowie eine Hecke (angrenzend an die südliche Erweiterungsfläche)<br />
zur Festsetzung als GLB vorgesehen.<br />
2<br />
LANUV (Hrsg.): Online- Fachinformationssystem. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-<br />
3<br />
nrw.de/naturschutzgebiete (Stand:12.02.2009)<br />
Kreis Heinsberg: Ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Heinsberg zur Sicherung und Erhaltung von<br />
Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Kreis Heinsberg (Stand: 16.11.2001)<br />
4<br />
Kreis Heinsberg, Landschaftsplan "Baaler Riedelland und obere Wurmniederung" (Stand: Entwurf 1984)<br />
– 24 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (GGLB – nach § 47 LG NW)<br />
Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine GGLB nach § 47 LG NW.<br />
Alleen<br />
Das LANUV führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen<br />
(Alleenkataster). Nach Auswertung des Katasters und der Biotoptypenkartierung zum<br />
geplanten Kiesabbau befinden sich keine Alleen im Vorhabengebiet oder im weiteren<br />
Untersuchungsraum.<br />
Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW<br />
Im weiteren Untersuchungsraum liegen mehrere gesetzlich geschützte Biotope.<br />
Eine Vielzahl von kleinen linearen Flächen umfassen ehemalige Altarme der Rur.<br />
Einige größere Flächen werden gebildet durch Wälder feuchter oder nasser Standorte<br />
(Haller Bruch, Kapbusch, Wald bei Großkünkel).<br />
Innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsflächen für das BSAB liegen keine gesetzlich<br />
geschützten Biotope.<br />
Artenschutz<br />
Entsprechend den Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Einhaltung<br />
der speziellen artenschutzrechtlichen Bestimmungen in Form einer<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökologischer Fachbeitrag des IVÖR5) geprüft. Die<br />
Einzelheiten sind der im Anhang dieses Umweltberichts beigelegten Prüfung zu<br />
entnehmen 6 .<br />
Die Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Auswirkungsbereich<br />
des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der vom LANUV zur Verfügung gestellten<br />
Artenlisten. Darüber hinaus wurden Bestandserfassungen der Fledermäuse, Vögel,<br />
Amphibien und Libellen durchgeführt. Zusätzliche Beobachtungen von Biberspuren<br />
wurden ebenfalls berücksichtigt. Eine darüber hinaus gehende Recherche ergab keine<br />
zusätzlichen Hinweise zu weiteren Vorkommen planungsrelevanter Arten.<br />
Unter Einbeziehung der Lebensraumansprüche der Arten, der vorhandenen Qualität<br />
und Größe artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten<br />
wurde ermittelt, dass 37 streng bzw. besonders geschützte Tierarten aus den Gruppen<br />
Säugetiere (Biber sowie sechs Fledermausarten) und Vögel (30 Arten) von den<br />
vorhabensspezifischen Auswirkungen potenziell betroffen sein könnten.<br />
Der ökologische Fachbeitrag des IVÖR wurde im August 20<strong>10</strong> fertiggestellt. Die<br />
Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />
Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder<br />
5 Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Stand: August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />
der Abgrabung Kaphof, Ökologischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
6 IVÖR, Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Düsseldorf (August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />
der Abgrabung Kaphof, Artenschutzrechtliche Prüfung, Antragsunterlagen Band 1, Register 8<br />
– 25 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz / Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>) wurden inhaltlich<br />
berücksichtigt.<br />
Betroffene Fachplanungen<br />
Biotopverbund gemäß Fachdaten des LANUV<br />
Der Regionalplan ist auch Landschaftsrahmenplan. Die Daten des Biotopverbundes<br />
aus den Datenbanken des LANUV stellen den ökologischen Fachbeitrag des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan dar.<br />
Mit Ausnahme des Ortsrandes von Hilfarth ist der Untersuchungsraum Bestandteil des<br />
Biotopverbundsystems NRW des LANUV mit Kern-, Verbindungs- und<br />
Entwicklungsbereichen. Das Biotopverbundsystem umfasst im Untersuchungsraum<br />
eine halboffene Kulturlandschaft, wertgebend ist das Mosaik aus Gehölzen und<br />
extensiven Gras-Krautfluren sowie insbesondere die Fließ- und Stillgewässer selbst<br />
und ihre gewässergeprägten begleitenden Strukturen.<br />
Die vorgesehenen Erweiterungsflächen selbst liegen im Kernbereich der<br />
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung.<br />
Vorhabengebiet, nordöstlicher Teil<br />
VB-K-4903-012 Rur- und Wurmaue bei Hilfarth sowie Ruraue südlich<br />
Doverheide<br />
Schutzziel<br />
Erhalt der Rur- und Wurmaue mit Auwaldrelikten und strukturreichem Grünland mit<br />
landschaftsprägenden Gehölzstrukturen, Erhalt der Bäche mit Ufergehölzen und<br />
Röhrichtresten sowie Erhalt des Kleinreliefs und der ökologisch wertvollen<br />
Abgrabungsgewässer und Teiche als Lebensraum für wassergebundene Tier- und<br />
Pflanzenarten<br />
Entwicklungsziel<br />
Optimierung der Rur- und Wurmaue durch Entwicklung von extensiv genutztem<br />
Grünland, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und Weichholzaue,<br />
Wiederherstellung einer möglichst naturnahen Fliessgewässerdynamik und<br />
weitestgehende Wiederherstellung der Überflutungsdynamik aller Nebenbäche sowie<br />
Optimierung der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope.<br />
Vorhabengebiet, südwestlicher Teil<br />
VB-K-4903-013 Wurmniederung<br />
Schutzziel<br />
Erhalt der Wurmniederung mit Auwaldrelikten und strukturreichem Grünland mit<br />
– 26 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
landschaftsprägenden Gehölzstrukturen, Erhalt der Bäche mit Ufergehölzen und<br />
Röhrichtresten, Erhalt des Kleinreliefs sowie aller übrigen auentypischen Elemente<br />
und der alten Obstbaumbestände als Lebensraum für zum Teil bedrohte Tier- und<br />
Pflanzenarten.<br />
Entwicklungsziel<br />
Optimierung der Wurmniederung durch Entwicklung von extensiv genutztem<br />
Grünland, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und Weichholzaue sowie<br />
Wiederherstellung einer möglichst naturnahen Fliessgewässerdynamik und<br />
weitestgehende Wiederherstellung der Überflutungsdynamik aller Nebenbäche<br />
Untersuchungsraum<br />
VB-K-4802-0<strong>10</strong> Untere Ruraue<br />
Schutzziel<br />
Erhalt der unteren Ruraue mit ihren Auwaldrelikten, großen zusammenhängenden,<br />
strukturreichen Gehölz-Grünlandkomplexen mit eingestreutem Feuchtgrünland und<br />
Feuchtbrachen sowie Erhalt aller übrigen auentypischen Elemente wie Altarme,<br />
Ufergehölze, Röhrichte und stehende Kleingewässer und des auentypischen<br />
Kleinreliefs mit Auenkante, Flutmulden und Flutrinnen und Erhalt der ökologisch<br />
wertvollen Sekundärbiotope (Abgrabungsgewässer) in der Aue.<br />
Entwicklungsziel<br />
Optimierung der Ruraue durch Wiederherstellung einer möglichst naturnahen<br />
Fließgewässerdynamik und weitestgehende Wiederherstellung der<br />
Überschwemmungsdynamik, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und<br />
Weichholzaue durch Wiederaufforstung bzw. Umwandlung von Pappelforsten und<br />
Vernetzung der bestehenden Auwaldrelikte, Entwicklung von extensiv genutztem<br />
(Feucht-)Grünland durch Extensivierung der Nutzung und Rücknahme des Ackerbaus<br />
bei gleichzeitiger Förderung von Überflutungsgrünland sowie Freihaltung der Aue von<br />
weiterer Bebauung und Optimierung der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope als<br />
Lebensraum wassergebundener Tier- und Pflanzenarten.<br />
Biotopkataster 7<br />
Entsprechend der naturräumlichen Ausstattung der Flussniederungen sowie im<br />
Hinblick auf die erwünschte Biotopvernetzung wurden die Fließgewässer Rur und<br />
Wurm sowie ihr Umfeld etwa dort, wo sie ein aktuelles Überschwemmungsgebiet<br />
aufweisen, von der LANUV in das Kataster der schützenswerten Biotope<br />
aufgenommen.<br />
Zusätzlich wurden großflächig feuchte Wald-Grünlandkomplexe der<br />
7<br />
LANUV (Hrsg.): Online-Daten Biotopkataster; http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/biotopkataster;<br />
Stand: 16.02.2009<br />
– 27 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Niederungsflächen (Kirchhover Bruch und Teichbach/Kapbusch) sowie aus<br />
Nassabgrabungen entstandene Seen (Wassenberg, Adolfosee, Großkünkel, Bracheler<br />
See) in das Kataster aufgenommen.<br />
Flächen, auf denen eine großflächige Ackernutzung stattfindet, wurden zum Teil<br />
ebenfalls mit erfasst, obwohl sie aktuell keine wertvollen Biotope aufweisen.<br />
Im engeren Untersuchungsraum wurden die Fließgewässer Rur, Wurm, Teich-, Erlenund<br />
Mirbach sowie ihr Umfeld in das Kataster aufgenommen.<br />
BK-Nr. Name Schutzziel<br />
4902-052<br />
4903-084<br />
4903-024<br />
4903-085<br />
Ruraue zwischen<br />
Millich und<br />
Luchtenberg<br />
Teiche, Teichbach<br />
und Gräben<br />
nordöstlich<br />
Himmerich<br />
Hecke westlich<br />
Hilfarth<br />
Ruraue<br />
nordwestlich<br />
Hilfarth<br />
Erhaltung und ökologische Verbesserung einer Grünlandaue<br />
mit Vernetzungsfunktion als Lebensraum für<br />
wasserabhängige Tier- und Pflanzenarten<br />
Erhaltung und Optimierung von Still- und Fließgewässern mit<br />
z.T. gut ausgebildeter Wasser- und Röhrichtvegetation sowie<br />
begleitenden Gehölzsäumen als Refugialbiotope und als<br />
wichtiges Vernetzungselement des Rur- und Wurmkorridors<br />
Erhaltung und Optimierung einer naturnahen Hecke mit<br />
Alteichen als gliederndes Landschaftselement und als<br />
Lebensraum u.a. für Hecken- und Gebüschbrüter<br />
Erhaltung und Extensivierung einer strukturreichen<br />
Grünlandaue mit mehreren Stillgewässern, Altarmen und<br />
Ufergehölzen als Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und<br />
Tierarten<br />
Innerhalb des Vorhabengebietes selbst liegen Teile der den Mirbach und die Wurm<br />
begleitenden Flächen.<br />
BK- 4903-029 Mirbach und Waldreste westlich Hilfarth<br />
Beschreibung:<br />
Der begradigte, wenig Wasser führende Mirbach durchfließt in einem stellenweise mit<br />
Rohrglanzgras-Wasserschwaden-Röhricht bewachsenen Graben Fettweidenreste,<br />
Äcker und kleine Erlen-Eschen-Pappelforste bzw. -säume. Am Nordende speist er<br />
einen langen, rechteckigen Fischteich mit Steilufern, von einzelnen alten Baumweiden<br />
und Pappeln bzw. stark ruderalisierten Uferhochstaudensäumen umgeben. Die<br />
Pappelforste enthalten neben Erlen, Eschen, Eichen und Baumweiden noch<br />
Feuchtezeiger in Strauch- und Krautschicht. Eingestreut befindet sich eine<br />
kleinparzellige Erlenaufforstung. Der Pappelwaldrest am Siedlungsrand von Hilfarth<br />
ist von Viehweiden umgeben und infolge sehr viel Hausmülls und Bauschutt stark<br />
eutrophiert (Dominanz des Schwarzen Holunders).<br />
Schutzstatus: LSG bestehend<br />
Schutzziel: Erhaltung und Wiederherstellung eines Bachlaufes mit Auenstrukturen als<br />
Vernetzungsbiotop und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />
Merkmale: Rote Liste Pflanzenarten, Flächen mit hohem Entwicklungspotential,<br />
– 28 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Vernetzungsbiotop, hohe strukturelle Vielfalt<br />
Maßnahmen: Umwandlung in bodenständigen Gehölzbestand, Erhaltung der<br />
Laubholzbestockung, naturnahe Waldbewirtschaftung, Erhaltung der Gewässer,<br />
Wiedervernässung, Grünlandnutzung beibehalten, Anlage einer Pufferzone am Graben<br />
BK-4903-007 Auenbereich von Wurm und Erlenbach zwischen Randerath und<br />
Bleckden<br />
Beschreibung:<br />
Wurm und Erlenbach durchfließen begradigt als 3 m bzw. 5 m breite Gräben<br />
weitbogig überwiegend Ackerland. Die Steilufer der stark belasteten Bäche sind durch<br />
Steinschüttungen befestigt und mit brennesselreichen Hochstauden- und<br />
Rohrglanzgrassäumen bewachsen. Ufergehölze sind kaum erhalten. Streckenweise<br />
Pappelreihen oder vereinzelt jüngere Eschen, Erlen oder Baumweiden. Großflächigere<br />
Fettweiden nur am Rand der Ortschaften. Sie sind zum Teil durch feuchte,<br />
röhrichtbewachsene oder trocken gefallene Entwässerungsgräben, durch einzelne<br />
Pappelreihen, wenige kleine Pappelforstparzellen und Heckenrelikte gegliedert. An<br />
Graben- und Wegerändern zum Teil magere oder feuchte Altgrassäume. Bei Randerath<br />
und Porselen lokal alte Einzelbäume (Stieleichen, Pappeln) und kleinflächige<br />
Obstweiden. Das Gebiet wird im Norden durch die Autobahn A 46 zerschnitten.<br />
Schutzstatus: LSG bestehend<br />
Schutzziel: Entwicklung einer strukturreichen Grünlandaue als wichtigem<br />
Vernetzungselement im Rur- und Wurmkorridor und als Lebensraum für Tier- und<br />
Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft<br />
Merkmale: Vernetzungsbiotop, Flächen mit hohem Entwicklungspotential,<br />
Flächengröße, wertvolle Bachaue<br />
Maßnahmen: Verbesserung der Wasserqualität, naturnahe Gewässergestaltung, Anlage<br />
einer Pufferzone an Bächen, Erhaltung der Gräben, keine Entwässerung,<br />
Wiedervernässung, Anlegen von Laubgehölzen, Grünlandnutzung beibehalten,<br />
Umwandlung in Grünland, Beschränkung der Düngung, keine Biozidanwendung,<br />
Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Anpflanzung von Hecken<br />
Wasserschutzgebiete (WSG)<br />
Für den Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen festgelegter oder<br />
geplanter WSG. Auch im Abstrombereich des Grundwassers befindet sich kein WSG.<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Derzeit befinden sich die Überschwemmungsgebietsverordnungen der<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> über das Überschwemmungsgebiet der Rur und der Wurm im<br />
Verfahren zur Festsetzung.<br />
In dem Entwurf der Verordnungen werden die folgenden Ziele aufgeführt:<br />
- Erhalt natürlicher Rückhalteflächen<br />
– 29 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
- Regelung des Hochwasserabflusses<br />
- Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und<br />
deren Überflutungsflächen<br />
- Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe<br />
Die geplanten Erweiterungsflächen des Kiesabbaus Kaphof betreffen das zur<br />
Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet der Wurm. (Das zur Festsetzung<br />
vorgesehene Überschwemmungsgebiet der Rur schließt sich teilweise unmittelbar<br />
nördlich der vorgesehenen Erweiterungsfläche (nördlich der K 22) an.)<br />
Das im Vorhabengebiet zur Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet folgt<br />
dem Verlauf der Wurm von Geilenkirchen her in einem gleichmäßigen Band von etwa<br />
500 m Breite. Beim Eintritt in die Ruraue erfolgt eine sehr starke Verbreiterung auf bis<br />
zu 1,5 km. Das vorgesehene Überschwemmungsgebiet endet am Damm der Autobahn<br />
A 46. Unterhalb des Dammes, bis zur Einmündung in die Rur bei Kempen, verbleibt<br />
die Wurm im Falle eines HQ <strong>10</strong>0 innerhalb ihres eingedeichten Gewässerbettes.<br />
Diese ermittelten Überschwemmungsgebiete betreffen neben den südlichen Randzonen<br />
der genehmigten und noch nicht abgegrabenen Abbauflächen Bereiche der beantragten<br />
nördlichen Erweiterungsfläche längs des Linnicher Mühlenteich (Erlen- bzw.<br />
Teichbach) und des Mirbaches (s. blau dargestellte Flächen in der Abb. 2).<br />
– 30 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Abb. 3: Ermittelte Überschwemmungsbereiche der Wurm<br />
(Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54 und Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©<br />
Geobasis NRW 2011)<br />
– 31 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Gewässerauenkonzepte, Hochwasserschutzprojekte, Konzepte für die naturnahe<br />
Entwicklung von Fließgewässern, EU-Wasserrahmenrichtlinie,<br />
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramm für das Einzugsgebiet der<br />
Rur<br />
Gewässerauenkonzept (GAK) Rur<br />
Das GAK Rur basiert auf den Grundlagen des Gewässerauenprogramms des Landes<br />
NRW. Die Erstellung der landesweit an ausgewählten Flüssen etablierten<br />
Gewässerauenkonzepte begann Anfang der 1990er Jahre mit der Erarbeitung von<br />
wasserwirtschaftlich-ökologischen und landwirtschaftlichen Fachbeiträgen.<br />
Ziel der GAK ist es, die Flussauen und das Gewässernetz als die natürliche Lebensader<br />
der Landschaft zu erhalten und zu reaktivieren sowie Flussauen und Gewässernetze<br />
naturnah zu erhalten oder dort, wo es möglich ist, zu renaturieren. Im Zuge der<br />
Umsetzung der GAK sollen auch Überflutungsräume für einen wirksamen<br />
Hochwasserschutz zurück gewonnen werden.<br />
Als Teil des GAK NRW wurde das GAK Rur entwickelt. Das GAK Rur ist eine<br />
rechtsunverbindliche Angebotsplanung, dessen Bausteine nur in Zusammenarbeit mit<br />
den Eigentümern und Akteuren vor Ort umgesetzt werden.<br />
Für das GAK Rur plant federführend der Wasserverband Eifel-Rur. Planung und<br />
