07.01.2013 Aufrufe

Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr. 2)<br />

2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />

derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />

werden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2a i.V.m. § 2 Abs.2 UVPG)<br />

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />

Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />

Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />

ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />

Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />

Beschreibung des Untersuchungsraumes, des Vorhabengebietes bzw. des<br />

Planungsgebiets (vorgesehene Erweiterungsflächen)<br />

Der Betrachtungsraum des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung umfasst die<br />

Rur- bzw. Wurmniederung im Kreis Heinsberg, zwischen der Kreisgrenze zum Kreis<br />

Düren und der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Die östliche und die westliche<br />

Abgrenzung folgen den Hangkanten, welche die Rurniederung begrenzen. Das<br />

Gelände des Untersuchungsraumes fällt als weitgehend ebene Fläche von Südosten<br />

nach Nordwesten ab. Die Geländehöhen reichen von 55 m NHN (Normalhöhennull)<br />

im Südosten bis zu 30 m NHN im Nordwesten.<br />

Der Untersuchungsraum stellt sich als typische Niederungslandschaft dar. Er wird<br />

geprägt durch die über die gesamte Fläche verteilten größeren und kleineren Fließ- und<br />

Stillgewässer. Die großflächige Nutzung wird durch die Landwirtschaft geprägt. Auf<br />

gewässernahen feuchteren Standorten findet Grünlandnutzung statt, daneben herrscht<br />

Ackerbau vor. Größere Waldflächen sind selten. Die entlang von Gewässern, Wegen<br />

und Strassen meist linear oder kleinflächig auftretenden Gehölze bestehen aus<br />

Einzelbäumen, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Gebüschen.<br />

Das Vorhabengebiet selbst liegt auf dem Gebiet der Stadt Hückelhoven zwischen den<br />

Ortschaften Millich, Doverack, Hilfarth und Porselen. Es befindet sich unmittelbar<br />

südöstlich der A 46 und wird im Nordosten durch die K 22 (Kaphofstraße), im<br />

Südosten durch die K 16 (Himmericher Weg) sowie im Südwesten durch den Teichund<br />

Erlenbach begrenzt.<br />

Die A 46 führt westlich des Vorhabengebietes aus Richtung Mönchengladbach<br />

kommend an Erkelenz und Hückelhoven vorbei Richtung Heinsberg. Die A 46 endet<br />

mit der Anschlussstelle Heinsberg. Dort schließt die A 46 an die in Nord-Ost-Richtung<br />

verlaufende B 221 sowie an die geplante B 56n Richtung Selfkant.<br />

Bei dem Vorhabengebiet selbst handelt es sich um die bestehende Abgrabung<br />

einschließlich dem bestehenden Betriebsgelände und dem Kaphof sowie um die an<br />

zwei Seiten anschließenden geplanten Erweiterungsflächen (Richtung Osten und<br />

Richtung Westen). Als Plangebiet werden diese vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />

definiert. Die Höhen des anstehenden Geländes im Vorhabengebiet erreichen etwa 43<br />

bis 47 m NHN.<br />

Die bestehenden Aufbereitungsanlagen des Kiesabbaues Kaphof prägen das<br />

– 35 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!