Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
damit verbundenen Erhaltungsauftrag einzustufen.<br />
Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Wohngebäude Kaphof, die o.a.<br />
Bodendenkmale (Panzergräben) sowie die genannten Fundstellen sind ebenfalls von<br />
besonderer kulturhistorischer Bedeutung.<br />
2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.2b)<br />
Aktuelle Umweltprobleme im Untersuchungsraum<br />
Der Natur- und Landschaftshaushalt in den verschiedenen Teilbereichen des<br />
Untersuchungsgebietes ist nach Analyse und Bewertung der einzelnen Schutzgüter<br />
durch die dort bereits vorhandene Abgrabung, die vorhandenen Straßen (A 46, K 22,<br />
K 16) und Siedlungsflächen einschließlich verschiedener gewerblicher Nutzungen zum<br />
Teil erheblich vorbelastet.<br />
Die verbliebenen nicht überbauten, nicht abgegrabenen oder anderweitig nicht in<br />
Anspruch genommenen Niederungsbereiche von Rur und Wurm sind strukturell,<br />
vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />
ökologische Funktionen aus. Sowohl im regionalen als auch im landesweiten<br />
Biotopverbund hat der Landschaftsraum herausragende Bedeutung (vgl. Kap. 1.5 und<br />
Kap. 2.1). In den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen haben die<br />
Niederungsgebiete hohes Entwicklungspotential, d.h. dass Aufwertungen der<br />
ökologischen Funktionen durch Nutzungsextensivierungen möglich sind.<br />
Eine weitere Inanspruchnahme der Niederungsbereiche ist aus ökologischer Sicht zu<br />
vermeiden. Insbesondere müssen die Durchgängigkeit des Biotopverbundes und der<br />
Hochwasserschutz gewährleistet bleiben. Dies ist als prioritäre Aufgabe des<br />
Umweltschutzes innerhalb der Niederungsbereiche von Rur und Wurm anzusehen.<br />
Würde die beabsichtigte Änderung des Regionalplans (Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />
Hückelhoven-Kaphof) nicht umgesetzt, bliebe der Kiesabbau Kaphof auf die derzeit<br />
genehmigte Abgrabungsfläche beschränkt. Gemäß den aktuellen Abgrenzungen des<br />
BSAB Nr. 58 im Regionalplan wären lediglich geringfügige Erweiterungen der<br />
genehmigten Abgrabung denkbar.<br />
Da bislang erst ca. die Hälfte der Abgrabungsfläche in Anspruch genommen ist,<br />
werden die negativen betriebs- und anlagebedingten Umweltauswirkungen noch<br />
fortdauern. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006 begonnen, die Laufzeit würde sich<br />
gemäß Genehmigung und aktueller betrieblicher Planungen bis zum Jahr 2026 bzw.<br />
2028 erstrecken.<br />
D.h. dass die betriebsbedingten Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Stäube,<br />
Lärm) und visuellen Störungen des Landschaftsbildes im Umfeld der genehmigten<br />
Abgrabung entsprechend der aktuellen Belastungssituation weiter wirken.<br />
Die anlagebedingten Wirkungen werden sich in Form der Inanspruchnahme des<br />
südlichen Teils der genehmigten Abgrabungsfläche verstärken. Damit werden u.a. die<br />
Beseitigung des vorhandenen Pappelwäldchens, die abschnittsweise Verlegung des<br />
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