Umsetzung von GAK erfolgen in Kooperation von Wasserwirtschaft, Ökologie und<br />
Landwirtschaft bzw. den sie vertretenden Institutionen (u.a. LANUV, Wasserverband<br />
Eifel-Rur). Die GAK erstrecken sich über den gesamten Rurlauf innerhalb des das<br />
Vorhabengebiet umgebenden Untersuchungsraumes. Das Vorhabengebiet umfasst<br />
Bereiche nördlich des Vorhabengebietes.<br />
Hochwasserschutzprojekte des Wasservebandes Eifel-Rur (WVER), Konzept für<br />
die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern (KNEF)<br />
Ein Hochwasserschutzprojekt des WVER stellt das „Konzept zur naturnahen<br />
Entwicklung Wurm“ (KNEF Wurm) dar. Es zielt darauf ab, vorhandene und<br />
ausreichende Dynamik und naturnahe Strukturen des Gewässers einschließlich der Aue<br />
mit gewässer- und auenverträglichen Nutzungen zu belassen und zu schützen. Im<br />
Ansatz vorhandene, aber nicht ausreichende Dynamik des Gewässers und der Aue soll<br />
entwickelt und gefördert werden. Die vom KNEF Wurm überplanten Bereiche<br />
betreffen innerhalb des Untersuchungsbereiches die an das Vorhabengebiet<br />
anschließenden Flächen längs der Wurm. Vorgesehen sind die Anlage von<br />
Uferstreifen, die Beseitigung von Böschungsbefestigungen, die Anlage von<br />
Gehölzsäumen, die Verlegung von Wegen u.a.)<br />
EU-Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramm<br />
für das Teileinzugsgebiet Rur<br />
Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie („Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 200 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik“) sollen die Gewässer im<br />
Gebiet der gesamten Europäischen Union einen vergleichbaren „guten Zustand“<br />
– 32 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
erreichen. Entsprechend wurden die nationalen Gesetzgebungen angepasst und das<br />
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und das Landeswassergesetz novelliert<br />
(LWG).<br />
Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen<br />
Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden<br />
Flussgebieten Rhein, Weser, Ems, und Maas gehören. Das Teileinzugsgebiet Rur<br />
gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst das Gebiet der Eifel-Rur und ihrer<br />
Nebengewässer. Im Rahmen der Umsetzung der WRRL wurde die vorläufige<br />
wasserwirtschaftliche Bestandsaufnahme des Teileinzugsgebietes als „Ergebnisbericht<br />
Rur und südliche Maaszuflüsse“ dokumentiert. Aktuell erfolgt die<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des<br />
Maßnahmenprogrammes. Im Bewirtschaftungsplan sind u.a die erreichbaren<br />
Bewirtschaftungsziele dargestellt. Das Maßnahmenprogramm gibt den<br />
Handlungsrahmen für die notwendigen Verbesserungen in den nächsten Jahren vor.<br />
Der Maßnahmenentwurf im Planungsbereich Wurm 2 wird in der Karte „Projekt:<br />
Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung des Umsetzungsfahrplanes im<br />
Einzugsgebiet Eifel-Rur unterhalb von Obermaubach“ dargestellt. Das Vorhabengebiet<br />
wird dabei mit Blatt 9 und Blatt 13 (nur randlich) dieser Karte betroffen (vgl. Abb. 3).<br />
Wesentliche für die Regionalplanänderung relevante Inhalte des Maßnahmenentwurfs<br />
sind die neu zu planenden potentiellen Strahlursprünge längs Wurm und längs<br />
Linnicher Mühlenteich (entspricht Erlen- bzw. Teichbach). Außerdem wird am<br />
Linnicher Mühlenteich auf Höhe der Engstelle zur Wurm ein nicht passierbares<br />
Querbauwerk dargestellt.<br />
– 33 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Abb. 4: Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung des<br />
Umsetzungsfahrplanes im Einzugsgebiet Eifel-Rur unterhalb von Obermaubach“<br />
(Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54 und Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©<br />
Geobasis NRW 2011)<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr. 2)<br />
2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />
werden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2a i.V.m. § 2 Abs.2 UVPG)<br />
Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />
Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />
Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />
ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />
Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />
Beschreibung des Untersuchungsraumes, des Vorhabengebietes bzw. des<br />
Planungsgebiets (vorgesehene Erweiterungsflächen)<br />
Der Betrachtungsraum des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung umfasst die<br />
Rur- bzw. Wurmniederung im Kreis Heinsberg, zwischen der Kreisgrenze zum Kreis<br />
Düren und der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Die östliche und die westliche<br />
Abgrenzung folgen den Hangkanten, welche die Rurniederung begrenzen. Das<br />
Gelände des Untersuchungsraumes fällt als weitgehend ebene Fläche von Südosten<br />
nach Nordwesten ab. Die Geländehöhen reichen von 55 m NHN (Normalhöhennull)<br />
im Südosten bis zu 30 m NHN im Nordwesten.<br />
Der Untersuchungsraum stellt sich als typische Niederungslandschaft dar. Er wird<br />
geprägt durch die über die gesamte Fläche verteilten größeren und kleineren Fließ- und<br />
Stillgewässer. Die großflächige Nutzung wird durch die Landwirtschaft geprägt. Auf<br />
gewässernahen feuchteren Standorten findet Grünlandnutzung statt, daneben herrscht<br />
Ackerbau vor. Größere Waldflächen sind selten. Die entlang von Gewässern, Wegen<br />
und Strassen meist linear oder kleinflächig auftretenden Gehölze bestehen aus<br />
Einzelbäumen, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Gebüschen.<br />
Das Vorhabengebiet selbst liegt auf dem Gebiet der Stadt Hückelhoven zwischen den<br />
Ortschaften Millich, Doverack, Hilfarth und Porselen. Es befindet sich unmittelbar<br />
südöstlich der A 46 und wird im Nordosten durch die K 22 (Kaphofstraße), im<br />
Südosten durch die K 16 (Himmericher Weg) sowie im Südwesten durch den Teichund<br />
Erlenbach begrenzt.<br />
Die A 46 führt westlich des Vorhabengebietes aus Richtung Mönchengladbach<br />
kommend an Erkelenz und Hückelhoven vorbei Richtung Heinsberg. Die A 46 endet<br />
mit der Anschlussstelle Heinsberg. Dort schließt die A 46 an die in Nord-Ost-Richtung<br />
verlaufende B 221 sowie an die geplante B 56n Richtung Selfkant.<br />
Bei dem Vorhabengebiet selbst handelt es sich um die bestehende Abgrabung<br />
einschließlich dem bestehenden Betriebsgelände und dem Kaphof sowie um die an<br />
zwei Seiten anschließenden geplanten Erweiterungsflächen (Richtung Osten und<br />
Richtung Westen). Als Plangebiet werden diese vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />
definiert. Die Höhen des anstehenden Geländes im Vorhabengebiet erreichen etwa 43<br />
bis 47 m NHN.<br />
Die bestehenden Aufbereitungsanlagen des Kiesabbaues Kaphof prägen das<br />
– 35 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Landschaftsbild in der unmittelbaren Umgebung. Der in Betrieb befindliche<br />
Abgrabungssee erstreckt sich derzeit, ausgehend von der K 22, in Richtung Erlenbach<br />
bis zum Beginn der zentralen Waldfläche und wird plangemäß in dieser Richtung<br />
fortgeführt. Die Abstandsflächen und Uferböschungen entlang der K 22 und des davon<br />
abgehenden Flurweges wurden fertig gestellt und sind teilweise schon bepflanzt.<br />
Der Untersuchungsraum wird der naturräumlichen Großeinheit des „Niederrheinischen<br />
Tieflandes“ und dort der Haupteinheit „Selfkant“ zugeordnet. Der größte Teil des<br />
Betrachtungsraumes liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit „Heinsberger<br />
Ruraue“. Nur der in Richtung Süden verlaufende Korridor entlang der Wurm liegt<br />
innerhalb der Untereinheit „Wurmniederung“.<br />
Auch das Plangebiet selbst liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit<br />
„Heinsberger Ruraue“.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />
flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Firma Laprell durch das Planungsbüro<br />
Rebstock erfasst und im Umweltbericht zum Genehmigungsverfahren beschrieben. Die<br />
Ergebnisse des Umweltberichtes liegen diesem Kapitel zu Grunde.<br />
Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum findet eine intensive landwirtschaftlich<br />
ackerbauliche Nutzung auf großen Schlägen statt. Die Grünlandnutzung ist<br />
untergeordnet.<br />
Der Untersuchungsraum ist insgesamt als waldarm anzusehen. Innerhalb der<br />
Erweiterungsflächen selbst liegen zwei kleinere Gehölzbestände, innerhalb des<br />
genehmigten Abgrabungsbereiches befindet sich ein weiterer Gehölzbestand.<br />
Außerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich Fließgewässer begleitende<br />
Pappelreihen längs der Wurm und der Rur sowie längs des Linnicher Mühlenteichs<br />
(entspricht dem Teich- bzw. Erlenbach).<br />
In der Rekultivierungsplanung für die genehmigte Abgrabung Kaphof sind<br />
Anpflanzungen auf dem Gelände der genehmigten Abgrabung einschließlich der<br />
externen Fläche am Linnicher Mühlenteich vorgesehen.<br />
Für die bestehende Abgrabung erfolgt eine Entnahme von Wasser aus dem Kiessee 8<br />
für die Kieswäsche sowie eine Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche 9 in<br />
Absetzbecken. Andere Wassernutzungen sind im Vorhabengebiet oder im<br />
Untersuchungsraum nicht bekannt.<br />
Bei dem im Vorhabengebiet anstehenden Material handelt es sich um abbauwürdige<br />
Kiese und Sande. Im Bereich der bestehenden Abgrabung wird der Abbau im<br />
Nassabbau betrieben.<br />
Innerhalb der Rurniederung liegen weitere Seen, die durch Abgrabungen entstanden<br />
und teilweise noch im Betrieb befindlich sind.<br />
8<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Kiessee der Abgrabung Kaphof zum<br />
Zweck der Kieswäsche von 2007, Az.:54.1.13.2.2(435)Hü<br />
9<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche in den Kiessee der<br />
Abgrabung Kaphof von 2007, Az.:54.1-3.2(5.5)-3<br />
– 36 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Innerhalb der genehmigten Fläche der bestehenden Abgrabung befinden sich die<br />
Gebäude des Kaphofs. Der Mollshof liegt innerhalb der nördlichen<br />
Erweiterungsfläche.<br />
Im näheren Umfeld des Vorhabengebietes liegen einige Einzelhöfe (zwischen K 22<br />
und Rur: Hensen- und Schlickhof; südlich K 16: Einzelhof). Etwa 200 m entfernt vom<br />
äußersten Rand der südlichen Erweiterungsfläche liegt die Siedlung Hilfarth, nördlich<br />
der K 16 liegt ein Wohnhaus in Einzellage. Jenseits der Wurm liegt die Bebauung von<br />
Porselen in einer Entfernung von 400 m (bei Porselener Mühle) bis 600 m (Ortsrand).<br />
Zwischen der K 22 und der Rur befindet sich das Betonwerk Bieren.<br />
Durch das Vorhabengebiet und den Untersuchungsraum verläuft die unterirdische Gas-<br />
Fernleitung Baal-Oberbruch (Betreiber: ehemals Thyssengas, derzeit RWE). Entlang<br />
der K 16 und der K 22 liegen weitere Leitungen verschiedener Versorgungsträger.<br />
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltschutzgüter<br />
`Schutzgut Mensch´ (Wohnstandorte, Erholungsnutzung)<br />
Beschreibung<br />
Am unmittelbaren nordwestlichen Rand der genehmigten Abgrabungsfläche befindet<br />
sich der als Baudenkmal geschützte Kaphof. In nordwestlicher Richtung liegt<br />
innerhalb der nördlichen Erweiterungsfläche der Mollshof.<br />
Östlich der südlichen Erweiterungsfläche, in einer Entfernung von etwa 200 m, liegt<br />
der Ortsrand von Hilfarth. Die Siedlung stellt ein Wohngebiet aus Doppelhäusern und<br />
Reihenhäusern dar. Der Ortschaft vorgelagert, an der K 16, befinden sich ein<br />
Wohnhaus sowie ein Gehöft.<br />
Aufgrund der Nähe zur Ortslage dient die südliche Erweiterungsfläche den Bewohnern<br />
der Ortschaft Hilfarth der Naherholung. Dazu muss jedoch die K 16 überquert werden.<br />
Die vorhandenen Flurwege enden an der bestehenden Abgrabung sowie an der K 22.<br />
Der überregionalen Naherholung dienen der Rur-Ufer-Radweg, die Niederrheinroute<br />
zwischen Wurm und Porselen sowie der strassenbegleitende Radweg an der K 16.<br />
Entlang der K 22 verläuft derzeit kein Radweg, eine Umgestaltung der Strasse mit<br />
Anlage eines Radweges ist geplant.<br />
Bewertung<br />
Das Vorhabengebiet selbst ist aufgrund der Barrierewirkung der bestehenden<br />
Abgrabung und der umgebenden verkehrlich bedeutenden Straßen (A 46 und K 22)<br />
sowie aufgrund einer unzureichenden Erschließung für die Naherholung insbesondere<br />
im nächsten Umfeld der genehmigten Abgrabung nur eingeschränkt geeignet. Spazieroder<br />
Radwege befinden sich im Umfeld der Wurm, östlich von Porselen, nördlich und<br />
östlich der Rur sowie südwestlich von Hilfarth.<br />
Das weitere Vorhabengebiet sowie der weitere Untersuchungsraum besitzt dagegen<br />
insbesondere in den Niederungsbereichen nahe Wurm und Linnicher Mühlenteich<br />
– 37 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
<strong>10</strong><br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
(Teich- bzw. Erlenbach) sowie längs der Rur besondere Bedeutung als<br />
naturraumtypische Erholungsräume.<br />
Bezüglich der Emissionen von Lärm sowie bezüglich der Verfremdung des<br />
Landschaftsbildes bestehen Vorbelastungen durch die vorhandenen Kreisstrassen und<br />
die Autobahn sowie durch das bestehende Kieswerk und das Betonwerk Bieren.<br />
Gemäß Umgebungslärmkartierung NRW wurden längs der A 46 Belastungszonen<br />
dargestellt, die 24 h-Pegel mit L/den bis zu >75 dB(A) aufzeigen <strong>10</strong> .<br />
Raumbedeutsame Planungen sind einander so zuzuordnen, dass schädliche<br />
Umwelteinwirkungen auf die überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf<br />
sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere Freizeitgebiete so weit wie möglich<br />
vermieden werden (vgl. § 50 Abs. 1 BImSchG). Der Abstandserlass NRW gibt für die<br />
räumliche Planung entsprechende gutachterliche Hinweise. Anlagen zur Sand- und<br />
Kiesgewinnung sind demnach auf Grund der zu erwartenden Immissionen im<br />
bauplanungsrechtlichen Außenbereich vorzusehen. Das geplante Erweiterungsgebiet<br />
reicht im Südosten bis ca. 150 m an die Wohnbebauung von Hilfarth heran. Gemäß<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong> und Flächennutzungsplan der Stadt Hückelhoven würde das<br />
Vorhaben sogar bis direkt an Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) bzw. an<br />
Wohnbauflächen heranreichen. Somit wird der gemäß § 50 Absatz 1 BImSchG und<br />
Abstandserlass NRW entsprechende Schutz der Wohnsiedlungsbereiche nicht<br />
eingehalten. Die Regionalplanungsbehörde strebt darüber hinaus einen 500 m breiten<br />
Vorsorgebereich um Wohnbausiedlungen an.<br />
`Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt´<br />
Beschreibung<br />
Potentiell natürliche Vegetation<br />
Als potentiell natürliche Vegetation der Auen gilt der Traubenkirschen-Erlen-<br />
Eschenwald, örtlich auch der Erlenbruchwald oder auf weniger bodennassen<br />
Standorten der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald. Neben den Baumarten<br />
Stieleiche, Esche, Traubenkirsche und Schwarzerle sind Schneeball, Hasel, Roter<br />
Hartriegel und Pfaffenhütchen häufige Begleiter, beim Eichen-Hainbuchenwald treten<br />
auch Hainbuche, Buche, Vogelkirsche, Feldahorn und vereinzelt die Flatterulme auf.<br />
Reale Vegetation<br />
Im Rahmen der Biotoptypenkartierung (Büro Rebstock, IVÖR, August 2009) wurden<br />
für den Untersuchungsraum die jeweils charakteristischen und dominanten<br />
Pflanzenarten der kartierten Biotoptypen erfasst. Für das Vorhabengebiet wurde<br />
darüber hinaus für jeden Biotoptyp eine Artenliste erstellt und beschrieben.<br />
Geräusch-Einwirkung (Lärmimmission) -Zur Kennzeichnung verwendet werden der L den und der L night, beide in dB(A)<br />
angegeben. Der L den ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5 db Zuschlag und<br />
in den acht Nachtstunden mit <strong>10</strong> dB Zuschlag gewichtet ist. Der L night wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h -<br />
06.00h) des Jahres gebildet.<br />
– 38 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Das Vorhabengebiet wird vorwiegend durch strukturarme landwirtschaftliche Flächen,<br />
die durch einzelne Gehölzbestände gegliedert ist, charakterisiert. Zu den<br />
Gehölzbeständen gehören Feldgehölze, Einzelbäume und längs der Fließgewässer auch<br />
abschnittsweise lineare Gehölzbestände bzw. Einzelbaumreihen.<br />
Es wurden im Rahmen der Erhebungen keine seltenen Pflanzenarten gefunden.<br />
Lediglich im Panzergraben (im westlichen Bereich des aktuellen BSAB, außerhalb der<br />
genehmigten Abgrabungsfläche) kommt die Teichlinsen-Gesellschaft vor. Diese gilt<br />
nach der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften in NRW als „gefährdet“,<br />
kommt jedoch in den eutrophen Stillgewässern des Naturraumes noch relativ häufig<br />
vor und wird auch gemäß der Roten Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands als<br />
ungefährdet eingestuft.<br />
