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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Als Ergebnis des Scopings ergaben sich verschiedene Anforderungen an die<br />

Untersuchungsinhalte und -tiefe, denen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden<br />

Fachdaten und -gutachten sowie im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes<br />

Rechnung getragen wurde. So wurde nach Stellungnahmen des Geologischen Dienstes<br />

NRW zur Hydrologischen Stellungnahme vom August 20<strong>10</strong> ein Nachtrag erforderlich<br />

und zusätzlich zum „Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“<br />

des Geologischen Dienstes NRW wurde als Fachbeitrag zur Regionalplanänderung das<br />

aktuellere und detailgenauere bodenkundliche Kartierverfahren des Geologischen<br />

Dienstes NRW „N9401 Ruraue“ im Maßstab 1: 5 000 zur Auswertung herangezogen.<br />

Außerdem wurden nach Hinweisen der <strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg, Abteilung 6<br />

Bergbau und Energie in NRW zur hinreichenden Beurteilung anderweitiger Risiken im<br />

Planungsgebiet (z.B. hinsichtlich möglicher Bodenbewegungen oder<br />

Grundwasserabsenkungen in Folge der ehemaligen oder laufenden Stein- und<br />

Braunkohlegewinnung) eine weitere Fachstellungnahme des Erftverbandes eingeholt.<br />

Die Inhalte und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes erlauben eine<br />

angemessene Umweltprüfung nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />

anerkannten Prüfmethoden. Tiefergehende und detailliertere Untersuchungen können<br />

im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der geplanten Kiesabgrabung erforderlich<br />

werden. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Maßnahmen oder zum Schutz vor<br />

Zerstörung bodendenkmalschutzwürdiger Substanz ist das Erfordernis derartiger<br />

weitergehenden Untersuchungen festzustellen.<br />

1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Die Zusammenstellung der Angaben, die für den vorliegenden Umweltbericht benötigt<br />

wurden, erfolgte im Vorfeld des Scopings und in der anschließenden<br />

Erarbeitungsphase – unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Scoping – ohne<br />

wesentliche Schwierigkeiten.<br />

1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten) (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2d)<br />

Das beantragte Abgrabungsvorhaben stellt für den Vorhabensträger ein<br />

standortgebundenes Projekt dar, da es sich um die Erweiterung einer vorhandenen<br />

genehmigten Abgrabung handelt. Die betrieblichen Einrichtungen sind vor Ort<br />

vorhanden.<br />

Außerdem beschreibt der Antragsteller das Flusskiesvorkommen in der Ruraue des<br />

Kreises Heinsberg als besonders hochwertig. In einer Zone von etwa 20 km Länge und<br />

maximal 2 bis 5 km Breite herrschten während und nach der Entstehung der<br />

Lagerstätte besondere Ablagerungs- und Abtragungsbedingungen. Durch die<br />

speziellen Strömungs- und Schüttungsbedingungen während der Ablagerung der<br />

jungen Flusskiese ist der obere Teil der Lagerstätte bis zu einer Tiefe von <strong>10</strong> bis 12 m<br />

relativ homogen, mit einem hohen Anteil an kiesigem Material von etwa 30 bis 50 %.<br />

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