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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Auf Grund der besonders hohen ökologischen Bedeutung der<br />

gewässerbegleitenden Bereiche von Wurm, Erlen- bzw. Teichbach (bzw.<br />

Linnicher Mühlenteich) bzw. der hohen Empfindlichkeit hinsichtlich der<br />

Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaftsbild<br />

soll ein Pufferabstand einschließlich einer ausreichenden Entwicklungszone<br />

(zur Entwicklung eines Strahlursprungs und Uferstreifen) im Südwesten des<br />

Vorhabengebietes erhalten bleiben. Das Vorhabengebiet reduziert sich<br />

dadurch um ca. 1,5 ha.<br />

3.) Westlichster Erweiterungsbereich ab Engstelle K 22 und Linnicher<br />

Mühlenteich bis A 46<br />

Zum Schutz vor verkehrlichen Schadstoffeinträgen ins Grundwasser soll mit<br />

dem Abgrabungsvorhaben ein ausreichender Abstand zur A 46 eingehalten<br />

werden. Dieser Abstand sowie die Vermeidung bzw. Verminderung der<br />

Überplanung von besonders schutzwürdigen Böden (hohe natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher Regelungs- und Pufferfunktion) und von<br />

natürlichen Überschwemmungsgebieten führt im Norden (gleichzeitig wird<br />

der oben beschriebene Puffer zum Erlen- bzw. Teichbach erzielt) zur<br />

Reduzierung der Abgrabungsfläche um ca. 15 ha.<br />

Regionalplanerische Ziele der Vorschlagsvariante<br />

Die deutliche Reduzierung der geplanten BSAB-Erweiterung dient neben der Sicherung<br />

sensibler Bereiche und der Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der<br />

Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen,<br />

biologische Vielfalt auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />

Da noch kein abschließender bodendenkmalpflegerischer Fachbeitrag sowie Ergebnisse<br />

von Prospektionen vorliegen, jedoch von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland,<br />

Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Hinweise und Vermutungen über eine hohe<br />

Bodendenkmalschutzwürdigkeit des Vorhabengebietes vorliegen, dient eine<br />

Reduzierung des Vorhabengebietes auch der Vermeidung und Verminderung von<br />

Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />

Die beschriebene reduzierte Vorschlagsvariante ermöglicht die Erfüllung der Ziele der<br />

Landes- und Regionalplanung im Plangebiet und hierbei insbesondere der Ziele für die<br />

Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, für die<br />

Bereiche zum Schutz der Natur und für die Überschwemmungsbereiche.<br />

2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Umweltwirkungen der Regionalplanänderung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3b)<br />

Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und<br />

§ 37 Absatz 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie über die<br />

Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren<br />

gemäß § 4 Absatz 2 LPlG NRW. Darüber hinaus wird seitens der<br />

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