`Schutzgut Tiere´<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse der faunistischen Erhebungen (vgl. Ökologischer<br />
Fachbeitrag der IVÖR als Anlage der Verfahrensunterlage) zusammenfassend<br />
dargestellt.<br />
Fledermäuse<br />
Die Fledermäuse wurden nicht im gesamten Untersuchungsraum, sondern in<br />
repräsentativen Teilgebieten kartiert. Diese umfassen die geplanten<br />
Erweiterungsflächen, den bereits genehmigten Abgrabungsbereich sowie<br />
repräsentative Bereiche der Ruraue östlich der K 22, landwirtschaftliche Flächen im<br />
Südosten und den südwestlichen Siedlungsbereich von Hilfarth.<br />
Die Zwergfledermaus, im Kreis Heinsberg die mit Abstand häufigste Fledermausart,<br />
ist nahezu im gesamten Untersuchungsraum anzutreffen. Etwa drei Viertel aller<br />
Nachweise stammen von ihr. Als relativ häufig ist auch das Vorkommen der<br />
Wasserfledermaus zu bezeichnen; sie jagt an den Fließgewässern, über dem<br />
Abgrabungsgewässer, am Panzergraben und auch an den anderen Angelteichen. Auch<br />
der Große Abendsegler wurde mehrfach nachgewiesen. Er nutzt die Abgrabungsfläche<br />
sowie die Grünlandbereiche an der Rur zur Jagd. Zur Zugzeit konnte auch die<br />
Rauhautfledermaus an mehreren Stellen dokumentiert werden, insbesondere an den<br />
Gewässern. Des Weiteren konnten Vertreter der Gattung Myotis hauptsächlich im<br />
Bereich der genehmigten Abgrabung geortet werden.<br />
Einige Fledermausarten nutzen Baumhöhlen als Wochenstuben oder Winterquartiere.<br />
Die im Untersuchungsraum vorhandenen Feldgehölze werden zu einem großen Teil<br />
von älteren Pappeln dominiert. Daneben stehen in manchen Bereichen auch Erlen und<br />
Eschen, seltener auch Berg-Ahorne, Buchen und Fichten. An mehreren Stellen ist<br />
stehendes, teilweise auch liegendes Totholz vorhanden. In diesen Stämmen, aber auch<br />
in wenigen lebenden Bäumen wurden Spechthöhlen entdeckt. Hinweise auf eine<br />
Nutzung der Höhlen durch Fledermäuse konnten weder optisch noch akustisch<br />
erbracht werden.<br />
Alle Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng<br />
– 39 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
geschützt. Die Wasserfledermaus und die Breitflügelfledermaus gelten in NRW als<br />
gefährdete Art, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus als gefährdete<br />
wandernde Tierart. Die Zwergfledermaus gilt derzeit als nicht gefährdet.<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind daher aktuell im<br />
vorgesehenen Erweiterungsbereich nicht bekannt.<br />
Biber<br />
Eine systematische Erfassung des Bibers im Untersuchungsraum wurde nicht<br />
vorgenommen. Jedoch konnten Ergebnisse einer anderen Untersuchung ausgewertet<br />
werden. In NRW ist der Biber in Ausbreitung begriffen. Er pflanzt sich im<br />
Untersuchungsraum offensichtlich nicht fort, nutzt aber die Fließgewässer als<br />
Wanderachsen.<br />
Vögel<br />
Im Rahmen der Untersuchungen wurden insgesamt 83 Vogelarten nachgewiesen.<br />
Davon wurden 53 als Brutvögel eingestuft.<br />
Auffallend ist das Vorkommen vieler Arten, die an Wasser gebunden sind und den<br />
bestehenden Abgrabungssee und kleinere Stillgewässer sowie die Fließgewässer Rur,<br />
Wurm und Erlenbach frequentieren. Die meisten Arten allerdings sind Nahrungsgäste<br />
(z.B. Eisvogel, Graureiher, Uferschwalbe) oder Durchzügler (z.B. Flussuferläufer,<br />
Waldwasserläufer, Zwergtaucher). Unter den wenigen Brutvögeln ist das Vorkommen<br />
des Flussregenpfeifers als bestandsgefährdete Vogelart bemerkenswert. Mit<br />
Kanadagans und Nilgans haben sich auch zwei Zuwanderer im Untersuchungsraum<br />
angesiedelt.<br />
Die Kulturlandschaft beherbergt darüber hinaus viele Vogelarten der offenen bis<br />
halboffenen Landschaft. Darunter – wenn auch in geringer Siedlungsdichte –<br />
gefährdete Arten wie Feldlerche, Kiebitz und Steinkauz sowie auch stark<br />
bestandsgefährdete Arten wie Rebhuhn und Turteltaube.<br />
Gut vertreten im Artenspektrum sind Vogelarten des menschlichen Siedlungsumfeldes,<br />
oft ehemals reine Waldarten oder ursprüngliche Felsbrüter, die sich dem Menschen<br />
angepasst haben und ihm gefolgt sind. Zu nennen sind hier beispielsweise Amsel,<br />
Buchfink, Kohlmeise, Mauersegler, Haussperling und Turmfalke.<br />
Die Nachtigall, eine Art der halboffenen wärmebegünstigten Landschaften, kommt im<br />
Bereich des Panzergrabens vor.<br />
Typische Waldvögel sind unterrepräsentiert, treten lediglich als Nahrungsgäste auf<br />
(Pirol) oder fehlen im Untersuchungsraum.<br />
Unter den Vögeln, die in NRW gefährdet oder planungsrelevant sind, brüten 4 Arten in<br />
den vorgesehenen Erweiterungsflächen, 3 Arten nur in der bestehenden Abgrabung<br />
und 4 Arten im weiteren Untersuchungsraum.<br />
Auf den Erweiterungsflächen und in der bestehenden Abgrabung brüten: der Kiebitz<br />
auf den Ackerflächen und den neuen Rohbodenflächen, die Nachtigall in den gebüsch-<br />
und unterholzreichen Feldgehölzen und der Grünspecht sowie der Mäusebussard in<br />
– 40 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
den Feldgehölzen. In der bestehenden Abgrabung brüten des Weiteren das<br />
Schwarzkehlchen in dem restlichen Feldgehölz, der Flussregenpfeifer auf den neuen<br />
Rohbodenflächen und das Rebhuhn auf den neuen Pflanzflächen. Die Brutvögel,<br />
welche im weiteren Untersuchungsraum vorkommen, nutzen die typischen<br />
Lebensräume der Niederungslandschaft wie Obstwiesen, Offenlandflächen, lockere<br />
Gehölze und Wasserflächen (Steinkauz, Feldlerche, Kuckuck, Teichhuhn).<br />
Amphibien<br />
Im Untersuchungsraum wurde mit Erdkröte, Gras- und Teichfrosch lediglich das<br />
Vorkommen von 3 Amphibienarten dokumentiert. Der Untersuchungsraum ist damit<br />
als sehr amphibienarm zu bezeichnen. Nachweise von Molchen fehlen ganz, und auch<br />
die in Abgrabungen oft lebende und damit auch im Bereich Kaphof zu erwartende<br />
Kreuzkröte wurde im Gebiet nicht gefunden.<br />
Keine der nachgewiesenen Arten ist nach der Roten Liste für NRW bestandsgefährdet,<br />
ebenso unterliegt keine dem strengen Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Alle einheimischen Amphibienarten sind jedoch besonders geschützt. Alle<br />
nachgewiesenen Arten sind in NRW wie auch in Deutschland weit verbreitet und<br />
häufig.<br />
Libellen<br />
Die folgenden acht Gewässer wurden auf das Vorkommen von Libellen untersucht:<br />
Angelgewässer im Norden des Untersuchungsraums, Altarm der Rur (renaturiert und<br />
wieder angebunden), Teichbach angrenzend an die Erweiterungsfläche, Angelgewässer<br />
(Panzergraben) westlich Kaphof, Abgrabungsgewässer, Grabenabschnitt des Mirbachs<br />
im Bereich der Erweiterungsfläche, Brachelener Fließ und Angelgewässer im Süden<br />
des Plangebietes (Panzergraben).<br />
Es wurden 14 Libellenarten nachgewiesen. Nimmt man die Ergebnisse der<br />
Untersuchungen aus dem Jahr 2000 hinzu, kommt man auf insgesamt 20 Arten.<br />
Angesichts der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der weitgehend strukturarmen<br />
Gewässer sind 14 bzw. 20 Arten ein beachtlicher Wert. Der Grund hierfür ist in erster<br />
Linie im Angebot der unterschiedlichen Gewässertypen zu sehen. Besondere<br />
Bedeutung kommt den Fließgewässern Rur, Wurm, Teich- und Erlenbach zu.<br />
Unter den Stillgewässern ist der Panzergraben westlich des Kaphofs hervorzuheben, an<br />
dem 12 Libellenarten nachgewiesen wurden. Auch die Angelgewässer im Norden und<br />
Süden des Plangebiets besitzen mit 8 bzw. 7 Arten noch eine relativ hohe Bedeutung.<br />
Der überwiegende Teil der kartierten Libellen ist in NRW weit verbreitet und kommt<br />
an fast allen geeigneten Gewässertypen vor. Zum Teil handelt es sich um wenig<br />
anspruchsvolle Arten, die in der Lage sind, auch ausgebaute Gewässer und solche mit<br />
untypisch ausgebildeter Ufervegetation besiedeln zu können. Landesweit ungefährdet,<br />
aber im Naturraum gefährdet ist die „Gebänderte Prachtlibelle“ Sie ist im<br />
Untersuchungsraum eine der häufigeren Libellen. Sie besiedelt die Fließgewässer in<br />
relativ hoher Dichte. Einzelne bis wenige umherstreifende Prachtlibellen wurden auch<br />
an den Stillgewässern festgestellt. Die Art ist im Untersuchungsraum bodenständig.<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Die „Gemeine Winterlibelle“ gilt in NRW als stark gefährdet und ist im Naturraum<br />
sogar vom Aussterben bedroht. Sie wurde lediglich am renaturierten Altarm an der Rur<br />
als Einzelexemplar beobachtet.<br />
Heuschrecken<br />
Im Plangebiet wurden 7 Heuschreckenarten nachgewiesen. Zusätzlich wurde im Jahr<br />
2000 der „Braune Grashüpfer“ am Mirbach im Bereich der genehmigten Abgrabung<br />
kartiert. Es handelt sich durchweg um in NRW wie auch im Niederrheinischen<br />
Tiefland allgemein verbreitete und nicht bestandsgefährdete Arten.<br />
Bewertung<br />
Nachfolgend wird die aktuelle Funktion des weiteren Untersuchungsraumes und des<br />
engeren Vorhabengebietes für die Vegetation und für die betrachteten<br />
Tierartengruppen beschrieben.<br />
Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />
Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />
Der Untersuchungsraum liegt im Niederungsbereich zweier Fließgewässer (Rur und<br />
Wurm) und ist Bestandteil des Biotopverbundsystems NRW der LANUV mit Kern-,<br />
Verbindungs- und Entwicklungsbereichen. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />
selbst liegen im Kernbereich dieser Biotopverbundflächen. Damit besitzt der<br />
Untersuchungsraum herausragende Bedeutung für den Biotopverbund und die<br />
biologische Vielfalt.<br />
Die floristisch-vegetationskundliche Bedeutung des Untersuchungsgebietes ist im<br />
Bereich der Siedlungsgebiete, der Verkehrsflächen und der vorhandenen Abgrabung<br />
sowie im Bereich intensiver landwirtschaftlicher Nutzung eingeschränkt. Jedoch<br />
besteht wegen der natürlichen standörtlichen Voraussetzungen im Bereich der<br />
Niederungen von Rur und Wurm, dabei insbesondere im näheren Umfeld der<br />
vorhandenen Fließgewässer Erlen- und Teichbach sowie Mirbach ein erhebliches<br />
ökologisches Potential. Der Teich- bzw. Erlenbach (Linnicher Mühlenteich) besitzt<br />
aktuell eine relativ gut entwickelte Fließgewässervegetation auf.<br />
Im Hinblick auf die Lebensraumqualitäten besitzen des Weiteren aktuell die<br />
vorhandenen Feldgehölze im Bereich der vorgesehenen Erweiterungsfläche (innerhalb<br />
der nördlichen und der südlichen Erweiterungsfläche) eine höhere Bedeutung.<br />
Innerhalb des aktuellen BSAB (noch außerhalb der genehmigten Abgrabung) besitzt<br />
vor allem der Gehölzstreifen am Panzergraben hohe floristisch-vegetationskundliche<br />
aber auch faunistische Bedeutung. Der Panzergraben ist mit seinen steilen Ufern ein<br />
bedingt naturfernes Gewässer. Allerdings kommt hier die Teichlinsen-Gesellschaft<br />
vor. Sie wird gemäß der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften in NRW<br />
als „gefährdet“ eingestuft, ist aber in den eutrophen Stillgewässern des Naturraumes<br />
noch relativ verbreitet und gilt auch nach der Roten Liste der Pflanzengesellschaften<br />
Deutschlands als ungefährdet.<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Fledermäuse<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederung von Rur und Wurm. Generell stellen<br />
Flussniederungen neben Wäldern bedeutende Jagdgebiete für Fledermäuse dar. Durch<br />
ihre Flugfähigkeit können sie auch Jagdgebiete nutzen, die mehrere Kilometer von<br />
ihren Quartieren in Wäldern oder Siedlungen entfernt sind.<br />
Die Flächen der geplanten Abgrabungserweiterung werden von 5 Fledermausarten<br />
genutzt. Sie sind vor allem ein wichtiges Jagdgebiet für Zwergfledermäuse, welche<br />
regelmäßig in größerer Anzahl anzutreffen waren. Die Jagdgebiete liegen entlang von<br />
Gehölzen und Gewässern.<br />
Die Feldgehölze bieten potenziell Fledermausverstecke in Höhlen und Spalten der<br />
älteren Bäume. Konkrete Hinweise auf Fledermausquartiere wurden aber nicht<br />
gefunden.<br />
Vögel<br />
Die für die Erweiterung der Abgrabung vorgesehenen Flächen sind größtenteils<br />
strukturarm und werden intensiv landwirtschaftlich genutzt, wobei große Ackerflächen<br />
dominieren. Selbst von den echten Feldvogelarten werden die Ackerflächen nicht stark<br />
genutzt, es brütet nur der Kiebitz auf den Erweiterungsflächen.<br />
Nur wenige Gewässer oder Gehölzstrukturen, zum Teil im Bereich der Reserveflächen<br />
des BSAB (Panzergraben, Mirbach), tragen zur Gliederung des Lebensraumes bei.<br />
Randlich sind insbesondere entlang von Teich- und Erlenbach weitere wertvolle<br />
Gehölzstrukturen vorhanden. Für die Vögel sind die Feldgehölze als Teillebensräume<br />
von größerer Bedeutung (Brutplatz, Singwarte, Schutz vor Beutegreifern und<br />
Witterung), insbesondere dann, wenn sie ein strukturreiches Unterholz aufweisen, u.a.<br />
brütet hier die gefährdete Nachtigall. Die Gehölzbestände am Panzergraben stellen ein<br />
Revierzentrum der Nachtigall dar und sind damit von Bedeutung für den Artenschutz.<br />
Amphibien<br />
Die Amphibienfauna des Plangebiets ist sehr artenarm mit meist kleinen bis sehr<br />
kleinen Populationen. Die Ursachen hierfür sind sicher in der sehr starken<br />
anthropogenen Überformung der Landschaft mit intensiver Nutzung zu suchen.<br />
Ebenso fehlen naturnahe Wälder völlig. Lediglich kleinere Gehölzbestände lockern die<br />
Landschaft auf und können Landhabitate für die Amphibien darstellen. Die<br />
begradigten Fließgewässer eignen sich entweder aufgrund ihrer unzureichenden<br />
Wasserführung (Mirbach) oder wegen des ungünstigen Uferprofils und der zu hohen<br />
Fließgeschwindigkeit (Teichbach/Erlenbach) nicht als Laichgewässer. Hierfür<br />
kommen nur die wenigen Stillgewässer in Frage, die allerdings kaum<br />
amphibiengerechte Uferpartien besitzen und fast ausnahmslos einer fischereilichen<br />
Nutzung unterliegen. Der in diesen Gewässern von räuberischen Fischarten (z.B.<br />
Karpfen) ausgehende Fraßdruck, insbesondere auf die Larven, wirkt stark limitierend<br />
auf die Fortpflanzungsraten der Amphibien.<br />
Die Bedeutung der vorhandenen Stillgewässer für die Amphibienfauna ist in der<br />
strukturarmen Landschaft dennoch als hoch zu bewerten, da die Tiere zur<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Fortpflanzung auf diese Gewässer angewiesen sind. Innerhalb der vorgesehenen<br />
Erweiterungsfläche wird als Laichgewässer derzeit lediglich der künstlich angelegte<br />
Panzergraben in Anspruch genommen. Dieser dient der Erdkröte und dem Grasfrosch<br />
als Eiablagegewässer.<br />
Libellen<br />
Innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsflächen im Bereich des bestehenden BSAB<br />
liegen der Mirbach sowie der Panzergraben.<br />
Am Mirbach wurden lediglich 3 Libellenarten festgestellt. Die „Gebänderte<br />
Prachtlibelle“, eine typische Art der Fließgewässer, ist im Naturraum<br />
Niederrheinisches Tiefland gefährdet, im Untersuchungsraum ist sie an Rur, Wurm,<br />
Teichbach und Erlenbach in z.T. großen Populationen anzutreffen. Von der<br />
„Federlibelle“ und der „Großen Heidelibelle“ wurden jeweils nur einzelne Individuen<br />
beobachtet.<br />
Der Panzergraben wird von den Libellen trotz des Fischbesatzes und der Nutzung als<br />
Angelgewässer intensiv genutzt. Das Gewässer dient als Jagdgebiet und zur<br />
Fortpflanzung, bei der Hälfte der aufgefundenen Arten wurde eine Bodenständigkeit<br />
festgestellt.<br />
Heuschrecken<br />
In den im vorgesehenen Erweiterungsbereich nachgewiesen Heuschreckenarten sind<br />
Bewohner von Grünlandbrachen, Wiesen, Gebüschsäumen und Gehölzen. Alle Arten<br />
wurden im gesamten Untersuchungsraum häufig angetroffen.<br />
`Schutzgut Boden´<br />
Beschreibung<br />
Bodentypen und Eigenschaften<br />
Im Untersuchungsraum liegen schluffige bis kiesige, teilweise auch humose<br />
Lehmböden vor, die aus Flussablagerungen entstanden sind. Zur Wurm hin liegen sie<br />
teilweise tonigen Lehmböden auf. Die Lehmböden sind tiefgründig, mit Mächtigkeiten<br />
von 0,6 bis über 2,0 m. In den obersten 20 bis 30 cm sind die Böden humos.<br />
Entlang der Fließgewässer sowie an den angrenzenden Überschwemmungsbereichen<br />
treten semiterrestrische Böden wie Auenböden und Gleye auf. Im Zentrum des<br />
Untersuchungsraumes befinden sich auf erhöhten und weniger von<br />
Überschwemmungen betroffenen Gebieten terrestrische Böden wie Braunerden und<br />
Stauwasserböden.<br />
Bei den Bodeneinheiten handelt es sich im Untersuchungsraum größtenteils um Vega<br />
(Braunauenboden), Gley-Vega und Auen-Gleye sowie um Auen-Braunerden und<br />
kleinflächig um Aufschüttungs-Regosole entlang der Rur und des Teichbaches.<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Im Untersuchungsgebiet liegen im südlichen Bereich überwiegend feuchtere Böden<br />
wie Auen-Gleye und Gley-Vega sowie zu einem Drittel Auen-Gley-Pseudogleye vor.<br />
