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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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Regionalplan<br />

für den Regierungsbezirk <strong>Köln</strong><br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Teilabschnitt Region <strong>Köln</strong><br />

12. Planänderung<br />

Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher<br />

nichtenergetischer Bodenschätze Hückelhoven-Kaphof, Stadt Hückelhoven<br />

Verfahrensunterlage: Juni 2011<br />

7. Regionalratssitzung: 15. Juli 2011<br />

Anlage 1 zu TOP <strong>10</strong>: Drucksache RR 70/2011<br />

DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN<br />

www.brk.nrw.de


Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Zeughausstraße 2–<strong>10</strong><br />

50667 <strong>Köln</strong><br />

Tel.: 0221/ 147-0<br />

Fax: 0221/ 147-3185<br />

poststelle@brk.nrw.de<br />

www.brk.nrw.de<br />

Redaktionelle Bearbeitung, Layout, Karteninhalte,<br />

Bilder und Grafiken<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW<br />

© Geobasisdaten NRW 2011<br />

Druck und Weiterverarbeitung<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Information<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Abteilung 3:<br />

Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft<br />

Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle<br />

Telefon: 0221 / 147-2032<br />

Regionalplanungsbehörde:<br />

Telefon: 0221 / 147-2351 oder<br />

Telefon: 0221 / 147-3516<br />

Fax: 0221 / 147-2905<br />

eMail: gep@brk.nrw.de


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Kapitel Thema Seite<br />

INHALTSVERZEICHNIS 1<br />

Planbegründung 3<br />

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung 3<br />

2. Ergebnisse der Umweltprüfung 4<br />

3. Regionalplanerische Bewertung 5<br />

3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Köln</strong><br />

5<br />

3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof 6<br />

3.3 Gesamtabwägung 8<br />

— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —<br />

Anlage 1 PLANENTWURF 9<br />

I. Entwurf Text 9<br />

II. Entwurf Zeichnerische Darstellung 11<br />

Anlage 2 UMWELTBERICHT 15<br />

1. Einleitung 15<br />

1.1 Veranlassung der Umweltprüfung 15<br />

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />

15<br />

1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung 15<br />

1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region<br />

Aachen<br />

1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der 16<br />

1.3.1<br />

Umweltauswirkungen<br />

Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen 16<br />

1.3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung 17<br />

1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 18<br />

– 1 –<br />

16


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Mai 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Würselen –<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Kapitel Thema Seite<br />

1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Stanortalternativen (anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten)<br />

1.5 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele<br />

des Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung<br />

sind<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 35<br />

2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung<br />

beeinflusst werden<br />

35<br />

2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei nicht Durchführung der<br />

Planungen<br />

56<br />

2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen 57<br />

2.4 Bewertungskriterien 61<br />

2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung<br />

64<br />

2.5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanänderung<br />

64<br />

2.5.2 FFH-Verträglichkeit 67<br />

2.5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung 67<br />

2.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der<br />

erheblichen Umweltwirkungen der Regionalplanänderung<br />

72<br />

2.7 Zusammenfassung 73<br />

Anlage 3 BETEILIGTENLISTE 75<br />

– 2 –<br />

18<br />

20<br />

68


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Planbegründung<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

1. Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung<br />

Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />

Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />

62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />

Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />

die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />

Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />

Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />

Bodenschätze (BSAB) dargestellt.<br />

Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />

für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />

Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />

dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />

zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />

Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />

der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />

verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />

(Kaphofstraße). Von der K22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />

Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />

Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />

Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />

Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />

Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />

06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />

Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />

begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />

Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />

zurückzuführen auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten<br />

Material. Es wird einerseits aus der stark kiesigen Lagerstätte so gewonnen und<br />

zusätzlich mit modernster Technik aufbereitet. Auch ist die Abbautiefe nicht so groß,<br />

wie es die im Vorfeld der Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten<br />

ließen. Nach heutiger Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft<br />

sein als geplant.<br />

Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />

Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />

Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />

nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />

Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />

Erlenbach gebildet.<br />

– 3 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

Abb. 1: BSAB Hückelhoven-Kaphof – Bestand und vorgesehene Erweiterung<br />

(Quelle: Büro Rebstock)<br />

2. Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

– 4 –<br />

Kein Regionalplanmaßstab<br />

Die vorgesehene Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />

Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha, sowie eine Teilfläche<br />

nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />

Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />

Linnicher Mühlenteich gebildet.<br />

Als Ergebnis der Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />

Umweltauswirkungen der geplanten Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />

ergeben sich erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für alle<br />

Umweltschutzgüter.<br />

So wird die beantragte Erweiterung der Abgrabung in Folge der<br />

Flächeninanspruchnahme und der betriebsbedingten Immissionen zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Wohnumfeld- und der Erholungsfunktion für die Bevölkerung<br />

von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-Porselen führen. Außerdem bedingt die<br />

Flächeninanspruchnahme den Verlust von schützenswerten Böden und<br />

Lebensraumstrukturen, die auch von planungsrelevanten Arten genutzt werden oder<br />

potentiell genutzt werden können (z.B. Biber, Rauhautfledermaus, Kiebitz, Nachtigall,


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />

führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />

Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />

gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind<br />

und zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der<br />

Kiesabgrabung die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz<br />

verursachen und zur fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des<br />

Baudenkmals Kaphof führen.<br />

Die Berücksichtigung der denkbaren Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />

Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />

Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />

insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />

Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />

und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />

insbesondere der Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Boden, Wasser, Tiere und<br />

Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />

Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der<br />

gewässerbeeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die<br />

Umsetzung von Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ermöglicht.<br />

3. Regionalplanerische Bewertung<br />

3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Zurzeit findet die Auswertung des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> statt.<br />

Die erhobenen Daten aus Luftbildern und Genehmigungsunterlagen sollen gemeinsam<br />

mit den Genehmigungsbehörden überprüft werden. Diese Überprüfung hat bisher nur<br />

im Kreis Heinsberg stattgefunden, die Termine in den verbleibenden Landkreisen und<br />

die Städteregion Aachen sollen ab Herbst 2011 geplant werden. Es lassen sich jedoch<br />

bereits jetzt grundsätzliche Tendenzen erkennen.<br />

Im Teilabschnitt Region Aachen sind 2623 ha BSAB dargestellt. Diese sind zu 43 %<br />

(1900 ha) mit Abgrabungsgenehmigungen belegt. Insgesamt liegen nur etwa 60 % der<br />

genehmigten Tagebauflächen innerhalb der dargestellten BSAB. Das heißt im<br />

Umkehrschluss, dass 40 % der genehmigten Tagebauflächen außerhalb der<br />

Konzentrationszonen des Regionalplanes zu finden sind. 36 % der BSAB-<br />

Darstellungen konzentrieren sich auf das Gebiet des Kreises Heinsberg, es folgt der<br />

Kreis Euskirchen mit 29 %, danach der Kreis Düren mit 18 % und die Städteregion<br />

Aachen mit 17 %.<br />

Im gesamten Teilabschnitt Region Aachen stehen noch etwa 2000 ha genehmigte und<br />

im Regionalplan planerisch gesicherte Reserveflächen zur Verfügung. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass auch die Reserveflächen für Festgesteine und den Tonabbau<br />

– 5 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

beinhaltet sind. Die durchschnittliche jährliche Flächeninanspruchnahme liegt<br />

innerhalb des Teilabschnitts Region Aachen bei <strong>10</strong> ha.<br />

Im Kreis Heinsberg, in dem ausschließlich Lockergesteine abgebaut werden, sind<br />

insgesamt noch 640 ha Reserveflächen anzutreffen. Der jährliche Flächenverbrauch<br />

liegt hier mit 20 ha weit über dem Durchschnitt der Region. Rein rechnerisch<br />

beinhalten die vorhandenen Reserveflächen im Kreis Heinsberg ein Potential für 32<br />

Jahre. Aus dieser Flächendisposition ergibt sich kein Erfordernis für eine<br />

Überarbeitung des Regionalplanes in Bezug auf die BSAB.<br />

Die inhaltliche Überprüfung der planerischen Reserven hat jedoch ergeben, dass<br />

einzelne BSAB überprüft werden müssen. So ist der BSAB Nr. 11 Heinsberg-Nord<br />

nahezu vollständig ausgekiest und rekultiviert. Innerhalb des BSAB Nr. 12 Heinsberg-<br />

Süd sind noch etwa <strong>10</strong> ha genehmigte Reserveflächen und fast <strong>10</strong>0 ha planerisch<br />

gesicherte Reservefläche anzutreffen. Untersuchungen der hier tätigen Unternehmen<br />

haben jedoch ergeben, dass eine weitere Rohstoffgewinnung in diesem BSAB<br />

wirtschaftlich uninteressant ist. Darüber hinaus wird ein Teil der planerischen<br />

Reserven für den Neubau der K 5 in Anspruch genommen.<br />

3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof<br />

Am Standort Kaphof ist bereits ein BSAB dargestellt. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-<br />

Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige Abgrabungsgenehmigung füllt den<br />

BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier noch fast 30 ha genehmigte<br />

Reservefläche zur Verfügung. Die Bewertung der Standortqualität erfolgt auf der<br />

Grundlage der im Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen, Kapitel 1.4, Erläuterung<br />

(9) aufgelisteten Anforderungen zur Bestimmung und Abgrenzung der BSAB. Bei der<br />

Konkretisierung dieser Anforderungen, die aufgrund der Rechtsprechung in den<br />

vergangenen <strong>10</strong> Jahren erforderlich ist, ergeben sich Beurteilungskriterien die sich in<br />

zwei Gruppen unterteilen lassen:<br />

1. Ausschlusskriterien<br />

2. Abwägungskriterien<br />

Zu den Ausschlusskriterien gehören z.B. Bauflächen und ihre Schutzabstände,<br />

Bereiche mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen oder Naturschutzgebiete.<br />

Innerhalb dieser Bereiche sollten keine neuen BSAB geplant werden. Die Überprüfung<br />

anhand der Ausschlusskriterien hat ergeben, dass die von dem Unternehmen<br />

angestrebte Erweiterungsfläche grundsätzlich für eine BSAB-Darstellung geeignet ist.<br />

Die nachfolgende Abbildung (ohne Maßstab) zeigt das Ergebnis der Überprüfung<br />

durch die Ausschlusskriterien. Die in der Abbildung weiß verbliebenen Flächen sind<br />

nicht mit Raumfunktionen belegt, die zu den Ausschlusskriterien gehören. Ausschluss-<br />

und Abwägungskriterien werden im Umweltbericht behandelt.<br />

– 6 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

Abb. 2: Prüfung Ausschlusskriterien Hückelhoven-Kaphof<br />

– 7 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

Die weitere Überprüfung der Fläche im Umweltbericht kommt jedoch zu dem<br />

Ergebnis, dass eine Erweiterung in der beantragten Größe erhebliche Auswirkungen<br />

nach sich zieht. Aus diesem Grund entwickelt der Umweltbericht eine deutlich<br />

reduzierte Erweiterungsvariante mit ca. 35,5 ha. Ziel dieser Variante ist die<br />

Vermeidung und Verminderung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

und damit erheblichen Umweltauswirkungen insbesondere der Schutzgüter Mensch<br />

(Wohnumfeld und Erholung), Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

als auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />

3.3 Gesamtabwägung<br />

Aufgrund der Reserveflächensituation besteht im Kreis Heinsberg kein Bedarf für<br />

zusätzliche BSAB. Die Erweiterung des Standortes Hückelhoven-Kaphof kann jedoch<br />

durch die Rücknahme von planerisch gesicherten Reserveflächen an einem anderen<br />

Standort ausgeglichen werden.<br />

Die planerisch gesicherten Reserveflächen innerhalb des BSAB Nr. 12, Heinsberg-Süd<br />

müssen als Ergebnis des Monitorings neu bewertet werden. Insbesondere die<br />

Bewertung des Punktes `Wirtschaftlichkeit´ stellt die Eignung dieser Reserve in Frage.<br />

Im Rahmen dieser Regionalplanänderung soll auf dieser Grundlage der BSAB Nr. 12<br />

Heinsberg-Süd gestrichen werden. Hier entfallen ca. <strong>10</strong>0 ha planerische<br />

Reserveflächen. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof wird um ca. 35 ha erweitert.<br />

Die Reserveflächenbilanz für den Kreis Heinsberg verringert sich dadurch auf 575 ha.<br />

Diese Menge ist bei einem jährlichen Verbrauch von 20 ha immer noch ausreichend<br />

den landesplanerischen Bedarf für fast 29 Jahre zu decken.<br />

– 8 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

I. Entwurf Text<br />

Anlage 1 –PLANENTWURF<br />

In Kapitel 1.4 `Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher<br />

nichtenergetischer Bodenschätze´ der textlichen Darstellung des bekannt bemachten<br />

Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen werden in Erläuterung (17)<br />

folgende Änderungen vorgenommen:<br />

(17) Folgende, in der Summe rund 2.4<strong>10</strong> ha 2.350 ha (davon 2.030 ha 1970 ha für<br />

Lockergesteine) umfassende „Bereiche für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze“ (BSAB) sind im GEP<br />

zeichnerisch dargestellt:<br />

Lockergesteine<br />

Nr. lfd. Bezeichnung/Lage Art der Lagerstätte Rekultivierungsziele<br />

1 Herzogenrath-Worm Quarzsand BSN AC-4<br />

9 Wegberg Kies/Sand BSN HS-19<br />

<strong>10</strong> Wassenberg Kies/Sand BSLE<br />

11 Heinsberg-Nord Kies/Sand BSLE<br />

12 Heinsberg-Süd Kies/Sand BSLE<br />

13 Erkelenz-Borschemich Kies/Sand (ohne)<br />

… … … …<br />

58 Hückelhoven-Kaphof Kies/Sand BSN HS-12 / BSLE<br />

– 9 –


– <strong>10</strong> –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 1 –PLANENTWURF<br />

II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />

Blatt L 4900/4902<br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 12. Planänderung<br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />

Legende:<br />

– 11 –


– 12 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 1 –PLANENTWURF<br />

II. Entwurf Zeichnerische Darstellung<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />

Blatt L 4900/4902<br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />

Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan <strong>Köln</strong> mit der 12. Planänderung<br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011 Maßstab 1:50.000<br />

Legende:<br />

– 13 –


– 14 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Umweltbericht<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

1. Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1)<br />

1.1 Veranlassung der Umweltprüfung<br />

Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />

Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />

62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />

Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />

die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />

Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />

Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />

Bodenschätze (BSAB) dargestellt (vgl. Abb. 1).<br />

Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />

für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />

Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />

dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />

zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />

Die derzeitige Darstellung des BSAB Hückelhoven-Kaphof im Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />

Teilabschnitt Region Aachen sowie die vorgesehene Erweiterung wird in Anlage 1<br />

`Planentwurf´ dieser Unterlage abgebildet.<br />

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />

1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />

der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />

verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />

(Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />

Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />

Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />

Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />

Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />

Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />

06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />

Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />

begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />

Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />

auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten Material<br />

zurückzuführen. Außerdem ist die Abbautiefe nicht so groß, wie es die im Vorfeld der<br />

Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten ließen. Nach heutiger<br />

Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft sein als geplant.<br />

– 15 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />

Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />

Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />

nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />

Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />

Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) gebildet.<br />

1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />

Im Rahmen einer Regionalplanänderung ist die Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />

Hückelhoven-Kaphof auf Grundlage des beschriebenen Vorhabens vorgesehen. Als<br />

Rekultivierungsziel ist eine Wasserfläche festgelegt, die überlagert wird mit der<br />

Darstellung `Bereich zum Schutz der Natur´ und/oder `Bereich zum Schutz der<br />

Landschaft und landschaftsorientierte Erholung´.<br />

1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.3a)<br />

1.3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />

Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />

möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />

(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />

Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Es wird<br />

daher für verschiedene Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />

Erholung), Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt (im Hinblick auf<br />

Lebensraumkomplexe), Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Klima, Luft<br />

erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Vorhabens- bzw. Planungsgebiet<br />

hinausgehend zu betrachten (vgl. Kap.2.1).<br />

Zudem trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />

Untersuchungsgebiets gemäß den Darstellungen des Regionalplans entwickelt sind,<br />

d.h. sich größtenteils schon innerhalb eines BSAB bzw. eines genehmigten<br />

Abgrabungsbereiches befinden und deshalb erheblich vorbelastet sind.<br />

Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />

erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />

schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />

der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />

eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />

geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />

enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />

verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />

gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />

gefordert noch zielführend.<br />

Für die vorgesehene Genehmigungsplanung liegen nachfolgende Gutachten vor, die<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

von der Firma Laprell in Auftrag gegeben wurden: Raumverträglichkeitsstudie und<br />

Umweltbericht des Planungsbüros Ute Rebstock (Stand: März 20<strong>10</strong>), Unterlagen zur<br />

Betriebsplanung und der Landschaftspflegerische Begleitplan.<br />

Aus diesen Gutachten wurden im Sinne der Abschichtung insbesondere die Inhalte zur<br />

naturräumlichen Bestandsaufnahme und -bewertung sowie die artenschutzrechtliche<br />

Bewertung übernommen. Diese wurden abgeglichen mit den Datengrundlagen des<br />

Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (vgl.<br />

LINFOS der LANUV). Die Bewertung (vgl. Kap. 5.1 dieser Unterlage) wurde durch<br />

die Regionalplanungsbehörde ergänzt.<br />

Für die Beurteilung der geotechnischen, wasserwirtschaftlichen und ökologischen<br />

Aspekte wurden zusätzliche Fachgutachten erstellt. Sie wurden dem Antrag auf<br />

Erweiterung der Abgrabungsgenehmigung im Anhang beigefügt und sind auch als<br />

Anhänge diesem Umweltbericht beigefügt.<br />

Dies sind im Einzelnen:<br />

- Geotechnisches Gutachten Erweiterung der Abgrabung Kaphof (August 20<strong>10</strong>),<br />

Geotechnisches Büro Dr. Koppelberg & Gerdes GmbH, Moers<br />

- Hydrologische Stellungnahme zur Erweiterung der Abgrabung "Kaphof" –<br />

Auswirkung der geplanten Kiesabgrabung auf den Grundwasserspiegel,<br />

Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk (August 20<strong>10</strong> sowie Nachtrag 1 vom<br />

09.02.2011)<br />

- Mirbach, Planung der Verlegung und Aufhebung von Teilstrecken / Erweiterung<br />

der Abgrabung "Kaphof", Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk (August 20<strong>10</strong>)<br />

- Ökologischer Fachbeitrag Erweiterung der Abgrabung Kaphof: Institut für<br />

Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (August<br />

20<strong>10</strong>)<br />

- Artenschutzrechtliche Prüfung Erweiterung der Abgrabung Kaphof, Institut für<br />

Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (August<br />

20<strong>10</strong>)<br />

- Schalltechnisches Gutachten, Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH<br />

(September 20<strong>10</strong>).<br />

Bei Festsetzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens sind darüber hinaus auch die<br />

Kriterien der Anlage 1 der SUP RL eingeflossen.<br />

1.3.2 Verfahrensschritte bei der Umweltprüfung<br />

Nach dem durchgeführten Scoping, das zwischen dem 04.01.2011 und dem<br />

09.03.2011 stattgefunden hat und mit dem das Umweltprüfungsverfahren eingeleitet<br />

wurde, wurde als nächster Schritt, unter Berücksichtigung der Rückläufe aus dem<br />

Scoping, von der Regionalplanungsbehörde der Umweltbericht erstellt. Dieser dient<br />

dem Regionalrat neben dem Planentwurf und der -begründung als Grundlage für den<br />

Erarbeitungsbeschluss.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Als Ergebnis des Scopings ergaben sich verschiedene Anforderungen an die<br />

Untersuchungsinhalte und -tiefe, denen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden<br />

Fachdaten und -gutachten sowie im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes<br />

Rechnung getragen wurde. So wurde nach Stellungnahmen des Geologischen Dienstes<br />

NRW zur Hydrologischen Stellungnahme vom August 20<strong>10</strong> ein Nachtrag erforderlich<br />

und zusätzlich zum „Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“<br />

des Geologischen Dienstes NRW wurde als Fachbeitrag zur Regionalplanänderung das<br />

aktuellere und detailgenauere bodenkundliche Kartierverfahren des Geologischen<br />

Dienstes NRW „N9401 Ruraue“ im Maßstab 1: 5 000 zur Auswertung herangezogen.<br />

Außerdem wurden nach Hinweisen der <strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg, Abteilung 6<br />

Bergbau und Energie in NRW zur hinreichenden Beurteilung anderweitiger Risiken im<br />

Planungsgebiet (z.B. hinsichtlich möglicher Bodenbewegungen oder<br />

Grundwasserabsenkungen in Folge der ehemaligen oder laufenden Stein- und<br />

Braunkohlegewinnung) eine weitere Fachstellungnahme des Erftverbandes eingeholt.<br />

Die Inhalte und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes erlauben eine<br />

angemessene Umweltprüfung nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />

anerkannten Prüfmethoden. Tiefergehende und detailliertere Untersuchungen können<br />

im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der geplanten Kiesabgrabung erforderlich<br />

werden. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Maßnahmen oder zum Schutz vor<br />

Zerstörung bodendenkmalschutzwürdiger Substanz ist das Erfordernis derartiger<br />

weitergehenden Untersuchungen festzustellen.<br />

1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Die Zusammenstellung der Angaben, die für den vorliegenden Umweltbericht benötigt<br />

wurden, erfolgte im Vorfeld des Scopings und in der anschließenden<br />

Erarbeitungsphase – unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Scoping – ohne<br />

wesentliche Schwierigkeiten.<br />

1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten) (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2d)<br />

Das beantragte Abgrabungsvorhaben stellt für den Vorhabensträger ein<br />

standortgebundenes Projekt dar, da es sich um die Erweiterung einer vorhandenen<br />

genehmigten Abgrabung handelt. Die betrieblichen Einrichtungen sind vor Ort<br />

vorhanden.<br />

Außerdem beschreibt der Antragsteller das Flusskiesvorkommen in der Ruraue des<br />

Kreises Heinsberg als besonders hochwertig. In einer Zone von etwa 20 km Länge und<br />

maximal 2 bis 5 km Breite herrschten während und nach der Entstehung der<br />

Lagerstätte besondere Ablagerungs- und Abtragungsbedingungen. Durch die<br />

speziellen Strömungs- und Schüttungsbedingungen während der Ablagerung der<br />

jungen Flusskiese ist der obere Teil der Lagerstätte bis zu einer Tiefe von <strong>10</strong> bis 12 m<br />

relativ homogen, mit einem hohen Anteil an kiesigem Material von etwa 30 bis 50 %.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Zur Herstellung von qualitativ besonders hochwertigem Beton, z.B. für den Brückenund<br />

Tunnelbau, müssen die mineralischen Zuschlagsstoffe (Kiese und Sande)<br />

besondere Anforderungen erfüllen. Das Flusskiesvorkommen ist auch diesbezüglich<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Im Vergleich mit dem gesamten Flusskiesvorkommen in der Rurniederung nimmt der<br />

Standort Kaphof eine Sonderstellung ein. Kaphof liegt an der Stelle, an der das<br />

Wurmtal in das Rurtal einmündet. Zusätzlich ist das Rurtal an dieser Stelle mit einer<br />

