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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Aus diesem Grund plant das Unternehmen eine Erweiterung der vorhandenen<br />

Abgrabung. Diese Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />

Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha sowie eine Teilfläche<br />

nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />

Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />

Linnicher Mühlenteich (Teich- bzw. Erlenbach) gebildet.<br />

1.2.2 Erforderliche Änderung des Regionalplanes <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen<br />

Im Rahmen einer Regionalplanänderung ist die Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />

Hückelhoven-Kaphof auf Grundlage des beschriebenen Vorhabens vorgesehen. Als<br />

Rekultivierungsziel ist eine Wasserfläche festgelegt, die überlagert wird mit der<br />

Darstellung `Bereich zum Schutz der Natur´ und/oder `Bereich zum Schutz der<br />

Landschaft und landschaftsorientierte Erholung´.<br />

1.3 Methodik und Untersuchungsrahmen zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.3a)<br />

1.3.1 Untersuchungsraum, Untersuchungsprogramm, methodisches Vorgehen<br />

Die Prüfung der Umweltauswirkungen beschreibt methodisch die Differenz der<br />

möglichen Umweltauswirkungen der beiden abweichenden Regionalplandarstellungen<br />

(derzeitige und geplante Darstellung). Der Untersuchungsraum umfasst dabei den<br />

Raum, der von den voraussichtlichen Umweltauswirkungen betroffen wird. Es wird<br />

daher für verschiedene Schutzgüter z.B. Mensch (insbesondere Wohnqualität und<br />

Erholung), Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt (im Hinblick auf<br />

Lebensraumkomplexe), Grundwasser und Oberflächengewässer sowie Klima, Luft<br />

erforderlich sein, Funktionszusammenhänge über das Vorhabens- bzw. Planungsgebiet<br />

hinausgehend zu betrachten (vgl. Kap.2.1).<br />

Zudem trägt die Umweltprüfung dem Tatbestand Rechnung, dass Teile des<br />

Untersuchungsgebiets gemäß den Darstellungen des Regionalplans entwickelt sind,<br />

d.h. sich größtenteils schon innerhalb eines BSAB bzw. eines genehmigten<br />

Abgrabungsbereiches befinden und deshalb erheblich vorbelastet sind.<br />

Nach den Vorgaben des § 9 ROG (i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 UVPG bzw. SUP RL)<br />

erfolgt die Bewertung der Umwelterheblichkeit einer Regionalplanänderung<br />

schutzgüterbezogen. Dies bedeutet, dass für die in § 2 Absatz 1 UVPG bzw. Anhang I<br />

der SUP-RL vorgegebenen Schutzgüter auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung<br />

eine Beurteilung der voraussichtlichen Umweltwirkungen der Planung sowie der<br />

geprüften vernünftigen Planungsalternativen durchzuführen ist. Der Umweltbericht<br />

enthält die Angaben, die vernünftigerweise auf der Ebene der Regionalplanung<br />

verlangt werden können und berücksichtigt den gegenwärtigen Wissensstand. Eine<br />

gesonderte Bestandserhebung ist auf Ebene der Regionalplanung weder rechtlich<br />

gefordert noch zielführend.<br />

Für die vorgesehene Genehmigungsplanung liegen nachfolgende Gutachten vor, die<br />

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