Im nördlichen Untersuchungsgebiet befinden sich jeweils etwa zur Hälfte trockenere<br />
Böden als Auen-Braunerden und Braunauenböden. Unmittelbar an der K 22, in Höhe<br />
des Betonwerkes Bieren, ist kleinflächig ein Aufschüttungs-Regosol abgebildet.<br />
Nördlich der bestehenden Abgrabung liegt großflächig Auen-Gley-Pseudogley.<br />
Entlang des Mirbaches erstreckt sich in der gesamten nördlichen Erweiterungsfläche in<br />
einem schmalen Streifen ein Auen-Gley.<br />
Im Untersuchungsraum liegt überwiegend eine hohe bis sehr hohe<br />
Verschlämmungsgefährdung vor. Die Erosionsgefährdung wird insgesamt mit „keine<br />
oder geringe Gefährdung“ eingestuft 11 .<br />
Altlasten 12<br />
Weder im Vorhabengebiet noch im Untersuchungsraum sind Altlasten bekannt.<br />
Bewertung<br />
Durch Flussablagerungen entwickelten sich im Laufe der Zeit standorttypische<br />
Auenböden. Im Zuge von Meliorationsmaßnahmen wurden diese großflächig<br />
trockengelegt, der Wasserhaushalt durch Grundwasserabsenkungen und künstliche<br />
Regelung der Vorflut dauerhaft verändert. Aufgrund der Grundwasserabsenkungen<br />
sind die Böden heute überwiegend ackerfähig, nur örtlich behindern<br />
Grundwassereinfluss oder Staunässe die Nutzung.<br />
Die Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und die biologische Aktivität ist zumeist hoch,<br />
so dass die Böden mit Bodenzahlen von durchschnittlich 56 in der südlichen<br />
Erweiterungsfläche und 58 bis 70 in der nördlichen Erweiterungsfläche als ertragreich<br />
eingestuft werden 13 . Stellenweise gelten sie als ertragsunsicher, wo die<br />
Wasserverhältnisse die Bearbeitung einschränken.<br />
Wesentlich für die Bewertung der Böden ist neben ihrer Ertragsfähigkeit ihre heutige<br />
Funktion für den Grundwasserschutz. Die tiefgründigen Auenböden besitzen<br />
überwiegend ein hohes bis mittleres Adsorptions- und Filterpotential. Sie vermögen<br />
daher Schadstoffe zu binden und bieten für das Grundwasser einen guten Schutz gegen<br />
Verunreinigungen. Einschränkend wirkt jedoch der geringe Grundwasserflurabstand,<br />
der die Bodenpassage auf einen kurzen Weg beschränkt.<br />
Ein besonderes Potential für die Biotopentwicklung ist insbesondere bei den<br />
grundwassernahen Böden vorhanden.<br />
Im Bereich der bestehenden Abgrabung wurden die Böden entsprechend dem<br />
Abbaufortschritt entfernt und auf den randlichen Pflanzflächen wieder aufgebracht.<br />
11<br />
Geologisches Landesamt NRW (2000): CD-Rom Karte der Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden<br />
in NRW<br />
12<br />
Kreis Heinsberg: Kataster über Altablagerungen und Altstandorte (Stand Juni 2000)<br />
13<br />
Bodenkarte auf Grundlage der Bodenschätzung, DGK5Bo, M = 1 : 5.000; Blätter Hilfarth, Horst, Hückelhoven,<br />
Porselen<br />
– 45 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Bewertung unter Berücksichtigung des Bodenschutz-Fachbeitrages des<br />
Geologischen Dienstes NRW zur Regionalplanung (gem. Erlass des MURL<br />
16.01.1997)<br />
Für das Vorhabengebiet und den Untersuchungsraum liegen zwei Bodenkarten vor.<br />
Die Bodenkarte für NRW 14 mit einem Maßstab von 1:50.000 liegt flächendeckend vor<br />
und bildete die Basis für die Abgrenzung der schutzwürdigen Böden. Für die Ruraue<br />
wurde im Rahmen des Gewässerauenprogramms zusätzlich eine detaillierte<br />
Bodenkarte zur landwirtschaftlichen Standorterkundung im Maßstab 1:5.000 erstellt 15 .<br />
Böden, die bezüglich der Lebensraumfunktion bzw. des Biotopentwicklungspotentials<br />
als schutzwürdig betrachtet werden, treten im Untersuchungsgebiet längs des<br />
Mirbaches, des Teichbaches und flächenhaft im Bereich der genehmigten Abgrabung<br />
sowie im Bereich zwischen genehmigter Abgrabung und K 16 auf. Hier treten zudem<br />
im Bereich des Feldgehölzes nahe des Mirbaches kleinflächig sehr schutzwürdige<br />
Böden hinsichtlich der Lebensraumfunktion bzw. des Biotopentwicklungspotentials<br />
auf. Die schutzwürdigen Böden werden im nachfolgenden Kartenausschnitt (vgl.<br />
Abb. 4) hellblau dargestellt und die sehr schutzwürdigen Böden im ebenfalls<br />
nachfolgenden Kartenausschnitt (vgl. Abb. 5) hellblau mit unterbrochener schwarzer<br />
Schraffur dargestellt (dünne Strichstärke: sehr schutzwürdig).<br />
Sowohl im Untersuchungsraum treten großflächig Braune Auenböden auf, die als<br />
schutzwürdig, sehr schutzwürdig und besonders schutzwürdig bezüglich der<br />
Regelungs- und Pufferfunktionen sowie der hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit<br />
eingestuft werden. Diese Böden werden in nachfolgenden Kartenausschnitten (vgl.<br />
Abb. 4 und 5) dunkelbraun mit unterbrochener schwarzer Schraffur dargestellt (dünne<br />
Strichstärke: sehr schutzwürdig, dicke Strichstärke: besonders schutzwürdig).<br />
Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Absatz 2 Nrn. 1 und 2 des<br />
Bundesbodenschutzgesetzes im besonderen Maße erfüllen (darunter fallen u.a. Böden<br />
mit natürlicher Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum oder Böden auf Grund<br />
der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften), sind gemäß § 1<br />
Landesbodenschutzgesetz besonders zu schützen.<br />
Böden, welche eine Funktion als Archiv der Natur und Kulturgeschichte erfüllen, sind<br />
im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />
14 Geologisches Landesamt NRW (1995): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, M = 1 : 50.000. Blatt 4902 Erkelenz<br />
15 Geologischer Dienst NRW (1997): Bodenkarte zur Standortkartierung, Landwirtschaft, Verfahren Ruraue<br />
– 46 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Abb. 5: Kartenausschnitt Fachbeitrag „ Schutzwürdige Böden“ des<br />
Geologischen Dienstes NRW (detaillierte Bodenkarte zur landwirtschaftlichen<br />
Standorterkundung im Maßstab 1:5.000) (Quellen: Geobasisdaten der Kommunen und<br />
des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)<br />
– 47 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Abb. 6: Detail-Kartenausschnitt Fachbeitrag „Schutzwürdige Böden“ des<br />
Geologischen Dienstes NRW (detaillierte Bodenkarte zur landwirtschaftlichen<br />
Standorterkundung im Maßstab 1:5.000) (Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54;<br />
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)<br />
`Schutzgut Wasser´ (Grundwasser, Oberflächengewässer)<br />
Die Grundwasservorkommen werden im Hinblick auf die Neubildungsrate, die<br />
Ergiebigkeit, die nachhaltige Nutzung sowie die Empfindlichkeit des<br />
Grundwasserkörpers gegenüber Stoffeinträgen beschrieben und bewertet.<br />
Für die Oberflächengewässer ist die Bedeutung als Naturgut, dessen nachhaltige<br />
Nutzbarkeit, die Retentions- und Regulationsfunktion wie auch die<br />
Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.<br />
Grundwasser<br />
Beschreibung<br />
Grundwasserqualität 16<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet des Grundwasserkörpers<br />
„Hauptterrassen des Rheinlandes“ in der Niederrheinischen Bucht. Dieser<br />
Grundwasserkörper gilt als Porengrundwasserleiter, welcher sehr mächtig und<br />
16 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW – MUNLV:<br />
Mehr Leben für die Wurm und den Senserbach, Düsseldorf (Stand: 2008)<br />
– 48 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
gleichzeitig durchlässig ist. Der Grundwasserkörper ist mit Stickstoffverbindungen<br />
(Nitrat) angereichert. Die Grundwassermenge ist aufgrund des Braunkohlentagebaus<br />
eingeschränkt.<br />
Geologisch befindet sich das Abgrabungsgelände auf der nördlichen Rur-Scholle, etwa<br />
1 km südlich der Rurrand-Verwerfung, welche die Rur-Scholle von der Venloer-<br />
Scholle abgrenzt. Die Grundwasserfließrichtung ist im Bereich des Plangebietes in<br />
Richtung Nord-West auf die Rur hin ausgerichtet. Im Abstrom des<br />
Abgrabungsgeländes befindet sich kein festgesetztes oder geplantes<br />
Trinkwasserschutzgebiet.<br />
Grundwasserspiegelschwankungen im Untersuchungsraum sind gemäß Auskunft des<br />
Erftverbandes in erster Linie auf natürliche Ursachen sowie auf<br />
Wasserstandsschwankungen der Rur zurückzuführen. Bergbaubedingte Absenkungen<br />
des freien Grundwasserspiegels in Folge von Sümpfungsmaßnahmen sind im Bereich<br />
des Plangebietes demgegenüber gering und betragen maximal einige Dezimeter. Auch<br />
zukünftig ist nicht mit einer Zunahme des Sümpfungseinflusses zu rechnen. Dies<br />
belegen rechnerbasierte Modellprognosen der RWE Power AG bis zum Jahr 2030. Mit<br />
dem Abschalten der Sümpfungsbrunnen steigen die Grundwasserstände danach<br />
allmählich und weiträumig wieder an, um etwa im Jahr 2<strong>10</strong>0 ihre vom Tagebau<br />
unbeeinflussten Höhen zu erreichen, die einige Zentimeter bis wenige Dezimeter über<br />
den heutigen mittleren Grundwasserständen im Plangebiet liegen werden.<br />
Im Rahmen der Hydrologischen Stellungnahme zur Erweiterung der Abgrabung<br />
Kaphof, erstellt durch das Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk, wurden die<br />
quantitativen Grundwasserverhältnisse im Detail analysiert. Im Folgenden wird eine<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale gegeben.<br />
Nach Auswertung der vorliegenden Grundwassergleichenkarten ist abzuleiten, dass ein<br />
hoher mittlerer Grundwasserspiegel in der Grundwassergleichenkarte von Oktober<br />
1988 abgebildet wird. Daher werden diese Höhen als Ausgangslage zur<br />
hydrologischen Betrachtung genutzt.<br />
Mit einem durchschnittlichen Gefälle von ca. 2,1 ‰ fließt das Grundwasser unter dem<br />
Vorhabengebiet etwa von Südosten nach Nordwesten in Richtung der Rur17. Im<br />
Bereich der bestehenden Abgrabung liegt der mittlere Grundwasserspiegel bei ca.<br />
44 m NHN.<br />
Der Grundwasserstand liegt im Anstrom an der südlichen Grenze des<br />
Vorhabengebietes im mittel bei etwa 45,20 m NHN, im Abstrom an der nördlichen<br />
Grenze im mittel bei etwa 40,40 m NHN. Die Längsausdehnung des Vorhabengebietes<br />
beträgt ca. 2.550 m, die Differenz des Wasserspiegels auf dieser Strecke beträgt ca.<br />
4,80 m, bei hohen Grundwasserständen ca. 5,25 m. Die Breite des Vorhabengebietes<br />
liegt etwa zwischen 220 und 960 m.<br />
Im Anstrombereich beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer Geländehöhe von ca.<br />
46,50 m NHN etwa 1,30 m, im Abstrombereich bei einer Geländehöhe von ca. 43 m<br />
NHN ca. 2,60 m. Der natürliche Grundwasserschwankungsbereich beträgt im<br />
südlichen Drittel etwa 1,60 m, in der Mitte etwa 1,00 m und im Norden etwa 0,75 m.<br />
17 Grundwassergleichenplan 1. GwStockwerk, Erftverband (Stand Oktober 1988)<br />
– 49 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Aufgrund der lehmigen, relativ mächtigen Deckschichten ist die Durchlässigkeit der<br />
oberen Bodenschichten als Faktor für die Grundwassererneuerung nur mäßig günstig 18 .<br />
Die Wasserdurchlässigkeit der Böden ist je nach Tongehalt gering bis mittel, die<br />
Wasserkapazität ist im Allgemeinen mittel bis hoch.<br />
Oberflächengewässer<br />
Der Untersuchungsraum wird im Nordosten von der Rur durchquert. Die Fließrichtung<br />
verläuft von Südosten nach Nordwesten. Mit einem wieder integrierten Altarm grenzt<br />
die Rur unmittelbar östlich an die K 22 an.<br />
Im oberen Einzugsgebiet der Rur erfolgen ein Wasserrückhalt und eine Regulierung<br />
durch den Rur-Stausee. Das unterhalb liegende Einzugsgebiet weist ein überwiegend<br />
flaches Gelände auf. Daher reagiert die Rur bei Regenereignissen relativ träge. Ein<br />
Anstieg des Wasserspiegels erfolgt meist bei hohem Grundwasserstand und lang<br />
anhaltenden Regenfällen.<br />
Im westlichen Untersuchungsraum verläuft ebenfalls in Südost-Nordwest-Richtung,<br />
parallel zur Vorhabengrenze, die Wurm. Beim Abschlagsbauwerk zwischen Erlenbach<br />
und Wurm ist sie dem Vorhabengebiet am nächsten.<br />
Das Einzugsgebiet der Wurm ist von einem hohen Anteil an versiegelten Flächen und<br />
einem relativ hängigen Relief geprägt. Daher reagiert die Wurm auf Regenereignisse<br />
sehr schnell mit einem Anstieg des Wasserspiegels, der dann auch relativ schnell<br />
wieder abfällt.<br />
Derzeit befinden sich die Verordnungen der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> über das<br />
Überschwemmungsgebiet der Rur und der Wurm im Verfahren zur Festsetzung. Die<br />
ermittelten Überschwemmungsgebiete betreffen neben den südlichen Randzonen der<br />
genehmigten und noch nicht abgegrabenen Abbauflächen weite Bereiche der<br />
beantragten nördlichen Erweiterungsfläche längs des Erlen- bzw. Teichbaches und des<br />
Mirbaches (vgl. Abb. 2).<br />
Der Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) durchquert den Landschaftsraum<br />
von Südosten nach Nordwesten. Das Gewässer ist stark begradigt, mit naturfernem<br />
technischem Ausbauprofil und nur schmaler Uferzone. Der Erlenbach bildet die<br />
westliche Grenze des Vorhabengebietes. Er setzt den Teichbach ab dem<br />
Überlaufbauwerk zur Wurm fort. Der Teichbach wurde früher als Staukanal zum<br />
Betrieb von Wassermühlen angelegt. Er wird mit einer gleichmäßigen Wassermenge<br />
aus der Rur beschickt.<br />
Der Mirbach durchquert das Vorhabengebiet von Südost nach Nordwest. Es handelt<br />
sich hierbei um einen in den Jahren 1935 bis 1938 künstlich ausgehobenen, geraden<br />
und regelmäßigen Entwässerungsgraben. Er beginnt oberhalb von Hilfarth, verläuft<br />
entlang der Ortslage und im weiteren Verlauf entlang der K 16. Im Anschluss fließt der<br />
Mirbach in nordwestliche Richtung in der Freifläche bis zum Erlenbach. Im Bereich<br />
der bestehenden Abgrabung Kaphof soll der Verlauf laut Planfeststellungsbeschluss an<br />
18 Hydrologische Karte von NRW, Blatt 4903 Erkelenz<br />
– 50 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
die westliche Abgrabungsgrenze verlegt werden 19 .<br />
Das Einzugsgebiet des Mirbachs setzt sich aus dem natürlichen, unversiegelten<br />
Einzugsgebiet sowie dem angeschlossenen Siedlungsgebiet der Ortslage Hilfarth<br />
zusammen. Der Mirbach führt nur zeitweise nach starken Regenfällen sowie bei<br />
anhaltend feuchter Witterung Wasser.<br />
Im Bereich der bestehenden Abgrabung Kaphof ist das mit Planfeststellung<br />
genehmigte Gewässer bereits zu etwa einem Drittel hergestellt und wird kontinuierlich<br />
weiter vergrößert.<br />
Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum ist jeweils ein ehemaliger<br />
Panzergraben vorhanden. Diese wurden im Zusammenhang mit dem Bau des<br />
Westwalls künstlich angelegt und werden heute als Angelteiche genutzt. Der<br />
Panzergraben im Vorhabengebiet befindet sich an der Nordgrenze der bereits<br />
bestehenden Abgrabung, der Panzergraben im Untersuchungsraum liegt außerhalb der<br />
südlichen Grenze der beantragten südlichen Erweiterungsfläche. Beide Gräben weisen<br />
steile Ufer und Schlammablagerungen an der Sohle auf.<br />
Bewertung<br />
Der durch das gesamte Vorhabengebiet laufenden Mirbach stellt durch seine gerade<br />
Geometrie und die überwiegende Trockenheit kein naturnahes Gewässer dar. Jedoch<br />
finden sich im Umfeld des Mirbaches Begleitstrukturen auf grundwasserbeeinflussten<br />
Böden, die von den natürlichen Standortverhältnissen zeugen und die zur Erhöhung<br />
der ökologische Bedeutung des Fließgewässers beitragen.<br />
Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung bedingt eine abschnittsweise Verlegung<br />
des Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum<br />
Panzergraben). Damit wird die Gewässerökologie zeitweise gestört.<br />
Auch die künstlich angelegten, als Angelteiche genutzten Panzergräben sind nicht<br />
naturnah, jedoch gut entwickelt und für die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum<br />
von Bedeutung.<br />
Der Teich- bzw. Erlenbach sind ebenfalls durch ihre Nutzung als Mühlengewässer<br />
künstlich angelegt worden. Beide Gewässer weisen auf Grund ihrer Entwicklung eine<br />
artenreiche Unterwasservegetation auf. Sie besitzen darüber hinaus ein hohes<br />
Entwicklungspotential im Hinblick auf Ufervegetation und Lebensraumqualität.<br />
Rur und Wurm gelten im Untersuchungsraum als natürliche Gewässer. Für beide<br />
liegen Gewässerentwicklungskonzepte vor, welche kontinuierlich realisiert werden.<br />
Ziele sind die Erhaltung und Reaktivierung der Flußauen, unter intensiver<br />
Abstimmung der wasserwirtschaftlichen und auenökologischen Erfordernisse.<br />
Die ermittelten Überschwemmungsgebiete der beiden Gewässer Rur und Wurm (vgl.<br />
Kap. 1.5) erfüllen besonders wichtige Funktionen im Hinblick auf die Auenökologie<br />
und tragen daher zu einer sehr hohen Bewertung der beiden Fließgewässer bei.<br />
19<br />
Kreis Heinsberg: Planfeststellungsbeschluss "Kaphof" vom 06.12.2002, Az.: 70 80 61, in der derzeit gültigen<br />
Fassung<br />
– 51 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Das Abgrabungsgewässer befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Nach<br />
Beendigung der Abgrabungen und beendeten Rekultivierungsmaßnahmen existiert hier<br />