Breite von etwa 2,5 km sehr schmal. Vermutlich waren während des<br />

Ablagerungsvorganges der Flussschotter die Fließgeschwindigkeiten beim Kaphof<br />

höher als im übrigen Betrachtungsraum, auch kam es hier zu einer Vermischung der<br />

Flussschotter von Wurm und Rur.<br />

Diese Gegebenheiten führten nach Aussage des Antragstellers zu einer einzigartigen<br />

und in der Region alternativlosen Stellung des Standortes Kaphof unter den<br />

Flusskiesen der Ruraue:<br />

- Der Anteil des Kieses an dem Vorkommen liegt bei etwa 75 %, das ist<br />

gravierend mehr als im übrigen Raum. Der Sandanteil liegt bei etwa 25 %.<br />

- Die petrographische Zusammensetzung der Gesteine zeigt mit 80 – 90 % einen<br />

überdurchschnittlich hohen Anteil an Quarz und Grauwacke. Das Material ist<br />

bezüglich seiner Qualität für die Herstellung von äußerst belastbarem Beton<br />

nicht zu übertreffen.<br />

- Die Lagerstätte zeigt einen hohen Anteil an besonders gerundetem Korn,<br />

welches sich bei der Betonherstellung auch strukturell äußerst günstig auswirkt.<br />

In der Ruraue von Linnich bis Wassenberg sind noch vier in Betrieb befindliche<br />

Nassabgrabungen anzutreffen, drei davon sind im Regionalplan als BSAB dargestellt:<br />

1. Der BSAB Wassenberg hat eine Größe von <strong>10</strong>5 ha. Hiervon sind bereits 75 ha<br />

abgegraben. Die noch verbleibenden 30 ha stehen als planerisch gesicherte<br />

Reservefläche noch zur Verfügung.<br />

2. Der 82 ha große BSAB Heinsberg-Nord ist vollständig abgegraben und<br />

rekultiviert. Hier sind weder planerische noch genehmigte Reserveflächen<br />

anzutreffen.<br />

3. Der BSAB Hückelhoven-Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige<br />

Abgrabungsgenehmigung füllt den BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier<br />

noch fast 30 ha genehmigte Reservefläche zur Verfügung.<br />

4. Die Abgrabung Großkünkel ist im Regionalplan nicht als Abgrabungsbereich<br />

dargestellt. Die genehmigte Abgrabungsfläche ist über 70 ha groß und beinhaltet<br />

eine genehmigte Reservefläche von ca. 30 ha.<br />

Insgesamt stehen in diesem Abschnitt der Ruraue somit 60 ha genehmigte und 30 ha<br />

planerisch gesicherte Reservefläche zur Verfügung.<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

1.5 Darstellung der in einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes, die für die Regionalplanänderung von Bedeutung sind<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.1b)<br />

Im Hinblick auf die Ziele des Umweltschutzes sind folgende Fachgesetze von<br />

Bedeutung:<br />

- Raumordnungsgesetz (22.12.2008)<br />

- Landesplanungsgesetz NRW, Gesetz zur Neufassung des<br />

-<br />

Landesplanungsgesetzes NRW (3. Mai 2005)<br />

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (11.08.2009)<br />

- Bundesnaturschutzgesetz (01.03.20<strong>10</strong>)<br />

- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />

zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)(Rd.<br />

Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>)<br />

- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL)<br />

zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)(Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v 13.04.20<strong>10</strong>)<br />

- Landschaftsgesetz NRW (19.06.2007)<br />

- Bundes-Bodenschutzgesetz (09.12.2004)<br />

- Wasserhaushaltsgesetz (01.03.20<strong>10</strong>)<br />

- Wassergesetz für das Land NRW (11.12.2007)<br />

- Bundes-Immissionsschutzgesetz (11.08.2009)<br />

- Denkmalschutzgesetz (12.<strong>10</strong>.2005)<br />

Als planerische Vorgaben werden u.a. die Inhalte des Landesentwicklungsplans NRW,<br />

des Regionalplans <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen (einschließlich Sachlicher<br />

Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2), des Flächennutzungsplanes der<br />

Stadt Hückelhoven sowie des in Bearbeitung befindlichen Landschaftsplanes `Baaler<br />

Riedelland und Obere Rurniederung´ berücksichtigt.<br />

Landesentwicklungsplan NRW<br />

Der LEP NRW stellt die Auenbereiche der Rur und der Wurm und damit große Teile<br />

des Plangebietes als Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) dar. Diese GSN sind<br />

gemäß Ziel 2.22 Kapitel B.III des LEP NRW für den Aufbau eines landesweiten<br />

Biotopverbund zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landespflege zu erhalten, zu entwickeln und soweit möglich miteinander zu<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

verbinden.<br />

Die restlichen Flächen des Plangebietes zwischen den Auenbereichen sind als<br />

Freiraum dargestellt. Hückelhoven-Hilfahrt und die anderen Siedlungsbereiche<br />

Hückelhovens sind als Siedlungsgebiete eines Mittelzentrums (Hückelhoven)<br />

dargestellt. Die bestehenden Waldflächen im Bereich der genehmigten Abgrabung sind<br />

im LEP als Waldgebiet dargestellt.<br />

Für die generelle Inanspruchnahme von Freiraum sind die Ziele des Kapitels B.III.<br />

`Natürliche Lebensgrundlagen´, sowohl in Bezug auf die Regionalplanung als auch auf<br />

die Bauleitplanung maßgeblich (vgl. Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen,<br />

Kap. D.1.1 `Freiraumsicherung´).<br />

Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />

Im Regionalplan ist das Plangebiet als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, der<br />

mit der Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Landschaft und<br />

landschaftsorientierte Erholung (BSLE) sowie im überwiegenden Teil mit der<br />

Freiraumfunktion Bereich für den Schutz der Natur (BSN HS-12 „Rur- und Wurmaue<br />

im Bereich Hifarth/Brachelen/Geilenkirchen“ sowie im nördlichen Anschluss BSN<br />

HS-11 „Wurmaue zwischen Kempen und Porselen“) überlagert wird, dargestellt.<br />

Darüber hinaus ist für die genehmigte Abgrabung der BSAB „Hückelhoven-Kaphof“<br />

dargestellt, der zudem als Oberflächengewässer gekennzeichnet ist. Der BSAB geht im<br />

Westen über die genehmigte Abgrabungsfläche hinaus, demgegenüber bleibt der<br />

BSAB im nordwestlichen Teil etwas gegenüber der genehmigten Abgrabung zurück<br />

(vgl. Abb. 1).<br />

Im Sachlichen Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2 des<br />

Regionalplans <strong>Köln</strong> sind die Flussauen entlang der Fließgewässer Rur und Wurm als<br />

Überschwemmungsbereiche dargestellt. Über diese Flächen hinaus sind stellenweise<br />

Extremhochwasser-Bereiche ausgewiesen, die teilweise die potentiellen<br />

Überflutungsbereiche überschneiden.<br />

Im Überschwemmungsbereich der Rur liegen die aus Abgrabungen entstandenen<br />

Oberflächengewässer Adolfosee und Großkünkel. Ferner liegen im<br />

Extremhochwasserbereich der Rur ein als Schlammbecken deklarierter Bereich sowie<br />

Teile der Ophovener Seen (BSAB Nr. <strong>10</strong> „Wassenberg“). Der erst in Zukunft<br />

entstehende Abgrabungssee der bereits genehmigten Abgrabung Kaphof wird im<br />

Überschwemmungsbereich der Wurm liegen.<br />

Nicht im Überschwemmungsbereich liegen die Abgrabungsseen Effelder Waldsee, der<br />

Laprellsee (BSAB Nr. 11 „Heinsberg Nord“) und der Brachelener See.<br />

Im Sachlichen Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz Teil 2 des Regionalplans<br />

ist die bestehende Abgrabung als Oberflächengewässer dargestellt. Die nördliche<br />

Erweiterungsfläche ist zum Teil als Überschwemmungsbereich, zum Teil als<br />

Extremhochwasser-Bereich außerhalb der Überschwemmungsbereiche abgebildet. Die<br />

südliche Erweiterungsfläche ist zu einem kleinen Teil als Überschwemmungsbereich<br />

dargestellt.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hückelhoven<br />

Das Vorhabengebiet befindet sich vollständig auf dem Stadtgebiet von Hückelhoven<br />

und erstreckt sich über einen Teil des westlichen Stadtgebietes.<br />

Im FNP der Stadt Hückelhoven sind für das Vorhabengebiet einschließlich der<br />

bestehenden Abgrabungsfläche größtenteils Flächen für die Landwirtschaft, kleine<br />

Waldflächen sowie Wasserflächen (Panzergraben) dargestellt.<br />

Die nächsten Wohnbauflächen befinden sich südöstlich des Plangebietes im Ortsteil<br />

Hilfarth sowie nördlich der Rur im Ortsteil Doverack. Der FNP stellt im Plangebiet<br />

eine oberirdische Hauptversorgungsleitung (RWE, 1<strong>10</strong> kV) dar, die in der Örtlichkeit<br />

jedoch nicht mehr vorhanden ist. Die dargestellte unterirdische<br />

Hauptversorgungsleitung (Gasleitung Thyssengas, Eigentümer RWE) verläuft in<br />

Längsrichtung durch das Plangebiet.<br />

Landschaftsplan<br />

Für die Rurniederung im Kreis Heinsberg liegt derzeit kein rechtskräftiger<br />

Landschaftsplan vor. Die Landschaftspläne „Wassenberger Riedelland und Untere<br />

Rurniederung“ sowie „Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“ werden zurzeit neu<br />

aufgestellt. Das Vorhabengebiet liegt innerhalb des geplanten Landschaftsplans<br />

„Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“.<br />

Die im Entwurf vorgesehenen Schutzgebietsausweisungen werden im Umweltbericht<br />

berücksichtigt.<br />

Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" – besonders geschützte Teile von<br />

Natur und Landschaft – schutzwürdige Lebensräume, FFH- und europäische<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Schutzgebiete europäischer Bedeutung sind weder im Planungsgebiet noch in dessen<br />

Umfeld vorhanden. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich an der Rur<br />

zwischen Linnich und Jülich (ca. <strong>10</strong> km Entfernung) sowie im Norden bei Wassenberg<br />

(ca. 9 km Entfernung).<br />

Naturpark<br />

Für den Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen als Naturpark,<br />

Biosphärenreservat, Nationalpark oder ähnliches.<br />

Östlich des Untersuchungsraumes erstreckt sich der Naturpark Schwalm-Nette<br />

zwischen Wassenberg und der niederländischen Grenze.<br />

Landschaftsschutzgebiete (LSG) 1<br />

Mit Ausnahme des Ortsrandes von Hilfarth befindet sich das Vorhabengebiet im LSG.<br />

1<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> (Hrsg.): Ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis<br />

Heinsberg vom 9.Juni 2006<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Im Entwurf des Landschaftsplanes „Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“ wird<br />

es mit der Nummer L 2.2-3 „Obere Rurniederung“ bezeichnet.<br />

In der Schutzverordnung wird das LSG wie folgt beschrieben (Auszüge):<br />

Charakter und Schutzzweck der Gebiete:<br />

Der Charakter der Gebiete wird zum Teil durch den geomorphologischen<br />

Formenreichtum geprägt. Durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung<br />

entstand das vorherrschende offene Landschaftsbild; hervorzuheben sind die größeren<br />

Fließgewässersysteme von Rur und Wurm mit ihren Nebengewässern als<br />

Hauptleitlinien des Biotopverbundes. Schutzwürdig sind auch die zahlreichen<br />

Trockenrinnen und -täler sowie die strukturreichen Ortsrandlagen. Die Waldbereiche<br />

bilden in dem ansonsten waldarmen Kreis Heinsberg die Grundlage für das ruhige<br />

Natur- und Landschaftserleben. Sie haben darüber hinaus hohe Bedeutung für den<br />

Naturhaushalt.<br />

Die Unterschutzstellung erfolgt:<br />

a) gemäß § 21 Buchstabe a) Landschaftsgesetz (LG) zur Erhaltung, Entwicklung<br />

und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />

Naturgüter, insbesondere<br />

- Zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente, wie Feldgehölze,<br />

Hecken, Baumreihen und Saumbiotope;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstwiesen;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung strukturierter Grünlandbereiche,<br />

der Fluss- und Bachauen, Gräben und Uferbereiche als Lebensraum<br />

sowie aufgrund der hohen Bedeutung für den Biotopverbund;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandbewirtschaftung in<br />

den Auenbereichen;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Fließgewässer mit<br />

naturnaher Ufervegetation;<br />

- zur Erhaltung der vorhandenen Waldbereiche wegen der hohen<br />

Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt;<br />

- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, insbesondere der Böden mit<br />

extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der bodenständigen Laubwälder;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandflächen und<br />

Gehölzbestände in einer strukturarmen, stark ackerbaulich genutzten<br />

Landschaft;<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiv genutzter<br />

Grünlandflächen an Ortsrändern sowie im räumlichen Zusammenhang<br />

mit Niederungsbereichen, die von landesweiter Bedeutung für den<br />

Biotopverbund sind;<br />

- zur Erhaltung der geomorphologisch kennzeichnenden Steilwände,<br />

Hänge und Hangkanten, insbesondere im Bereich der ehemaligen<br />

Trockenrinnen und Trockentäler;<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biotopverbundfunktion,<br />

insbesondere für die naturnahen und natürlichen Bereiche;<br />

- zur Erhaltung siedlungsnaher Freiräume mit klimatischen<br />

Ausgleichsfunktionen;<br />

b) gemäß § 21 Buchstabe b) LG wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des<br />

Landschaftsbildes und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der<br />

Landschaft, die im Besonderen geprägt werden durch<br />

- die historisch kleinteilig strukturierten Ortsränder mit ihren das<br />

Landschaftsbild prägenden Gehölzbeständen;<br />

- die Grüngürtel der Dörfer und die damit verbundene harmonische<br />

Einbindung der Orte in die Landschaft;<br />

- Alleen und Streuobstwiesen als Bereicherung des Landschaftsbildes;<br />

- offene Wasserflächen;<br />

- die geomorphologisch ausgebildeten Hangkanten in einer strukturarmen<br />

Agrarlandschaft;<br />

- die kulturhistorisch bedeutsamen Bodendenkmale, insbesondere die<br />

Niederungsmotten, die Wallanlagen und die Landwehre;<br />

c) gemäß § 21 Buchstabe c ) LG wegen ihrer besonderen Bedeutung für die<br />

Erholung, insbesondere für die Naherholung am Rande eines Ballungsraumes,<br />

bei der das Natur- und Landschaftserleben im Vordergrund steht, insbesondere<br />

- aufgrund der Bedeutung der Waldbestände für die Erholung;<br />

- wegen der Bedeutung für die ruhige, siedlungsnahe,<br />

-<br />

landschaftsbezogene Erholung;<br />

wegen des möglichen Perspektivenwechsels in unterschiedliche<br />

Landschaftsräume, insbesondere entlang der Rur und der Wurm.<br />

Naturschutzgebiete (NSG) 2<br />

Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine Schutzausweisungen als NSG.<br />

Naturdenkmäler (ND) 3<br />

Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine Schutzausweisungen als ND.<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) 4<br />

In dem Entwurf des Landschaftsplanes von 1985 waren der Panzergraben (im<br />

aktuellen BSAB) sowie eine Hecke (angrenzend an die südliche Erweiterungsfläche)<br />

zur Festsetzung als GLB vorgesehen.<br />

2<br />

LANUV (Hrsg.): Online- Fachinformationssystem. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-<br />

3<br />

nrw.de/naturschutzgebiete (Stand:12.02.2009)<br />

Kreis Heinsberg: Ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Heinsberg zur Sicherung und Erhaltung von<br />

Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Kreis Heinsberg (Stand: 16.11.2001)<br />

4<br />

Kreis Heinsberg, Landschaftsplan "Baaler Riedelland und obere Wurmniederung" (Stand: Entwurf 1984)<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (GGLB – nach § 47 LG NW)<br />

Innerhalb des Vorhabengebietes bestehen keine GGLB nach § 47 LG NW.<br />

Alleen<br />

Das LANUV führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen<br />

(Alleenkataster). Nach Auswertung des Katasters und der Biotoptypenkartierung zum<br />

geplanten Kiesabbau befinden sich keine Alleen im Vorhabengebiet oder im weiteren<br />

Untersuchungsraum.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW<br />

Im weiteren Untersuchungsraum liegen mehrere gesetzlich geschützte Biotope.<br />

Eine Vielzahl von kleinen linearen Flächen umfassen ehemalige Altarme der Rur.<br />

Einige größere Flächen werden gebildet durch Wälder feuchter oder nasser Standorte<br />

(Haller Bruch, Kapbusch, Wald bei Großkünkel).<br />

Innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsflächen für das BSAB liegen keine gesetzlich<br />

geschützten Biotope.<br />

Artenschutz<br />

Entsprechend den Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Einhaltung<br />

der speziellen artenschutzrechtlichen Bestimmungen in Form einer<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökologischer Fachbeitrag des IVÖR5) geprüft. Die<br />

Einzelheiten sind der im Anhang dieses Umweltberichts beigelegten Prüfung zu<br />

entnehmen 6 .<br />

Die Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Auswirkungsbereich<br />

des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der vom LANUV zur Verfügung gestellten<br />

Artenlisten. Darüber hinaus wurden Bestandserfassungen der Fledermäuse, Vögel,<br />

Amphibien und Libellen durchgeführt. Zusätzliche Beobachtungen von Biberspuren<br />

wurden ebenfalls berücksichtigt. Eine darüber hinaus gehende Recherche ergab keine<br />

zusätzlichen Hinweise zu weiteren Vorkommen planungsrelevanter Arten.<br />

Unter Einbeziehung der Lebensraumansprüche der Arten, der vorhandenen Qualität<br />

und Größe artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten<br />

wurde ermittelt, dass 37 streng bzw. besonders geschützte Tierarten aus den Gruppen<br />

Säugetiere (Biber sowie sechs Fledermausarten) und Vögel (30 Arten) von den<br />

vorhabensspezifischen Auswirkungen potenziell betroffen sein könnten.<br />

Der ökologische Fachbeitrag des IVÖR wurde im August 20<strong>10</strong> fertiggestellt. Die<br />

Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur<br />

Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder<br />

5 Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Stand: August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />

der Abgrabung Kaphof, Ökologischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

6 IVÖR, Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Düsseldorf (August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />

der Abgrabung Kaphof, Artenschutzrechtliche Prüfung, Antragsunterlagen Band 1, Register 8<br />

– 25 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz / Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>) wurden inhaltlich<br />

berücksichtigt.<br />

Betroffene Fachplanungen<br />

Biotopverbund gemäß Fachdaten des LANUV<br />

Der Regionalplan ist auch Landschaftsrahmenplan. Die Daten des Biotopverbundes<br />

aus den Datenbanken des LANUV stellen den ökologischen Fachbeitrag des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan dar.<br />

Mit Ausnahme des Ortsrandes von Hilfarth ist der Untersuchungsraum Bestandteil des<br />

Biotopverbundsystems NRW des LANUV mit Kern-, Verbindungs- und<br />

Entwicklungsbereichen. Das Biotopverbundsystem umfasst im Untersuchungsraum<br />

eine halboffene Kulturlandschaft, wertgebend ist das Mosaik aus Gehölzen und<br />

extensiven Gras-Krautfluren sowie insbesondere die Fließ- und Stillgewässer selbst<br />

und ihre gewässergeprägten begleitenden Strukturen.<br />

Die vorgesehenen Erweiterungsflächen selbst liegen im Kernbereich der<br />

Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung.<br />

Vorhabengebiet, nordöstlicher Teil<br />

VB-K-4903-012 Rur- und Wurmaue bei Hilfarth sowie Ruraue südlich<br />

Doverheide<br />

Schutzziel<br />

Erhalt der Rur- und Wurmaue mit Auwaldrelikten und strukturreichem Grünland mit<br />

landschaftsprägenden Gehölzstrukturen, Erhalt der Bäche mit Ufergehölzen und<br />

Röhrichtresten sowie Erhalt des Kleinreliefs und der ökologisch wertvollen<br />

Abgrabungsgewässer und Teiche als Lebensraum für wassergebundene Tier- und<br />

Pflanzenarten<br />

Entwicklungsziel<br />

Optimierung der Rur- und Wurmaue durch Entwicklung von extensiv genutztem<br />

Grünland, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und Weichholzaue,<br />

Wiederherstellung einer möglichst naturnahen Fliessgewässerdynamik und<br />

weitestgehende Wiederherstellung der Überflutungsdynamik aller Nebenbäche sowie<br />

Optimierung der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope.<br />

Vorhabengebiet, südwestlicher Teil<br />

VB-K-4903-013 Wurmniederung<br />

Schutzziel<br />

Erhalt der Wurmniederung mit Auwaldrelikten und strukturreichem Grünland mit<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

landschaftsprägenden Gehölzstrukturen, Erhalt der Bäche mit Ufergehölzen und<br />

Röhrichtresten, Erhalt des Kleinreliefs sowie aller übrigen auentypischen Elemente<br />

und der alten Obstbaumbestände als Lebensraum für zum Teil bedrohte Tier- und<br />

Pflanzenarten.<br />

Entwicklungsziel<br />

Optimierung der Wurmniederung durch Entwicklung von extensiv genutztem<br />

Grünland, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und Weichholzaue sowie<br />

Wiederherstellung einer möglichst naturnahen Fliessgewässerdynamik und<br />

weitestgehende Wiederherstellung der Überflutungsdynamik aller Nebenbäche<br />

Untersuchungsraum<br />

VB-K-4802-0<strong>10</strong> Untere Ruraue<br />

Schutzziel<br />

Erhalt der unteren Ruraue mit ihren Auwaldrelikten, großen zusammenhängenden,<br />

strukturreichen Gehölz-Grünlandkomplexen mit eingestreutem Feuchtgrünland und<br />

Feuchtbrachen sowie Erhalt aller übrigen auentypischen Elemente wie Altarme,<br />

Ufergehölze, Röhrichte und stehende Kleingewässer und des auentypischen<br />

Kleinreliefs mit Auenkante, Flutmulden und Flutrinnen und Erhalt der ökologisch<br />

wertvollen Sekundärbiotope (Abgrabungsgewässer) in der Aue.<br />

Entwicklungsziel<br />

Optimierung der Ruraue durch Wiederherstellung einer möglichst naturnahen<br />

Fließgewässerdynamik und weitestgehende Wiederherstellung der<br />

Überschwemmungsdynamik, Wiederherstellung einer naturnahen Hart- und<br />

Weichholzaue durch Wiederaufforstung bzw. Umwandlung von Pappelforsten und<br />

Vernetzung der bestehenden Auwaldrelikte, Entwicklung von extensiv genutztem<br />

(Feucht-)Grünland durch Extensivierung der Nutzung und Rücknahme des Ackerbaus<br />

bei gleichzeitiger Förderung von Überflutungsgrünland sowie Freihaltung der Aue von<br />

weiterer Bebauung und Optimierung der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope als<br />

Lebensraum wassergebundener Tier- und Pflanzenarten.<br />

Biotopkataster 7<br />

Entsprechend der naturräumlichen Ausstattung der Flussniederungen sowie im<br />

Hinblick auf die erwünschte Biotopvernetzung wurden die Fließgewässer Rur und<br />

