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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Landschaftsbild in der unmittelbaren Umgebung. Der in Betrieb befindliche<br />

Abgrabungssee erstreckt sich derzeit, ausgehend von der K 22, in Richtung Erlenbach<br />

bis zum Beginn der zentralen Waldfläche und wird plangemäß in dieser Richtung<br />

fortgeführt. Die Abstandsflächen und Uferböschungen entlang der K 22 und des davon<br />

abgehenden Flurweges wurden fertig gestellt und sind teilweise schon bepflanzt.<br />

Der Untersuchungsraum wird der naturräumlichen Großeinheit des „Niederrheinischen<br />

Tieflandes“ und dort der Haupteinheit „Selfkant“ zugeordnet. Der größte Teil des<br />

Betrachtungsraumes liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit „Heinsberger<br />

Ruraue“. Nur der in Richtung Süden verlaufende Korridor entlang der Wurm liegt<br />

innerhalb der Untereinheit „Wurmniederung“.<br />

Auch das Plangebiet selbst liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit<br />

„Heinsberger Ruraue“.<br />

Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />

flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Firma Laprell durch das Planungsbüro<br />

Rebstock erfasst und im Umweltbericht zum Genehmigungsverfahren beschrieben. Die<br />

Ergebnisse des Umweltberichtes liegen diesem Kapitel zu Grunde.<br />

Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum findet eine intensive landwirtschaftlich<br />

ackerbauliche Nutzung auf großen Schlägen statt. Die Grünlandnutzung ist<br />

untergeordnet.<br />

Der Untersuchungsraum ist insgesamt als waldarm anzusehen. Innerhalb der<br />

Erweiterungsflächen selbst liegen zwei kleinere Gehölzbestände, innerhalb des<br />

genehmigten Abgrabungsbereiches befindet sich ein weiterer Gehölzbestand.<br />

Außerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich Fließgewässer begleitende<br />

Pappelreihen längs der Wurm und der Rur sowie längs des Linnicher Mühlenteichs<br />

(entspricht dem Teich- bzw. Erlenbach).<br />

In der Rekultivierungsplanung für die genehmigte Abgrabung Kaphof sind<br />

Anpflanzungen auf dem Gelände der genehmigten Abgrabung einschließlich der<br />

externen Fläche am Linnicher Mühlenteich vorgesehen.<br />

Für die bestehende Abgrabung erfolgt eine Entnahme von Wasser aus dem Kiessee 8<br />

für die Kieswäsche sowie eine Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche 9 in<br />

Absetzbecken. Andere Wassernutzungen sind im Vorhabengebiet oder im<br />

Untersuchungsraum nicht bekannt.<br />

Bei dem im Vorhabengebiet anstehenden Material handelt es sich um abbauwürdige<br />

Kiese und Sande. Im Bereich der bestehenden Abgrabung wird der Abbau im<br />

Nassabbau betrieben.<br />

Innerhalb der Rurniederung liegen weitere Seen, die durch Abgrabungen entstanden<br />

und teilweise noch im Betrieb befindlich sind.<br />

8<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Kiessee der Abgrabung Kaphof zum<br />

Zweck der Kieswäsche von 2007, Az.:54.1.13.2.2(435)Hü<br />

9<br />

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche in den Kiessee der<br />

Abgrabung Kaphof von 2007, Az.:54.1-3.2(5.5)-3<br />

– 36 –

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