ein Entwicklungspotential für einen vielfältigen gewässertypischen Lebensraum.<br />
`Schutzgut Klima/Luft´<br />
Beschreibung<br />
Der Betrachtungsraum gehört klimatisch betrachtet zur niederrheinischen Bucht, die<br />
mit einer jährlichen mittleren Niederschlagsmenge von ca. 650 bis 700 mm und einer<br />
mittleren Jahreslufttemperatur von ca. 9,5°C atlantisch geprägt und somit relativ<br />
ausgeglichen ist. Charakteristisch sind milde, schneearme Winter und verhältnismäßig<br />
kühle Sommer. Entsprechend der großklimatischen Lage weht der Wind überwiegend<br />
aus südwestlichen bis südöstlichen Richtungen.<br />
Das Geländeklima der weiten Talaue weist gegenüber den Terrassenebenen einen<br />
etwas eingeschränkteren Luftaustausch und höhere Luftfeuchtigkeit auf. Typisch sind<br />
niedrigere Windgeschwindigkeiten, häufigere Windstillen und damit verbunden eine<br />
größere Schwüle- und Nebelhäufigkeit. Im Sommer kann es über den Äckern und<br />
Wiesen in Strahlungsnächten verstärkt zur Bildung von Kaltluftseen, im Winter zu<br />
Nebel und Bodenfrost kommen.<br />
Bewertung<br />
Den vereinzelten Gehölzflächen im Vorhabengebiet kann aufgrund ihrer geringen<br />
Ausprägung keine bedeutende Funktion für die Luftreinhaltung zugeordnet werden.<br />
Dem Untersuchungsraum kommt jedoch gewisse Bedeutung als Kaltluft- bzw.<br />
Frischluftentstehungsgebiet zu und hat aufgrund vorherrschender Westwinde<br />
Bedeutung für den Klimaaustausch für den Siedlungsbereich von Hilfarth.<br />
`Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´<br />
Das Landschaftsbild wird als die wahrnehmbare Ausprägung von Natur und<br />
Landschaft verstanden. Neben den natürlichen Faktoren wie Relief, Bewuchs und<br />
Gewässer, wird es von der vorhandenen Nutzung geprägt und berücksichtigt auch die<br />
Lärm- und Geruchsbelastung.<br />
Beschreibung<br />
Der Untersuchungsraum liegt innerhalb einer breit ausgebildeten Talaue in den<br />
Niederterrassen des Rheins, in welcher sich die Rur und ihre Nebenflüsse ihren Lauf<br />
geschaffen haben. In Richtung Südwesten verlaufen auf Höhe der Linie Porselen –<br />
Brachelen und in Richtung Nordosten auf Höhe der Linie Ratheim – Busch –<br />
Hückelhoven die Hangkanten der an die Niederung anschließenden höher gelegenen<br />
Flächen der Hauptterrasse.<br />
Der Untersuchungsraum stellt sich als eine weitläufige ebene Fläche dar, die von den<br />
– 52 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Fließgewässern Rur, Wurm, Erlen- bzw. Teichbach und dem Mirbach sowie ihrer<br />
begleitenden Gehölzvegetation gegliedert wird. Die Geländehöhen liegen<br />
durchschnittlich bei 46 m ü. NN.<br />
Als Vorbelastungen der Landschaft und für das Landschaftsbild wirken die<br />
Verkehrtrassen der Autobahn A 46, sowie den Kreisstraßen K 22 und K 16. Weiterhin<br />
stellen die Betriebsgebäude sowie die betriebsbedingten Materialan- und<br />
- aufschüttungen der bestehenden Abgrabung starke visuelle Vorbelastungen dar.<br />
In Richtung Nordosten prägen die Erhebungen der Bergehalden aus dem<br />
Steinkohlenabbau das Landschaftsbild. Sie bilden den optischen Hintergrund für die<br />
landwirtschaftlich intensiv genutzte Niederungslandschaft. Prägend für die<br />
Rurniederung im Kreis Heinsberg sind des Weiteren die zahlreichen ehemaligen,<br />
bereits rekultivierten Nassabgrabungen in Form von Baggerseen.<br />
Nordöstlich der Rur liegen die ausgedehnten Siedlungsbereiche von Hückelhoven. Am<br />
östlichen Rand des Untersuchungsraumes liegt die Ortschaft Hilfarth, die durch<br />
Wohnbebauung zu beschreiben ist.<br />
Im Untersuchungsraum dominieren die Landwirtschaftsflächen das Landschaftsbild.<br />
Raumgliedernde Strukturelemente in Form von Einzelbäumen, Baumreihen,<br />
Feldgehölzen und kleineren Waldinseln sind v.a. im Umfeld der Gewässer vorhanden.<br />
Als markantes Strukturelement der Rurauenlandschaft sind die Gewässer begleitenden<br />
Pappelreihen zu nennen, die in der weiträumigen ebenen Niederung auch aus größerer<br />
Entfernung zu sehen sind.<br />
Bewertung<br />
Aufgrund der weiträumigen Sichtverbindungen bewirken die höherwüchsigen<br />
Elemente, vor allem die Pappeln, eine Strukturierung und Gliederung der Landschaft.<br />
Altersbedingt sind die Pappeln im Abgang begriffen. Wenn als Ersatz wieder Gehölze<br />
gepflanzt werden bzw. im Zuge der natürlichen Sukzession sich entwickeln, können<br />
diese Gehölze diese Funktionen langfristig wieder übernehmen.<br />
Die in der Rurniederung auf einem Damm geführte Trasse der A 46, das Betonwerk<br />
Bieren sowie das bestehende Betriebsgelände des Kieswerks Kaphof an der<br />
Kaphofstraße stellen starke Vorbelastungen der Landschaft dar, da sie erhebliche<br />
visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bewirken.<br />
Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung wird eine abschnittsweise Verlegung des<br />
Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum Panzergraben)<br />
sowie den Verlust des noch verbliebenen Gehölzbestandes zwischen Mirbach und<br />
Erlenbach bewirken. Damit erhöhen sich die Vorbelastungen des Landschaftsbildes im<br />
engeren Untersuchungsraum.<br />
Mit der fortschreitenden Rekultivierung der genehmigten Abgrabung wird<br />
demgegenüber eine zunehmende Eingrünung und Abschirmung des Abbaubetriebes<br />
stattfinden. Die Pflanzungen werden als Strukturelemente der Landschaft die visuellen<br />
Beeinträchtigungen der Abgrabung und der Betriebsgebäude mindern.<br />
– 53 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´<br />
Beschreibung<br />
Kulturlandschaftliche Besonderheiten<br />
Die „Jülicher Börde – Selfkant“, innerhalb derer sich das Plangebiet befindet, gilt als<br />
eine gewachsene Kulturlandschaft in NRW (vgl. Erhaltende<br />
Kulturlandschaftsentwicklung in NRW, Landschaftsverband Rheinland,<br />
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2007). Damit wird eine Region umfasst, die sich<br />
über die Rurniederung bis zu der niederländischen Grenze bzw. dem verstädterten<br />
Aachener Land erstreckt. Die Kulturlandschaftentwicklung in dieser Region begann<br />
nachweislich bereits im Neolithikum vor ca. 7000 Jahren und setzte sich in der<br />
Folgezeit kontinuierlich fort. Die weitgehend ebene und fruchtbare Fläche ist auch ein<br />
tradiertes Ackerbaugebiet. Der Anbau von Sonderkulturen reicht bis in das<br />
Hochmittelalter zurück. Neben den kaum gegliederten Börden haben die Auen einen<br />
abwechslungsreicheren Charakter und spezifische Nutzungen. In der sehr offenen<br />
Landschaft entfalten Gehöfte, Feldkapellen, Wegekreuze, Windmühlen, Kirchtürme,<br />
Klöster und Schlösser eine besonders starke Wirkung. Als Vorbelastung der<br />
Niederungen ist dabei der in der Vergangenheit vollzogene Grünlandumbruch zu<br />
werten.<br />
Als besondere Orte, die als landesbedeutsame Kulturbereiche ausgewählte wurden,<br />
gelten innerhalb der „Jülicher Börde – Selfkant“ u.a. die archäologischen<br />
Flusslandschaften entlang von Rur und Wurm (Teile der Kulturlandschaftsbereiche<br />
„Untere Wurm“ „Mittlere Rur - Nideggen“). Hier finden sich vorgeschichtliche und<br />
römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Motten,<br />
Burganlagen und Reste des ehemaligen Westwalls.<br />
Lange Zeit waren für die Gemarkung Hilfarth weitläufige Korbweidenkulturen<br />
typisch. Dabei wurden nicht, wie in anderen Landschaften üblich, Kopfweiden<br />
beschnitten, sondern die Weiden aus jungen Trieben gewonnen, die unmittelbar aus<br />
dem Wurzelwerk wuchsen. Die Weidenkulturen erinnerten in ihrem pflanzlichen<br />
Erscheinungsbild an die Haubergwirtschaft des Siegerlandes und des Dilltals. Im<br />
Korbmachermuseum in Hilfarth wird diese kulturlandschaftliche Besonderheit für die<br />
Öffentlichkeit erläutert.<br />
Durch den Untersuchungsraum verlief die im zweiten Weltkrieg ausgebaute<br />
Verteidigungslinie des Deutschen Reiches, der so genannte Westwall. Der Verlauf des<br />
Westwalls ist heute noch anhand verschiedener Verteidigungsbauwerke zu erkennen.<br />
Dazu zählen der wasserführende Panzergraben innerhalb des Erweiterungsgebiets<br />
(noch innerhalb des derzeitigen BSAB) sowie der wasserführende Panzergraben im<br />
südöstlichen Untersuchungsraum, die heute als Teiche genutzt werden.<br />
Baudenkmäler<br />
Das Wohngebäude des Kaphofs (Baujahr 1897) am nördlichen Rand der bestehenden<br />
Abgrabung ist als Baudenkmal ausgewiesen. Der Kaphof ist ein 1899 aus Backstein<br />
erbautes Herrenhaus mit Nebengebäuden, das insbesondere durch sein besonderes<br />
Erscheinungsbild Denkmalwert besitzt (Angaben des Landschaftsverbandes<br />
Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege).<br />
– 54 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Weitere Baudenkmäler sind im Untersuchungsraum nicht ausgewiesen.<br />
Bodendenkmäler 20<br />
Der Panzergraben innerhalb des derzeitigen BSAB (innerhalb des vorgesehenen<br />
Erweiterungsgebietes, außerhalb der genehmigten Abgrabung) ist eingetragenes<br />
Bodendenkmal. Innerhalb des Vorhabengebietes und des weiteren<br />
Untersuchungsraumes wurden im Zusammenhang mit dem Westwall weitere<br />
Panzergräben und mehrere Gruppenunterstände mit Kampfraum sowie ein<br />
Maschinengewehr-Schartenstand erfasst.<br />
Indizien zu erhaltender Bodendenkmälern lieferten nach Angaben des<br />
Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland neben<br />
aufgepflügtem Fundmaterial sowohl aufgeworfenes Fundmaterial, das bei<br />
Rodungsarbeiten entdeckt wurde, als auch Ergebnisse aus Untersuchungen, die<br />
anlässlich des Baus der A 46 zu Tage kamen.<br />
Der unmittelbare Nachweis aus der Fläche ergab sich zudem im Vorfeld der bereits<br />
genehmigten Abgrabung. Eine Sachverhaltsermittlung brachte neben Teilen einer<br />
römischen villa rustica auch Reste einer vorgeschichtlichen Siedlung zu Tage. Diese<br />
Bodendenkmäler konnten im Zuge der Abgrabung nur ansatzweise untersucht und<br />
damit als Sekundärquelle gesichert werden.<br />
Vorgeschichtliche Siedlungsstellen haben wie auch römische Landgüter eine<br />
Ausdehnung von mehreren Hektar Land. Daher wird von Seiten des<br />
Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />
bodendenkmalschutzwürdige Bodensubstanz im vorgesehenen Erweiterungsgebiet der<br />
Kiesabgrabung Hückelhoven-Kaphof vermutet. Aufgrund der landschaftlichen<br />
Gegebenheiten ist im Erweiterungsgebiet mit Überdeckungen und damit guten<br />
Erhaltungsbedingungen für Bodendenkmäler zu rechnen. Im Zuge der Errichtung des<br />
Westwalls werden jedoch zumindest teilweise Bodenstörungen eingetreten sein, die<br />
Zeugnisse der früheren Geschichte beeinträchtigt haben.<br />
Bewertung<br />
Die offenen, grünlandgeprägten Kulturlandschaften mit den Niederungen der<br />
Fließgewässer und den gliedernden Gehölzbeständen im Untersuchungsraum sind<br />
typisch für die Kulturlandschaftsbereiche „Untere Wurm“ und „Mittlere Rur –<br />
Nideggen“ und besonders erhaltenswert.<br />
Es wird von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für<br />
Bodendenkmalpflege im Rheinland, archäologisch besonders bedeutende<br />
Bodensubstanz mit gesetzlichem Erhaltungsauftrag im Erweiterungsgebiet vermutet,<br />
die im Rahmen eines archäologischen Fachbeitrages und anschließender Prospektionen<br />
zu beurteilen sind.<br />
Unabhängig hiervon sind auch Teile des Westwalls als Bodendenkmäler mit einem<br />
20<br />
Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 26.04.1995, Anlage vom<br />
09.05.1995<br />
– 55 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
damit verbundenen Erhaltungsauftrag einzustufen.<br />
Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Wohngebäude Kaphof, die o.a.<br />
Bodendenkmale (Panzergräben) sowie die genannten Fundstellen sind ebenfalls von<br />
besonderer kulturhistorischer Bedeutung.<br />
2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.2b)<br />
Aktuelle Umweltprobleme im Untersuchungsraum<br />
Der Natur- und Landschaftshaushalt in den verschiedenen Teilbereichen des<br />
Untersuchungsgebietes ist nach Analyse und Bewertung der einzelnen Schutzgüter<br />
durch die dort bereits vorhandene Abgrabung, die vorhandenen Straßen (A 46, K 22,<br />
K 16) und Siedlungsflächen einschließlich verschiedener gewerblicher Nutzungen zum<br />
Teil erheblich vorbelastet.<br />
Die verbliebenen nicht überbauten, nicht abgegrabenen oder anderweitig nicht in<br />
Anspruch genommenen Niederungsbereiche von Rur und Wurm sind strukturell,<br />
vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />
ökologische Funktionen aus. Sowohl im regionalen als auch im landesweiten<br />
Biotopverbund hat der Landschaftsraum herausragende Bedeutung (vgl. Kap. 1.5 und<br />
Kap. 2.1). In den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen haben die<br />
Niederungsgebiete hohes Entwicklungspotential, d.h. dass Aufwertungen der<br />
ökologischen Funktionen durch Nutzungsextensivierungen möglich sind.<br />
Eine weitere Inanspruchnahme der Niederungsbereiche ist aus ökologischer Sicht zu<br />
vermeiden. Insbesondere müssen die Durchgängigkeit des Biotopverbundes und der<br />
Hochwasserschutz gewährleistet bleiben. Dies ist als prioritäre Aufgabe des<br />
Umweltschutzes innerhalb der Niederungsbereiche von Rur und Wurm anzusehen.<br />
Würde die beabsichtigte Änderung des Regionalplans (Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />
Hückelhoven-Kaphof) nicht umgesetzt, bliebe der Kiesabbau Kaphof auf die derzeit<br />
genehmigte Abgrabungsfläche beschränkt. Gemäß den aktuellen Abgrenzungen des<br />
BSAB Nr. 58 im Regionalplan wären lediglich geringfügige Erweiterungen der<br />
genehmigten Abgrabung denkbar.<br />
Da bislang erst ca. die Hälfte der Abgrabungsfläche in Anspruch genommen ist,<br />
werden die negativen betriebs- und anlagebedingten Umweltauswirkungen noch<br />
fortdauern. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006 begonnen, die Laufzeit würde sich<br />
gemäß Genehmigung und aktueller betrieblicher Planungen bis zum Jahr 2026 bzw.<br />
2028 erstrecken.<br />
D.h. dass die betriebsbedingten Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Stäube,<br />
Lärm) und visuellen Störungen des Landschaftsbildes im Umfeld der genehmigten<br />
Abgrabung entsprechend der aktuellen Belastungssituation weiter wirken.<br />
Die anlagebedingten Wirkungen werden sich in Form der Inanspruchnahme des<br />
südlichen Teils der genehmigten Abgrabungsfläche verstärken. Damit werden u.a. die<br />
Beseitigung des vorhandenen Pappelwäldchens, die abschnittsweise Verlegung des<br />
– 56 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Mirbachs im Bereich der genehmigten Abgrabung bis auf Höhe des Panzergrabens<br />
sowie der Eingriff in den natürlichen Untergrund und der Verlust an gewachsenem<br />
Boden einher gehen. Darüber hinaus gehen durch die nach Süden hin fortschreitende<br />
Inanspruchnahme der Flächen potentiell wertvolle natürliche Retentionsräume der<br />
Wurm dauerhaft verloren.<br />
Entsprechend der Genehmigung der Abgrabung wird sich auch die Rekultivierung der<br />
abgegrabenen Bereiche fortsetzen. Dabei werden neben der Gestaltung des<br />
Abgrabungssees auch die Eingrünung der Rand- und Böschungsbereiche erfolgen.<br />
Gemäß des genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplans würde (im Gegensatz zu<br />
der Planung für die Erweiterung) ein Großteil der Abgrabung als See gestaltet.<br />
Nach dem Abbauende und der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen kann sich der<br />
grundwassergespeiste Abgrabungssee zu einem Biotop mit vielfältigen Lebensräumen<br />
für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickeln. Damit regeneriert sich nicht nur die<br />
ökologische Qualität des Bereiches, sondern auch das Landschaftsbild wird nach<br />
Beendigung der visuellen Störungen wieder an Qualität gewinnen. Möglicherweise<br />
werden Freizeit-Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Sees umgesetzt, die darüber<br />
hinaus eine verbesserte Erholungseignung erzielen.<br />
Auf den hier überplanten Erweiterungsflächen in Richtung Südosten und in Richtung<br />
Nordwesten ist ohne Verwirklichung des Vorhabens „Erweiterung BSAB Kaphof“<br />
weiterhin mit einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Jedoch ist<br />
anzunehmen, dass Bereiche längs der Gewässer Linnicher Mühlenteich und Mirbach zur<br />
Aufwertung des Biotopverbundes im Niederungsbereich von Rur und Wurm z.B. im<br />
Rahmen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im<br />
Rahmen der Aufwertung von natürlichen Retentionsräumen oder von anderweitigen<br />
Kompensationsmaßnahmen naturnah entwickelt werden, da diese Bereiche ein hohes<br />
ökologisches Potential besitzen und sich für Aufwertungsmaßnahmen besonders eignen.<br />
Anderweitige bauliche Entwicklungen im Vorhabensbereich werden derzeit nicht<br />
angenommen, da keine Informationen über diesbezügliche Planungen bekannt sind.<br />