Wurm sowie ihr Umfeld etwa dort, wo sie ein aktuelles Überschwemmungsgebiet<br />

aufweisen, von der LANUV in das Kataster der schützenswerten Biotope<br />

aufgenommen.<br />

Zusätzlich wurden großflächig feuchte Wald-Grünlandkomplexe der<br />

7<br />

LANUV (Hrsg.): Online-Daten Biotopkataster; http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/biotopkataster;<br />

Stand: 16.02.2009<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Niederungsflächen (Kirchhover Bruch und Teichbach/Kapbusch) sowie aus<br />

Nassabgrabungen entstandene Seen (Wassenberg, Adolfosee, Großkünkel, Bracheler<br />

See) in das Kataster aufgenommen.<br />

Flächen, auf denen eine großflächige Ackernutzung stattfindet, wurden zum Teil<br />

ebenfalls mit erfasst, obwohl sie aktuell keine wertvollen Biotope aufweisen.<br />

Im engeren Untersuchungsraum wurden die Fließgewässer Rur, Wurm, Teich-, Erlenund<br />

Mirbach sowie ihr Umfeld in das Kataster aufgenommen.<br />

BK-Nr. Name Schutzziel<br />

4902-052<br />

4903-084<br />

4903-024<br />

4903-085<br />

Ruraue zwischen<br />

Millich und<br />

Luchtenberg<br />

Teiche, Teichbach<br />

und Gräben<br />

nordöstlich<br />

Himmerich<br />

Hecke westlich<br />

Hilfarth<br />

Ruraue<br />

nordwestlich<br />

Hilfarth<br />

Erhaltung und ökologische Verbesserung einer Grünlandaue<br />

mit Vernetzungsfunktion als Lebensraum für<br />

wasserabhängige Tier- und Pflanzenarten<br />

Erhaltung und Optimierung von Still- und Fließgewässern mit<br />

z.T. gut ausgebildeter Wasser- und Röhrichtvegetation sowie<br />

begleitenden Gehölzsäumen als Refugialbiotope und als<br />

wichtiges Vernetzungselement des Rur- und Wurmkorridors<br />

Erhaltung und Optimierung einer naturnahen Hecke mit<br />

Alteichen als gliederndes Landschaftselement und als<br />

Lebensraum u.a. für Hecken- und Gebüschbrüter<br />

Erhaltung und Extensivierung einer strukturreichen<br />

Grünlandaue mit mehreren Stillgewässern, Altarmen und<br />

Ufergehölzen als Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und<br />

Tierarten<br />

Innerhalb des Vorhabengebietes selbst liegen Teile der den Mirbach und die Wurm<br />

begleitenden Flächen.<br />

BK- 4903-029 Mirbach und Waldreste westlich Hilfarth<br />

Beschreibung:<br />

Der begradigte, wenig Wasser führende Mirbach durchfließt in einem stellenweise mit<br />

Rohrglanzgras-Wasserschwaden-Röhricht bewachsenen Graben Fettweidenreste,<br />

Äcker und kleine Erlen-Eschen-Pappelforste bzw. -säume. Am Nordende speist er<br />

einen langen, rechteckigen Fischteich mit Steilufern, von einzelnen alten Baumweiden<br />

und Pappeln bzw. stark ruderalisierten Uferhochstaudensäumen umgeben. Die<br />

Pappelforste enthalten neben Erlen, Eschen, Eichen und Baumweiden noch<br />

Feuchtezeiger in Strauch- und Krautschicht. Eingestreut befindet sich eine<br />

kleinparzellige Erlenaufforstung. Der Pappelwaldrest am Siedlungsrand von Hilfarth<br />

ist von Viehweiden umgeben und infolge sehr viel Hausmülls und Bauschutt stark<br />

eutrophiert (Dominanz des Schwarzen Holunders).<br />

Schutzstatus: LSG bestehend<br />

Schutzziel: Erhaltung und Wiederherstellung eines Bachlaufes mit Auenstrukturen als<br />

Vernetzungsbiotop und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere<br />

Merkmale: Rote Liste Pflanzenarten, Flächen mit hohem Entwicklungspotential,<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Vernetzungsbiotop, hohe strukturelle Vielfalt<br />

Maßnahmen: Umwandlung in bodenständigen Gehölzbestand, Erhaltung der<br />

Laubholzbestockung, naturnahe Waldbewirtschaftung, Erhaltung der Gewässer,<br />

Wiedervernässung, Grünlandnutzung beibehalten, Anlage einer Pufferzone am Graben<br />

BK-4903-007 Auenbereich von Wurm und Erlenbach zwischen Randerath und<br />

Bleckden<br />

Beschreibung:<br />

Wurm und Erlenbach durchfließen begradigt als 3 m bzw. 5 m breite Gräben<br />

weitbogig überwiegend Ackerland. Die Steilufer der stark belasteten Bäche sind durch<br />

Steinschüttungen befestigt und mit brennesselreichen Hochstauden- und<br />

Rohrglanzgrassäumen bewachsen. Ufergehölze sind kaum erhalten. Streckenweise<br />

Pappelreihen oder vereinzelt jüngere Eschen, Erlen oder Baumweiden. Großflächigere<br />

Fettweiden nur am Rand der Ortschaften. Sie sind zum Teil durch feuchte,<br />

röhrichtbewachsene oder trocken gefallene Entwässerungsgräben, durch einzelne<br />

Pappelreihen, wenige kleine Pappelforstparzellen und Heckenrelikte gegliedert. An<br />

Graben- und Wegerändern zum Teil magere oder feuchte Altgrassäume. Bei Randerath<br />

und Porselen lokal alte Einzelbäume (Stieleichen, Pappeln) und kleinflächige<br />

Obstweiden. Das Gebiet wird im Norden durch die Autobahn A 46 zerschnitten.<br />

Schutzstatus: LSG bestehend<br />

Schutzziel: Entwicklung einer strukturreichen Grünlandaue als wichtigem<br />

Vernetzungselement im Rur- und Wurmkorridor und als Lebensraum für Tier- und<br />

Pflanzenarten der offenen Kulturlandschaft<br />

Merkmale: Vernetzungsbiotop, Flächen mit hohem Entwicklungspotential,<br />

Flächengröße, wertvolle Bachaue<br />

Maßnahmen: Verbesserung der Wasserqualität, naturnahe Gewässergestaltung, Anlage<br />

einer Pufferzone an Bächen, Erhaltung der Gräben, keine Entwässerung,<br />

Wiedervernässung, Anlegen von Laubgehölzen, Grünlandnutzung beibehalten,<br />

Umwandlung in Grünland, Beschränkung der Düngung, keine Biozidanwendung,<br />

Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Anpflanzung von Hecken<br />

Wasserschutzgebiete (WSG)<br />

Für den Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen festgelegter oder<br />

geplanter WSG. Auch im Abstrombereich des Grundwassers befindet sich kein WSG.<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Derzeit befinden sich die Überschwemmungsgebietsverordnungen der<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> über das Überschwemmungsgebiet der Rur und der Wurm im<br />

Verfahren zur Festsetzung.<br />

In dem Entwurf der Verordnungen werden die folgenden Ziele aufgeführt:<br />

- Erhalt natürlicher Rückhalteflächen<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

- Regelung des Hochwasserabflusses<br />

- Erhalt und der Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und<br />

deren Überflutungsflächen<br />

- Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe<br />

Die geplanten Erweiterungsflächen des Kiesabbaus Kaphof betreffen das zur<br />

Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet der Wurm. (Das zur Festsetzung<br />

vorgesehene Überschwemmungsgebiet der Rur schließt sich teilweise unmittelbar<br />

nördlich der vorgesehenen Erweiterungsfläche (nördlich der K 22) an.)<br />

Das im Vorhabengebiet zur Festsetzung vorgesehene Überschwemmungsgebiet folgt<br />

dem Verlauf der Wurm von Geilenkirchen her in einem gleichmäßigen Band von etwa<br />

500 m Breite. Beim Eintritt in die Ruraue erfolgt eine sehr starke Verbreiterung auf bis<br />

zu 1,5 km. Das vorgesehene Überschwemmungsgebiet endet am Damm der Autobahn<br />

A 46. Unterhalb des Dammes, bis zur Einmündung in die Rur bei Kempen, verbleibt<br />

die Wurm im Falle eines HQ <strong>10</strong>0 innerhalb ihres eingedeichten Gewässerbettes.<br />

Diese ermittelten Überschwemmungsgebiete betreffen neben den südlichen Randzonen<br />

der genehmigten und noch nicht abgegrabenen Abbauflächen Bereiche der beantragten<br />

nördlichen Erweiterungsfläche längs des Linnicher Mühlenteich (Erlen- bzw.<br />

Teichbach) und des Mirbaches (s. blau dargestellte Flächen in der Abb. 2).<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Abb. 3: Ermittelte Überschwemmungsbereiche der Wurm<br />

(Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54 und Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©<br />

Geobasis NRW 2011)<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Gewässerauenkonzepte, Hochwasserschutzprojekte, Konzepte für die naturnahe<br />

Entwicklung von Fließgewässern, EU-Wasserrahmenrichtlinie,<br />

Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramm für das Einzugsgebiet der<br />

Rur<br />

Gewässerauenkonzept (GAK) Rur<br />

Das GAK Rur basiert auf den Grundlagen des Gewässerauenprogramms des Landes<br />

NRW. Die Erstellung der landesweit an ausgewählten Flüssen etablierten<br />

Gewässerauenkonzepte begann Anfang der 1990er Jahre mit der Erarbeitung von<br />

wasserwirtschaftlich-ökologischen und landwirtschaftlichen Fachbeiträgen.<br />

Ziel der GAK ist es, die Flussauen und das Gewässernetz als die natürliche Lebensader<br />

der Landschaft zu erhalten und zu reaktivieren sowie Flussauen und Gewässernetze<br />

naturnah zu erhalten oder dort, wo es möglich ist, zu renaturieren. Im Zuge der<br />

Umsetzung der GAK sollen auch Überflutungsräume für einen wirksamen<br />

Hochwasserschutz zurück gewonnen werden.<br />

Als Teil des GAK NRW wurde das GAK Rur entwickelt. Das GAK Rur ist eine<br />

rechtsunverbindliche Angebotsplanung, dessen Bausteine nur in Zusammenarbeit mit<br />

den Eigentümern und Akteuren vor Ort umgesetzt werden.<br />

Für das GAK Rur plant federführend der Wasserverband Eifel-Rur. Planung und<br />

Umsetzung von GAK erfolgen in Kooperation von Wasserwirtschaft, Ökologie und<br />

Landwirtschaft bzw. den sie vertretenden Institutionen (u.a. LANUV, Wasserverband<br />

Eifel-Rur). Die GAK erstrecken sich über den gesamten Rurlauf innerhalb des das<br />

Vorhabengebiet umgebenden Untersuchungsraumes. Das Vorhabengebiet umfasst<br />

Bereiche nördlich des Vorhabengebietes.<br />

Hochwasserschutzprojekte des Wasservebandes Eifel-Rur (WVER), Konzept für<br />

die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern (KNEF)<br />

Ein Hochwasserschutzprojekt des WVER stellt das „Konzept zur naturnahen<br />

Entwicklung Wurm“ (KNEF Wurm) dar. Es zielt darauf ab, vorhandene und<br />

ausreichende Dynamik und naturnahe Strukturen des Gewässers einschließlich der Aue<br />

mit gewässer- und auenverträglichen Nutzungen zu belassen und zu schützen. Im<br />

Ansatz vorhandene, aber nicht ausreichende Dynamik des Gewässers und der Aue soll<br />

entwickelt und gefördert werden. Die vom KNEF Wurm überplanten Bereiche<br />

betreffen innerhalb des Untersuchungsbereiches die an das Vorhabengebiet<br />

anschließenden Flächen längs der Wurm. Vorgesehen sind die Anlage von<br />

Uferstreifen, die Beseitigung von Böschungsbefestigungen, die Anlage von<br />

Gehölzsäumen, die Verlegung von Wegen u.a.)<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramm<br />

für das Teileinzugsgebiet Rur<br />

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie („Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 200 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens<br />

für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik“) sollen die Gewässer im<br />

Gebiet der gesamten Europäischen Union einen vergleichbaren „guten Zustand“<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

erreichen. Entsprechend wurden die nationalen Gesetzgebungen angepasst und das<br />

Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und das Landeswassergesetz novelliert<br />

(LWG).<br />

Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen<br />

Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden<br />

Flussgebieten Rhein, Weser, Ems, und Maas gehören. Das Teileinzugsgebiet Rur<br />

gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst das Gebiet der Eifel-Rur und ihrer<br />

Nebengewässer. Im Rahmen der Umsetzung der WRRL wurde die vorläufige<br />

wasserwirtschaftliche Bestandsaufnahme des Teileinzugsgebietes als „Ergebnisbericht<br />

Rur und südliche Maaszuflüsse“ dokumentiert. Aktuell erfolgt die<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes und des<br />

Maßnahmenprogrammes. Im Bewirtschaftungsplan sind u.a die erreichbaren<br />

Bewirtschaftungsziele dargestellt. Das Maßnahmenprogramm gibt den<br />

Handlungsrahmen für die notwendigen Verbesserungen in den nächsten Jahren vor.<br />

Der Maßnahmenentwurf im Planungsbereich Wurm 2 wird in der Karte „Projekt:<br />

Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung des Umsetzungsfahrplanes im<br />

Einzugsgebiet Eifel-Rur unterhalb von Obermaubach“ dargestellt. Das Vorhabengebiet<br />

wird dabei mit Blatt 9 und Blatt 13 (nur randlich) dieser Karte betroffen (vgl. Abb. 3).<br />

Wesentliche für die Regionalplanänderung relevante Inhalte des Maßnahmenentwurfs<br />

sind die neu zu planenden potentiellen Strahlursprünge längs Wurm und längs<br />

Linnicher Mühlenteich (entspricht Erlen- bzw. Teichbach). Außerdem wird am<br />

Linnicher Mühlenteich auf Höhe der Engstelle zur Wurm ein nicht passierbares<br />

Querbauwerk dargestellt.<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Abb. 4: Erarbeitung der Grundlagen für die Erstellung des<br />

Umsetzungsfahrplanes im Einzugsgebiet Eifel-Rur unterhalb von Obermaubach“<br />

(Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54 und Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©<br />

Geobasis NRW 2011)<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr. 2)<br />

2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />

werden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2a i.V.m. § 2 Abs.2 UVPG)<br />

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />

Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />

Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />

ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />

Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />

Beschreibung des Untersuchungsraumes, des Vorhabengebietes bzw. des<br />

Planungsgebiets (vorgesehene Erweiterungsflächen)<br />

Der Betrachtungsraum des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung umfasst die<br />

Rur- bzw. Wurmniederung im Kreis Heinsberg, zwischen der Kreisgrenze zum Kreis<br />

Düren und der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Die östliche und die westliche<br />

Abgrenzung folgen den Hangkanten, welche die Rurniederung begrenzen. Das<br />

Gelände des Untersuchungsraumes fällt als weitgehend ebene Fläche von Südosten<br />

nach Nordwesten ab. Die Geländehöhen reichen von 55 m NHN (Normalhöhennull)<br />

im Südosten bis zu 30 m NHN im Nordwesten.<br />

Der Untersuchungsraum stellt sich als typische Niederungslandschaft dar. Er wird<br />

geprägt durch die über die gesamte Fläche verteilten größeren und kleineren Fließ- und<br />

Stillgewässer. Die großflächige Nutzung wird durch die Landwirtschaft geprägt. Auf<br />

gewässernahen feuchteren Standorten findet Grünlandnutzung statt, daneben herrscht<br />

Ackerbau vor. Größere Waldflächen sind selten. Die entlang von Gewässern, Wegen<br />

und Strassen meist linear oder kleinflächig auftretenden Gehölze bestehen aus<br />

Einzelbäumen, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Gebüschen.<br />

Das Vorhabengebiet selbst liegt auf dem Gebiet der Stadt Hückelhoven zwischen den<br />

Ortschaften Millich, Doverack, Hilfarth und Porselen. Es befindet sich unmittelbar<br />

südöstlich der A 46 und wird im Nordosten durch die K 22 (Kaphofstraße), im<br />

Südosten durch die K 16 (Himmericher Weg) sowie im Südwesten durch den Teichund<br />

Erlenbach begrenzt.<br />

Die A 46 führt westlich des Vorhabengebietes aus Richtung Mönchengladbach<br />

kommend an Erkelenz und Hückelhoven vorbei Richtung Heinsberg. Die A 46 endet<br />

mit der Anschlussstelle Heinsberg. Dort schließt die A 46 an die in Nord-Ost-Richtung<br />

verlaufende B 221 sowie an die geplante B 56n Richtung Selfkant.<br />

Bei dem Vorhabengebiet selbst handelt es sich um die bestehende Abgrabung<br />

einschließlich dem bestehenden Betriebsgelände und dem Kaphof sowie um die an<br />

zwei Seiten anschließenden geplanten Erweiterungsflächen (Richtung Osten und<br />

Richtung Westen). Als Plangebiet werden diese vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />

definiert. Die Höhen des anstehenden Geländes im Vorhabengebiet erreichen etwa 43<br />

bis 47 m NHN.<br />

Die bestehenden Aufbereitungsanlagen des Kiesabbaues Kaphof prägen das<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Landschaftsbild in der unmittelbaren Umgebung. Der in Betrieb befindliche<br />

Abgrabungssee erstreckt sich derzeit, ausgehend von der K 22, in Richtung Erlenbach<br />

bis zum Beginn der zentralen Waldfläche und wird plangemäß in dieser Richtung<br />

fortgeführt. Die Abstandsflächen und Uferböschungen entlang der K 22 und des davon<br />

abgehenden Flurweges wurden fertig gestellt und sind teilweise schon bepflanzt.<br />

Der Untersuchungsraum wird der naturräumlichen Großeinheit des „Niederrheinischen<br />

Tieflandes“ und dort der Haupteinheit „Selfkant“ zugeordnet. Der größte Teil des<br />

Betrachtungsraumes liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit „Heinsberger<br />

Ruraue“. Nur der in Richtung Süden verlaufende Korridor entlang der Wurm liegt<br />

innerhalb der Untereinheit „Wurmniederung“.<br />

Auch das Plangebiet selbst liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit<br />

„Heinsberger Ruraue“.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />

flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Firma Laprell durch das Planungsbüro<br />

Rebstock erfasst und im Umweltbericht zum Genehmigungsverfahren beschrieben. Die<br />

Ergebnisse des Umweltberichtes liegen diesem Kapitel zu Grunde.<br />

Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum findet eine intensive landwirtschaftlich<br />

ackerbauliche Nutzung auf großen Schlägen statt. Die Grünlandnutzung ist<br />

untergeordnet.<br />

Der Untersuchungsraum ist insgesamt als waldarm anzusehen. Innerhalb der<br />

Erweiterungsflächen selbst liegen zwei kleinere Gehölzbestände, innerhalb des<br />

genehmigten Abgrabungsbereiches befindet sich ein weiterer Gehölzbestand.<br />

Außerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich Fließgewässer begleitende<br />

Pappelreihen längs der Wurm und der Rur sowie längs des Linnicher Mühlenteichs<br />

(entspricht dem Teich- bzw. Erlenbach).<br />

In der Rekultivierungsplanung für die genehmigte Abgrabung Kaphof sind<br />

Anpflanzungen auf dem Gelände der genehmigten Abgrabung einschließlich der<br />

externen Fläche am Linnicher Mühlenteich vorgesehen.<br />

Für die bestehende Abgrabung erfolgt eine Entnahme von Wasser aus dem Kiessee 8<br />

für die Kieswäsche sowie eine Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche 9 in<br />

Absetzbecken. Andere Wassernutzungen sind im Vorhabengebiet oder im<br />

Untersuchungsraum nicht bekannt.<br />

Bei dem im Vorhabengebiet anstehenden Material handelt es sich um abbauwürdige<br />

Kiese und Sande. Im Bereich der bestehenden Abgrabung wird der Abbau im<br />

Nassabbau betrieben.<br />

Innerhalb der Rurniederung liegen weitere Seen, die durch Abgrabungen entstanden<br />

und teilweise noch im Betrieb befindlich sind.<br />

8<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Kiessee der Abgrabung Kaphof zum<br />

Zweck der Kieswäsche von 2007, Az.:54.1.13.2.2(435)Hü<br />

9<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche in den Kiessee der<br />

Abgrabung Kaphof von 2007, Az.:54.1-3.2(5.5)-3<br />

– 36 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Innerhalb der genehmigten Fläche der bestehenden Abgrabung befinden sich die<br />

Gebäude des Kaphofs. Der Mollshof liegt innerhalb der nördlichen<br />

Erweiterungsfläche.<br />

Im näheren Umfeld des Vorhabengebietes liegen einige Einzelhöfe (zwischen K 22<br />

und Rur: Hensen- und Schlickhof; südlich K 16: Einzelhof). Etwa 200 m entfernt vom<br />

äußersten Rand der südlichen Erweiterungsfläche liegt die Siedlung Hilfarth, nördlich<br />

der K 16 liegt ein Wohnhaus in Einzellage. Jenseits der Wurm liegt die Bebauung von<br />

Porselen in einer Entfernung von 400 m (bei Porselener Mühle) bis 600 m (Ortsrand).<br />

Zwischen der K 22 und der Rur befindet sich das Betonwerk Bieren.<br />

Durch das Vorhabengebiet und den Untersuchungsraum verläuft die unterirdische Gas-<br />

Fernleitung Baal-Oberbruch (Betreiber: ehemals Thyssengas, derzeit RWE). Entlang<br />

der K 16 und der K 22 liegen weitere Leitungen verschiedener Versorgungsträger.<br />

Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltschutzgüter<br />

`Schutzgut Mensch´ (Wohnstandorte, Erholungsnutzung)<br />

Beschreibung<br />

Am unmittelbaren nordwestlichen Rand der genehmigten Abgrabungsfläche befindet<br />

sich der als Baudenkmal geschützte Kaphof. In nordwestlicher Richtung liegt<br />

innerhalb der nördlichen Erweiterungsfläche der Mollshof.<br />

Östlich der südlichen Erweiterungsfläche, in einer Entfernung von etwa 200 m, liegt<br />

der Ortsrand von Hilfarth. Die Siedlung stellt ein Wohngebiet aus Doppelhäusern und<br />

Reihenhäusern dar. Der Ortschaft vorgelagert, an der K 16, befinden sich ein<br />

Wohnhaus sowie ein Gehöft.<br />

Aufgrund der Nähe zur Ortslage dient die südliche Erweiterungsfläche den Bewohnern<br />

der Ortschaft Hilfarth der Naherholung. Dazu muss jedoch die K 16 überquert werden.<br />

Die vorhandenen Flurwege enden an der bestehenden Abgrabung sowie an der K 22.<br />

Der überregionalen Naherholung dienen der Rur-Ufer-Radweg, die Niederrheinroute<br />

zwischen Wurm und Porselen sowie der strassenbegleitende Radweg an der K 16.<br />

Entlang der K 22 verläuft derzeit kein Radweg, eine Umgestaltung der Strasse mit<br />

