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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

damit verbundenen Erhaltungsauftrag einzustufen.<br />

Das als Baudenkmal in der Denkmalliste geführte Wohngebäude Kaphof, die o.a.<br />

Bodendenkmale (Panzergräben) sowie die genannten Fundstellen sind ebenfalls von<br />

besonderer kulturhistorischer Bedeutung.<br />

2.2 Prognose der Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG, Nr.2b)<br />

Aktuelle Umweltprobleme im Untersuchungsraum<br />

Der Natur- und Landschaftshaushalt in den verschiedenen Teilbereichen des<br />

Untersuchungsgebietes ist nach Analyse und Bewertung der einzelnen Schutzgüter<br />

durch die dort bereits vorhandene Abgrabung, die vorhandenen Straßen (A 46, K 22,<br />

K 16) und Siedlungsflächen einschließlich verschiedener gewerblicher Nutzungen zum<br />

Teil erheblich vorbelastet.<br />

Die verbliebenen nicht überbauten, nicht abgegrabenen oder anderweitig nicht in<br />

Anspruch genommenen Niederungsbereiche von Rur und Wurm sind strukturell,<br />

vegetationskundlich und faunistisch als wertvoll einzuschätzen und üben wichtige<br />

ökologische Funktionen aus. Sowohl im regionalen als auch im landesweiten<br />

Biotopverbund hat der Landschaftsraum herausragende Bedeutung (vgl. Kap. 1.5 und<br />

Kap. 2.1). In den intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen haben die<br />

Niederungsgebiete hohes Entwicklungspotential, d.h. dass Aufwertungen der<br />

ökologischen Funktionen durch Nutzungsextensivierungen möglich sind.<br />

Eine weitere Inanspruchnahme der Niederungsbereiche ist aus ökologischer Sicht zu<br />

vermeiden. Insbesondere müssen die Durchgängigkeit des Biotopverbundes und der<br />

Hochwasserschutz gewährleistet bleiben. Dies ist als prioritäre Aufgabe des<br />

Umweltschutzes innerhalb der Niederungsbereiche von Rur und Wurm anzusehen.<br />

Würde die beabsichtigte Änderung des Regionalplans (Erweiterung des BSAB Nr. 58<br />

Hückelhoven-Kaphof) nicht umgesetzt, bliebe der Kiesabbau Kaphof auf die derzeit<br />

genehmigte Abgrabungsfläche beschränkt. Gemäß den aktuellen Abgrenzungen des<br />

BSAB Nr. 58 im Regionalplan wären lediglich geringfügige Erweiterungen der<br />

genehmigten Abgrabung denkbar.<br />

Da bislang erst ca. die Hälfte der Abgrabungsfläche in Anspruch genommen ist,<br />

werden die negativen betriebs- und anlagebedingten Umweltauswirkungen noch<br />

fortdauern. Mit der Abgrabung wurde im Jahr 2006 begonnen, die Laufzeit würde sich<br />

gemäß Genehmigung und aktueller betrieblicher Planungen bis zum Jahr 2026 bzw.<br />

2028 erstrecken.<br />

D.h. dass die betriebsbedingten Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Stäube,<br />

Lärm) und visuellen Störungen des Landschaftsbildes im Umfeld der genehmigten<br />

Abgrabung entsprechend der aktuellen Belastungssituation weiter wirken.<br />

Die anlagebedingten Wirkungen werden sich in Form der Inanspruchnahme des<br />

südlichen Teils der genehmigten Abgrabungsfläche verstärken. Damit werden u.a. die<br />

Beseitigung des vorhandenen Pappelwäldchens, die abschnittsweise Verlegung des<br />

– 56 –

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