2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />
In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für die vorgesehene<br />
Regionalplanänderung, d.h. für die Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />
ermittelt. Umweltauswirkungen, die durch die genehmigte Abgrabung bzw. eine<br />
geringfügige Erweiterungen der genehmigten Kiesabgrabung innerhalb des bestehenden<br />
BSAB ausgelöst werden könnten, bleiben für diesen Umweltbericht unberücksichtigt.<br />
Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />
dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />
Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />
auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />
Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />
Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />
Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens dahingehend beschrieben und bewertet.<br />
– 57 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Die Wirkungen der geplanten Abgrabung können relativ genau vorausgesagt werden, da<br />
für das Vorhaben bereits eine Raumverträglichkeits- und eine<br />
Umweltverträglichkeitsstudie sowie Fachgutachten vorliegen. Die Wirkprognosen<br />
stützen sich in der Folge im Wesentlichen auf die Angaben der genannten Unterlagen.<br />
Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />
unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von bedeutenden<br />
Landschaftsfunktionen führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf<br />
Landschaftsfunktionen und Schutzgüter durch räumliche Funktionszusammenhänge,<br />
Immissionen (Schadstoffe und Lärm), visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen<br />
unterschieden werden.<br />
Auf Basis der bislang bekannten Planung und Projektdaten sind folgende Wirkfaktoren<br />
bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />
Wirkfaktor<br />
Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />
M Bo W KL Bi La Ku<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
(Funktionsverlust durch Beseitigung<br />
und Nutzungsänderung)<br />
X X X X X X X<br />
Trenn-/Barrierewirkungen X X X X X X<br />
Immissionen (Lärm, Staub) X (X) X (X) X X<br />
Auswirkungen durch Veränderung der<br />
Standortfaktoren (Beunruhigung/<br />
Störung)<br />
– 58 –<br />
X (X) X X X (X)<br />
Eingriffe ins Grundwasser,<br />
Grundwasserfreilegung und -<br />
beeinflussung<br />
(X) X X X (X) (X) (X)<br />
Visuelle Wirkungen X X X X<br />
Versiegelung durch Betriebsanlagen/gebäude<br />
X X (X) X X X (X)<br />
M: Mensch (Bevölkerung, Gesundheit des Menschen), Bo: Boden, W: Wasser, Kl: Klima (Luft,<br />
klimatische Faktoren), Bi: Biodiversität, Flora, Fauna, La: Landschaft (Landschaftsgestalt,<br />
Landschaftsbild), Ku: Kultur- und Sachwerte<br />
Im Einzelnen können die generellen Eingriffswirkungen einer Kiesabgrabung auf die<br />
Schutzgüter folgendermaßen beschrieben werden:<br />
Mensch<br />
Wohnumfeldqualität und Erholungseignung des Landschaftsraumes<br />
Bei der Beurteilung der Wirkungen des Kiesabbaus auf den Menschen sind<br />
grundsätzlich zwei Nutzergruppen zu unterscheiden: die Bevölkerung vor Ort mit ihrem<br />
Lebens- und Wohnumfeld sowie die Erholungssuchenden.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Die Wirkungen von Abgrabungen auf das Wohn- und Lebensumfeld der örtlichen<br />
Bevölkerung erstrecken sich insbesondere auf die zu erwartenden Immissionen (Lärm,<br />
Staub etc.), die veränderten Standortfaktoren sowie den dauerhaften Verlust oder die<br />
Beeinträchtigung der Landschaftsqualität. Diese Wirkungen sind dabei auch<br />
entscheidend für die überregionale Erholungseignung eines Raumes.<br />
Bei der laufenden Abgrabung ist davon auszugehen, dass sich sowohl der Betrieb als<br />
auch der Abtransport der Materialien im Rahmen der Genehmigungen durchgeführt<br />
werden, d.h. die geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.<br />
Da für das Vorhaben aus ökonomischen Gründen und mittels modernerer<br />
Abbautechniken auch eine Erhöhung der Gewinnungsmengen bzw. Transportmengen<br />
und den damit verbunden Immissionsmengen denkbar ist, ist neben der Fortführung des<br />
aktuellen Belastungsniveaus auch eine gewisse Verstärkung der Belastungen denkbar.<br />
Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />
Das Abgrabungsvorhaben bedingt unvermeidbar die Beseitigung vorhandener<br />
ortstypischer Biotopgefüge (Flächen- und Vegetationsverlust). Dies führt während des<br />
Abbauprozesses zu einer erheblich gestörten Landschaftsstruktur mit einem speziellen<br />
Biotopgefüge und hinterlässt – in Abhängigkeit der umgesetzten<br />
Rekultivierungsmaßnahmen – eine "neue Landschaft" mit einem stark veränderten<br />
Biotopgefüge.<br />
Der Einfluss auf die Flora und Fauna der unmittelbaren Umgebung hängt eng von den<br />
durch die Sand- und Kiesgewinnung hervorgerufenen Einflüssen auf die ökologischen<br />
Ausgangsbedingungen (Boden, Wasser, Klima) und die hervorgerufenen Störungen<br />
(Staub- und Lärmimmissionen, visuelle Beunruhigungen) ab.<br />
Die Fauna eines Areals ist in ihrer Zusammensetzung und Ausprägung unmittelbar von<br />
den jeweiligen Landschaftssituationen, der Art und Intensität der Landnutzung sowie der<br />
Vegetationsausstattung abhängig. In Abhängigkeit der zu deren Verbreitung<br />
erforderlichen Arealgrößen und der unterschiedlichen Einnischung der verschiedenen<br />
Faunenbereiche in die Landschaft ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. So<br />
können Tierarten mit einem größeren Mindestaktionsraum durch die nachhaltige<br />
Veränderung eines Teiles ihres Lebensraumes dauerhaft aus einem Areal verdrängt<br />
werden, obwohl sie am konkreten Eingriffsort z.B. keinen Brutplatz haben.<br />
Demgegenüber kann für Arten mit geringerem Aktionsraum der Eingriff zwar<br />
unmittelbar den Verlust eines konkreten Fortpflanzungsortes bedeuten, durch eine in<br />
unmittelbar angrenzenden Bereichen verbleibende ähnliche Landschaftssituation muss<br />
der Fortbestand der Art in diesem Areal jedoch keineswegs gefährdet sein.<br />
Boden<br />
Zwangsläufig muss zur Durchführung einer Sand- und Kiesgewinnung der gewachsene<br />
Oberboden am Ort beseitigt werden. Über den Verlust an natürlich gewachsenem Boden<br />
resultieren daraus Beeinträchtigungspotentiale für die Qualität des Bodens aufgrund von<br />
Umlagerungen, Transport etc.. Die Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage,<br />
– 59 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Grundwasserfilter (-puffer) und als Lebensstätte wird je nach Rekultivierungsplanung<br />
zumindest befristet ausgeschlossen. Die Anlage von Abgrabungsseen bedingt den<br />
dauerhaften Verlust von Boden als Produktionsgrundlage und als Puffer und Filter zum<br />
Schutz vor Schadstoffeinträgen ins Grundwasser.<br />
Darüber hinaus kann der Boden in einem Auswirkungsbereich um die Abgrabung durch<br />
Grundwasserabsenkung oder -anhebung nachhaltig verändert werden. Durch<br />
Grundwasserbeeinflussung entwickelte Böden können sich z.B. zu einem anderen<br />
Bodentyp verändern.<br />
Wasser<br />
Grundwasser<br />
Mit der Beseitigung des Oberbodens verliert der Grundwasserkörper seinen natürlichen<br />
Schutzfilter vor Einträgen aus der Luft wie z.B. aus Arbeitsprozessen in der<br />
Landnutzung mit Folgen für die Grundwasserqualitäten. Die Grundwasserfreilegung<br />
führt zudem zu einer erhöhten Verdunstung aus dem Grundwasserkörper. Dies hat<br />
wiederum Auswirkungen auf Menge und Verfügbarkeit des Grundwassers.<br />
Oberflächengewässer<br />
In Folge der Flächeninanspruchnahme kann sogar die abschnittsweise Verlegung eines<br />
Gewässers erforderlich werden.<br />
Oberflächengewässer können durch benachbarte Nassabgrabungen, die den<br />
Grundwasserspiegel beeinflussen (bereichsweise Grundwasserabsenkung bzw.<br />
-aufhöhung), ihr natürliches Wasserregime verlieren. Im Extremfall können sie temporär<br />
oder dauerhaft trocken fallen. Gewässerbegleitende, grundwasserbeeinflusste Bereiche<br />
können hinsichtlich der natürlichen Standortverhältnissen verändert werden.<br />
Klima/Luft<br />
Die kleinklimatischen Bedingungen in der Landschaft sind maßgeblich von der<br />
Oberflächenform, den Nutzungstypen und der jeweiligen Landschaftsstruktur abhängig.<br />
Eine Sand- und Kiesgewinnung bewirkt zwangsläufig eine Veränderung des<br />
Kleinklimas. Bei verbleibenden Geländeeintiefungen und neu entstandenen<br />
Wasserflächen sind dauerhafte Veränderungen kleinklimatischer Austauschverhältnisse<br />
wahrscheinlich. Außerdem sind in Abhängigkeit der neu entstehenden<br />
Oberflächenformen auch kleinräumige Veränderungen wie Verschattungen einerseits<br />
und Wärmeexponierungen andererseits möglich.<br />
Landschaft/Landschaftsbild<br />
Eine Sand- und Kiesgewinnung ruft eine radikale Veränderung der Oberflächenstruktur<br />
und der Geländegestalt hervor. Durch bauliche Anlagen, Abbaumaschinen sowie<br />
Emissionen gehen starke visuelle Störungen einher. Mit den geländemorphologischen<br />
– 60 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Veränderungen werden dauerhafte Umgestaltungen des Landschaftsbildes bedingt.<br />
Naturräumlich typische landschaftliche Erscheinungsformen können dauerhaft überprägt<br />
werden. Damit werden wiederum wesentliche wert bestimmende Elemente für die<br />
Erholungseignung und die Qualität des Wohn- und Lebensstandortes beeinträchtigt.<br />
Kulturgüter<br />
Kulturgüter wie Bau- und Bodendenkmäler oder schützenswerte Teile der<br />
Kulturlandschaft können durch die Flächeninanspruchnahme geschädigt sowie teilweise<br />
oder vollständig zerstört werden. Dabei sind sowohl unmittelbare Schäden an<br />
entsprechenden Objekten als auch Folgeschäden (etwa durch Emissionen oder<br />
Grundwasserabsenkung) denkbar. Bodendenkmalschutzwürdige Bodensubstanz könnte<br />
zerstört oder beeinträchtigt werden.<br />
2.4 Bewertungskriterien<br />
Neben der Beschreibung von voraussichtlichen Wirkungen der Planung sind für eine<br />
transparente Bewertung auch die maßgeblichen Bewertungskriterien darzulegen. Eine<br />
Übersicht ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen:<br />
Die Unterscheidung in rechtliche und sonstige fachliche Grundlagen berücksichtigt die<br />
in Kapitel 1.5.1 vorgenommene Systematisierung der Planungsgrundlagen. Zu beachten<br />
ist dabei, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu Ausschlusswirkungen bestimmter<br />
Planungen führen können.<br />
Schutzgut rechtl.<br />
Grundlagen<br />
Mensch<br />
- Wohnen<br />
- Erholung<br />
Tiere, Pflanzen/<br />
biolog. Vielfalt<br />
LSG,<br />
BImSchG<br />
BNatSchG,<br />
LG NW,<br />
LFoG NW,<br />
VSch-RL,<br />
FFH-RL,<br />
sonstige fachl.<br />
Grundlagen<br />
ROG, LEP,<br />
Regionalplan,<br />
Abstandserlass<br />
NRW<br />
ROG, LEP, Regionalplan,Biotopkataster<br />
NW,<br />
Entwurf<br />
Landschaftsplan<br />
– 61 –<br />
Bewertungskriterien / mögliche<br />
Beeinträchtigungen<br />
• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen<br />
durch abbaubedingten<br />
•<br />
Lärm, Staub, Verkehr (auch bei Erfüllung der<br />
gesetzl. Grenzwerte),<br />
Art, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung<br />
der Erholungseignung durch<br />
abbaubedingten Lärm, Staub und Verkehr,<br />
• visuelle Belastung der Erholungssuchenden<br />
und ortsansässigen Bevölkerung durch<br />
•<br />
Veränderung des Landschaftsbildes,<br />
Barrierewirkungen.<br />
• Verringerung/Verlust der Lebensräume<br />
von Tieren + Pflanzen,<br />
• Beeinträchtigung/Störung streng<br />
geschützter Arten im Untersuchungsraum<br />
bzw. Verlust ihrer Lebensräume im
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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
LSG, § 62<br />
LG NW,<br />
Boden BBSchG,<br />
LBodSchG<br />
NW, BauGB<br />
Wasser<br />
Grundwasser<br />
WHG, LWG<br />
NW, WSZ<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
ROG, Karte der<br />
schutzwürdigen<br />
Böden –<br />
Fachbeitrag des<br />
GD, Bodenkarte zur<br />
landwirtschaftliche<br />
n<br />
Standorterkundung<br />
des GD<br />
ROG, LEP,<br />
Regionalplan,<br />
– 62 –<br />
Vorhabenbereich,<br />
• Unterschreitung von Minimalarealen der<br />
Populationen,<br />
• Bedeutung des biologischen Bestandes<br />
nach den Kriterien der Widerherstellbarkeit,<br />
Gefährdung, Seltenheit, Repräsentativität,<br />
Biodiversität,<br />
• mittelbare Beeinträchtigungen zu angrenzenden<br />
Biotopen (Wald) durch Staub,<br />
geänderte GW-Verhältnisse, zunehmenden<br />
LKW Verkehr, Pufferzonen zu Schutzbereichen,<br />
• Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung<br />
und Barrierewirkung,<br />
• Veränderung von Standorteigenschaften<br />
(durch Veränderung der Bodenfeuchte, Lärm,<br />
Staub etc.).<br />
• Verlust von natürlich gewachsenen Böden<br />
(Bodenprofilen),<br />
• Verringerung der Speicher- und Regulationsfunktion<br />
durch Schüttböden,<br />
• Verlust der Bedeutung des Bodens<br />
hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen<br />
oder Bodenfruchtbarkeit,<br />
• Schutzwürdigkeit, Widerherstellbarkeit,<br />
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
• Beeinflussung der benachbarten Böden<br />
(Aussickern der Staunässe u.ä.).<br />
Beeinträchtigung der Grundwasserqualität/ -<br />
quantität durch:<br />
• erhöhten Schadstoffeintrag ins Grundwasser<br />
durch Verlust der Deckschichten<br />
(offener Grundwasserleiter),<br />
• betriebsbedingte Grundwasserentnahme<br />
bzw. Verdunstung,<br />
• Veränderung des GW-Chemismus durch<br />
Sauerstoffanreicherung,<br />
• Veränderungen der hydrologisch/ hydraulischen<br />
Verhältnisse und Auswirkungen<br />
auf den Landschaftswasserhaushalt,<br />
• Empfindlichkeiten gegenüber<br />
Absenkungen des Wasserspiegels und den<br />
Wechselwirkungen auf andere Schutzgüter
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
WRRL,<br />
•<br />
(Tiere, Pflanzen).<br />
Schaffung neuer Oberflächengewässer,<br />
Oberflächengewässer<br />
Gewässerauenkonz • Verlegung des Mirbaches<br />
epte, KNEF • abschnittsweise Beeinflussung der<br />
Standortverhältnisse im Uferbereich<br />
benachbarter Oberflächengewässer (Linicher<br />
Mühlenteich) durch veränderte GW-Führung,<br />
• ökologische Empfindlichkeiten gegenüber<br />
Stoffeinträgen.<br />
Klima/Luft BImSchG BauGB • entstehende Staubimmissionen durch<br />
Abbautätigkeiten,<br />
• zusätzliche Immissionen durch Transporte,<br />
• Belastungen der lufthygienischen<br />
Funktionen,<br />
• höhere Verdunstung,<br />
• Beeinflussung des Mikroklimas.<br />
Landschaft/<br />
Landschaftsbild<br />
BNatSchG,<br />
LG NW,<br />
Naturpark,<br />
LSG, NSG<br />
ROG,<br />
LG NW, Entwurf<br />
Landschaftsplan<br />
– 63 –<br />
• Veränderung der Eigenart, Vielfalt,<br />
Natürlichkeit der Landschaft,<br />
• Verlust gliedernder und belebender Landschaftselemente,<br />
• dauerhafte Veränderung des Reliefs,<br />
• visuelle Störungen (baul. Anlagen,<br />
technische Ausstattungen, Stäube etc.),<br />
• Schallimmissionen,<br />
• Störung von Sichtbeziehungen.<br />
Kultur- und sonstige DSchG NW, ROG, LEP, • Bedeutung vorhandener Bau- und<br />
Sachgüter<br />
BNatSchG, Regionalplan Bodendenkmäler (Kaphof) und<br />
LG NW<br />
Kulturlandschaftselemente nach Seltenheit,<br />
Eigenart, Repräsentativität,<br />
• Verlust von Kultur- und Sachgütern sowie<br />
Elemente der historischen Kulturlandschaft,<br />
• Verlust bodendenkmalschutzwürdiger<br />
Bodensubstanz,<br />
• Veränderung von Sichtbeziehungen zu<br />
Kultur und Sachgütern.<br />
Wechselwirkungen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern fließen jeweils<br />
in der Bewertung des betroffenen Schutzgutes ein.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />
Planung<br />
2.5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />
Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1<br />
ROG, Nr. 2b i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />
Nach Darstellung des Bestandes der naturräumlichen Gegebenheiten im<br />
Untersuchungsraum (Empfindlichkeiten) und den zu erwartenden Wirkungen des<br />
geplanten Eingriffs lässt sich im Sinne einer ökologischen Risikoanalyse eine<br />
schutzgüterbezogene Bewertung durchführen. Um dies möglichst nachvollziehbar zu<br />
beschreiben, wird im folgenden Schritt die Erheblichkeit der voraussichtlichen<br />
umweltrelevanten Konflikte eingeschätzt.<br />
Die Einschätzung erfolgt zusammenfassend unter Beachtung der Bewertungskriterien<br />
jedes betrachteten Schutzgutes. Daraus ergibt sich die Gesamteinschätzung. Sind die<br />
Teilbereiche der Vorhabensflächen unterschiedlich strukturiert, soll dies mit in die<br />
Bewertungsaussage einfließen. Dies gilt ebenfalls für die Größenverteilung der Flächen<br />
mit besonderen Empfindlichkeiten, d.h. welcher Anteil diesen schutzwürdigen<br />
Bereichen an der gesamten Planfläche zukommt.<br />