Anlage eines Radweges ist geplant.<br />

Bewertung<br />

Das Vorhabengebiet selbst ist aufgrund der Barrierewirkung der bestehenden<br />

Abgrabung und der umgebenden verkehrlich bedeutenden Straßen (A 46 und K 22)<br />

sowie aufgrund einer unzureichenden Erschließung für die Naherholung insbesondere<br />

im nächsten Umfeld der genehmigten Abgrabung nur eingeschränkt geeignet. Spazieroder<br />

Radwege befinden sich im Umfeld der Wurm, östlich von Porselen, nördlich und<br />

östlich der Rur sowie südwestlich von Hilfarth.<br />

Das weitere Vorhabengebiet sowie der weitere Untersuchungsraum besitzt dagegen<br />

insbesondere in den Niederungsbereichen nahe Wurm und Linnicher Mühlenteich<br />

– 37 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

<strong>10</strong><br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

(Teich- bzw. Erlenbach) sowie längs der Rur besondere Bedeutung als<br />

naturraumtypische Erholungsräume.<br />

Bezüglich der Emissionen von Lärm sowie bezüglich der Verfremdung des<br />

Landschaftsbildes bestehen Vorbelastungen durch die vorhandenen Kreisstrassen und<br />

die Autobahn sowie durch das bestehende Kieswerk und das Betonwerk Bieren.<br />

Gemäß Umgebungslärmkartierung NRW wurden längs der A 46 Belastungszonen<br />

dargestellt, die 24 h-Pegel mit L/den bis zu >75 dB(A) aufzeigen <strong>10</strong> .<br />

Raumbedeutsame Planungen sind einander so zuzuordnen, dass schädliche<br />

Umwelteinwirkungen auf die überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf<br />

sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere Freizeitgebiete so weit wie möglich<br />

vermieden werden (vgl. § 50 Abs. 1 BImSchG). Der Abstandserlass NRW gibt für die<br />

räumliche Planung entsprechende gutachterliche Hinweise. Anlagen zur Sand- und<br />

Kiesgewinnung sind demnach auf Grund der zu erwartenden Immissionen im<br />

bauplanungsrechtlichen Außenbereich vorzusehen. Das geplante Erweiterungsgebiet<br />

reicht im Südosten bis ca. 150 m an die Wohnbebauung von Hilfarth heran. Gemäß<br />

Regionalplan <strong>Köln</strong> und Flächennutzungsplan der Stadt Hückelhoven würde das<br />

Vorhaben sogar bis direkt an Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) bzw. an<br />

Wohnbauflächen heranreichen. Somit wird der gemäß § 50 Absatz 1 BImSchG und<br />

Abstandserlass NRW entsprechende Schutz der Wohnsiedlungsbereiche nicht<br />

eingehalten. Die Regionalplanungsbehörde strebt darüber hinaus einen 500 m breiten<br />

Vorsorgebereich um Wohnbausiedlungen an.<br />

`Schutzgut Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt´<br />

Beschreibung<br />

Potentiell natürliche Vegetation<br />

Als potentiell natürliche Vegetation der Auen gilt der Traubenkirschen-Erlen-<br />

Eschenwald, örtlich auch der Erlenbruchwald oder auf weniger bodennassen<br />

Standorten der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald. Neben den Baumarten<br />

Stieleiche, Esche, Traubenkirsche und Schwarzerle sind Schneeball, Hasel, Roter<br />

Hartriegel und Pfaffenhütchen häufige Begleiter, beim Eichen-Hainbuchenwald treten<br />

auch Hainbuche, Buche, Vogelkirsche, Feldahorn und vereinzelt die Flatterulme auf.<br />

Reale Vegetation<br />

Im Rahmen der Biotoptypenkartierung (Büro Rebstock, IVÖR, August 2009) wurden<br />

für den Untersuchungsraum die jeweils charakteristischen und dominanten<br />

Pflanzenarten der kartierten Biotoptypen erfasst. Für das Vorhabengebiet wurde<br />

darüber hinaus für jeden Biotoptyp eine Artenliste erstellt und beschrieben.<br />

Geräusch-Einwirkung (Lärmimmission) -Zur Kennzeichnung verwendet werden der L den und der L night, beide in dB(A)<br />

angegeben. Der L den ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den vier Abendstunden mit 5 db Zuschlag und<br />

in den acht Nachtstunden mit <strong>10</strong> dB Zuschlag gewichtet ist. Der L night wird als mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00h -<br />

06.00h) des Jahres gebildet.<br />

– 38 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Das Vorhabengebiet wird vorwiegend durch strukturarme landwirtschaftliche Flächen,<br />

die durch einzelne Gehölzbestände gegliedert ist, charakterisiert. Zu den<br />

Gehölzbeständen gehören Feldgehölze, Einzelbäume und längs der Fließgewässer auch<br />

abschnittsweise lineare Gehölzbestände bzw. Einzelbaumreihen.<br />

Es wurden im Rahmen der Erhebungen keine seltenen Pflanzenarten gefunden.<br />

Lediglich im Panzergraben (im westlichen Bereich des aktuellen BSAB, außerhalb der<br />

genehmigten Abgrabungsfläche) kommt die Teichlinsen-Gesellschaft vor. Diese gilt<br />

nach der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften in NRW als „gefährdet“,<br />

kommt jedoch in den eutrophen Stillgewässern des Naturraumes noch relativ häufig<br />

vor und wird auch gemäß der Roten Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands als<br />

ungefährdet eingestuft.<br />

`Schutzgut Tiere´<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse der faunistischen Erhebungen (vgl. Ökologischer<br />

Fachbeitrag der IVÖR als Anlage der Verfahrensunterlage) zusammenfassend<br />

dargestellt.<br />

Fledermäuse<br />

Die Fledermäuse wurden nicht im gesamten Untersuchungsraum, sondern in<br />

repräsentativen Teilgebieten kartiert. Diese umfassen die geplanten<br />

Erweiterungsflächen, den bereits genehmigten Abgrabungsbereich sowie<br />

repräsentative Bereiche der Ruraue östlich der K 22, landwirtschaftliche Flächen im<br />

Südosten und den südwestlichen Siedlungsbereich von Hilfarth.<br />

Die Zwergfledermaus, im Kreis Heinsberg die mit Abstand häufigste Fledermausart,<br />

ist nahezu im gesamten Untersuchungsraum anzutreffen. Etwa drei Viertel aller<br />

Nachweise stammen von ihr. Als relativ häufig ist auch das Vorkommen der<br />

Wasserfledermaus zu bezeichnen; sie jagt an den Fließgewässern, über dem<br />

Abgrabungsgewässer, am Panzergraben und auch an den anderen Angelteichen. Auch<br />

der Große Abendsegler wurde mehrfach nachgewiesen. Er nutzt die Abgrabungsfläche<br />

sowie die Grünlandbereiche an der Rur zur Jagd. Zur Zugzeit konnte auch die<br />

Rauhautfledermaus an mehreren Stellen dokumentiert werden, insbesondere an den<br />

Gewässern. Des Weiteren konnten Vertreter der Gattung Myotis hauptsächlich im<br />

Bereich der genehmigten Abgrabung geortet werden.<br />

Einige Fledermausarten nutzen Baumhöhlen als Wochenstuben oder Winterquartiere.<br />

Die im Untersuchungsraum vorhandenen Feldgehölze werden zu einem großen Teil<br />

von älteren Pappeln dominiert. Daneben stehen in manchen Bereichen auch Erlen und<br />

Eschen, seltener auch Berg-Ahorne, Buchen und Fichten. An mehreren Stellen ist<br />

stehendes, teilweise auch liegendes Totholz vorhanden. In diesen Stämmen, aber auch<br />

in wenigen lebenden Bäumen wurden Spechthöhlen entdeckt. Hinweise auf eine<br />

Nutzung der Höhlen durch Fledermäuse konnten weder optisch noch akustisch<br />

erbracht werden.<br />

Alle Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng<br />

– 39 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

geschützt. Die Wasserfledermaus und die Breitflügelfledermaus gelten in NRW als<br />

gefährdete Art, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus als gefährdete<br />

wandernde Tierart. Die Zwergfledermaus gilt derzeit als nicht gefährdet.<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind daher aktuell im<br />

vorgesehenen Erweiterungsbereich nicht bekannt.<br />

Biber<br />

Eine systematische Erfassung des Bibers im Untersuchungsraum wurde nicht<br />

vorgenommen. Jedoch konnten Ergebnisse einer anderen Untersuchung ausgewertet<br />

werden. In NRW ist der Biber in Ausbreitung begriffen. Er pflanzt sich im<br />

Untersuchungsraum offensichtlich nicht fort, nutzt aber die Fließgewässer als<br />

Wanderachsen.<br />

Vögel<br />

Im Rahmen der Untersuchungen wurden insgesamt 83 Vogelarten nachgewiesen.<br />

Davon wurden 53 als Brutvögel eingestuft.<br />

Auffallend ist das Vorkommen vieler Arten, die an Wasser gebunden sind und den<br />

bestehenden Abgrabungssee und kleinere Stillgewässer sowie die Fließgewässer Rur,<br />

Wurm und Erlenbach frequentieren. Die meisten Arten allerdings sind Nahrungsgäste<br />

(z.B. Eisvogel, Graureiher, Uferschwalbe) oder Durchzügler (z.B. Flussuferläufer,<br />

Waldwasserläufer, Zwergtaucher). Unter den wenigen Brutvögeln ist das Vorkommen<br />

des Flussregenpfeifers als bestandsgefährdete Vogelart bemerkenswert. Mit<br />

Kanadagans und Nilgans haben sich auch zwei Zuwanderer im Untersuchungsraum<br />

angesiedelt.<br />

Die Kulturlandschaft beherbergt darüber hinaus viele Vogelarten der offenen bis<br />

halboffenen Landschaft. Darunter – wenn auch in geringer Siedlungsdichte –<br />

gefährdete Arten wie Feldlerche, Kiebitz und Steinkauz sowie auch stark<br />

bestandsgefährdete Arten wie Rebhuhn und Turteltaube.<br />

Gut vertreten im Artenspektrum sind Vogelarten des menschlichen Siedlungsumfeldes,<br />

oft ehemals reine Waldarten oder ursprüngliche Felsbrüter, die sich dem Menschen<br />

angepasst haben und ihm gefolgt sind. Zu nennen sind hier beispielsweise Amsel,<br />

Buchfink, Kohlmeise, Mauersegler, Haussperling und Turmfalke.<br />

Die Nachtigall, eine Art der halboffenen wärmebegünstigten Landschaften, kommt im<br />

Bereich des Panzergrabens vor.<br />

Typische Waldvögel sind unterrepräsentiert, treten lediglich als Nahrungsgäste auf<br />

(Pirol) oder fehlen im Untersuchungsraum.<br />

Unter den Vögeln, die in NRW gefährdet oder planungsrelevant sind, brüten 4 Arten in<br />

den vorgesehenen Erweiterungsflächen, 3 Arten nur in der bestehenden Abgrabung<br />

und 4 Arten im weiteren Untersuchungsraum.<br />

Auf den Erweiterungsflächen und in der bestehenden Abgrabung brüten: der Kiebitz<br />

auf den Ackerflächen und den neuen Rohbodenflächen, die Nachtigall in den gebüsch-<br />

und unterholzreichen Feldgehölzen und der Grünspecht sowie der Mäusebussard in<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

den Feldgehölzen. In der bestehenden Abgrabung brüten des Weiteren das<br />

Schwarzkehlchen in dem restlichen Feldgehölz, der Flussregenpfeifer auf den neuen<br />

Rohbodenflächen und das Rebhuhn auf den neuen Pflanzflächen. Die Brutvögel,<br />

welche im weiteren Untersuchungsraum vorkommen, nutzen die typischen<br />

Lebensräume der Niederungslandschaft wie Obstwiesen, Offenlandflächen, lockere<br />

Gehölze und Wasserflächen (Steinkauz, Feldlerche, Kuckuck, Teichhuhn).<br />

Amphibien<br />

Im Untersuchungsraum wurde mit Erdkröte, Gras- und Teichfrosch lediglich das<br />

Vorkommen von 3 Amphibienarten dokumentiert. Der Untersuchungsraum ist damit<br />

als sehr amphibienarm zu bezeichnen. Nachweise von Molchen fehlen ganz, und auch<br />

die in Abgrabungen oft lebende und damit auch im Bereich Kaphof zu erwartende<br />

Kreuzkröte wurde im Gebiet nicht gefunden.<br />

Keine der nachgewiesenen Arten ist nach der Roten Liste für NRW bestandsgefährdet,<br />

ebenso unterliegt keine dem strengen Artenschutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz.<br />

Alle einheimischen Amphibienarten sind jedoch besonders geschützt. Alle<br />

nachgewiesenen Arten sind in NRW wie auch in Deutschland weit verbreitet und<br />

häufig.<br />

Libellen<br />

Die folgenden acht Gewässer wurden auf das Vorkommen von Libellen untersucht:<br />

Angelgewässer im Norden des Untersuchungsraums, Altarm der Rur (renaturiert und<br />

wieder angebunden), Teichbach angrenzend an die Erweiterungsfläche, Angelgewässer<br />

(Panzergraben) westlich Kaphof, Abgrabungsgewässer, Grabenabschnitt des Mirbachs<br />

im Bereich der Erweiterungsfläche, Brachelener Fließ und Angelgewässer im Süden<br />

des Plangebietes (Panzergraben).<br />

Es wurden 14 Libellenarten nachgewiesen. Nimmt man die Ergebnisse der<br />

Untersuchungen aus dem Jahr 2000 hinzu, kommt man auf insgesamt 20 Arten.<br />

Angesichts der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der weitgehend strukturarmen<br />

Gewässer sind 14 bzw. 20 Arten ein beachtlicher Wert. Der Grund hierfür ist in erster<br />

Linie im Angebot der unterschiedlichen Gewässertypen zu sehen. Besondere<br />

Bedeutung kommt den Fließgewässern Rur, Wurm, Teich- und Erlenbach zu.<br />

Unter den Stillgewässern ist der Panzergraben westlich des Kaphofs hervorzuheben, an<br />

dem 12 Libellenarten nachgewiesen wurden. Auch die Angelgewässer im Norden und<br />

Süden des Plangebiets besitzen mit 8 bzw. 7 Arten noch eine relativ hohe Bedeutung.<br />

Der überwiegende Teil der kartierten Libellen ist in NRW weit verbreitet und kommt<br />

an fast allen geeigneten Gewässertypen vor. Zum Teil handelt es sich um wenig<br />

anspruchsvolle Arten, die in der Lage sind, auch ausgebaute Gewässer und solche mit<br />

untypisch ausgebildeter Ufervegetation besiedeln zu können. Landesweit ungefährdet,<br />

aber im Naturraum gefährdet ist die „Gebänderte Prachtlibelle“ Sie ist im<br />

Untersuchungsraum eine der häufigeren Libellen. Sie besiedelt die Fließgewässer in<br />

relativ hoher Dichte. Einzelne bis wenige umherstreifende Prachtlibellen wurden auch<br />

an den Stillgewässern festgestellt. Die Art ist im Untersuchungsraum bodenständig.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Die „Gemeine Winterlibelle“ gilt in NRW als stark gefährdet und ist im Naturraum<br />

sogar vom Aussterben bedroht. Sie wurde lediglich am renaturierten Altarm an der Rur<br />

als Einzelexemplar beobachtet.<br />

Heuschrecken<br />

Im Plangebiet wurden 7 Heuschreckenarten nachgewiesen. Zusätzlich wurde im Jahr<br />

2000 der „Braune Grashüpfer“ am Mirbach im Bereich der genehmigten Abgrabung<br />

kartiert. Es handelt sich durchweg um in NRW wie auch im Niederrheinischen<br />

Tiefland allgemein verbreitete und nicht bestandsgefährdete Arten.<br />

Bewertung<br />

Nachfolgend wird die aktuelle Funktion des weiteren Untersuchungsraumes und des<br />

engeren Vorhabengebietes für die Vegetation und für die betrachteten<br />

Tierartengruppen beschrieben.<br />

Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />

Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />

Der Untersuchungsraum liegt im Niederungsbereich zweier Fließgewässer (Rur und<br />

Wurm) und ist Bestandteil des Biotopverbundsystems NRW der LANUV mit Kern-,<br />

Verbindungs- und Entwicklungsbereichen. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />

selbst liegen im Kernbereich dieser Biotopverbundflächen. Damit besitzt der<br />

Untersuchungsraum herausragende Bedeutung für den Biotopverbund und die<br />

biologische Vielfalt.<br />

Die floristisch-vegetationskundliche Bedeutung des Untersuchungsgebietes ist im<br />

Bereich der Siedlungsgebiete, der Verkehrsflächen und der vorhandenen Abgrabung<br />

sowie im Bereich intensiver landwirtschaftlicher Nutzung eingeschränkt. Jedoch<br />

besteht wegen der natürlichen standörtlichen Voraussetzungen im Bereich der<br />

Niederungen von Rur und Wurm, dabei insbesondere im näheren Umfeld der<br />

vorhandenen Fließgewässer Erlen- und Teichbach sowie Mirbach ein erhebliches<br />

ökologisches Potential. Der Teich- bzw. Erlenbach (Linnicher Mühlenteich) besitzt<br />

aktuell eine relativ gut entwickelte Fließgewässervegetation auf.<br />

Im Hinblick auf die Lebensraumqualitäten besitzen des Weiteren aktuell die<br />

vorhandenen Feldgehölze im Bereich der vorgesehenen Erweiterungsfläche (innerhalb<br />

der nördlichen und der südlichen Erweiterungsfläche) eine höhere Bedeutung.<br />

Innerhalb des aktuellen BSAB (noch außerhalb der genehmigten Abgrabung) besitzt<br />

vor allem der Gehölzstreifen am Panzergraben hohe floristisch-vegetationskundliche<br />

aber auch faunistische Bedeutung. Der Panzergraben ist mit seinen steilen Ufern ein<br />

bedingt naturfernes Gewässer. Allerdings kommt hier die Teichlinsen-Gesellschaft<br />

vor. Sie wird gemäß der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften in NRW<br />

als „gefährdet“ eingestuft, ist aber in den eutrophen Stillgewässern des Naturraumes<br />

noch relativ verbreitet und gilt auch nach der Roten Liste der Pflanzengesellschaften<br />

Deutschlands als ungefährdet.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Fledermäuse<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederung von Rur und Wurm. Generell stellen<br />

Flussniederungen neben Wäldern bedeutende Jagdgebiete für Fledermäuse dar. Durch<br />

ihre Flugfähigkeit können sie auch Jagdgebiete nutzen, die mehrere Kilometer von<br />

ihren Quartieren in Wäldern oder Siedlungen entfernt sind.<br />

Die Flächen der geplanten Abgrabungserweiterung werden von 5 Fledermausarten<br />

genutzt. Sie sind vor allem ein wichtiges Jagdgebiet für Zwergfledermäuse, welche<br />

regelmäßig in größerer Anzahl anzutreffen waren. Die Jagdgebiete liegen entlang von<br />

Gehölzen und Gewässern.<br />

Die Feldgehölze bieten potenziell Fledermausverstecke in Höhlen und Spalten der<br />

älteren Bäume. Konkrete Hinweise auf Fledermausquartiere wurden aber nicht<br />

gefunden.<br />

Vögel<br />

Die für die Erweiterung der Abgrabung vorgesehenen Flächen sind größtenteils<br />

strukturarm und werden intensiv landwirtschaftlich genutzt, wobei große Ackerflächen<br />

dominieren. Selbst von den echten Feldvogelarten werden die Ackerflächen nicht stark<br />

genutzt, es brütet nur der Kiebitz auf den Erweiterungsflächen.<br />

Nur wenige Gewässer oder Gehölzstrukturen, zum Teil im Bereich der Reserveflächen<br />

des BSAB (Panzergraben, Mirbach), tragen zur Gliederung des Lebensraumes bei.<br />

Randlich sind insbesondere entlang von Teich- und Erlenbach weitere wertvolle<br />

Gehölzstrukturen vorhanden. Für die Vögel sind die Feldgehölze als Teillebensräume<br />

von größerer Bedeutung (Brutplatz, Singwarte, Schutz vor Beutegreifern und<br />

Witterung), insbesondere dann, wenn sie ein strukturreiches Unterholz aufweisen, u.a.<br />

brütet hier die gefährdete Nachtigall. Die Gehölzbestände am Panzergraben stellen ein<br />

Revierzentrum der Nachtigall dar und sind damit von Bedeutung für den Artenschutz.<br />

Amphibien<br />

Die Amphibienfauna des Plangebiets ist sehr artenarm mit meist kleinen bis sehr<br />

kleinen Populationen. Die Ursachen hierfür sind sicher in der sehr starken<br />

anthropogenen Überformung der Landschaft mit intensiver Nutzung zu suchen.<br />

Ebenso fehlen naturnahe Wälder völlig. Lediglich kleinere Gehölzbestände lockern die<br />

Landschaft auf und können Landhabitate für die Amphibien darstellen. Die<br />

begradigten Fließgewässer eignen sich entweder aufgrund ihrer unzureichenden<br />

Wasserführung (Mirbach) oder wegen des ungünstigen Uferprofils und der zu hohen<br />

Fließgeschwindigkeit (Teichbach/Erlenbach) nicht als Laichgewässer. Hierfür<br />

kommen nur die wenigen Stillgewässer in Frage, die allerdings kaum<br />

amphibiengerechte Uferpartien besitzen und fast ausnahmslos einer fischereilichen<br />

Nutzung unterliegen. Der in diesen Gewässern von räuberischen Fischarten (z.B.<br />

Karpfen) ausgehende Fraßdruck, insbesondere auf die Larven, wirkt stark limitierend<br />

auf die Fortpflanzungsraten der Amphibien.<br />

Die Bedeutung der vorhandenen Stillgewässer für die Amphibienfauna ist in der<br />

strukturarmen Landschaft dennoch als hoch zu bewerten, da die Tiere zur<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Fortpflanzung auf diese Gewässer angewiesen sind. Innerhalb der vorgesehenen<br />

Erweiterungsfläche wird als Laichgewässer derzeit lediglich der künstlich angelegte<br />

Panzergraben in Anspruch genommen. Dieser dient der Erdkröte und dem Grasfrosch<br />

als Eiablagegewässer.<br />

Libellen<br />

Innerhalb der vorgesehenen Erweiterungsflächen im Bereich des bestehenden BSAB<br />

liegen der Mirbach sowie der Panzergraben.<br />

Am Mirbach wurden lediglich 3 Libellenarten festgestellt. Die „Gebänderte<br />

Prachtlibelle“, eine typische Art der Fließgewässer, ist im Naturraum<br />

Niederrheinisches Tiefland gefährdet, im Untersuchungsraum ist sie an Rur, Wurm,<br />

Teichbach und Erlenbach in z.T. großen Populationen anzutreffen. Von der<br />

„Federlibelle“ und der „Großen Heidelibelle“ wurden jeweils nur einzelne Individuen<br />

beobachtet.<br />

Der Panzergraben wird von den Libellen trotz des Fischbesatzes und der Nutzung als<br />

Angelgewässer intensiv genutzt. Das Gewässer dient als Jagdgebiet und zur<br />

Fortpflanzung, bei der Hälfte der aufgefundenen Arten wurde eine Bodenständigkeit<br />

festgestellt.<br />

Heuschrecken<br />

In den im vorgesehenen Erweiterungsbereich nachgewiesen Heuschreckenarten sind<br />

