Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Als Ergebnis des Scopings ergaben sich verschiedene Anforderungen an die<br />
Untersuchungsinhalte und -tiefe, denen im Hinblick auf die zu berücksichtigenden<br />
Fachdaten und -gutachten sowie im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes<br />
Rechnung getragen wurde. So wurde nach Stellungnahmen des Geologischen Dienstes<br />
NRW zur Hydrologischen Stellungnahme vom August 20<strong>10</strong> ein Nachtrag erforderlich<br />
und zusätzlich zum „Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“<br />
des Geologischen Dienstes NRW wurde als Fachbeitrag zur Regionalplanänderung das<br />
aktuellere und detailgenauere bodenkundliche Kartierverfahren des Geologischen<br />
Dienstes NRW „N9401 Ruraue“ im Maßstab 1: 5 000 zur Auswertung herangezogen.<br />
Außerdem wurden nach Hinweisen der <strong>Bezirksregierung</strong> Arnsberg, Abteilung 6<br />
Bergbau und Energie in NRW zur hinreichenden Beurteilung anderweitiger Risiken im<br />
Planungsgebiet (z.B. hinsichtlich möglicher Bodenbewegungen oder<br />
Grundwasserabsenkungen in Folge der ehemaligen oder laufenden Stein- und<br />
Braunkohlegewinnung) eine weitere Fachstellungnahme des Erftverbandes eingeholt.<br />
Die Inhalte und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes erlauben eine<br />
angemessene Umweltprüfung nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein<br />
anerkannten Prüfmethoden. Tiefergehende und detailliertere Untersuchungen können<br />
im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der geplanten Kiesabgrabung erforderlich<br />
werden. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Maßnahmen oder zum Schutz vor<br />
Zerstörung bodendenkmalschutzwürdiger Substanz ist das Erfordernis derartiger<br />
weitergehenden Untersuchungen festzustellen.<br />
1.3.3 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Die Zusammenstellung der Angaben, die für den vorliegenden Umweltbericht benötigt<br />
wurden, erfolgte im Vorfeld des Scopings und in der anschließenden<br />
Erarbeitungsphase – unter Berücksichtigung der Hinweise aus dem Scoping – ohne<br />
wesentliche Schwierigkeiten.<br />
1.4 Beschreibung und Abgrenzung von Standortalternativen (anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten) (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2d)<br />
Das beantragte Abgrabungsvorhaben stellt für den Vorhabensträger ein<br />
standortgebundenes Projekt dar, da es sich um die Erweiterung einer vorhandenen<br />
genehmigten Abgrabung handelt. Die betrieblichen Einrichtungen sind vor Ort<br />
vorhanden.<br />
Außerdem beschreibt der Antragsteller das Flusskiesvorkommen in der Ruraue des<br />
Kreises Heinsberg als besonders hochwertig. In einer Zone von etwa 20 km Länge und<br />
maximal 2 bis 5 km Breite herrschten während und nach der Entstehung der<br />
Lagerstätte besondere Ablagerungs- und Abtragungsbedingungen. Durch die<br />
speziellen Strömungs- und Schüttungsbedingungen während der Ablagerung der<br />
jungen Flusskiese ist der obere Teil der Lagerstätte bis zu einer Tiefe von <strong>10</strong> bis 12 m<br />
relativ homogen, mit einem hohen Anteil an kiesigem Material von etwa 30 bis 50 %.<br />
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