Kumulative Wirkungen<br />
Da sich bestimmte Wirkungen erst aus der Summe einzelner Teilwirkungen einstellen,<br />
kann es in Einzelfällen notwendig sein, diese abschließend in einer Zusammenschau der<br />
betrachteten Schutzgüter gesondert darzustellen. Beachtlich sind dabei auch die bereits<br />
bestehenden Vorbelastungen im Untersuchungsraum.<br />
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
Bei der Gesamtbewertung des geplanten Vorhabens gilt es ebenfalls zu berücksichtigen,<br />
dass die festgestellten erheblichen Umweltauswirkungen teilweise durch bestimmte<br />
Maßnahmen vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden können. Dabei wurden<br />
auch mögliche anderweitige naturschutzrechtliche Ausgleichskonzepte berücksichtigt.<br />
Aktuelle Nutzungen<br />
/ betroffene<br />
Landschaftsstrukturen<br />
Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />
TA Aachen einschl.<br />
sachl. TA<br />
„Vorbeugender<br />
Hochwasserschutz,<br />
Teil 2“<br />
Vorgesehene Erweiterung Kiesabbau Kaphof<br />
weiträumige Ackerflächen, kleinere Grünlandbereiche, Feldgehölze,<br />
kleinere Gehölzbestände, Einzelbäume, Fließgewässer (Linnicher<br />
Mühlenteich und Mirbach) innerhalb der Wurmniederung mit<br />
gewässerbegleitenden Strukturen und Gehölzen, Siedlungshöfe<br />
(Baudenkmal Kaphof, Mollshof)<br />
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) überlagert mit den<br />
Funktionen Bereich zum Schutz der Landschaft und der<br />
landschaftsorientierten Erholung (BSLE), Bereich zum Schutz der<br />
Natur (BSN) (weite Bereiche des südlichen Vorhabengebietes) sowie<br />
Potentielle Überflutungsbereiche und randlich Extremhochwasser-<br />
Bereiche außerhalb der Überschwemmungsbereiche<br />
– 64 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Schutzgut Konfliktstufe<br />
Mensch,<br />
sehr<br />
(Wohnumfeld, hoch<br />
Erholung)<br />
Flora, Fauna,<br />
biologische Vielfalt<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
sehr<br />
hoch<br />
Boden sehr<br />
hoch<br />
Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />
• verstärkte visuelle Beeinträchtigungen des<br />
Wohnumfeldes und der Erholungsräume für die<br />
Bevölkerung von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-<br />
Porselen durch geplante räumliche Ausdehnung, bauliche<br />
Anlagen, technische Ausstattung (Bagger) sowie temporäre<br />
und dauerhafte Überformungen des Charakters und der<br />
Bestandteile der Niederungslandschaft zwischen Rur und<br />
Wurm,<br />
Erhöhung bzw. zeitliche Streckung der Staub- und<br />
Lärmimmissionen im Wohnumfeld von Hückelhoven-Hilfarth,<br />
dabei wird im südöstlichen Vorhabenbereich der durch die<br />
Regionalplanung angestrebte Vorsorgewert von 500 m und der<br />
gemäß Abstandserlass gesetzlich geregelte Grenzwert von 300<br />
m unterschritten.<br />
• Verlust von Biotopstrukturen (Mirbach, Feldgehölze u.a.)<br />
mit wichtigen Lebensraumfunktionen für zahlreiche<br />
verschiedene Arten (Vögel, Fledermäuse, Libellen,<br />
Heuschrecken u.a.);<br />
• Verschlechterung der Standortfunktionen der<br />
benachbarten schützenswerten Gewässerbiotope (Linnicher<br />
Mühlenteich, Wurm) durch Störungen, Barrierewirkungen,<br />
Veränderung des Kleinklimas, Emissionen, bereichsweise<br />
Absenkungen des Schichtenwassers,<br />
• möglicherweise Verlust oder Störung von genutzten oder<br />
potentiell nutzbaren Habitatstrukturen (Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten) oder Flug- und Wanderkorridore der streng<br />
oder besonders geschützten Arten gemäß FFH-RL, Anh. II<br />
und IV, VSch-RL, Art. 4 (2), Anh. I (z.B. Biber,<br />
Rauhautfledermaus, Nachtigall, Pirol),<br />
• ggf. Sicherstellung der (lokalen) Populationen der<br />
geschützten Arten durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) möglich<br />
(mögliche Rechtshindernisse wären im<br />
Genehmigungsverfahren noch zu prüfen),<br />
Inanspruchnahme von vernetzten Niederungsbereichen mit der<br />
Folge der Reduzierung, Beeinträchtigung der landesweit<br />
herausragend bedeutenden Biotopverbundfläche.<br />
• Verlust von natürlichen Bodenfunktionen (u.a.<br />
Lebensraum-, Regelungs- und Pufferfunktionen) im<br />
gesamten Abgrabungsbereich und zum Teil mit besonderer<br />
Eignung (gemäß Fachbeitrag des GD NRW: besonders<br />
schützenswerte Böden hinsichtlich Regelungs- und<br />
Pufferfunktion im nördlichen Erweiterungsbereich sowie<br />
sehr schützenswerte Böden hinsichtlich Lebensraumfunktion<br />
im südlichen Erweiterungsbereich am Mirbach),<br />
Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche mit zum Teil<br />
besonderer Qualität (besonders schutzwürdige Böden).<br />
– 65 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Wasser sehr<br />
hoch<br />
Klima, Luft mittelhoch<br />
Landschaft,<br />
Landschaftsbild<br />
Sachwerte,<br />
kulturelles Erbe<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
sehr<br />
hoch<br />
(sehr)<br />
hoch<br />
(noch<br />
nicht<br />
abschl.<br />
Bewertbar)<br />
• Verlust von natürlichen Retentionsflächen im Bereich der<br />
ermittelten Überschwemmungsgebiete der Wurm,<br />
• (Teil-)Verlust von gewässernahen Bereichen, die zur<br />
Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der WRRL von<br />
Bedeutung sind,<br />
• Beeinträchtigung des benachbarten Linnicher<br />
Mühlenteiches (Teich- bzw. Erlenbach) und seiner<br />
gewässerbegleitenden Bereiche in Form der Änderung des<br />
Wasserregimes und abschnittsweise der Standortverhältnisse<br />
durch Grundwasserbeeinflussung (Absenkung und<br />
Aufhöhung)<br />
• Risiko von Schadstoffeinträgen in den offenen<br />
Grundwasserkörper durch Wegfall der Deckschicht (vgl.<br />
Bodenfunktionen),<br />
Erhöhte Verdunstung über offenen Grundwassersee, dadurch<br />
und durch prozessbedingte Wasserentnahme bedingte<br />
Verringerung des Grundwasserdargebotes, Auslösung<br />
chemisch-biologischer Prozesse (Ausfällung und<br />
Eutrophierung).<br />
• in der Betriebsphase erhöhter Staubanfall und LKW-<br />
Immissionen,<br />
• durch Grundwassersee erhöhte Verdunstungsrate,<br />
Veränderung mikroklimatischer Verhältnisse.<br />
• Eigenartsverlust und visuelle Beeinträchtigung durch<br />
Zerstörung der natürlichen geomorphologischen<br />
Ausprägungen und Entstehung eines neuen, nicht<br />
naturraumtypischen Landschaftselementes (See),<br />
die Betriebsphase bedingt die Verminderung der<br />
•<br />
Erlebniswirksamkeit durch zusätzliche Schall- und<br />
Staubimmissionen und visuelle Beeinträchtigungen<br />
durch Betriebsanlagen.<br />
visuelle und möglicherweise materielle Beeinträchtigung<br />
des als Baudenkmal geschützten Kaphofes durch Isolierung<br />
und Staubemissionen,<br />
möglicherweise Zerstörung bodendenkmalschutz-würdiger<br />
Bodensubstanz (Ergebnisse aus archäologischem Fachbeitrag<br />
und anschließender Prospektion bleiben zur Konfliktbewertung<br />
abzuwarten, mögliche Rechtshindernisse wären im<br />
Genehmigungsverfahren noch zu prüfen).<br />
– 66 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Zusammenfassende Bewertung der Konfliktsituation<br />
Das Konfliktpotential der geplanten Erweiterung der Kiesabgrabung betrifft nahezu alle<br />
Umweltschutzgüter in sehr hohem Ausmaß und birgt daher ein hohes ökologisches<br />
Risiko.<br />
Durch die gemäß den Unterlagen zum Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und<br />
Verminderungsmaßnahmen (z.B. Anlage von drei getrennten Wasserflächen,<br />
Fließgewässerverlegung, Bepflanzungsmaßnahmen u.a.) lässt sich das Konfliktpotential<br />
im Hinblick auf diese Schutzgüter im Hinblick auf die Bewertungsstufe lediglich<br />
graduell reduzieren.<br />
Weitreichende Vermeidungen oder Verminderungen von ökologischen Risiken sind nur<br />
durch Aufgabe der Erweiterungsplanung oder deutliche Reduzierung der Flächengröße<br />
denkbar (vgl. Kap. 2.5.4). Da sich die möglichen Beeinträchtigungswirkungen innerhalb<br />
der verschiedenen Teilbereiche auf Grund abweichender Empfindlichkeiten<br />
unterschiedlich auswirken und da die Flächengröße der Erweiterungsfläche einen<br />
wesentlichen Beeinträchtigungsfaktor darstellt, kann das Konfliktpotential effektiv nur<br />
durch Reduzierung der Erweiterungsflächen im Bereich längs des Linnicher<br />
Mühlenteichs (Erlen- bzw. Teichbach) und damit auch im Umfeld der Wurm, des<br />
Mirbaches sowie im Wohnumfeld von Hückelhoven-Hilfarth gemindert werden. Einige<br />
Beeinträchtigungswirkungen könnten damit sogar gänzlich vermieden werden (vgl.<br />
Kap. 2.5.4).<br />
2.5.2 FFH-Verträglichkeit<br />
Schutzgebiete europäischer Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet noch in dessen<br />
Umfeld vorhanden. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich an der Rur<br />
zwischen Linnich und Jülich (ca. <strong>10</strong> km Entfernung) sowie im Norden bei Wassenberg<br />
(ca. 9 km Entfernung). Daher sind keine negativen Auswirkungen auf FFH-Gebiete zu<br />
erwarten.<br />
2.5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Entsprechend den Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Einhaltung<br />
der speziellen artenschutzrechtlichen Bestimmungen in Form einer<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökologischen Fachbeitrages der IVÖR21) geprüft.<br />
Einzelheiten sind der im Anhang beigelegten Prüfung zu entnehmen22.<br />
Der ökologische Fachbeitrag wurde im August 20<strong>10</strong> fertig gestellt. Die Vorgaben der<br />
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der<br />
Richtlinien 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) zum Artenschutz bei Planungs- oder<br />
21 Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Stand: August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />
der Abgrabung Kaphof, Ökologischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
22 IVÖR, Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Düsseldorf (August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />
der Abgrabung Kaphof, Artenschutzrechtliche Prüfung, Antragsunterlagen Band 1, Register 8<br />
– 67 –
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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz / Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>) wurden inhaltlich<br />
berücksichtigt.<br />
Die Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Auswirkungsbereich<br />
des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der vom LANUV zur Verfügung gestellten<br />
Artenlisten. Darüber hinaus wurden Bestandserfassungen der Fledermäuse, Vögel,<br />
Amphibien und Libellen durchgeführt. Zusätzliche Beobachtungen von Biberspuren<br />
wurden ebenfalls berücksichtigt. Eine darüber hinaus gehende Recherche ergab keine<br />
zusätzlichen Hinweise zu weiteren Vorkommen planungsrelevanter Arten.<br />
Zur Abschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten wurden die<br />
projektbezogenen Auswirkungen des Vorhabens formuliert und Maßnahmen zur<br />
Vermeidung und zur Minimierung der Beeinträchtigungen festgelegt. Diese wurden bei<br />
der Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände unmittelbar berücksichtigt.<br />
Unter Einbeziehung der Lebensraumansprüche der Arten, der vorhandenen Qualität und<br />
Größe artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten wurde<br />
ermittelt, dass 37 Tierarten aus den Gruppen Säugetiere und Vögel von den<br />
vorhabensspezifischen Auswirkungen potenziell betroffen sein könnten. Für jede der<br />
möglicherweise betroffenen Arten erfolgte eine spezielle Prüfung der Verbotsbestände<br />
Dabei werden Art für Art der Biotopanspruch, das Vorkommen der Art im Plangebiet<br />
bzw. Untersuchungsraum, die artenschutzrechtliche Bewertung der projektbezogenen<br />
Auswirkungen hinsichtlich der Schädigungs- und Störungsverbote und ggf. die aus<br />
artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Verminderung/Vermeidung<br />
der Beeinträchtigungen dargelegt.<br />
Für keine der möglicherweise vorhabensbedingt beeinträchtigten planungsrelevanten<br />
Arten wurden nach Prüfung der potenziellen Störwirkungen erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der lokalen Populationen im artenschutzrechtlichen Fachgutachten<br />
prognostiziert. Die Tötung oder Verletzung von Tieren sowie Störungen während der<br />
Jungaufzucht können gemäß Gutachten vermieden werden, indem die Baufeldräumung<br />
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgt.<br />
Zusammenfassend wurde im Fachgutachten festgestellt, dass unter Berücksichtigung der<br />
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der artspezifischen Maßnahmen für<br />
keine der betroffenen planungsrelevanten Arten die artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt würden. Eine Ausnahme nach<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG ist somit gemäß Fachgutachten nicht erforderlich. Die<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betreffenden<br />
Arten ist unter Berücksichtigung der v. g. Maßnahmen gemäß Fachgutachten ebenfalls<br />
nicht zu erwarten.<br />
2.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 2c)<br />
Sofern die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen zu Beeinträchtigungen der<br />
Umweltgüter und deren Potentiale führen, sind insbesondere unter Berücksichtigung der<br />
Vorgaben und Restriktionen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben (z.B.<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
EG-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />
Lanschaftsgesetz, Verwaltungsvorschrift-Artenschutz, u.a.), weitergehende Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen zu<br />
prüfen.<br />
Nachstehende Maßnahmen sind bezogen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter im<br />
Sinne einer Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu prüfen und ggf.<br />
umzusetzen:<br />
Mensch / Wohnumfeld / Erholung / Landschaftsbild / Landschaft<br />
Vermeidung - Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der<br />
Erschließungswege und der Aufbereitungsanlagen<br />
- Zeitliche Beschränkung für lärmintensive Arbeiten<br />
- Einhaltung ausreichender Pufferabstände zu benachbarten<br />
Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten<br />
Verminderung - Anlage eines Immissionsschutzwalles zur Ortschaft Hilfarth<br />
- Frühzeitige Eingrünung entlang der äußeren Grenzen des<br />
Vorhabengebietes<br />
- Zeitnahe Durchführung der Rekultivierung<br />
Ausgleich - Strukturierung und Anreicherung der umgebenden Landschaft<br />
z.B. durch Gehölze, Gewässer und Offenland<br />
- Verbesserung der Infrastruktur der verbliebenen und<br />
zukünftigen Erholungslandschaften (nach Rekultivierung)<br />
durch Schaffung zusätzlicher Einrichtungen (Wege, Bänke,<br />
etc.)<br />
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />
Vermeidung - nach Erfassung der Vorkommen seltener, geschützter Arten<br />
und Erhalt und Schutz der von diesen Arten (potentiell)<br />
genutzten Lebensraumstrukturen<br />
- Einhaltung von Pufferabständen zu wertvollen<br />
Lebensraumstrukturen<br />
- Nichtinanspruchnahme von Vernetzungs- und<br />
Ausbreitungskorridoren<br />
Verminderung - teilweise Verringerung der Inanspruchnahme von wertvollen<br />
Lebensräumen<br />
- Durchführung der Baufeldräumung außerhalb von Brut- und<br />
Aufzuchtzeiten<br />
- Überprüfung von Ruheplätzen vor der Baufeldräumung<br />
- Sukzessive Beanspruchung und sukzessive Rekultivierung des<br />
Abgrabungsgeländes<br />
Ausgleich - naturnahe und naturraumtypische Biotopgestaltung- und<br />
Biotopentwicklung in der die Abgrabung umgebenden<br />
Niederungslandschaft zwischen Wurm und Rur<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Boden<br />
Vermeidung - Unterlassung der Inanspruchnahme von besonders und sehr<br />
schützenswerten Böden (Böden mit Biotopentwicklungspotential,<br />
Böden mit Lebensraum- sowie Regelungs- und<br />
Pufferfunktionen)<br />
Verminderung - Reduzierung der Inanspruchnahme von bislang ungestörten<br />
Böden<br />
- Reduzierung der Inanspruchnahme von schützenswerten Böden<br />
- Fachgerechte Verwendung des Oberbodens im Rahmen der<br />
Rekultivierung<br />
Ausgleich - Entsiegelung und Rekultivierung von befestigten Flächen<br />
sowie Ermöglichung der ungestörten Bodenentwicklung<br />
Grundwasserhydraulik<br />
Vermeidung - Beschränkung der Seeausdehnung in Grundwasserfließrichtung<br />
- Herstellung von Ufern mit genügender Höhe zur Aufnahme des<br />
Höchstwasserstandes der Seen<br />
- Überwachung der Grundwasserstandsveränderungen<br />
Verminderung - Erhalt durchlässiger Ufer im Anströmungsbereich<br />
- Herstellung von mehreren Teilseen mit unabhängigen<br />
Seewasserspiegeln mittels Dammschüttungen<br />
Grundwasserqualität<br />
Vermeidung - Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der<br />
Erdbaugeräte<br />
- Überwachung der Grundwasserqualität<br />
- Einspülung der Schwemmsande in Absetzbecken<br />
