Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Landschaftsbild in der unmittelbaren Umgebung. Der in Betrieb befindliche<br />
Abgrabungssee erstreckt sich derzeit, ausgehend von der K 22, in Richtung Erlenbach<br />
bis zum Beginn der zentralen Waldfläche und wird plangemäß in dieser Richtung<br />
fortgeführt. Die Abstandsflächen und Uferböschungen entlang der K 22 und des davon<br />
abgehenden Flurweges wurden fertig gestellt und sind teilweise schon bepflanzt.<br />
Der Untersuchungsraum wird der naturräumlichen Großeinheit des „Niederrheinischen<br />
Tieflandes“ und dort der Haupteinheit „Selfkant“ zugeordnet. Der größte Teil des<br />
Betrachtungsraumes liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit „Heinsberger<br />
Ruraue“. Nur der in Richtung Süden verlaufende Korridor entlang der Wurm liegt<br />
innerhalb der Untereinheit „Wurmniederung“.<br />
Auch das Plangebiet selbst liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit<br />
„Heinsberger Ruraue“.<br />
Die örtlichen Gegebenheiten des Plangebiets selbst wurden im Rahmen einer<br />
flächendeckenden Kartierung im Auftrag der Firma Laprell durch das Planungsbüro<br />
Rebstock erfasst und im Umweltbericht zum Genehmigungsverfahren beschrieben. Die<br />
Ergebnisse des Umweltberichtes liegen diesem Kapitel zu Grunde.<br />
Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum findet eine intensive landwirtschaftlich<br />
ackerbauliche Nutzung auf großen Schlägen statt. Die Grünlandnutzung ist<br />
untergeordnet.<br />
Der Untersuchungsraum ist insgesamt als waldarm anzusehen. Innerhalb der<br />
Erweiterungsflächen selbst liegen zwei kleinere Gehölzbestände, innerhalb des<br />
genehmigten Abgrabungsbereiches befindet sich ein weiterer Gehölzbestand.<br />
Außerhalb des Erweiterungsgebietes befinden sich Fließgewässer begleitende<br />
Pappelreihen längs der Wurm und der Rur sowie längs des Linnicher Mühlenteichs<br />
(entspricht dem Teich- bzw. Erlenbach).<br />
In der Rekultivierungsplanung für die genehmigte Abgrabung Kaphof sind<br />
Anpflanzungen auf dem Gelände der genehmigten Abgrabung einschließlich der<br />
externen Fläche am Linnicher Mühlenteich vorgesehen.<br />
Für die bestehende Abgrabung erfolgt eine Entnahme von Wasser aus dem Kiessee 8<br />
für die Kieswäsche sowie eine Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche 9 in<br />
Absetzbecken. Andere Wassernutzungen sind im Vorhabengebiet oder im<br />
Untersuchungsraum nicht bekannt.<br />
Bei dem im Vorhabengebiet anstehenden Material handelt es sich um abbauwürdige<br />
Kiese und Sande. Im Bereich der bestehenden Abgrabung wird der Abbau im<br />
Nassabbau betrieben.<br />
Innerhalb der Rurniederung liegen weitere Seen, die durch Abgrabungen entstanden<br />
und teilweise noch im Betrieb befindlich sind.<br />
8<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Entnahme von Wasser aus dem Kiessee der Abgrabung Kaphof zum<br />
Zweck der Kieswäsche von 2007, Az.:54.1.13.2.2(435)Hü<br />
9<br />
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong>: Erlaubnisbescheid zur Einleitung von Abwasser aus der Kieswäsche in den Kiessee der<br />
Abgrabung Kaphof von 2007, Az.:54.1-3.2(5.5)-3<br />
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