Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />
Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />
Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />
Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) gebildet.<br />
1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />
Im Rahmen einer Regionalplanänderung ist die Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />
Hückelhoven-Kaphof auf Grundlage des beschriebenen Vorhabens vorgesehen. Als<br />
Rekultivierungsziel ist eine Wasserfläche festgelegt, die überlagert wird mit der<br />
Darstellung `Bereich zum Schutz der Natur´ und/oder `Bereich zum Schutz der<br />
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung´.<br />
1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.3a)<br />
1.3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />
Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />
möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />
(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />
Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Es wird<br />
daher für verschiedene Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />
Erholung), Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt (im Hinblick auf<br />
Lebensraumkomplexe), Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Klima, Luft<br />
erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Vorhabens- bzw. Planungsgebiet<br />
hinausgehend zu betrachten (vgl. Kap.2.1).<br />
Zudem trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />
Untersuchungsgebiets gemäß den Darstellungen des Regionalplans entwickelt sind,<br />
d.h. sich größtenteils schon innerhalb eines BSAB bzw. eines genehmigten<br />
Abgrabungsbereiches befinden und deshalb erheblich vorbelastet sind.<br />
Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />
erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />
schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />
der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />
eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />
geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />
enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />
verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />
gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />
gefordert noch zielführend.<br />
Für die vorgesehene Genehmigungsplanung liegen nachfolgende Gutachten vor, die<br />
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