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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

beinhaltet sind. Die durchschnittliche jährliche Flächeninanspruchnahme liegt<br />

innerhalb des Teilabschnitts Region Aachen bei <strong>10</strong> ha.<br />

Im Kreis Heinsberg, in dem ausschließlich Lockergesteine abgebaut werden, sind<br />

insgesamt noch 640 ha Reserveflächen anzutreffen. Der jährliche Flächenverbrauch<br />

liegt hier mit 20 ha weit über dem Durchschnitt der Region. Rein rechnerisch<br />

beinhalten die vorhandenen Reserveflächen im Kreis Heinsberg ein Potential für 32<br />

Jahre. Aus dieser Flächendisposition ergibt sich kein Erfordernis für eine<br />

Überarbeitung des Regionalplanes in Bezug auf die BSAB.<br />

Die inhaltliche Überprüfung der planerischen Reserven hat jedoch ergeben, dass<br />

einzelne BSAB überprüft werden müssen. So ist der BSAB Nr. 11 Heinsberg-Nord<br />

nahezu vollständig ausgekiest und rekultiviert. Innerhalb des BSAB Nr. 12 Heinsberg-<br />

Süd sind noch etwa <strong>10</strong> ha genehmigte Reserveflächen und fast <strong>10</strong>0 ha planerisch<br />

gesicherte Reservefläche anzutreffen. Untersuchungen der hier tätigen Unternehmen<br />

haben jedoch ergeben, dass eine weitere Rohstoffgewinnung in diesem BSAB<br />

wirtschaftlich uninteressant ist. Darüber hinaus wird ein Teil der planerischen<br />

Reserven für den Neubau der K 5 in Anspruch genommen.<br />

3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof<br />

Am Standort Kaphof ist bereits ein BSAB dargestellt. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-<br />

Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige Abgrabungsgenehmigung füllt den<br />

BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier noch fast 30 ha genehmigte<br />

Reservefläche zur Verfügung. Die Bewertung der Standortqualität erfolgt auf der<br />

Grundlage der im Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen, Kapitel 1.4, Erläuterung<br />

(9) aufgelisteten Anforderungen zur Bestimmung und Abgrenzung der BSAB. Bei der<br />

Konkretisierung dieser Anforderungen, die aufgrund der Rechtsprechung in den<br />

vergangenen <strong>10</strong> Jahren erforderlich ist, ergeben sich Beurteilungskriterien die sich in<br />

zwei Gruppen unterteilen lassen:<br />

1. Ausschlusskriterien<br />

2. Abwägungskriterien<br />

Zu den Ausschlusskriterien gehören z.B. Bauflächen und ihre Schutzabstände,<br />

Bereiche mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen oder Naturschutzgebiete.<br />

Innerhalb dieser Bereiche sollten keine neuen BSAB geplant werden. Die Überprüfung<br />

anhand der Ausschlusskriterien hat ergeben, dass die von dem Unternehmen<br />

angestrebte Erweiterungsfläche grundsätzlich für eine BSAB-Darstellung geeignet ist.<br />

Die nachfolgende Abbildung (ohne Maßstab) zeigt das Ergebnis der Überprüfung<br />

durch die Ausschlusskriterien. Die in der Abbildung weiß verbliebenen Flächen sind<br />

nicht mit Raumfunktionen belegt, die zu den Ausschlusskriterien gehören. Ausschluss-<br />

und Abwägungskriterien werden im Umweltbericht behandelt.<br />

– 6 –

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