Bewohner von Grünlandbrachen, Wiesen, Gebüschsäumen und Gehölzen. Alle Arten<br />

wurden im gesamten Untersuchungsraum häufig angetroffen.<br />

`Schutzgut Boden´<br />

Beschreibung<br />

Bodentypen und Eigenschaften<br />

Im Untersuchungsraum liegen schluffige bis kiesige, teilweise auch humose<br />

Lehmböden vor, die aus Flussablagerungen entstanden sind. Zur Wurm hin liegen sie<br />

teilweise tonigen Lehmböden auf. Die Lehmböden sind tiefgründig, mit Mächtigkeiten<br />

von 0,6 bis über 2,0 m. In den obersten 20 bis 30 cm sind die Böden humos.<br />

Entlang der Fließgewässer sowie an den angrenzenden Überschwemmungsbereichen<br />

treten semiterrestrische Böden wie Auenböden und Gleye auf. Im Zentrum des<br />

Untersuchungsraumes befinden sich auf erhöhten und weniger von<br />

Überschwemmungen betroffenen Gebieten terrestrische Böden wie Braunerden und<br />

Stauwasserböden.<br />

Bei den Bodeneinheiten handelt es sich im Untersuchungsraum größtenteils um Vega<br />

(Braunauenboden), Gley-Vega und Auen-Gleye sowie um Auen-Braunerden und<br />

kleinflächig um Aufschüttungs-Regosole entlang der Rur und des Teichbaches.<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Im Untersuchungsgebiet liegen im südlichen Bereich überwiegend feuchtere Böden<br />

wie Auen-Gleye und Gley-Vega sowie zu einem Drittel Auen-Gley-Pseudogleye vor.<br />

Im nördlichen Untersuchungsgebiet befinden sich jeweils etwa zur Hälfte trockenere<br />

Böden als Auen-Braunerden und Braunauenböden. Unmittelbar an der K 22, in Höhe<br />

des Betonwerkes Bieren, ist kleinflächig ein Aufschüttungs-Regosol abgebildet.<br />

Nördlich der bestehenden Abgrabung liegt großflächig Auen-Gley-Pseudogley.<br />

Entlang des Mirbaches erstreckt sich in der gesamten nördlichen Erweiterungsfläche in<br />

einem schmalen Streifen ein Auen-Gley.<br />

Im Untersuchungsraum liegt überwiegend eine hohe bis sehr hohe<br />

Verschlämmungsgefährdung vor. Die Erosionsgefährdung wird insgesamt mit „keine<br />

oder geringe Gefährdung“ eingestuft 11 .<br />

Altlasten 12<br />

Weder im Vorhabengebiet noch im Untersuchungsraum sind Altlasten bekannt.<br />

Bewertung<br />

Durch Flussablagerungen entwickelten sich im Laufe der Zeit standorttypische<br />

Auenböden. Im Zuge von Meliorationsmaßnahmen wurden diese großflächig<br />

trockengelegt, der Wasserhaushalt durch Grundwasserabsenkungen und künstliche<br />

Regelung der Vorflut dauerhaft verändert. Aufgrund der Grundwasserabsenkungen<br />

sind die Böden heute überwiegend ackerfähig, nur örtlich behindern<br />

Grundwassereinfluss oder Staunässe die Nutzung.<br />

Die Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und die biologische Aktivität ist zumeist hoch,<br />

so dass die Böden mit Bodenzahlen von durchschnittlich 56 in der südlichen<br />

Erweiterungsfläche und 58 bis 70 in der nördlichen Erweiterungsfläche als ertragreich<br />

eingestuft werden 13 . Stellenweise gelten sie als ertragsunsicher, wo die<br />

Wasserverhältnisse die Bearbeitung einschränken.<br />

Wesentlich für die Bewertung der Böden ist neben ihrer Ertragsfähigkeit ihre heutige<br />

Funktion für den Grundwasserschutz. Die tiefgründigen Auenböden besitzen<br />

überwiegend ein hohes bis mittleres Adsorptions- und Filterpotential. Sie vermögen<br />

daher Schadstoffe zu binden und bieten für das Grundwasser einen guten Schutz gegen<br />

Verunreinigungen. Einschränkend wirkt jedoch der geringe Grundwasserflurabstand,<br />

der die Bodenpassage auf einen kurzen Weg beschränkt.<br />

Ein besonderes Potential für die Biotopentwicklung ist insbesondere bei den<br />

grundwassernahen Böden vorhanden.<br />

Im Bereich der bestehenden Abgrabung wurden die Böden entsprechend dem<br />

Abbaufortschritt entfernt und auf den randlichen Pflanzflächen wieder aufgebracht.<br />

11<br />

Geologisches Landesamt NRW (2000): CD-Rom Karte der Erosions- und Verschlämmungsgefährdung der Böden<br />

in NRW<br />

12<br />

Kreis Heinsberg: Kataster über Altablagerungen und Altstandorte (Stand Juni 2000)<br />

13<br />

Bodenkarte auf Grundlage der Bodenschätzung, DGK5Bo, M = 1 : 5.000; Blätter Hilfarth, Horst, Hückelhoven,<br />

Porselen<br />

– 45 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Bewertung unter Berücksichtigung des Bodenschutz-Fachbeitrages des<br />

Geologischen Dienstes NRW zur Regionalplanung (gem. Erlass des MURL<br />

16.01.1997)<br />

Für das Vorhabengebiet und den Untersuchungsraum liegen zwei Bodenkarten vor.<br />

Die Bodenkarte für NRW 14 mit einem Maßstab von 1:50.000 liegt flächendeckend vor<br />

und bildete die Basis für die Abgrenzung der schutzwürdigen Böden. Für die Ruraue<br />

wurde im Rahmen des Gewässerauenprogramms zusätzlich eine detaillierte<br />

Bodenkarte zur landwirtschaftlichen Standorterkundung im Maßstab 1:5.000 erstellt 15 .<br />

Böden, die bezüglich der Lebensraumfunktion bzw. des Biotopentwicklungspotentials<br />

als schutzwürdig betrachtet werden, treten im Untersuchungsgebiet längs des<br />

Mirbaches, des Teichbaches und flächenhaft im Bereich der genehmigten Abgrabung<br />

sowie im Bereich zwischen genehmigter Abgrabung und K 16 auf. Hier treten zudem<br />

im Bereich des Feldgehölzes nahe des Mirbaches kleinflächig sehr schutzwürdige<br />

Böden hinsichtlich der Lebensraumfunktion bzw. des Biotopentwicklungspotentials<br />

auf. Die schutzwürdigen Böden werden im nachfolgenden Kartenausschnitt (vgl.<br />

Abb. 4) hellblau dargestellt und die sehr schutzwürdigen Böden im ebenfalls<br />

nachfolgenden Kartenausschnitt (vgl. Abb. 5) hellblau mit unterbrochener schwarzer<br />

Schraffur dargestellt (dünne Strichstärke: sehr schutzwürdig).<br />

Sowohl im Untersuchungsraum treten großflächig Braune Auenböden auf, die als<br />

schutzwürdig, sehr schutzwürdig und besonders schutzwürdig bezüglich der<br />

Regelungs- und Pufferfunktionen sowie der hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit<br />

eingestuft werden. Diese Böden werden in nachfolgenden Kartenausschnitten (vgl.<br />

Abb. 4 und 5) dunkelbraun mit unterbrochener schwarzer Schraffur dargestellt (dünne<br />

Strichstärke: sehr schutzwürdig, dicke Strichstärke: besonders schutzwürdig).<br />

Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Absatz 2 Nrn. 1 und 2 des<br />

Bundesbodenschutzgesetzes im besonderen Maße erfüllen (darunter fallen u.a. Böden<br />

mit natürlicher Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum oder Böden auf Grund<br />

der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften), sind gemäß § 1<br />

Landesbodenschutzgesetz besonders zu schützen.<br />

Böden, welche eine Funktion als Archiv der Natur und Kulturgeschichte erfüllen, sind<br />

im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

14 Geologisches Landesamt NRW (1995): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, M = 1 : 50.000. Blatt 4902 Erkelenz<br />

15 Geologischer Dienst NRW (1997): Bodenkarte zur Standortkartierung, Landwirtschaft, Verfahren Ruraue<br />

– 46 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Abb. 5: Kartenausschnitt Fachbeitrag „ Schutzwürdige Böden“ des<br />

Geologischen Dienstes NRW (detaillierte Bodenkarte zur landwirtschaftlichen<br />

Standorterkundung im Maßstab 1:5.000) (Quellen: Geobasisdaten der Kommunen und<br />

des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Abb. 6: Detail-Kartenausschnitt Fachbeitrag „Schutzwürdige Böden“ des<br />

Geologischen Dienstes NRW (detaillierte Bodenkarte zur landwirtschaftlichen<br />

Standorterkundung im Maßstab 1:5.000) (Quellen: <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>, Dez. 54;<br />

Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011)<br />

`Schutzgut Wasser´ (Grundwasser, Oberflächengewässer)<br />

Die Grundwasservorkommen werden im Hinblick auf die Neubildungsrate, die<br />

Ergiebigkeit, die nachhaltige Nutzung sowie die Empfindlichkeit des<br />

Grundwasserkörpers gegenüber Stoffeinträgen beschrieben und bewertet.<br />

Für die Oberflächengewässer ist die Bedeutung als Naturgut, dessen nachhaltige<br />

Nutzbarkeit, die Retentions- und Regulationsfunktion wie auch die<br />

Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.<br />

Grundwasser<br />

Beschreibung<br />

Grundwasserqualität 16<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich auf dem Gebiet des Grundwasserkörpers<br />

„Hauptterrassen des Rheinlandes“ in der Niederrheinischen Bucht. Dieser<br />

Grundwasserkörper gilt als Porengrundwasserleiter, welcher sehr mächtig und<br />

16 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW – MUNLV:<br />

Mehr Leben für die Wurm und den Senserbach, Düsseldorf (Stand: 2008)<br />

– 48 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

gleichzeitig durchlässig ist. Der Grundwasserkörper ist mit Stickstoffverbindungen<br />

(Nitrat) angereichert. Die Grundwassermenge ist aufgrund des Braunkohlentagebaus<br />

eingeschränkt.<br />

Geologisch befindet sich das Abgrabungsgelände auf der nördlichen Rur-Scholle, etwa<br />

1 km südlich der Rurrand-Verwerfung, welche die Rur-Scholle von der Venloer-<br />

Scholle abgrenzt. Die Grundwasserfließrichtung ist im Bereich des Plangebietes in<br />

Richtung Nord-West auf die Rur hin ausgerichtet. Im Abstrom des<br />

Abgrabungsgeländes befindet sich kein festgesetztes oder geplantes<br />

Trinkwasserschutzgebiet.<br />

Grundwasserspiegelschwankungen im Untersuchungsraum sind gemäß Auskunft des<br />

Erftverbandes in erster Linie auf natürliche Ursachen sowie auf<br />

Wasserstandsschwankungen der Rur zurückzuführen. Bergbaubedingte Absenkungen<br />

des freien Grundwasserspiegels in Folge von Sümpfungsmaßnahmen sind im Bereich<br />

des Plangebietes demgegenüber gering und betragen maximal einige Dezimeter. Auch<br />

zukünftig ist nicht mit einer Zunahme des Sümpfungseinflusses zu rechnen. Dies<br />

belegen rechnerbasierte Modellprognosen der RWE Power AG bis zum Jahr 2030. Mit<br />

dem Abschalten der Sümpfungsbrunnen steigen die Grundwasserstände danach<br />

allmählich und weiträumig wieder an, um etwa im Jahr 2<strong>10</strong>0 ihre vom Tagebau<br />

unbeeinflussten Höhen zu erreichen, die einige Zentimeter bis wenige Dezimeter über<br />

den heutigen mittleren Grundwasserständen im Plangebiet liegen werden.<br />

Im Rahmen der Hydrologischen Stellungnahme zur Erweiterung der Abgrabung<br />

Kaphof, erstellt durch das Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk, wurden die<br />

quantitativen Grundwasserverhältnisse im Detail analysiert. Im Folgenden wird eine<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale gegeben.<br />

Nach Auswertung der vorliegenden Grundwassergleichenkarten ist abzuleiten, dass ein<br />

hoher mittlerer Grundwasserspiegel in der Grundwassergleichenkarte von Oktober<br />

1988 abgebildet wird. Daher werden diese Höhen als Ausgangslage zur<br />

hydrologischen Betrachtung genutzt.<br />

Mit einem durchschnittlichen Gefälle von ca. 2,1 ‰ fließt das Grundwasser unter dem<br />

Vorhabengebiet etwa von Südosten nach Nordwesten in Richtung der Rur17. Im<br />

Bereich der bestehenden Abgrabung liegt der mittlere Grundwasserspiegel bei ca.<br />

44 m NHN.<br />

Der Grundwasserstand liegt im Anstrom an der südlichen Grenze des<br />

Vorhabengebietes im mittel bei etwa 45,20 m NHN, im Abstrom an der nördlichen<br />

Grenze im mittel bei etwa 40,40 m NHN. Die Längsausdehnung des Vorhabengebietes<br />

beträgt ca. 2.550 m, die Differenz des Wasserspiegels auf dieser Strecke beträgt ca.<br />

4,80 m, bei hohen Grundwasserständen ca. 5,25 m. Die Breite des Vorhabengebietes<br />

liegt etwa zwischen 220 und 960 m.<br />

Im Anstrombereich beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer Geländehöhe von ca.<br />

46,50 m NHN etwa 1,30 m, im Abstrombereich bei einer Geländehöhe von ca. 43 m<br />

NHN ca. 2,60 m. Der natürliche Grundwasserschwankungsbereich beträgt im<br />

südlichen Drittel etwa 1,60 m, in der Mitte etwa 1,00 m und im Norden etwa 0,75 m.<br />

17 Grundwassergleichenplan 1. GwStockwerk, Erftverband (Stand Oktober 1988)<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Aufgrund der lehmigen, relativ mächtigen Deckschichten ist die Durchlässigkeit der<br />

oberen Bodenschichten als Faktor für die Grundwassererneuerung nur mäßig günstig 18 .<br />

Die Wasserdurchlässigkeit der Böden ist je nach Tongehalt gering bis mittel, die<br />

Wasserkapazität ist im Allgemeinen mittel bis hoch.<br />

Oberflächengewässer<br />

Der Untersuchungsraum wird im Nordosten von der Rur durchquert. Die Fließrichtung<br />

verläuft von Südosten nach Nordwesten. Mit einem wieder integrierten Altarm grenzt<br />

die Rur unmittelbar östlich an die K 22 an.<br />

Im oberen Einzugsgebiet der Rur erfolgen ein Wasserrückhalt und eine Regulierung<br />

durch den Rur-Stausee. Das unterhalb liegende Einzugsgebiet weist ein überwiegend<br />

flaches Gelände auf. Daher reagiert die Rur bei Regenereignissen relativ träge. Ein<br />

Anstieg des Wasserspiegels erfolgt meist bei hohem Grundwasserstand und lang<br />

anhaltenden Regenfällen.<br />

Im westlichen Untersuchungsraum verläuft ebenfalls in Südost-Nordwest-Richtung,<br />

parallel zur Vorhabengrenze, die Wurm. Beim Abschlagsbauwerk zwischen Erlenbach<br />

und Wurm ist sie dem Vorhabengebiet am nächsten.<br />

Das Einzugsgebiet der Wurm ist von einem hohen Anteil an versiegelten Flächen und<br />

einem relativ hängigen Relief geprägt. Daher reagiert die Wurm auf Regenereignisse<br />

sehr schnell mit einem Anstieg des Wasserspiegels, der dann auch relativ schnell<br />

wieder abfällt.<br />

Derzeit befinden sich die Verordnungen der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> über das<br />

Überschwemmungsgebiet der Rur und der Wurm im Verfahren zur Festsetzung. Die<br />

ermittelten Überschwemmungsgebiete betreffen neben den südlichen Randzonen der<br />

genehmigten und noch nicht abgegrabenen Abbauflächen weite Bereiche der<br />

beantragten nördlichen Erweiterungsfläche längs des Erlen- bzw. Teichbaches und des<br />

Mirbaches (vgl. Abb. 2).<br />

Der Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) durchquert den Landschaftsraum<br />

von Südosten nach Nordwesten. Das Gewässer ist stark begradigt, mit naturfernem<br />

technischem Ausbauprofil und nur schmaler Uferzone. Der Erlenbach bildet die<br />

westliche Grenze des Vorhabengebietes. Er setzt den Teichbach ab dem<br />

Überlaufbauwerk zur Wurm fort. Der Teichbach wurde früher als Staukanal zum<br />

Betrieb von Wassermühlen angelegt. Er wird mit einer gleichmäßigen Wassermenge<br />

aus der Rur beschickt.<br />

Der Mirbach durchquert das Vorhabengebiet von Südost nach Nordwest. Es handelt<br />

sich hierbei um einen in den Jahren 1935 bis 1938 künstlich ausgehobenen, geraden<br />

und regelmäßigen Entwässerungsgraben. Er beginnt oberhalb von Hilfarth, verläuft<br />

entlang der Ortslage und im weiteren Verlauf entlang der K 16. Im Anschluss fließt der<br />

Mirbach in nordwestliche Richtung in der Freifläche bis zum Erlenbach. Im Bereich<br />

der bestehenden Abgrabung Kaphof soll der Verlauf laut Planfeststellungsbeschluss an<br />

18 Hydrologische Karte von NRW, Blatt 4903 Erkelenz<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

die westliche Abgrabungsgrenze verlegt werden 19 .<br />

Das Einzugsgebiet des Mirbachs setzt sich aus dem natürlichen, unversiegelten<br />

Einzugsgebiet sowie dem angeschlossenen Siedlungsgebiet der Ortslage Hilfarth<br />

zusammen. Der Mirbach führt nur zeitweise nach starken Regenfällen sowie bei<br />

anhaltend feuchter Witterung Wasser.<br />

Im Bereich der bestehenden Abgrabung Kaphof ist das mit Planfeststellung<br />

genehmigte Gewässer bereits zu etwa einem Drittel hergestellt und wird kontinuierlich<br />

weiter vergrößert.<br />

Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum ist jeweils ein ehemaliger<br />

Panzergraben vorhanden. Diese wurden im Zusammenhang mit dem Bau des<br />

Westwalls künstlich angelegt und werden heute als Angelteiche genutzt. Der<br />

Panzergraben im Vorhabengebiet befindet sich an der Nordgrenze der bereits<br />

bestehenden Abgrabung, der Panzergraben im Untersuchungsraum liegt außerhalb der<br />

südlichen Grenze der beantragten südlichen Erweiterungsfläche. Beide Gräben weisen<br />

steile Ufer und Schlammablagerungen an der Sohle auf.<br />

Bewertung<br />

Der durch das gesamte Vorhabengebiet laufenden Mirbach stellt durch seine gerade<br />

Geometrie und die überwiegende Trockenheit kein naturnahes Gewässer dar. Jedoch<br />

finden sich im Umfeld des Mirbaches Begleitstrukturen auf grundwasserbeeinflussten<br />

Böden, die von den natürlichen Standortverhältnissen zeugen und die zur Erhöhung<br />

der ökologische Bedeutung des Fließgewässers beitragen.<br />

Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung bedingt eine abschnittsweise Verlegung<br />

des Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum<br />

Panzergraben). Damit wird die Gewässerökologie zeitweise gestört.<br />

Auch die künstlich angelegten, als Angelteiche genutzten Panzergräben sind nicht<br />

naturnah, jedoch gut entwickelt und für die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum<br />

von Bedeutung.<br />

Der Teich- bzw. Erlenbach sind ebenfalls durch ihre Nutzung als Mühlengewässer<br />

künstlich angelegt worden. Beide Gewässer weisen auf Grund ihrer Entwicklung eine<br />

artenreiche Unterwasservegetation auf. Sie besitzen darüber hinaus ein hohes<br />

Entwicklungspotential im Hinblick auf Ufervegetation und Lebensraumqualität.<br />

Rur und Wurm gelten im Untersuchungsraum als natürliche Gewässer. Für beide<br />

liegen Gewässerentwicklungskonzepte vor, welche kontinuierlich realisiert werden.<br />

Ziele sind die Erhaltung und Reaktivierung der Flußauen, unter intensiver<br />

Abstimmung der wasserwirtschaftlichen und auenökologischen Erfordernisse.<br />

Die ermittelten Überschwemmungsgebiete der beiden Gewässer Rur und Wurm (vgl.<br />

Kap. 1.5) erfüllen besonders wichtige Funktionen im Hinblick auf die Auenökologie<br />

und tragen daher zu einer sehr hohen Bewertung der beiden Fließgewässer bei.<br />

19<br />

Kreis Heinsberg: Planfeststellungsbeschluss "Kaphof" vom 06.12.2002, Az.: 70 80 61, in der derzeit gültigen<br />

Fassung<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Das Abgrabungsgewässer befindet sich noch im Entwicklungsstadium. Nach<br />

Beendigung der Abgrabungen und beendeten Rekultivierungsmaßnahmen existiert hier<br />

ein Entwicklungspotential für einen vielfältigen gewässertypischen Lebensraum.<br />

`Schutzgut Klima/Luft´<br />

Beschreibung<br />

Der Betrachtungsraum gehört klimatisch betrachtet zur niederrheinischen Bucht, die<br />

mit einer jährlichen mittleren Niederschlagsmenge von ca. 650 bis 700 mm und einer<br />

mittleren Jahreslufttemperatur von ca. 9,5°C atlantisch geprägt und somit relativ<br />

ausgeglichen ist. Charakteristisch sind milde, schneearme Winter und verhältnismäßig<br />

kühle Sommer. Entsprechend der großklimatischen Lage weht der Wind überwiegend<br />

aus südwestlichen bis südöstlichen Richtungen.<br />

Das Geländeklima der weiten Talaue weist gegenüber den Terrassenebenen einen<br />

etwas eingeschränkteren Luftaustausch und höhere Luftfeuchtigkeit auf. Typisch sind<br />

niedrigere Windgeschwindigkeiten, häufigere Windstillen und damit verbunden eine<br />

größere Schwüle- und Nebelhäufigkeit. Im Sommer kann es über den Äckern und<br />

Wiesen in Strahlungsnächten verstärkt zur Bildung von Kaltluftseen, im Winter zu<br />

Nebel und Bodenfrost kommen.<br />

Bewertung<br />

Den vereinzelten Gehölzflächen im Vorhabengebiet kann aufgrund ihrer geringen<br />

Ausprägung keine bedeutende Funktion für die Luftreinhaltung zugeordnet werden.<br />

Dem Untersuchungsraum kommt jedoch gewisse Bedeutung als Kaltluft- bzw.<br />

Frischluftentstehungsgebiet zu und hat aufgrund vorherrschender Westwinde<br />

Bedeutung für den Klimaaustausch für den Siedlungsbereich von Hilfarth.<br />

`Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild´<br />

Das Landschaftsbild wird als die wahrnehmbare Ausprägung von Natur und<br />

Landschaft verstanden. Neben den natürlichen Faktoren wie Relief, Bewuchs und<br />

Gewässer, wird es von der vorhandenen Nutzung geprägt und berücksichtigt auch die<br />

Lärm- und Geruchsbelastung.<br />

Beschreibung<br />

Der Untersuchungsraum liegt innerhalb einer breit ausgebildeten Talaue in den<br />

Niederterrassen des Rheins, in welcher sich die Rur und ihre Nebenflüsse ihren Lauf<br />

geschaffen haben. In Richtung Südwesten verlaufen auf Höhe der Linie Porselen –<br />

