Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
beinhaltet sind. Die durchschnittliche jährliche Flächeninanspruchnahme liegt<br />
innerhalb des Teilabschnitts Region Aachen bei <strong>10</strong> ha.<br />
Im Kreis Heinsberg, in dem ausschließlich Lockergesteine abgebaut werden, sind<br />
insgesamt noch 640 ha Reserveflächen anzutreffen. Der jährliche Flächenverbrauch<br />
liegt hier mit 20 ha weit über dem Durchschnitt der Region. Rein rechnerisch<br />
beinhalten die vorhandenen Reserveflächen im Kreis Heinsberg ein Potential für 32<br />
Jahre. Aus dieser Flächendisposition ergibt sich kein Erfordernis für eine<br />
Überarbeitung des Regionalplanes in Bezug auf die BSAB.<br />
Die inhaltliche Überprüfung der planerischen Reserven hat jedoch ergeben, dass<br />
einzelne BSAB überprüft werden müssen. So ist der BSAB Nr. 11 Heinsberg-Nord<br />
nahezu vollständig ausgekiest und rekultiviert. Innerhalb des BSAB Nr. 12 Heinsberg-<br />
Süd sind noch etwa <strong>10</strong> ha genehmigte Reserveflächen und fast <strong>10</strong>0 ha planerisch<br />
gesicherte Reservefläche anzutreffen. Untersuchungen der hier tätigen Unternehmen<br />
haben jedoch ergeben, dass eine weitere Rohstoffgewinnung in diesem BSAB<br />
wirtschaftlich uninteressant ist. Darüber hinaus wird ein Teil der planerischen<br />
Reserven für den Neubau der K 5 in Anspruch genommen.<br />
3.2 Regionalplanerische Flächenbewertung des Standortes Kaphof<br />
Am Standort Kaphof ist bereits ein BSAB dargestellt. Der BSAB Nr. 58 Hückelhoven-<br />
Kaphof hat eine Größe von 59 ha. Die gültige Abgrabungsgenehmigung füllt den<br />
BSAB nahezu vollständig aus. Es stehen hier noch fast 30 ha genehmigte<br />
Reservefläche zur Verfügung. Die Bewertung der Standortqualität erfolgt auf der<br />
Grundlage der im Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen, Kapitel 1.4, Erläuterung<br />
(9) aufgelisteten Anforderungen zur Bestimmung und Abgrenzung der BSAB. Bei der<br />
Konkretisierung dieser Anforderungen, die aufgrund der Rechtsprechung in den<br />
vergangenen <strong>10</strong> Jahren erforderlich ist, ergeben sich Beurteilungskriterien die sich in<br />
zwei Gruppen unterteilen lassen:<br />
1. Ausschlusskriterien<br />
2. Abwägungskriterien<br />
Zu den Ausschlusskriterien gehören z.B. Bauflächen und ihre Schutzabstände,<br />
Bereiche mit Grundwasser- und Gewässerschutzfunktionen oder Naturschutzgebiete.<br />
Innerhalb dieser Bereiche sollten keine neuen BSAB geplant werden. Die Überprüfung<br />
anhand der Ausschlusskriterien hat ergeben, dass die von dem Unternehmen<br />
angestrebte Erweiterungsfläche grundsätzlich für eine BSAB-Darstellung geeignet ist.<br />
Die nachfolgende Abbildung (ohne Maßstab) zeigt das Ergebnis der Überprüfung<br />
durch die Ausschlusskriterien. Die in der Abbildung weiß verbliebenen Flächen sind<br />
nicht mit Raumfunktionen belegt, die zu den Ausschlusskriterien gehören. Ausschluss-<br />
und Abwägungskriterien werden im Umweltbericht behandelt.<br />
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