Verminderung - Verwendung von ortseigenem lehmigen Material zur<br />
Herstellung der Dammschüttungen<br />
Oberflächengewässer<br />
Vermeidung - keine Inanspruchnahme von Uferstreifen bzw. naturnah<br />
entwickelbaren Bereichen längs angrenzender Fließgewässer<br />
(Wurm, Erlen- bzw. Teichbach und Mirbach) incl.<br />
Pufferabstand<br />
Verminderung - Reduzierung der Inanspruchnahme von ermittelten<br />
Überschwemmungsbereichen<br />
Ausgleich - naturnahe Verlegung/Neugestaltung von Fließgewässern<br />
Luft / Klima<br />
Vermeidung - Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der<br />
Erdbaugeräte<br />
Verminderung - Minimierung der Transportstrecken<br />
- Minimierung der Umlagerungshäufigkeit<br />
- Durchführung der Erdarbeiten in erdfeuchtem Zustand<br />
- Anlage/Entwicklung von Gehölzbeständen<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Vermeidung - Reduzierung der Abgrabungsfläche in besonders<br />
bodendenkmalschutzwürdigen Bereichen (im<br />
Genehmigungsverfahren mittels archäologischem Fachbeitrag<br />
oder Prospektion zu überprüfen)<br />
Verminderung - Sicherung der aufgefundenen archäologisch wertvollen<br />
Bodenschätze<br />
Entwicklung einer konfliktminimierten Variante der Regionalplanungsbehörde nach<br />
Berücksichtigung und Abwägung der möglichen Vermeidungs-, Verminderungs- bzw.<br />
Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der regionalplanerischen Vorsorge.<br />
Durch die frühzeitige Ermittlung und Beurteilung der o.a. Vermeidungs-,<br />
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die aus regionalplanerischer Sicht<br />
entwickelten Ausschlusskriterien (wie z.B. regionalplanerische Vorsorgeabstände<br />
zwischen verschiedenen unverträglichen Nutzungsformen) entwickelte die<br />
Regionalplanungsbehörde für das Vorhaben eine neu abgegrenzte Vorschlagsvariante<br />
zur Vorlage als Erarbeitungsbeschluss für den Regionalrat.<br />
Die Vorschlagsvariante (vgl. Anlage 1 – Planentwurf in dieser Unterlage) stellt eine,<br />
gegenüber der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung deutlich reduzierte Erweiterung<br />
des BSAB Kiesabbau Hückelhoven-Kaphof dar. Dabei werden neben dem<br />
erforderlichen regionalplanerischen Puffer zum Siedlungsgebiet von Hilfarth bzw. zu<br />
den Fließgewässern Wurm und Teich- bzw- Erlenbach sowie zusätzlich ökologisch<br />
sensible Bereiche von der Überplanung ausgenommen. Diese Schutzabstände begründen<br />
nicht ausschließlich auf fachrechtlichen Vorgaben, sondern auch auf den Grundsätzen<br />
der planerischen Risikovorsorge (vgl. § 50 BImSchG) sowie der regionalplanerischen<br />
Zielerreichung (Sicherung wesentlicher Bereiche innerhalb der BSN).<br />
Reduzierte Bereiche im Einzelnen:<br />
1.) Südöstliche Erweiterungsfläche zwischen genehmigter Abgrabung und K 16<br />
Der regionalplanerische Puffer zum Siedlungsgebiet Hilfarth sowie die<br />
Herausnahme der insbesondere aus Sicht des Landschaftsbildes, der<br />
Erholungsvorsorge, des Bodenschutzes und des Lebensraumschutzes<br />
wertvollen Bereiche längs des Mirbaches bewirken im Südosten des<br />
Vorhabengebietes eine Reduzierung von ca. 25 ha (gesamte südöstliche<br />
Erweiterungsfläche).<br />
2.) Süd- und westliche Erweiterungsbereiche längs der Wurm und des Linnicher<br />
Mühlenteich<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Auf Grund der besonders hohen ökologischen Bedeutung der<br />
gewässerbegleitenden Bereiche von Wurm, Erlen- bzw. Teichbach (bzw.<br />
Linnicher Mühlenteich) bzw. der hohen Empfindlichkeit hinsichtlich der<br />
Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaftsbild<br />
soll ein Pufferabstand einschließlich einer ausreichenden Entwicklungszone<br />
(zur Entwicklung eines Strahlursprungs und Uferstreifen) im Südwesten des<br />
Vorhabengebietes erhalten bleiben. Das Vorhabengebiet reduziert sich<br />
dadurch um ca. 1,5 ha.<br />
3.) Westlichster Erweiterungsbereich ab Engstelle K 22 und Linnicher<br />
Mühlenteich bis A 46<br />
Zum Schutz vor verkehrlichen Schadstoffeinträgen ins Grundwasser soll mit<br />
dem Abgrabungsvorhaben ein ausreichender Abstand zur A 46 eingehalten<br />
werden. Dieser Abstand sowie die Vermeidung bzw. Verminderung der<br />
Überplanung von besonders schutzwürdigen Böden (hohe natürliche<br />
Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher Regelungs- und Pufferfunktion) und von<br />
natürlichen Überschwemmungsgebieten führt im Norden (gleichzeitig wird<br />
der oben beschriebene Puffer zum Erlen- bzw. Teichbach erzielt) zur<br />
Reduzierung der Abgrabungsfläche um ca. 15 ha.<br />
Regionalplanerische Ziele der Vorschlagsvariante<br />
Die deutliche Reduzierung der geplanten BSAB-Erweiterung dient neben der Sicherung<br />
sensibler Bereiche und der Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen,<br />
biologische Vielfalt auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />
Da noch kein abschließender bodendenkmalpflegerischer Fachbeitrag sowie Ergebnisse<br />
von Prospektionen vorliegen, jedoch von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland,<br />
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Hinweise und Vermutungen über eine hohe<br />
Bodendenkmalschutzwürdigkeit des Vorhabengebietes vorliegen, dient eine<br />
Reduzierung des Vorhabengebietes auch der Vermeidung und Verminderung von<br />
Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />
Die beschriebene reduzierte Vorschlagsvariante ermöglicht die Erfüllung der Ziele der<br />
Landes- und Regionalplanung im Plangebiet und hierbei insbesondere der Ziele für die<br />
Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, für die<br />
Bereiche zum Schutz der Natur und für die Überschwemmungsbereiche.<br />
2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Umweltwirkungen der Regionalplanänderung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3b)<br />
Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und<br />
§ 37 Absatz 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie über die<br />
Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren<br />
gemäß § 4 Absatz 2 LPlG NRW. Darüber hinaus wird seitens der<br />
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Regionalplanungsbehörde regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden<br />
ein Monitoring des Abgrabungsgeschehens im Regierungsbezirk <strong>Köln</strong> durchgeführt.<br />
Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorhergesehene negative<br />
Umweltauswirkungen zu ermitteln, um daraufhin zeitnah geeignete Abhilfemaßnahmen<br />
zu ergreifen. Sie konzentriert sich auf die Umweltauswirkungen, die im Umweltbericht<br />
als „erheblich“ bezeichnet wurden.<br />
Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung<br />
lediglich Rahmen setzende Wirkungen, d.h. weitergehende verbindliche<br />
Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den bergrechtlichen<br />
Zulassungsverfahren nach fachrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.<br />
2.7 Zusammenfassung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3c)<br />
Gegenstand der vorliegenden Regionalplanänderung ist die Erweiterung des Bereiches<br />
für die Sicherung und den Abbau von Bodenschätzen (BSAB) Hückelhoven-Kaphof.<br />
Die Erweiterung wurde erforderlich, da die Abgrabung im genehmigten Bereich<br />
schneller voran schreitet als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem auf eine geringere<br />
Abbautiefe und eine starke Nachfrage zurückzuführen.<br />
Der BSAB Hückelhoven-Kaphof und die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen in<br />
landwirtschaftlicher Flur südwestlich der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften<br />
Heinsberg-Porselen und Hückelhoven-Hilfarth. Die verkehrliche Anbindung der<br />
Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22 (Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es<br />
auf die L 227 in Richtung Heinsberg, Mönchengladbach und in Richtung der<br />
Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher Weg) in Richtung Randerath und<br />
Geilenkirchen.<br />
Die bereits genehmigte Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />
Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha.<br />
Die vorgesehene Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha, sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha. Die<br />
nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den Linnicher<br />
Mühlenteich gebildet.<br />
Als Ergebnis der Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />
Umweltauswirkungen der geplanten Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />
ergeben sich erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für alle Umweltschutzgüter.<br />
So wird die beantragte Erweiterung der Abgrabung in Folge der<br />
Flächeninanspruchnahme und der betriebsbedingten Immissionen zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Wohnumfeld- und der Erholungsfunktion für die Bevölkerung<br />
von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-Porselen führen. Außerdem bedingt die<br />
Flächeninanspruchnahme den Verlust von schützenswerten Böden und<br />
Lebensraumstrukturen, die auch von planungsrelevanten Arten genutzt werden oder<br />
potentiell genutzt werden können (z.B. Biber, Rauhautfledermaus, Kiebitz, Nachtigall,<br />
Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />
– 73 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />
Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />
gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind und<br />
zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />
von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der Kiesabgrabung<br />
die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz verursachen und zur<br />
fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des Baudenkmals Kaphof führen.<br />
Die Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />
Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />
Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />
insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />
Aus diesem Grund entwickelte die Regionalplanungsbehörde eine deutlich reduzierte<br />
Erweiterungsvariante mit ca. 35,5 ha Größe gegenüber ca. 85,0 ha beantragter<br />
Erweiterungsfläche, die dem Regionalrat für den Erarbeitungsbeschluss zum Verfahren<br />
„Erweiterung BSAB Hückelhoven-Kaphof“ vorgeschlagen wird.<br />
Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />
und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />
insbesondere der Schutzgüter Mensch (Wohnumfeld und Erholung), Boden, Wasser,<br />
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />
Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der Gewässer<br />
beeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die Umsetzung von<br />
Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) ermöglicht.<br />
– 74 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
Liste der Verfahrensbeteiligten Stand: Juni 2011<br />
001<br />
003<br />
004<br />
004<br />
004<br />
005<br />
006<br />
007<br />
008<br />
009<br />
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle <strong>Köln</strong> Sb 1<br />
Werkstattstraße <strong>10</strong>2<br />
50733 <strong>Köln</strong><br />
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
Ravensburger Straße 117<br />
33607 Bielefeld<br />
Landschaftsverband Rheinland - Liegenschaftsmanagement<br />
Kennedy-Ufer 2<br />
50679 <strong>Köln</strong><br />
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />
Endenicher Str. 133<br />
53115 Bonn<br />
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland<br />
Ehrenfriedstraße 19<br />
50259 Pulheim<br />
Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L.<br />
Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />
52349 Düren<br />
Landwirtschaftskammer NRW<br />
Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />
52349 Düren<br />
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde<br />
Kirchstraße 2<br />
52393 Hürtgenwald<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW<br />
Goebenstr. 25<br />
44135 Dortmund<br />
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb -<br />
De-Greiff-Straße 195<br />
47803 Krefeld<br />
– 75 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
012<br />
013<br />
014<br />
015<br />
016<br />
017<br />
019<br />
020<br />
022<br />
<strong>10</strong>1<br />
111<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />
Ripshorster Straße 306<br />
46117 Oberhausen<br />
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit<br />
Josef-Gockeln-Straße 7<br />
40474 Düsseldorf<br />
Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V.<br />
Uerdingerstraße 58 – 62<br />
40474 Düsseldorf<br />
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW<br />
Friedrich-Ebert-Str. 34-38<br />
402<strong>10</strong> Düsseldorf<br />
LandesSportBund NRW e.V.<br />
Friedrich-Alfred-Str. 25<br />
47055 Duisburg<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Niederrhein<br />
Breitenbachstr. 90<br />
4<strong>10</strong>65 Mönchengladbach<br />
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen<br />
Mies-van-der-Rohe-Straße <strong>10</strong><br />
52074 Aachen<br />
Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW<br />
Kasernenstraße 6<br />
40213 Düsseldorf<br />
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />
Leibnizstr. <strong>10</strong><br />
45659 Recklinghausen<br />
StädteRegion Aachen<br />
Zollernstraße <strong>10</strong><br />
52070 Aachen<br />
Kreis Düren<br />
Bismarckstraße 16<br />
52351 Düren<br />
– 76 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
120<br />
139<br />
140<br />
142<br />
143<br />
144<br />
148<br />
149<br />
250<br />
268<br />
281<br />
Stadt Linnich<br />
Rurdorfer Straße 64<br />
52441 Linnich<br />
Kreis Heinsberg<br />
Valkenburger Straße 45<br />
52525 Heinsberg<br />
Stadt Erkelenz<br />
Johannismarkt 17<br />
41812 Erkelenz<br />
Stadt Geilenkirchen<br />
Markt 9<br />
52511 Geilenkirchen<br />
Stadt Heinsberg<br />
Apfelstraße 60<br />
52525 Heinsberg<br />
Stadt Hückelhoven<br />
Parkhofstraße 76<br />
41836 Hückelhoven<br />
Stadt Wassenberg<br />
Roermonder Straße 25-27<br />
41849 Wassenberg<br />
Stadt Wegberg<br />
Rathausplatz 25<br />
41844 Wegberg<br />
Wasserverband Eifel-Rur<br />
Eisenbahnstraße 5<br />
52353 Düren<br />
Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH<br />
Am Wasserwerk 5<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
41844 Wegberg<br />
Industrie- und Handelskammer Aachen<br />
Theaterstraße 6 - <strong>10</strong><br />
52062 Aachen<br />
– 77 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
284<br />
312<br />
313<br />
321<br />
400<br />
420<br />
421<br />
424<br />
440<br />
441<br />
491<br />
Handwerkskammer Aachen<br />
Sandkaulbach 21<br />
52062 Aachen<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf<br />
Cecilienallee 2<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
40474 Düsseldorf<br />
Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf<br />
Cecilienallee 2<br />
40474 Düsseldorf<br />
Rhein-Kreis Neuss<br />
Lindenstraße <strong>10</strong><br />
41515 Grevenbroich<br />
Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette<br />
Willy-Brandt-Ring 15<br />
41747 Viersen<br />
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.<br />
Rochusstr. 18<br />
53123 Bonn<br />
RWE Power Abteilung Tagebauplanung u. Umweltschutz<br />
Stüttgenweg 2<br />
50935 <strong>Köln</strong><br />
Verband der Bau- und Rohstoffindustrie<br />
Düsseldorfer Straße 50<br />
47051 Duisburg<br />
DB Services Immobilien GmbH Niederlassung <strong>Köln</strong><br />
Deutz-Mülheimer-Str. 22 - 24<br />
50679 <strong>Köln</strong><br />
Aachener Verkehrsverbund GmbH<br />
Neuköllner Straße 1<br />
52068 Aachen<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />
Am Gut Wolf 3<br />
52070 Aachen<br />
– 78 –
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
600<br />
601<br />
608<br />
616<br />
618<br />
623<br />
629<br />
631<br />
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />
WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG<br />
Mühlenstraße 30<br />
41812 Erkelenz<br />
Verbandswasserwerk Gangelt<br />
Von Siemens Str. 4<br />
52511 Geilenkirchen<br />
RVE Regionalverkehr Euregio-Maas-Rhein GmbH<br />
Neuköllner Str. 1<br />
52068 Aachen<br />
AGIT Aachener Gesell. Für Innovation und Technologietransfer mbH<br />
Dennewartstraße 27<br />
52068 Aachen<br />
LEG Stadtentwicklung GmbH & Co.KG<br />
Mozartstraße 2a<br />
52064 Aachen<br />
Firma accom Ges. für Telekommunikationsnetze u. -dienstleistungen<br />
Grüner Weg <strong>10</strong>0<br />
52070 Aachen<br />
PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH<br />
Schnieringshof <strong>10</strong>-14<br />
45329 Essen<br />
NABU-Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.<br />
Naturparkweg 2<br />
41844 Wegberg<br />
– 79 –