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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Die „Gemeine Winterlibelle“ gilt in NRW als stark gefährdet und ist im Naturraum<br />

sogar vom Aussterben bedroht. Sie wurde lediglich am renaturierten Altarm an der Rur<br />

als Einzelexemplar beobachtet.<br />

Heuschrecken<br />

Im Plangebiet wurden 7 Heuschreckenarten nachgewiesen. Zusätzlich wurde im Jahr<br />

2000 der „Braune Grashüpfer“ am Mirbach im Bereich der genehmigten Abgrabung<br />

kartiert. Es handelt sich durchweg um in NRW wie auch im Niederrheinischen<br />

Tiefland allgemein verbreitete und nicht bestandsgefährdete Arten.<br />

Bewertung<br />

Nachfolgend wird die aktuelle Funktion des weiteren Untersuchungsraumes und des<br />

engeren Vorhabengebietes für die Vegetation und für die betrachteten<br />

Tierartengruppen beschrieben.<br />

Die Bedeutung der Tier- und Pflanzenwelt richtet sich v.a. nach der Natürlichkeit und<br />

Vielfalt der Lebensräume und des Vorkommens seltener oder gefährdeter Arten.<br />

Der Untersuchungsraum liegt im Niederungsbereich zweier Fließgewässer (Rur und<br />

Wurm) und ist Bestandteil des Biotopverbundsystems NRW der LANUV mit Kern-,<br />

Verbindungs- und Entwicklungsbereichen. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />

selbst liegen im Kernbereich dieser Biotopverbundflächen. Damit besitzt der<br />

Untersuchungsraum herausragende Bedeutung für den Biotopverbund und die<br />

biologische Vielfalt.<br />

Die floristisch-vegetationskundliche Bedeutung des Untersuchungsgebietes ist im<br />

Bereich der Siedlungsgebiete, der Verkehrsflächen und der vorhandenen Abgrabung<br />

sowie im Bereich intensiver landwirtschaftlicher Nutzung eingeschränkt. Jedoch<br />

besteht wegen der natürlichen standörtlichen Voraussetzungen im Bereich der<br />

Niederungen von Rur und Wurm, dabei insbesondere im näheren Umfeld der<br />

vorhandenen Fließgewässer Erlen- und Teichbach sowie Mirbach ein erhebliches<br />

ökologisches Potential. Der Teich- bzw. Erlenbach (Linnicher Mühlenteich) besitzt<br />

aktuell eine relativ gut entwickelte Fließgewässervegetation auf.<br />

Im Hinblick auf die Lebensraumqualitäten besitzen des Weiteren aktuell die<br />

vorhandenen Feldgehölze im Bereich der vorgesehenen Erweiterungsfläche (innerhalb<br />

der nördlichen und der südlichen Erweiterungsfläche) eine höhere Bedeutung.<br />

Innerhalb des aktuellen BSAB (noch außerhalb der genehmigten Abgrabung) besitzt<br />

vor allem der Gehölzstreifen am Panzergraben hohe floristisch-vegetationskundliche<br />

aber auch faunistische Bedeutung. Der Panzergraben ist mit seinen steilen Ufern ein<br />

bedingt naturfernes Gewässer. Allerdings kommt hier die Teichlinsen-Gesellschaft<br />

vor. Sie wird gemäß der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften in NRW<br />

als „gefährdet“ eingestuft, ist aber in den eutrophen Stillgewässern des Naturraumes<br />

noch relativ verbreitet und gilt auch nach der Roten Liste der Pflanzengesellschaften<br />

Deutschlands als ungefährdet.<br />

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