Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Umweltbericht<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
1. Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1)<br />
1.1 Veranlassung der Umweltprüfung<br />
Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />
Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />
62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />
Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />
die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />
Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />
Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />
Bodenschätze (BSAB) dargestellt (vgl. Abb. 1).<br />
Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />
für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />
Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />
dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />
zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />
Die derzeitige Darstellung des BSAB Hückelhoven-Kaphof im Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />
Teilabschnitt Region Aachen sowie die vorgesehene Erweiterung wird in Anlage 1<br />
`Planentwurf´ dieser Unterlage abgebildet.<br />
1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />
1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />
der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />
verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />
(Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />
Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />
Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />
Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />
Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />
Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />
06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />
Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />
begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />
Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />
auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten Material<br />
zurückzuführen. Außerdem ist die Abbautiefe nicht so groß, wie es die im Vorfeld der<br />
Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten ließen. Nach heutiger<br />
Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft sein als geplant.<br />
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