Brachelen und in Richtung Nordosten auf Höhe der Linie Ratheim – Busch –<br />

Hückelhoven die Hangkanten der an die Niederung anschließenden höher gelegenen<br />

Flächen der Hauptterrasse.<br />

Der Untersuchungsraum stellt sich als eine weitläufige ebene Fläche dar, die von den<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Fließgewässern Rur, Wurm, Erlen- bzw. Teichbach und dem Mirbach sowie ihrer<br />

begleitenden Gehölzvegetation gegliedert wird. Die Geländehöhen liegen<br />

durchschnittlich bei 46 m ü. NN.<br />

Als Vorbelastungen der Landschaft und für das Landschaftsbild wirken die<br />

Verkehrtrassen der Autobahn A 46, sowie den Kreisstraßen K 22 und K 16. Weiterhin<br />

stellen die Betriebsgebäude sowie die betriebsbedingten Materialan- und<br />

- aufschüttungen der bestehenden Abgrabung starke visuelle Vorbelastungen dar.<br />

In Richtung Nordosten prägen die Erhebungen der Bergehalden aus dem<br />

Steinkohlenabbau das Landschaftsbild. Sie bilden den optischen Hintergrund für die<br />

landwirtschaftlich intensiv genutzte Niederungslandschaft. Prägend für die<br />

Rurniederung im Kreis Heinsberg sind des Weiteren die zahlreichen ehemaligen,<br />

bereits rekultivierten Nassabgrabungen in Form von Baggerseen.<br />

Nordöstlich der Rur liegen die ausgedehnten Siedlungsbereiche von Hückelhoven. Am<br />

östlichen Rand des Untersuchungsraumes liegt die Ortschaft Hilfarth, die durch<br />

Wohnbebauung zu beschreiben ist.<br />

Im Untersuchungsraum dominieren die Landwirtschaftsflächen das Landschaftsbild.<br />

Raumgliedernde Strukturelemente in Form von Einzelbäumen, Baumreihen,<br />

Feldgehölzen und kleineren Waldinseln sind v.a. im Umfeld der Gewässer vorhanden.<br />

Als markantes Strukturelement der Rurauenlandschaft sind die Gewässer begleitenden<br />

Pappelreihen zu nennen, die in der weiträumigen ebenen Niederung auch aus größerer<br />

Entfernung zu sehen sind.<br />

Bewertung<br />

Aufgrund der weiträumigen Sichtverbindungen bewirken die höherwüchsigen<br />

Elemente, vor allem die Pappeln, eine Strukturierung und Gliederung der Landschaft.<br />

Altersbedingt sind die Pappeln im Abgang begriffen. Wenn als Ersatz wieder Gehölze<br />

gepflanzt werden bzw. im Zuge der natürlichen Sukzession sich entwickeln, können<br />

diese Gehölze diese Funktionen langfristig wieder übernehmen.<br />

Die in der Rurniederung auf einem Damm geführte Trasse der A 46, das Betonwerk<br />

Bieren sowie das bestehende Betriebsgelände des Kieswerks Kaphof an der<br />

Kaphofstraße stellen starke Vorbelastungen der Landschaft dar, da sie erhebliche<br />

visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bewirken.<br />

Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung wird eine abschnittsweise Verlegung des<br />

Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum Panzergraben)<br />

sowie den Verlust des noch verbliebenen Gehölzbestandes zwischen Mirbach und<br />

Erlenbach bewirken. Damit erhöhen sich die Vorbelastungen des Landschaftsbildes im<br />

engeren Untersuchungsraum.<br />

Mit der fortschreitenden Rekultivierung der genehmigten Abgrabung wird<br />

demgegenüber eine zunehmende Eingrünung und Abschirmung des Abbaubetriebes<br />

stattfinden. Die Pflanzungen werden als Strukturelemente der Landschaft die visuellen<br />

Beeinträchtigungen der Abgrabung und der Betriebsgebäude mindern.<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

`Schutzgut Kultur- und Sachgüter´<br />

Beschreibung<br />

Kulturlandschaftliche Besonderheiten<br />

Die „Jülicher Börde – Selfkant“, innerhalb derer sich das Plangebiet befindet, gilt als<br />

eine gewachsene Kulturlandschaft in NRW (vgl. Erhaltende<br />

Kulturlandschaftsentwicklung in NRW, Landschaftsverband Rheinland,<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 2007). Damit wird eine Region umfasst, die sich<br />

über die Rurniederung bis zu der niederländischen Grenze bzw. dem verstädterten<br />

Aachener Land erstreckt. Die Kulturlandschaftentwicklung in dieser Region begann<br />

nachweislich bereits im Neolithikum vor ca. 7000 Jahren und setzte sich in der<br />

Folgezeit kontinuierlich fort. Die weitgehend ebene und fruchtbare Fläche ist auch ein<br />

tradiertes Ackerbaugebiet. Der Anbau von Sonderkulturen reicht bis in das<br />

Hochmittelalter zurück. Neben den kaum gegliederten Börden haben die Auen einen<br />

abwechslungsreicheren Charakter und spezifische Nutzungen. In der sehr offenen<br />

Landschaft entfalten Gehöfte, Feldkapellen, Wegekreuze, Windmühlen, Kirchtürme,<br />

Klöster und Schlösser eine besonders starke Wirkung. Als Vorbelastung der<br />

Niederungen ist dabei der in der Vergangenheit vollzogene Grünlandumbruch zu<br />

werten.<br />

Als besondere Orte, die als landesbedeutsame Kulturbereiche ausgewählte wurden,<br />

gelten innerhalb der „Jülicher Börde – Selfkant“ u.a. die archäologischen<br />

Flusslandschaften entlang von Rur und Wurm (Teile der Kulturlandschaftsbereiche<br />

„Untere Wurm“ „Mittlere Rur - Nideggen“). Hier finden sich vorgeschichtliche und<br />

römische Siedlungsplätze, frühmittelalterliche Orte, mittelalterliche Motten,<br />

Burganlagen und Reste des ehemaligen Westwalls.<br />

Lange Zeit waren für die Gemarkung Hilfarth weitläufige Korbweidenkulturen<br />

typisch. Dabei wurden nicht, wie in anderen Landschaften üblich, Kopfweiden<br />

beschnitten, sondern die Weiden aus jungen Trieben gewonnen, die unmittelbar aus<br />

dem Wurzelwerk wuchsen. Die Weidenkulturen erinnerten in ihrem pflanzlichen<br />

Erscheinungsbild an die Haubergwirtschaft des Siegerlandes und des Dilltals. Im<br />

Korbmachermuseum in Hilfarth wird diese kulturlandschaftliche Besonderheit für die<br />

Öffentlichkeit erläutert.<br />

Durch den Untersuchungsraum verlief die im zweiten Weltkrieg ausgebaute<br />

Verteidigungslinie des Deutschen Reiches, der so genannte Westwall. Der Verlauf des<br />

Westwalls ist heute noch anhand verschiedener Verteidigungsbauwerke zu erkennen.<br />

Dazu zählen der wasserführende Panzergraben innerhalb des Erweiterungsgebiets<br />

(noch innerhalb des derzeitigen BSAB) sowie der wasserführende Panzergraben im<br />

südöstlichen Untersuchungsraum, die heute als Teiche genutzt werden.<br />

Baudenkmäler<br />

Das Wohngebäude des Kaphofs (Baujahr 1897) am nördlichen Rand der bestehenden<br />

Abgrabung ist als Baudenkmal ausgewiesen. Der Kaphof ist ein 1899 aus Backstein<br />

erbautes Herrenhaus mit Nebengebäuden, das insbesondere durch sein besonderes<br />

Erscheinungsbild Denkmalwert besitzt (Angaben des Landschaftsverbandes<br />

Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege).<br />

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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Weitere Baudenkmäler sind im Untersuchungsraum nicht ausgewiesen.<br />

Bodendenkmäler 20<br />

Der Panzergraben innerhalb des derzeitigen BSAB (innerhalb des vorgesehenen<br />

Erweiterungsgebietes, außerhalb der genehmigten Abgrabung) ist eingetragenes<br />

Bodendenkmal. Innerhalb des Vorhabengebietes und des weiteren<br />

Untersuchungsraumes wurden im Zusammenhang mit dem Westwall weitere<br />

Panzergräben und mehrere Gruppenunterstände mit Kampfraum sowie ein<br />

Maschinengewehr-Schartenstand erfasst.<br />

Indizien zu erhaltender Bodendenkmälern lieferten nach Angaben des<br />

Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland neben<br />

aufgepflügtem Fundmaterial sowohl aufgeworfenes Fundmaterial, das bei<br />

Rodungsarbeiten entdeckt wurde, als auch Ergebnisse aus Untersuchungen, die<br />

anlässlich des Baus der A 46 zu Tage kamen.<br />

Der unmittelbare Nachweis aus der Fläche ergab sich zudem im Vorfeld der bereits<br />

genehmigten Abgrabung. Eine Sachverhaltsermittlung brachte neben Teilen einer<br />

römischen villa rustica auch Reste einer vorgeschichtlichen Siedlung zu Tage. Diese<br />

Bodendenkmäler konnten im Zuge der Abgrabung nur ansatzweise untersucht und<br />

damit als Sekundärquelle gesichert werden.<br />

Vorgeschichtliche Siedlungsstellen haben wie auch römische Landgüter eine<br />

Ausdehnung von mehreren Hektar Land. Daher wird von Seiten des<br />

Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />

bodendenkmalschutzwürdige Bodensubstanz im vorgesehenen Erweiterungsgebiet der<br />

Kiesabgrabung Hückelhoven-Kaphof vermutet. Aufgrund der landschaftlichen<br />

Gegebenheiten ist im Erweiterungsgebiet mit Überdeckungen und damit guten<br />

Erhaltungsbedingungen für Bodendenkmäler zu rechnen. Im Zuge der Errichtung des<br />

Westwalls werden jedoch zumindest teilweise Bodenstörungen eingetreten sein, die<br />

Zeugnisse der früheren Geschichte beeinträchtigt haben.<br />

Bewertung<br />

Die offenen, grünlandgeprägten Kulturlandschaften mit den Niederungen der<br />

Fließgewässer und den gliedernden Gehölzbeständen im Untersuchungsraum sind<br />

typisch für die Kulturlandschaftsbereiche „Untere Wurm“ und „Mittlere Rur –<br />

Nideggen“ und besonders erhaltenswert.<br />

Es wird von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für<br />

Bodendenkmalpflege im Rheinland, archäologisch besonders bedeutende<br />

Bodensubstanz mit gesetzlichem Erhaltungsauftrag im Erweiterungsgebiet vermutet,<br />

die im Rahmen eines archäologischen Fachbeitrages und anschließender Prospektionen<br />

zu beurteilen sind.<br />

Unabhängig hiervon sind auch Teile des Westwalls als Bodendenkmäler mit einem<br />

20<br />

Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 26.04.1995, Anlage vom<br />

09.05.1995<br />

– 55 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

damit verbundenen Erhaltungsauftrag einzustufen.<br />

Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Wohngebäude Kaphof, die o.a.<br />

Bodendenkmale (Panzergräben) sowie die genannten Fundstellen sind ebenfalls von<br />

besonderer kulturhistorischer Bedeutung.<br />

2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.2b)<br />

Aktuelle Umweltprobleme im Untersuchungsraum<br />

Der Natur- und Landschaftshaushalt in den verschiedenen Teilbereichen des<br />

Untersuchungsgebietes ist nach Analyse und Bewertung der einzelnen Schutzgüter<br />

durch die dort bereits vorhandene Abgrabung, die vorhandenen Straßen (A 46, K 22,<br />

K 16) und Siedlungsflächen einschließlich verschiedener gewerblicher Nutzungen zum<br />

Teil erheblich vorbelastet.<br />

Die verbliebenen nicht überbauten, nicht abgegrabenen oder anderweitig nicht in<br />

Anspruch genommenen Niederungsbereiche von Rur und Wurm sind strukturell,<br />

vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />

ökologische Funktionen aus. Sowohl im regionalen als auch im landesweiten<br />

Biotopverbund hat der Landschaftsraum herausragende Bedeutung (vgl. Kap. 1.5 und<br />

Kap. 2.1). In den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen haben die<br />

Niederungsgebiete hohes Entwicklungspotential, d.h. dass Aufwertungen der<br />

ökologischen Funktionen durch Nutzungsextensivierungen möglich sind.<br />

Eine weitere Inanspruchnahme der Niederungsbereiche ist aus ökologischer Sicht zu<br />

vermeiden. Insbesondere müssen die Durchgängigkeit des Biotopverbundes und der<br />

Hochwasserschutz gewährleistet bleiben. Dies ist als prioritäre Aufgabe des<br />

Umweltschutzes innerhalb der Niederungsbereiche von Rur und Wurm anzusehen.<br />

Würde die beabsichtigte Änderung des Regionalplans (Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />

Hückelhoven-Kaphof) nicht umgesetzt, bliebe der Kiesabbau Kaphof auf die derzeit<br />

genehmigte Abgrabungsfläche beschränkt. Gemäß den aktuellen Abgrenzungen des<br />

BSAB Nr. 58 im Regionalplan wären lediglich geringfügige Erweiterungen der<br />

genehmigten Abgrabung denkbar.<br />

Da bislang erst ca. die Hälfte der Abgrabungsfläche in Anspruch genommen ist,<br />

werden die negativen betriebs- und anlagebedingten Umweltauswirkungen noch<br />

fortdauern. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006 begonnen, die Laufzeit würde sich<br />

gemäß Genehmigung und aktueller betrieblicher Planungen bis zum Jahr 2026 bzw.<br />

2028 erstrecken.<br />

D.h. dass die betriebsbedingten Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Stäube,<br />

Lärm) und visuellen Störungen des Landschaftsbildes im Umfeld der genehmigten<br />

Abgrabung entsprechend der aktuellen Belastungssituation weiter wirken.<br />

Die anlagebedingten Wirkungen werden sich in Form der Inanspruchnahme des<br />

südlichen Teils der genehmigten Abgrabungsfläche verstärken. Damit werden u.a. die<br />

Beseitigung des vorhandenen Pappelwäldchens, die abschnittsweise Verlegung des<br />

– 56 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Mirbachs im Bereich der genehmigten Abgrabung bis auf Höhe des Panzergrabens<br />

sowie der Eingriff in den natürlichen Untergrund und der Verlust an gewachsenem<br />

Boden einher gehen. Darüber hinaus gehen durch die nach Süden hin fortschreitende<br />

Inanspruchnahme der Flächen potentiell wertvolle natürliche Retentionsräume der<br />

Wurm dauerhaft verloren.<br />

Entsprechend der Genehmigung der Abgrabung wird sich auch die Rekultivierung der<br />

abgegrabenen Bereiche fortsetzen. Dabei werden neben der Gestaltung des<br />

Abgrabungssees auch die Eingrünung der Rand- und Böschungsbereiche erfolgen.<br />

Gemäß des genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplans würde (im Gegensatz zu<br />

der Planung für die Erweiterung) ein Großteil der Abgrabung als See gestaltet.<br />

Nach dem Abbauende und der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen kann sich der<br />

grundwassergespeiste Abgrabungssee zu einem Biotop mit vielfältigen Lebensräumen<br />

für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickeln. Damit regeneriert sich nicht nur die<br />

ökologische Qualität des Bereiches, sondern auch das Landschaftsbild wird nach<br />

Beendigung der visuellen Störungen wieder an Qualität gewinnen. Möglicherweise<br />

werden Freizeit-Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Sees umgesetzt, die darüber<br />

hinaus eine verbesserte Erholungseignung erzielen.<br />

Auf den hier überplanten Erweiterungsflächen in Richtung Südosten und in Richtung<br />

Nordwesten ist ohne Verwirklichung des Vorhabens „Erweiterung BSAB Kaphof“<br />

weiterhin mit einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Jedoch ist<br />

anzunehmen, dass Bereiche längs der Gewässer Linnicher Mühlenteich und Mirbach zur<br />

Aufwertung des Biotopverbundes im Niederungsbereich von Rur und Wurm z.B. im<br />

Rahmen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im<br />

Rahmen der Aufwertung von natürlichen Retentionsräumen oder von anderweitigen<br />

Kompensationsmaßnahmen naturnah entwickelt werden, da diese Bereiche ein hohes<br />

ökologisches Potential besitzen und sich für Aufwertungsmaßnahmen besonders eignen.<br />

Anderweitige bauliche Entwicklungen im Vorhabensbereich werden derzeit nicht<br />

angenommen, da keine Informationen über diesbezügliche Planungen bekannt sind.<br />

2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />

In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für die vorgesehene<br />

Regionalplanänderung, d.h. für die Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />

ermittelt. Umweltauswirkungen, die durch die genehmigte Abgrabung bzw. eine<br />

geringfügige Erweiterungen der genehmigten Kiesabgrabung innerhalb des bestehenden<br />

BSAB ausgelöst werden könnten, bleiben für diesen Umweltbericht unberücksichtigt.<br />

Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />

dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />

Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />

auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />

Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />

Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />

Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens dahingehend beschrieben und bewertet.<br />

– 57 –


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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Die Wirkungen der geplanten Abgrabung können relativ genau vorausgesagt werden, da<br />

für das Vorhaben bereits eine Raumverträglichkeits- und eine<br />

Umweltverträglichkeitsstudie sowie Fachgutachten vorliegen. Die Wirkprognosen<br />

stützen sich in der Folge im Wesentlichen auf die Angaben der genannten Unterlagen.<br />

Grundsätzlich kann bei den vorauszusagenden Wirkungen zwischen einer<br />

unmittelbaren Flächeninanspruchnahme, die zum Verlust von bedeutenden<br />

Landschaftsfunktionen führt, und einer mittelbaren Einwirkung auf<br />

Landschaftsfunktionen und Schutzgüter durch räumliche Funktionszusammenhänge,<br />

Immissionen (Schadstoffe und Lärm), visuelle Wirkungen und Barrierewirkungen<br />

unterschieden werden.<br />

Auf Basis der bislang bekannten Planung und Projektdaten sind folgende Wirkfaktoren<br />

bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter festzustellen:<br />

Wirkfaktor<br />

Voraussichtlich betroffene Schutzgüter<br />

M Bo W KL Bi La Ku<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Funktionsverlust durch Beseitigung<br />

und Nutzungsänderung)<br />

X X X X X X X<br />

Trenn-/Barrierewirkungen X X X X X X<br />

Immissionen (Lärm, Staub) X (X) X (X) X X<br />

Auswirkungen durch Veränderung der<br />

Standortfaktoren (Beunruhigung/<br />

Störung)<br />

– 58 –<br />

X (X) X X X (X)<br />

Eingriffe ins Grundwasser,<br />

Grundwasserfreilegung und -<br />

beeinflussung<br />

(X) X X X (X) (X) (X)<br />

Visuelle Wirkungen X X X X<br />

Versiegelung durch Betriebsanlagen/gebäude<br />

X X (X) X X X (X)<br />

M: Mensch (Bevölkerung, Gesundheit des Menschen), Bo: Boden, W: Wasser, Kl: Klima (Luft,<br />

klimatische Faktoren), Bi: Biodiversität, Flora, Fauna, La: Landschaft (Landschaftsgestalt,<br />

Landschaftsbild), Ku: Kultur- und Sachwerte<br />

Im Einzelnen können die generellen Eingriffswirkungen einer Kiesabgrabung auf die<br />

Schutzgüter folgendermaßen beschrieben werden:<br />

Mensch<br />

Wohnumfeldqualität und Erholungseignung des Landschaftsraumes<br />

Bei der Beurteilung der Wirkungen des Kiesabbaus auf den Menschen sind<br />

grundsätzlich zwei Nutzergruppen zu unterscheiden: die Bevölkerung vor Ort mit ihrem<br />

Lebens- und Wohnumfeld sowie die Erholungssuchenden.


