Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Auf Grund der besonders hohen ökologischen Bedeutung der<br />
gewässerbegleitenden Bereiche von Wurm, Erlen- bzw. Teichbach (bzw.<br />
Linnicher Mühlenteich) bzw. der hohen Empfindlichkeit hinsichtlich der<br />
Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaftsbild<br />
soll ein Pufferabstand einschließlich einer ausreichenden Entwicklungszone<br />
(zur Entwicklung eines Strahlursprungs und Uferstreifen) im Südwesten des<br />
Vorhabengebietes erhalten bleiben. Das Vorhabengebiet reduziert sich<br />
dadurch um ca. 1,5 ha.<br />
3.) Westlichster Erweiterungsbereich ab Engstelle K 22 und Linnicher<br />
Mühlenteich bis A 46<br />
Zum Schutz vor verkehrlichen Schadstoffeinträgen ins Grundwasser soll mit<br />
dem Abgrabungsvorhaben ein ausreichender Abstand zur A 46 eingehalten<br />
werden. Dieser Abstand sowie die Vermeidung bzw. Verminderung der<br />
Überplanung von besonders schutzwürdigen Böden (hohe natürliche<br />
Bodenfruchtbarkeit, Böden mit hoher Regelungs- und Pufferfunktion) und von<br />
natürlichen Überschwemmungsgebieten führt im Norden (gleichzeitig wird<br />
der oben beschriebene Puffer zum Erlen- bzw. Teichbach erzielt) zur<br />
Reduzierung der Abgrabungsfläche um ca. 15 ha.<br />
Regionalplanerische Ziele der Vorschlagsvariante<br />
Die deutliche Reduzierung der geplanten BSAB-Erweiterung dient neben der Sicherung<br />
sensibler Bereiche und der Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen der<br />
Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen,<br />
biologische Vielfalt auch der Verringerung der Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />
Da noch kein abschließender bodendenkmalpflegerischer Fachbeitrag sowie Ergebnisse<br />
von Prospektionen vorliegen, jedoch von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland,<br />
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Hinweise und Vermutungen über eine hohe<br />
Bodendenkmalschutzwürdigkeit des Vorhabengebietes vorliegen, dient eine<br />
Reduzierung des Vorhabengebietes auch der Vermeidung und Verminderung von<br />
Risiken für den Bodendenkmalschutz.<br />
Die beschriebene reduzierte Vorschlagsvariante ermöglicht die Erfüllung der Ziele der<br />
Landes- und Regionalplanung im Plangebiet und hierbei insbesondere der Ziele für die<br />
Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung, für die<br />
Bereiche zum Schutz der Natur und für die Überschwemmungsbereiche.<br />
2.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Umweltwirkungen der Regionalplanänderung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3b)<br />
Auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt die Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und<br />
§ 37 Absatz 2 LPlG NRW im Verfahren nach § 34 LPlG NRW sowie über die<br />
Beteiligung der Regionalplanungsbehörde in Fachplanungs- und Zulassungsverfahren<br />
gemäß § 4 Absatz 2 LPlG NRW. Darüber hinaus wird seitens der<br />
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