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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Umweltbericht<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

1. Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1)<br />

1.1 Veranlassung der Umweltprüfung<br />

Die Firma KLK Kieswerk Laprell Kaphof GmbH & Co. KG betreibt im Kreis<br />

Heinsberg, Stadt Hückelhoven, Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 25 und Flur<br />

62, eine Nassabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand.<br />

Das Unternehmen möchte seine Nassabgrabung erweitern und hat im September 20<strong>10</strong><br />

die entsprechenden Unterlagen beim Kreis Heinsberg eingereicht. Für diese<br />

Erweiterung ist jedoch im Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen kein<br />

Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer<br />

Bodenschätze (BSAB) dargestellt (vgl. Abb. 1).<br />

Der Regionalplan <strong>Köln</strong>, Teilabschnitt Region Aachen schließt in Kapitel 1.4 `Bereiche<br />

für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze´,<br />

Ziel 1 neue Abgrabungen und Abgrabungserweiterungen außerhalb der zeichnerisch<br />

dargestellten BSAB aus. Die von dem Unternehmen angestrebte Erweiterung wird nur<br />

zu einem geringfügigen Teil von dem BSAB Nr. 58 Hückelhoven-Kaphof abgedeckt.<br />

Die derzeitige Darstellung des BSAB Hückelhoven-Kaphof im Regionalplan <strong>Köln</strong>,<br />

Teilabschnitt Region Aachen sowie die vorgesehene Erweiterung wird in Anlage 1<br />

`Planentwurf´ dieser Unterlage abgebildet.<br />

1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Regionalplanänderung<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1a)<br />

1.2.1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die Rohstofflagerstätte des Vorhabens liegt in landwirtschaftlicher Flur südwestlich<br />

der Stadt Hückelhoven, zwischen den Ortschaften Porselen und Hilfarth. Die<br />

verkehrliche Anbindung der Rohstofflagerstätte erfolgt direkt an die K 22<br />

(Kaphofstraße). Von der K 22 aus geht es auf die L 227 in Richtung Heinsberg,<br />

Mönchengladbach und in Richtung der Niederlande oder auf die K 16 (Himmericher<br />

Weg) in Richtung Randerath und Geilenkirchen.<br />

Die Genehmigung der Abgrabung Kaphof umfasst die Durchführung einer<br />

Nassabgrabung mit anschließender Rekultivierung auf einer Fläche von ca. 59 ha. Die<br />

Abgrabung soll nach Maßgabe des gültigen Planfeststellungsbeschlusses vom<br />

06.12.2002 20 Jahre nach Beginn der Maßnahme und die Rekultivierung 22 Jahre nach<br />

Beginn der Maßnahme abgeschlossen sein. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006<br />

begonnen, die Laufzeit würde sich demnach bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 erstrecken.<br />

Die Abgrabung schreitet schneller voran als ursprünglich geplant. Dies ist vor allem<br />

auf eine starke Nachfrage nach dem hochwertigen aufbereiteten Material<br />

zurückzuführen. Außerdem ist die Abbautiefe nicht so groß, wie es die im Vorfeld der<br />

Abgrabung durchgeführten Erkundungsbohrungen erwarten ließen. Nach heutiger<br />

Einschätzung wird die genehmigte Lagerstätte früher erschöpft sein als geplant.<br />

– 15 –

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