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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Die Wirkungen von Abgrabungen auf das Wohn- und Lebensumfeld der örtlichen<br />

Bevölkerung erstrecken sich insbesondere auf die zu erwartenden Immissionen (Lärm,<br />

Staub etc.), die veränderten Standortfaktoren sowie den dauerhaften Verlust oder die<br />

Beeinträchtigung der Landschaftsqualität. Diese Wirkungen sind dabei auch<br />

entscheidend für die überregionale Erholungseignung eines Raumes.<br />

Bei der laufenden Abgrabung ist davon auszugehen, dass sich sowohl der Betrieb als<br />

auch der Abtransport der Materialien im Rahmen der Genehmigungen durchgeführt<br />

werden, d.h. die geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.<br />

Da für das Vorhaben aus ökonomischen Gründen und mittels modernerer<br />

Abbautechniken auch eine Erhöhung der Gewinnungsmengen bzw. Transportmengen<br />

und den damit verbunden Immissionsmengen denkbar ist, ist neben der Fortführung des<br />

aktuellen Belastungsniveaus auch eine gewisse Verstärkung der Belastungen denkbar.<br />

Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />

Das Abgrabungsvorhaben bedingt unvermeidbar die Beseitigung vorhandener<br />

ortstypischer Biotopgefüge (Flächen- und Vegetationsverlust). Dies führt während des<br />

Abbauprozesses zu einer erheblich gestörten Landschaftsstruktur mit einem speziellen<br />

Biotopgefüge und hinterlässt – in Abhängigkeit der umgesetzten<br />

Rekultivierungsmaßnahmen – eine "neue Landschaft" mit einem stark veränderten<br />

Biotopgefüge.<br />

Der Einfluss auf die Flora und Fauna der unmittelbaren Umgebung hängt eng von den<br />

durch die Sand- und Kiesgewinnung hervorgerufenen Einflüssen auf die ökologischen<br />

Ausgangsbedingungen (Boden, Wasser, Klima) und die hervorgerufenen Störungen<br />

(Staub- und Lärmimmissionen, visuelle Beunruhigungen) ab.<br />

Die Fauna eines Areals ist in ihrer Zusammensetzung und Ausprägung unmittelbar von<br />

den jeweiligen Landschaftssituationen, der Art und Intensität der Landnutzung sowie der<br />

Vegetationsausstattung abhängig. In Abhängigkeit der zu deren Verbreitung<br />

erforderlichen Arealgrößen und der unterschiedlichen Einnischung der verschiedenen<br />

Faunenbereiche in die Landschaft ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. So<br />

können Tierarten mit einem größeren Mindestaktionsraum durch die nachhaltige<br />

Veränderung eines Teiles ihres Lebensraumes dauerhaft aus einem Areal verdrängt<br />

werden, obwohl sie am konkreten Eingriffsort z.B. keinen Brutplatz haben.<br />

Demgegenüber kann für Arten mit geringerem Aktionsraum der Eingriff zwar<br />

unmittelbar den Verlust eines konkreten Fortpflanzungsortes bedeuten, durch eine in<br />

unmittelbar angrenzenden Bereichen verbleibende ähnliche Landschaftssituation muss<br />

der Fortbestand der Art in diesem Areal jedoch keineswegs gefährdet sein.<br />

Boden<br />

Zwangsläufig muss zur Durchführung einer Sand- und Kiesgewinnung der gewachsene<br />

Oberboden am Ort beseitigt werden. Über den Verlust an natürlich gewachsenem Boden<br />

resultieren daraus Beeinträchtigungspotentiale für die Qualität des Bodens aufgrund von<br />

Umlagerungen, Transport etc.. Die Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage,<br />

– 59 –


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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Grundwasserfilter (-puffer) und als Lebensstätte wird je nach Rekultivierungsplanung<br />

zumindest befristet ausgeschlossen. Die Anlage von Abgrabungsseen bedingt den<br />

dauerhaften Verlust von Boden als Produktionsgrundlage und als Puffer und Filter zum<br />

Schutz vor Schadstoffeinträgen ins Grundwasser.<br />

Darüber hinaus kann der Boden in einem Auswirkungsbereich um die Abgrabung durch<br />

Grundwasserabsenkung oder -anhebung nachhaltig verändert werden. Durch<br />

Grundwasserbeeinflussung entwickelte Böden können sich z.B. zu einem anderen<br />

Bodentyp verändern.<br />

Wasser<br />

Grundwasser<br />

Mit der Beseitigung des Oberbodens verliert der Grundwasserkörper seinen natürlichen<br />

Schutzfilter vor Einträgen aus der Luft wie z.B. aus Arbeitsprozessen in der<br />

Landnutzung mit Folgen für die Grundwasserqualitäten. Die Grundwasserfreilegung<br />

führt zudem zu einer erhöhten Verdunstung aus dem Grundwasserkörper. Dies hat<br />

wiederum Auswirkungen auf Menge und Verfügbarkeit des Grundwassers.<br />

Oberflächengewässer<br />

In Folge der Flächeninanspruchnahme kann sogar die abschnittsweise Verlegung eines<br />

Gewässers erforderlich werden.<br />

Oberflächengewässer können durch benachbarte Nassabgrabungen, die den<br />

Grundwasserspiegel beeinflussen (bereichsweise Grundwasserabsenkung bzw.<br />

-aufhöhung), ihr natürliches Wasserregime verlieren. Im Extremfall können sie temporär<br />

oder dauerhaft trocken fallen. Gewässerbegleitende, grundwasserbeeinflusste Bereiche<br />

können hinsichtlich der natürlichen Standortverhältnissen verändert werden.<br />

Klima/Luft<br />

Die kleinklimatischen Bedingungen in der Landschaft sind maßgeblich von der<br />

Oberflächenform, den Nutzungstypen und der jeweiligen Landschaftsstruktur abhängig.<br />

Eine Sand- und Kiesgewinnung bewirkt zwangsläufig eine Veränderung des<br />

Kleinklimas. Bei verbleibenden Geländeeintiefungen und neu entstandenen<br />

Wasserflächen sind dauerhafte Veränderungen kleinklimatischer Austauschverhältnisse<br />

wahrscheinlich. Außerdem sind in Abhängigkeit der neu entstehenden<br />

Oberflächenformen auch kleinräumige Veränderungen wie Verschattungen einerseits<br />

und Wärmeexponierungen andererseits möglich.<br />

Landschaft/Landschaftsbild<br />

Eine Sand- und Kiesgewinnung ruft eine radikale Veränderung der Oberflächenstruktur<br />

und der Geländegestalt hervor. Durch bauliche Anlagen, Abbaumaschinen sowie<br />

Emissionen gehen starke visuelle Störungen einher. Mit den geländemorphologischen<br />

– 60 –


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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Veränderungen werden dauerhafte Umgestaltungen des Landschaftsbildes bedingt.<br />

Naturräumlich typische landschaftliche Erscheinungsformen können dauerhaft überprägt<br />

werden. Damit werden wiederum wesentliche wert bestimmende Elemente für die<br />

Erholungseignung und die Qualität des Wohn- und Lebensstandortes beeinträchtigt.<br />

Kulturgüter<br />

Kulturgüter wie Bau- und Bodendenkmäler oder schützenswerte Teile der<br />

Kulturlandschaft können durch die Flächeninanspruchnahme geschädigt sowie teilweise<br />

oder vollständig zerstört werden. Dabei sind sowohl unmittelbare Schäden an<br />

entsprechenden Objekten als auch Folgeschäden (etwa durch Emissionen oder<br />

Grundwasserabsenkung) denkbar. Bodendenkmalschutzwürdige Bodensubstanz könnte<br />

zerstört oder beeinträchtigt werden.<br />

2.4 Bewertungskriterien<br />

Neben der Beschreibung von voraussichtlichen Wirkungen der Planung sind für eine<br />

transparente Bewertung auch die maßgeblichen Bewertungskriterien darzulegen. Eine<br />

Übersicht ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen:<br />

Die Unterscheidung in rechtliche und sonstige fachliche Grundlagen berücksichtigt die<br />

in Kapitel 1.5.1 vorgenommene Systematisierung der Planungsgrundlagen. Zu beachten<br />

ist dabei, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu Ausschlusswirkungen bestimmter<br />

Planungen führen können.<br />

Schutzgut rechtl.<br />

Grundlagen<br />

Mensch<br />

- Wohnen<br />

- Erholung<br />

Tiere, Pflanzen/<br />

biolog. Vielfalt<br />

LSG,<br />

BImSchG<br />

BNatSchG,<br />

LG NW,<br />

LFoG NW,<br />

VSch-RL,<br />

FFH-RL,<br />

sonstige fachl.<br />

Grundlagen<br />

ROG, LEP,<br />

Regionalplan,<br />

Abstandserlass<br />

NRW<br />

ROG, LEP, Regionalplan,Biotopkataster<br />

NW,<br />

Entwurf<br />

Landschaftsplan<br />

– 61 –<br />

Bewertungskriterien / mögliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen<br />

durch abbaubedingten<br />

•<br />

Lärm, Staub, Verkehr (auch bei Erfüllung der<br />

gesetzl. Grenzwerte),<br />

Art, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung<br />

der Erholungseignung durch<br />

abbaubedingten Lärm, Staub und Verkehr,<br />

• visuelle Belastung der Erholungssuchenden<br />

und ortsansässigen Bevölkerung durch<br />

•<br />

Veränderung des Landschaftsbildes,<br />

Barrierewirkungen.<br />

• Verringerung/Verlust der Lebensräume<br />

von Tieren + Pflanzen,<br />

• Beeinträchtigung/Störung streng<br />

geschützter Arten im Untersuchungsraum<br />

bzw. Verlust ihrer Lebensräume im


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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

LSG, § 62<br />

LG NW,<br />

Boden BBSchG,<br />

LBodSchG<br />

NW, BauGB<br />

Wasser<br />

Grundwasser<br />

WHG, LWG<br />

NW, WSZ<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

ROG, Karte der<br />

schutzwürdigen<br />

Böden –<br />

Fachbeitrag des<br />

GD, Bodenkarte zur<br />

landwirtschaftliche<br />

n<br />

Standorterkundung<br />

des GD<br />

ROG, LEP,<br />

Regionalplan,<br />

– 62 –<br />

Vorhabenbereich,<br />

• Unterschreitung von Minimalarealen der<br />

Populationen,<br />

• Bedeutung des biologischen Bestandes<br />

nach den Kriterien der Widerherstellbarkeit,<br />

Gefährdung, Seltenheit, Repräsentativität,<br />

Biodiversität,<br />

• mittelbare Beeinträchtigungen zu angrenzenden<br />

Biotopen (Wald) durch Staub,<br />

geänderte GW-Verhältnisse, zunehmenden<br />

LKW Verkehr, Pufferzonen zu Schutzbereichen,<br />

• Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung<br />

und Barrierewirkung,<br />

• Veränderung von Standorteigenschaften<br />

(durch Veränderung der Bodenfeuchte, Lärm,<br />

Staub etc.).<br />

• Verlust von natürlich gewachsenen Böden<br />

(Bodenprofilen),<br />

• Verringerung der Speicher- und Regulationsfunktion<br />

durch Schüttböden,<br />

• Verlust der Bedeutung des Bodens<br />

hinsichtlich seiner Lebensraumfunktionen<br />

oder Bodenfruchtbarkeit,<br />

• Schutzwürdigkeit, Widerherstellbarkeit,<br />

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

• Beeinflussung der benachbarten Böden<br />

(Aussickern der Staunässe u.ä.).<br />

Beeinträchtigung der Grundwasserqualität/ -<br />

quantität durch:<br />

• erhöhten Schadstoffeintrag ins Grundwasser<br />

durch Verlust der Deckschichten<br />

(offener Grundwasserleiter),<br />

• betriebsbedingte Grundwasserentnahme<br />

bzw. Verdunstung,<br />

• Veränderung des GW-Chemismus durch<br />

Sauerstoffanreicherung,<br />

• Veränderungen der hydrologisch/ hydraulischen<br />

Verhältnisse und Auswirkungen<br />

auf den Landschaftswasserhaushalt,<br />

• Empfindlichkeiten gegenüber<br />

Absenkungen des Wasserspiegels und den<br />

Wechselwirkungen auf andere Schutzgüter


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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

WRRL,<br />

•<br />

(Tiere, Pflanzen).<br />

Schaffung neuer Oberflächengewässer,<br />

Oberflächengewässer<br />

Gewässerauenkonz • Verlegung des Mirbaches<br />

epte, KNEF • abschnittsweise Beeinflussung der<br />

Standortverhältnisse im Uferbereich<br />

benachbarter Oberflächengewässer (Linicher<br />

Mühlenteich) durch veränderte GW-Führung,<br />

• ökologische Empfindlichkeiten gegenüber<br />

Stoffeinträgen.<br />

Klima/Luft BImSchG BauGB • entstehende Staubimmissionen durch<br />

Abbautätigkeiten,<br />

• zusätzliche Immissionen durch Transporte,<br />

• Belastungen der lufthygienischen<br />

Funktionen,<br />

• höhere Verdunstung,<br />

• Beeinflussung des Mikroklimas.<br />

Landschaft/<br />

Landschaftsbild<br />

BNatSchG,<br />

LG NW,<br />

Naturpark,<br />

LSG, NSG<br />

ROG,<br />

LG NW, Entwurf<br />

Landschaftsplan<br />

– 63 –<br />

• Veränderung der Eigenart, Vielfalt,<br />

Natürlichkeit der Landschaft,<br />

• Verlust gliedernder und belebender Landschaftselemente,<br />

• dauerhafte Veränderung des Reliefs,<br />

• visuelle Störungen (baul. Anlagen,<br />

technische Ausstattungen, Stäube etc.),<br />

• Schallimmissionen,<br />

• Störung von Sichtbeziehungen.<br />

Kultur- und sonstige DSchG NW, ROG, LEP, • Bedeutung vorhandener Bau- und<br />

Sachgüter<br />

BNatSchG, Regionalplan Bodendenkmäler (Kaphof) und<br />

LG NW<br />

Kulturlandschaftselemente nach Seltenheit,<br />

Eigenart, Repräsentativität,<br />

• Verlust von Kultur- und Sachgütern sowie<br />

Elemente der historischen Kulturlandschaft,<br />

• Verlust bodendenkmalschutzwürdiger<br />

Bodensubstanz,<br />

• Veränderung von Sichtbeziehungen zu<br />

Kultur und Sachgütern.<br />

Wechselwirkungen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern fließen jeweils<br />

in der Bewertung des betroffenen Schutzgutes ein.


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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />

Planung<br />

2.5.1 Schutzgüterbezogene Prognose und Bewertung über die Entwicklung des<br />

Umweltzustandes bei Durchführung der Regionalplanung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1<br />

ROG, Nr. 2b i.V.m. § 2 Abs. 2 UVPG)<br />

Nach Darstellung des Bestandes der naturräumlichen Gegebenheiten im<br />

Untersuchungsraum (Empfindlichkeiten) und den zu erwartenden Wirkungen des<br />

geplanten Eingriffs lässt sich im Sinne einer ökologischen Risikoanalyse eine<br />

schutzgüterbezogene Bewertung durchführen. Um dies möglichst nachvollziehbar zu<br />

beschreiben, wird im folgenden Schritt die Erheblichkeit der voraussichtlichen<br />

umweltrelevanten Konflikte eingeschätzt.<br />

Die Einschätzung erfolgt zusammenfassend unter Beachtung der Bewertungskriterien<br />

jedes betrachteten Schutzgutes. Daraus ergibt sich die Gesamteinschätzung. Sind die<br />

Teilbereiche der Vorhabensflächen unterschiedlich strukturiert, soll dies mit in die<br />

Bewertungsaussage einfließen. Dies gilt ebenfalls für die Größenverteilung der Flächen<br />

mit besonderen Empfindlichkeiten, d.h. welcher Anteil diesen schutzwürdigen<br />

Bereichen an der gesamten Planfläche zukommt.<br />

Kumulative Wirkungen<br />

Da sich bestimmte Wirkungen erst aus der Summe einzelner Teilwirkungen einstellen,<br />

kann es in Einzelfällen notwendig sein, diese abschließend in einer Zusammenschau der<br />

betrachteten Schutzgüter gesondert darzustellen. Beachtlich sind dabei auch die bereits<br />

bestehenden Vorbelastungen im Untersuchungsraum.<br />

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Bei der Gesamtbewertung des geplanten Vorhabens gilt es ebenfalls zu berücksichtigen,<br />

dass die festgestellten erheblichen Umweltauswirkungen teilweise durch bestimmte<br />

Maßnahmen vermieden, gemindert oder ausgeglichen werden können. Dabei wurden<br />

auch mögliche anderweitige naturschutzrechtliche Ausgleichskonzepte berücksichtigt.<br />

Aktuelle Nutzungen<br />

/ betroffene<br />

Landschaftsstrukturen<br />

Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />

TA Aachen einschl.<br />

sachl. TA<br />

„Vorbeugender<br />

Hochwasserschutz,<br />

Teil 2“<br />

Vorgesehene Erweiterung Kiesabbau Kaphof<br />

weiträumige Ackerflächen, kleinere Grünlandbereiche, Feldgehölze,<br />

kleinere Gehölzbestände, Einzelbäume, Fließgewässer (Linnicher<br />

Mühlenteich und Mirbach) innerhalb der Wurmniederung mit<br />

gewässerbegleitenden Strukturen und Gehölzen, Siedlungshöfe<br />

(Baudenkmal Kaphof, Mollshof)<br />

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) überlagert mit den<br />

Funktionen Bereich zum Schutz der Landschaft und der<br />

landschaftsorientierten Erholung (BSLE), Bereich zum Schutz der<br />

Natur (BSN) (weite Bereiche des südlichen Vorhabengebietes) sowie<br />

Potentielle Überflutungsbereiche und randlich Extremhochwasser-<br />

Bereiche außerhalb der Überschwemmungsbereiche<br />

– 64 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Schutzgut Konfliktstufe<br />

Mensch,<br />

sehr<br />

(Wohnumfeld, hoch<br />

Erholung)<br />

Flora, Fauna,<br />

biologische Vielfalt<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

sehr<br />

hoch<br />

Boden sehr<br />

hoch<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

• verstärkte visuelle Beeinträchtigungen des<br />

Wohnumfeldes und der Erholungsräume für die<br />

Bevölkerung von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-<br />

Porselen durch geplante räumliche Ausdehnung, bauliche<br />

Anlagen, technische Ausstattung (Bagger) sowie temporäre<br />

und dauerhafte Überformungen des Charakters und der<br />

Bestandteile der Niederungslandschaft zwischen Rur und<br />

Wurm,<br />

Erhöhung bzw. zeitliche Streckung der Staub- und<br />

Lärmimmissionen im Wohnumfeld von Hückelhoven-Hilfarth,<br />

dabei wird im südöstlichen Vorhabenbereich der durch die<br />

Regionalplanung angestrebte Vorsorgewert von 500 m und der<br />

gemäß Abstandserlass gesetzlich geregelte Grenzwert von 300<br />

m unterschritten.<br />

• Verlust von Biotopstrukturen (Mirbach, Feldgehölze u.a.)<br />

mit wichtigen Lebensraumfunktionen für zahlreiche<br />

verschiedene Arten (Vögel, Fledermäuse, Libellen,<br />

Heuschrecken u.a.);<br />

• Verschlechterung der Standortfunktionen der<br />

benachbarten schützenswerten Gewässerbiotope (Linnicher<br />

Mühlenteich, Wurm) durch Störungen, Barrierewirkungen,<br />

Veränderung des Kleinklimas, Emissionen, bereichsweise<br />

Absenkungen des Schichtenwassers,<br />

• möglicherweise Verlust oder Störung von genutzten oder<br />

potentiell nutzbaren Habitatstrukturen (Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten) oder Flug- und Wanderkorridore der streng<br />

oder besonders geschützten Arten gemäß FFH-RL, Anh. II<br />

und IV, VSch-RL, Art. 4 (2), Anh. I (z.B. Biber,<br />

Rauhautfledermaus, Nachtigall, Pirol),<br />

• ggf. Sicherstellung der (lokalen) Populationen der<br />

geschützten Arten durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) möglich<br />

(mögliche Rechtshindernisse wären im<br />

Genehmigungsverfahren noch zu prüfen),<br />

Inanspruchnahme von vernetzten Niederungsbereichen mit der<br />

Folge der Reduzierung, Beeinträchtigung der landesweit<br />

herausragend bedeutenden Biotopverbundfläche.<br />

• Verlust von natürlichen Bodenfunktionen (u.a.<br />

Lebensraum-, Regelungs- und Pufferfunktionen) im<br />

gesamten Abgrabungsbereich und zum Teil mit besonderer<br />

Eignung (gemäß Fachbeitrag des GD NRW: besonders<br />

schützenswerte Böden hinsichtlich Regelungs- und<br />

Pufferfunktion im nördlichen Erweiterungsbereich sowie<br />

sehr schützenswerte Böden hinsichtlich Lebensraumfunktion<br />

im südlichen Erweiterungsbereich am Mirbach),<br />

Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche mit zum Teil<br />

besonderer Qualität (besonders schutzwürdige Böden).<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Wasser sehr<br />

hoch<br />

Klima, Luft mittelhoch<br />

Landschaft,<br />

Landschaftsbild<br />

Sachwerte,<br />

kulturelles Erbe<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

sehr<br />

hoch<br />

(sehr)<br />

hoch<br />

(noch<br />

nicht<br />

abschl.<br />

Bewertbar)<br />

• Verlust von natürlichen Retentionsflächen im Bereich der<br />

ermittelten Überschwemmungsgebiete der Wurm,<br />

• (Teil-)Verlust von gewässernahen Bereichen, die zur<br />

Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der WRRL von<br />

Bedeutung sind,<br />

• Beeinträchtigung des benachbarten Linnicher<br />

Mühlenteiches (Teich- bzw. Erlenbach) und seiner<br />

gewässerbegleitenden Bereiche in Form der Änderung des<br />

Wasserregimes und abschnittsweise der Standortverhältnisse<br />

durch Grundwasserbeeinflussung (Absenkung und<br />

Aufhöhung)<br />

• Risiko von Schadstoffeinträgen in den offenen<br />

Grundwasserkörper durch Wegfall der Deckschicht (vgl.<br />

Bodenfunktionen),<br />

Erhöhte Verdunstung über offenen Grundwassersee, dadurch<br />

und durch prozessbedingte Wasserentnahme bedingte<br />

Verringerung des Grundwasserdargebotes, Auslösung<br />

chemisch-biologischer Prozesse (Ausfällung und<br />

Eutrophierung).<br />

• in der Betriebsphase erhöhter Staubanfall und LKW-<br />

Immissionen,<br />

• durch Grundwassersee erhöhte Verdunstungsrate,<br />

Veränderung mikroklimatischer Verhältnisse.<br />

• Eigenartsverlust und visuelle Beeinträchtigung durch<br />

Zerstörung der natürlichen geomorphologischen<br />

Ausprägungen und Entstehung eines neuen, nicht<br />

naturraumtypischen Landschaftselementes (See),<br />

die Betriebsphase bedingt die Verminderung der<br />

•<br />

Erlebniswirksamkeit durch zusätzliche Schall- und<br />

Staubimmissionen und visuelle Beeinträchtigungen<br />

durch Betriebsanlagen.<br />

visuelle und möglicherweise materielle Beeinträchtigung<br />

des als Baudenkmal geschützten Kaphofes durch Isolierung<br />

und Staubemissionen,<br />

möglicherweise Zerstörung bodendenkmalschutz-würdiger<br />

Bodensubstanz (Ergebnisse aus archäologischem Fachbeitrag<br />

und anschließender Prospektion bleiben zur Konfliktbewertung<br />

abzuwarten, mögliche Rechtshindernisse wären im<br />

Genehmigungsverfahren noch zu prüfen).<br />

– 66 –


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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Zusammenfassende Bewertung der Konfliktsituation<br />

Das Konfliktpotential der geplanten Erweiterung der Kiesabgrabung betrifft nahezu alle<br />

Umweltschutzgüter in sehr hohem Ausmaß und birgt daher ein hohes ökologisches<br />

Risiko.<br />

Durch die gemäß den Unterlagen zum Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und<br />

Verminderungsmaßnahmen (z.B. Anlage von drei getrennten Wasserflächen,<br />

Fließgewässerverlegung, Bepflanzungsmaßnahmen u.a.) lässt sich das Konfliktpotential<br />

im Hinblick auf diese Schutzgüter im Hinblick auf die Bewertungsstufe lediglich<br />

graduell reduzieren.<br />

Weitreichende Vermeidungen oder Verminderungen von ökologischen Risiken sind nur<br />

durch Aufgabe der Erweiterungsplanung oder deutliche Reduzierung der Flächengröße<br />

denkbar (vgl. Kap. 2.5.4). Da sich die möglichen Beeinträchtigungswirkungen innerhalb<br />

der verschiedenen Teilbereiche auf Grund abweichender Empfindlichkeiten<br />

unterschiedlich auswirken und da die Flächengröße der Erweiterungsfläche einen<br />

wesentlichen Beeinträchtigungsfaktor darstellt, kann das Konfliktpotential effektiv nur<br />

durch Reduzierung der Erweiterungsflächen im Bereich längs des Linnicher<br />

Mühlenteichs (Erlen- bzw. Teichbach) und damit auch im Umfeld der Wurm, des<br />

Mirbaches sowie im Wohnumfeld von Hückelhoven-Hilfarth gemindert werden. Einige<br />

Beeinträchtigungswirkungen könnten damit sogar gänzlich vermieden werden (vgl.<br />

Kap. 2.5.4).<br />

2.5.2 FFH-Verträglichkeit<br />

Schutzgebiete europäischer Bedeutungen sind weder im Planungsgebiet noch in dessen<br />

Umfeld vorhanden. Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich an der Rur<br />

zwischen Linnich und Jülich (ca. <strong>10</strong> km Entfernung) sowie im Norden bei Wassenberg<br />

(ca. 9 km Entfernung). Daher sind keine negativen Auswirkungen auf FFH-Gebiete zu<br />

erwarten.<br />

2.5.3 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Entsprechend den Erfordernissen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Einhaltung<br />

der speziellen artenschutzrechtlichen Bestimmungen in Form einer<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökologischen Fachbeitrages der IVÖR21) geprüft.<br />

Einzelheiten sind der im Anhang beigelegten Prüfung zu entnehmen22.<br />

Der ökologische Fachbeitrag wurde im August 20<strong>10</strong> fertig gestellt. Die Vorgaben der<br />

Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der<br />

Richtlinien 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) zum Artenschutz bei Planungs- oder<br />

21 Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Stand: August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />

der Abgrabung Kaphof, Ökologischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

22 IVÖR, Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Düsseldorf (August 20<strong>10</strong>): Erweiterung<br />

der Abgrabung Kaphof, Artenschutzrechtliche Prüfung, Antragsunterlagen Band 1, Register 8<br />

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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz / Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.20<strong>10</strong>) wurden inhaltlich<br />

berücksichtigt.<br />

Die Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Auswirkungsbereich<br />

des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage der vom LANUV zur Verfügung gestellten<br />

Artenlisten. Darüber hinaus wurden Bestandserfassungen der Fledermäuse, Vögel,<br />

Amphibien und Libellen durchgeführt. Zusätzliche Beobachtungen von Biberspuren<br />

wurden ebenfalls berücksichtigt. Eine darüber hinaus gehende Recherche ergab keine<br />

zusätzlichen Hinweise zu weiteren Vorkommen planungsrelevanter Arten.<br />

Zur Abschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten wurden die<br />

projektbezogenen Auswirkungen des Vorhabens formuliert und Maßnahmen zur<br />

Vermeidung und zur Minimierung der Beeinträchtigungen festgelegt. Diese wurden bei<br />

der Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände unmittelbar berücksichtigt.<br />

Unter Einbeziehung der Lebensraumansprüche der Arten, der vorhandenen Qualität und<br />

Größe artspezifischer Habitatstrukturen und zugänglicher Verbreitungskarten wurde<br />

ermittelt, dass 37 Tierarten aus den Gruppen Säugetiere und Vögel von den<br />

vorhabensspezifischen Auswirkungen potenziell betroffen sein könnten. Für jede der<br />

möglicherweise betroffenen Arten erfolgte eine spezielle Prüfung der Verbotsbestände<br />

Dabei werden Art für Art der Biotopanspruch, das Vorkommen der Art im Plangebiet<br />

bzw. Untersuchungsraum, die artenschutzrechtliche Bewertung der projektbezogenen<br />

Auswirkungen hinsichtlich der Schädigungs- und Störungsverbote und ggf. die aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Maßnahmen zur Verminderung/Vermeidung<br />

der Beeinträchtigungen dargelegt.<br />

Für keine der möglicherweise vorhabensbedingt beeinträchtigten planungsrelevanten<br />

Arten wurden nach Prüfung der potenziellen Störwirkungen erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der lokalen Populationen im artenschutzrechtlichen Fachgutachten<br />

prognostiziert. Die Tötung oder Verletzung von Tieren sowie Störungen während der<br />

Jungaufzucht können gemäß Gutachten vermieden werden, indem die Baufeldräumung<br />

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit erfolgt.<br />

Zusammenfassend wurde im Fachgutachten festgestellt, dass unter Berücksichtigung der<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der artspezifischen Maßnahmen für<br />

keine der betroffenen planungsrelevanten Arten die artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt würden. Eine Ausnahme nach<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG ist somit gemäß Fachgutachten nicht erforderlich. Die<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betreffenden<br />

Arten ist unter Berücksichtigung der v. g. Maßnahmen gemäß Fachgutachten ebenfalls<br />

nicht zu erwarten.<br />

2.5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 2c)<br />

Sofern die beschriebenen vorhabensbedingten Auswirkungen zu Beeinträchtigungen der<br />

Umweltgüter und deren Potentiale führen, sind insbesondere unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben und Restriktionen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben (z.B.<br />

– 68 –


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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

EG-Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />

Lanschaftsgesetz, Verwaltungsvorschrift-Artenschutz, u.a.), weitergehende Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen zu<br />

prüfen.<br />

Nachstehende Maßnahmen sind bezogen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter im<br />

Sinne einer Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu prüfen und ggf.<br />

umzusetzen:<br />

Mensch / Wohnumfeld / Erholung / Landschaftsbild / Landschaft<br />

Vermeidung - Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der<br />

Erschließungswege und der Aufbereitungsanlagen<br />

- Zeitliche Beschränkung für lärmintensive Arbeiten<br />

- Einhaltung ausreichender Pufferabstände zu benachbarten<br />

Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten<br />

Verminderung - Anlage eines Immissionsschutzwalles zur Ortschaft Hilfarth<br />

- Frühzeitige Eingrünung entlang der äußeren Grenzen des<br />

Vorhabengebietes<br />

- Zeitnahe Durchführung der Rekultivierung<br />

Ausgleich - Strukturierung und Anreicherung der umgebenden Landschaft<br />

z.B. durch Gehölze, Gewässer und Offenland<br />

- Verbesserung der Infrastruktur der verbliebenen und<br />

zukünftigen Erholungslandschaften (nach Rekultivierung)<br />

durch Schaffung zusätzlicher Einrichtungen (Wege, Bänke,<br />

etc.)<br />

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Vermeidung - nach Erfassung der Vorkommen seltener, geschützter Arten<br />

und Erhalt und Schutz der von diesen Arten (potentiell)<br />

genutzten Lebensraumstrukturen<br />

- Einhaltung von Pufferabständen zu wertvollen<br />

Lebensraumstrukturen<br />

- Nichtinanspruchnahme von Vernetzungs- und<br />

Ausbreitungskorridoren<br />

Verminderung - teilweise Verringerung der Inanspruchnahme von wertvollen<br />

Lebensräumen<br />

- Durchführung der Baufeldräumung außerhalb von Brut- und<br />

Aufzuchtzeiten<br />

- Überprüfung von Ruheplätzen vor der Baufeldräumung<br />

- Sukzessive Beanspruchung und sukzessive Rekultivierung des<br />

Abgrabungsgeländes<br />

Ausgleich - naturnahe und naturraumtypische Biotopgestaltung- und<br />

Biotopentwicklung in der die Abgrabung umgebenden<br />

Niederungslandschaft zwischen Wurm und Rur<br />

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oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

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Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Boden<br />

Vermeidung - Unterlassung der Inanspruchnahme von besonders und sehr<br />

schützenswerten Böden (Böden mit Biotopentwicklungspotential,<br />

Böden mit Lebensraum- sowie Regelungs- und<br />

Pufferfunktionen)<br />

Verminderung - Reduzierung der Inanspruchnahme von bislang ungestörten<br />

Böden<br />

- Reduzierung der Inanspruchnahme von schützenswerten Böden<br />

- Fachgerechte Verwendung des Oberbodens im Rahmen der<br />

Rekultivierung<br />

Ausgleich - Entsiegelung und Rekultivierung von befestigten Flächen<br />

sowie Ermöglichung der ungestörten Bodenentwicklung<br />

Grundwasserhydraulik<br />

Vermeidung - Beschränkung der Seeausdehnung in Grundwasserfließrichtung<br />

- Herstellung von Ufern mit genügender Höhe zur Aufnahme des<br />

Höchstwasserstandes der Seen<br />

- Überwachung der Grundwasserstandsveränderungen<br />

Verminderung - Erhalt durchlässiger Ufer im Anströmungsbereich<br />

- Herstellung von mehreren Teilseen mit unabhängigen<br />

Seewasserspiegeln mittels Dammschüttungen<br />

Grundwasserqualität<br />

Vermeidung - Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der<br />

Erdbaugeräte<br />

- Überwachung der Grundwasserqualität<br />

- Einspülung der Schwemmsande in Absetzbecken<br />

Verminderung - Verwendung von ortseigenem lehmigen Material zur<br />

Herstellung der Dammschüttungen<br />

Oberflächengewässer<br />

Vermeidung - keine Inanspruchnahme von Uferstreifen bzw. naturnah<br />

entwickelbaren Bereichen längs angrenzender Fließgewässer<br />

(Wurm, Erlen- bzw. Teichbach und Mirbach) incl.<br />

Pufferabstand<br />

Verminderung - Reduzierung der Inanspruchnahme von ermittelten<br />

Überschwemmungsbereichen<br />

Ausgleich - naturnahe Verlegung/Neugestaltung von Fließgewässern<br />

Luft / Klima<br />

Vermeidung - Einhaltung der neuesten umwelttechnischen Standards der<br />

Erdbaugeräte<br />

Verminderung - Minimierung der Transportstrecken<br />

- Minimierung der Umlagerungshäufigkeit<br />

- Durchführung der Erdarbeiten in erdfeuchtem Zustand<br />

- Anlage/Entwicklung von Gehölzbeständen<br />

– 70 –


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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Vermeidung - Reduzierung der Abgrabungsfläche in besonders<br />

bodendenkmalschutzwürdigen Bereichen (im<br />

Genehmigungsverfahren mittels archäologischem Fachbeitrag<br />

oder Prospektion zu überprüfen)<br />

Verminderung - Sicherung der aufgefundenen archäologisch wertvollen<br />

Bodenschätze<br />

Entwicklung einer konfliktminimierten Variante der Regionalplanungsbehörde nach<br />

Berücksichtigung und Abwägung der möglichen Vermeidungs-, Verminderungs- bzw.<br />

Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der regionalplanerischen Vorsorge.<br />

Durch die frühzeitige Ermittlung und Beurteilung der o.a. Vermeidungs-,<br />

Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die aus regionalplanerischer Sicht<br />

entwickelten Ausschlusskriterien (wie z.B. regionalplanerische Vorsorgeabstände<br />

zwischen verschiedenen unverträglichen Nutzungsformen) entwickelte die<br />

Regionalplanungsbehörde für das Vorhaben eine neu abgegrenzte Vorschlagsvariante<br />

zur Vorlage als Erarbeitungsbeschluss für den Regionalrat.<br />

Die Vorschlagsvariante (vgl. Anlage 1 – Planentwurf in dieser Unterlage) stellt eine,<br />

gegenüber der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung deutlich reduzierte Erweiterung<br />

des BSAB Kiesabbau Hückelhoven-Kaphof dar. Dabei werden neben dem<br />

erforderlichen regionalplanerischen Puffer zum Siedlungsgebiet von Hilfarth bzw. zu<br />

den Fließgewässern Wurm und Teich- bzw- Erlenbach sowie zusätzlich ökologisch<br />

sensible Bereiche von der Überplanung ausgenommen. Diese Schutzabstände begründen<br />

nicht ausschließlich auf fachrechtlichen Vorgaben, sondern auch auf den Grundsätzen<br />

der planerischen Risikovorsorge (vgl. § 50 BImSchG) sowie der regionalplanerischen<br />

Zielerreichung (Sicherung wesentlicher Bereiche innerhalb der BSN).<br />

Reduzierte Bereiche im Einzelnen:<br />

1.) Südöstliche Erweiterungsfläche zwischen genehmigter Abgrabung und K 16<br />

Der regionalplanerische Puffer zum Siedlungsgebiet Hilfarth sowie die<br />

Herausnahme der insbesondere aus Sicht des Landschaftsbildes, der<br />

Erholungsvorsorge, des Bodenschutzes und des Lebensraumschutzes<br />

wertvollen Bereiche längs des Mirbaches bewirken im Südosten des<br />

Vorhabengebietes eine Reduzierung von ca. 25 ha (gesamte südöstliche<br />

Erweiterungsfläche).<br />

2.) Süd- und westliche Erweiterungsbereiche längs der Wurm und des Linnicher<br />

Mühlenteich<br />

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12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Auf Grund der besonders hohen ökologischen Bedeutung der<br />

gewässerbegleitenden Bereiche von Wurm, Erlen- bzw. Teichbach (bzw.<br />

Linnicher Mühlenteich) bzw. der hohen Empfindlichkeit hinsichtlich der<br />

Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaftsbild<br />

soll ein Pufferabstand einschließlich einer ausreichenden Entwicklungszone<br />

(zur Entwicklung eines Strahlursprungs und Uferstreifen) im Südwesten des<br />

Vorhabengebietes erhalten bleiben. Das Vorhabengebiet reduziert sich<br />

dadurch um ca. 1,5 ha.<br />

3.) Westlichster Erweiterungsbereich ab Engstelle K 22 und Linnicher<br />

Mühlenteich bis A 46<br />

Zum Schutz vor verkehrlichen Schadstoffeinträgen ins Grundwasser soll mit<br />

dem Abgrabungsvorhaben ein ausreichender Abstand zur A 46 eingehalten<br />

werden. Dieser Abstand sowie die Vermeidung bzw. Verminderung der<br />

Überplanung von besonders schutzwürdigen Böden (hohe natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher Regelungs- und Pufferfunktion) und von<br />

natürlichen Überschwemmungsgebieten führt im Norden (gleichzeitig wird<br />

der oben beschriebene Puffer zum Erlen- bzw. Teichbach erzielt) zur<br />

Reduzierung der Abgrabungsfläche um ca. 15 ha.<br />

Regionalplanerische Ziele der Vorschlagsvariante<br />

Die deutliche Reduzierung der geplanten BSAB-Erweiterung dient neben der Sicherung<br />

sensibler Bereiche und der Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen,<br />

biologische Vielfalt auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />

Da noch kein abschließender bodendenkmalpflegerischer Fachbeitrag sowie Ergebnisse<br />

von Prospektionen vorliegen, jedoch von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland,<br />

Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Hinweise und Vermutungen über eine hohe<br />

Bodendenkmalschutzwürdigkeit des Vorhabengebietes vorliegen, dient eine<br />

Reduzierung des Vorhabengebietes auch der Vermeidung und Verminderung von<br />

Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />

Die beschriebene reduzierte Vorschlagsvariante ermöglicht die Erfüllung der Ziele der<br />

Landes- und Regionalplanung im Plangebiet und hierbei insbesondere der Ziele für die<br />

Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, für die<br />

Bereiche zum Schutz der Natur und für die Überschwemmungsbereiche.<br />

2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Umweltwirkungen der Regionalplanänderung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3b)<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und<br />

§ 37 Absatz 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie über die<br />

Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren<br />

gemäß § 4 Absatz 2 LPlG NRW. Darüber hinaus wird seitens der<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Regionalplanungsbehörde regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Zulassungsbehörden<br />

ein Monitoring des Abgrabungsgeschehens im Regierungsbezirk <strong>Köln</strong> durchgeführt.<br />

Die Überwachung verfolgt das Ziel, frühzeitig unvorhergesehene negative<br />

Umweltauswirkungen zu ermitteln, um daraufhin zeitnah geeignete Abhilfemaßnahmen<br />

zu ergreifen. Sie konzentriert sich auf die Umweltauswirkungen, die im Umweltbericht<br />

als „erheblich“ bezeichnet wurden.<br />

Die Regionalplanung hat für die nachfolgende Fach- und Genehmigungsplanung<br />

lediglich Rahmen setzende Wirkungen, d.h. weitergehende verbindliche<br />

Überwachungsmaßnahmen können daher erst in den bergrechtlichen<br />

Zulassungsverfahren nach fachrechtlichen Vorgaben festgelegt werden.<br />

2.7 Zusammenfassung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3c)<br />

Gegenstand der vorliegenden Regionalplanänderung ist die Erweiterung des Bereiches<br />

für die Sicherung und den Abbau von Bodenschätzen (BSAB) Hückelhoven-Kaphof.<br />

Die Erweiterung wurde erforderlich, da die Abgrabung im genehmigten Bereich<br />

schneller voran schreitet als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem auf eine geringere<br />

Abbautiefe und eine starke Nachfrage zurückzuführen.<br />

Der BSAB Hückelhoven-Kaphof und die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen in<br />

landwirtschaftlicher Flur südwestlich der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften<br />

Heinsberg-Porselen und Hückelhoven-Hilfarth. Die verkehrliche Anbindung der<br />

Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22 (Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es<br />

auf die L 227 in Richtung Heinsberg, Mönchengladbach und in Richtung der<br />

Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher Weg) in Richtung Randerath und<br />

Geilenkirchen.<br />

Die bereits genehmigte Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />

Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha.<br />

Die vorgesehene Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />

Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha, sowie eine Teilfläche<br />

nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha. Die<br />

nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den Linnicher<br />

Mühlenteich gebildet.<br />

Als Ergebnis der Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />

Umweltauswirkungen der geplanten Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />

ergeben sich erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für alle Umweltschutzgüter.<br />

So wird die beantragte Erweiterung der Abgrabung in Folge der<br />

Flächeninanspruchnahme und der betriebsbedingten Immissionen zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Wohnumfeld- und der Erholungsfunktion für die Bevölkerung<br />

von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-Porselen führen. Außerdem bedingt die<br />

Flächeninanspruchnahme den Verlust von schützenswerten Böden und<br />

Lebensraumstrukturen, die auch von planungsrelevanten Arten genutzt werden oder<br />

potentiell genutzt werden können (z.B. Biber, Rauhautfledermaus, Kiebitz, Nachtigall,<br />

Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />

Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />

gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind und<br />

zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)<br />

von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der Kiesabgrabung<br />

die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz verursachen und zur<br />

fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des Baudenkmals Kaphof führen.<br />

Die Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />

Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />

Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />

insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />

Aus diesem Grund entwickelte die Regionalplanungsbehörde eine deutlich reduzierte<br />

Erweiterungsvariante mit ca. 35,5 ha Größe gegenüber ca. 85,0 ha beantragter<br />

Erweiterungsfläche, die dem Regionalrat für den Erarbeitungsbeschluss zum Verfahren<br />

„Erweiterung BSAB Hückelhoven-Kaphof“ vorgeschlagen wird.<br />

Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />

und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />

insbesondere der Schutzgüter Mensch (Wohnumfeld und Erholung), Boden, Wasser,<br />

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />

Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der Gewässer<br />

beeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die Umsetzung von<br />

Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) ermöglicht.<br />

– 74 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

Liste der Verfahrensbeteiligten Stand: Juni 2011<br />

001<br />

003<br />

004<br />

004<br />

004<br />

005<br />

006<br />

007<br />

008<br />

009<br />

Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle <strong>Köln</strong> Sb 1<br />

Werkstattstraße <strong>10</strong>2<br />

50733 <strong>Köln</strong><br />

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

Ravensburger Straße 117<br />

33607 Bielefeld<br />

Landschaftsverband Rheinland - Liegenschaftsmanagement<br />

Kennedy-Ufer 2<br />

50679 <strong>Köln</strong><br />

Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland<br />

Endenicher Str. 133<br />

53115 Bonn<br />

Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland<br />

Ehrenfriedstraße 19<br />

50259 Pulheim<br />

Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L.<br />

Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />

52349 Düren<br />

Landwirtschaftskammer NRW<br />

Rütger-von-Scheven-Str. 44<br />

52349 Düren<br />

Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde<br />

Kirchstraße 2<br />

52393 Hürtgenwald<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW<br />

Goebenstr. 25<br />

44135 Dortmund<br />

Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb -<br />

De-Greiff-Straße 195<br />

47803 Krefeld<br />

– 75 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

012<br />

013<br />

014<br />

015<br />

016<br />

017<br />

019<br />

020<br />

022<br />

<strong>10</strong>1<br />

111<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />

Ripshorster Straße 306<br />

46117 Oberhausen<br />

Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit<br />

Josef-Gockeln-Straße 7<br />

40474 Düsseldorf<br />

Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V.<br />

Uerdingerstraße 58 – 62<br />

40474 Düsseldorf<br />

Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW<br />

Friedrich-Ebert-Str. 34-38<br />

402<strong>10</strong> Düsseldorf<br />

LandesSportBund NRW e.V.<br />

Friedrich-Alfred-Str. 25<br />

47055 Duisburg<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Niederrhein<br />

Breitenbachstr. 90<br />

4<strong>10</strong>65 Mönchengladbach<br />

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen<br />

Mies-van-der-Rohe-Straße <strong>10</strong><br />

52074 Aachen<br />

Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW<br />

Kasernenstraße 6<br />

40213 Düsseldorf<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW<br />

Leibnizstr. <strong>10</strong><br />

45659 Recklinghausen<br />

StädteRegion Aachen<br />

Zollernstraße <strong>10</strong><br />

52070 Aachen<br />

Kreis Düren<br />

Bismarckstraße 16<br />

52351 Düren<br />

– 76 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

120<br />

139<br />

140<br />

142<br />

143<br />

144<br />

148<br />

149<br />

250<br />

268<br />

281<br />

Stadt Linnich<br />

Rurdorfer Straße 64<br />

52441 Linnich<br />

Kreis Heinsberg<br />

Valkenburger Straße 45<br />

52525 Heinsberg<br />

Stadt Erkelenz<br />

Johannismarkt 17<br />

41812 Erkelenz<br />

Stadt Geilenkirchen<br />

Markt 9<br />

52511 Geilenkirchen<br />

Stadt Heinsberg<br />

Apfelstraße 60<br />

52525 Heinsberg<br />

Stadt Hückelhoven<br />

Parkhofstraße 76<br />

41836 Hückelhoven<br />

Stadt Wassenberg<br />

Roermonder Straße 25-27<br />

41849 Wassenberg<br />

Stadt Wegberg<br />

Rathausplatz 25<br />

41844 Wegberg<br />

Wasserverband Eifel-Rur<br />

Eisenbahnstraße 5<br />

52353 Düren<br />

Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH<br />

Am Wasserwerk 5<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

41844 Wegberg<br />

Industrie- und Handelskammer Aachen<br />

Theaterstraße 6 - <strong>10</strong><br />

52062 Aachen<br />

– 77 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

284<br />

312<br />

313<br />

321<br />

400<br />

420<br />

421<br />

424<br />

440<br />

441<br />

491<br />

Handwerkskammer Aachen<br />

Sandkaulbach 21<br />

52062 Aachen<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> Düsseldorf<br />

Cecilienallee 2<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

40474 Düsseldorf<br />

Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf<br />

Cecilienallee 2<br />

40474 Düsseldorf<br />

Rhein-Kreis Neuss<br />

Lindenstraße <strong>10</strong><br />

41515 Grevenbroich<br />

Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette<br />

Willy-Brandt-Ring 15<br />

41747 Viersen<br />

Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.<br />

Rochusstr. 18<br />

53123 Bonn<br />

RWE Power Abteilung Tagebauplanung u. Umweltschutz<br />

Stüttgenweg 2<br />

50935 <strong>Köln</strong><br />

Verband der Bau- und Rohstoffindustrie<br />

Düsseldorfer Straße 50<br />

47051 Duisburg<br />

DB Services Immobilien GmbH Niederlassung <strong>Köln</strong><br />

Deutz-Mülheimer-Str. 22 - 24<br />

50679 <strong>Köln</strong><br />

Aachener Verkehrsverbund GmbH<br />

Neuköllner Straße 1<br />

52068 Aachen<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH<br />

Am Gut Wolf 3<br />

52070 Aachen<br />

– 78 –


<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

600<br />

601<br />

608<br />

616<br />

618<br />

623<br />

629<br />

631<br />

Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE<br />

WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG<br />

Mühlenstraße 30<br />

41812 Erkelenz<br />

Verbandswasserwerk Gangelt<br />

Von Siemens Str. 4<br />

52511 Geilenkirchen<br />

RVE Regionalverkehr Euregio-Maas-Rhein GmbH<br />

Neuköllner Str. 1<br />

52068 Aachen<br />

AGIT Aachener Gesell. Für Innovation und Technologietransfer mbH<br />

Dennewartstraße 27<br />

52068 Aachen<br />

LEG Stadtentwicklung GmbH & Co.KG<br />

Mozartstraße 2a<br />

52064 Aachen<br />

Firma accom Ges. für Telekommunikationsnetze u. -dienstleistungen<br />

Grüner Weg <strong>10</strong>0<br />

52070 Aachen<br />

PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und -pflege mbH<br />

Schnieringshof <strong>10</strong>-14<br />

45329 Essen<br />

NABU-Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V.<br />

Naturparkweg 2<br />

41844 Wegberg<br />

– 79 –

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