Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr. 2)<br />
2.1 Schutzgüterbezogene Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des<br />
derzeitigen Umweltzustandes, die von der Regionalplanänderung beeinflusst<br />
werden (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.1 ROG Nr.2a i.V.m. § 2 Abs.2 UVPG)<br />
Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist<br />
Voraussetzung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen. Die einzelnen<br />
Umweltfaktoren bzw. Schutzgüter sind dabei in ihrer Bedeutung sowie hinsichtlich<br />
ihrer Empfindlichkeit gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen zu bewerten.<br />
Vorhandene Belastungen sind zu berücksichtigen.<br />
Beschreibung des Untersuchungsraumes, des Vorhabengebietes bzw. des<br />
Planungsgebiets (vorgesehene Erweiterungsflächen)<br />
Der Betrachtungsraum des Umweltberichtes zur Regionalplanänderung umfasst die<br />
Rur- bzw. Wurmniederung im Kreis Heinsberg, zwischen der Kreisgrenze zum Kreis<br />
Düren und der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Die östliche und die westliche<br />
Abgrenzung folgen den Hangkanten, welche die Rurniederung begrenzen. Das<br />
Gelände des Untersuchungsraumes fällt als weitgehend ebene Fläche von Südosten<br />
nach Nordwesten ab. Die Geländehöhen reichen von 55 m NHN (Normalhöhennull)<br />
im Südosten bis zu 30 m NHN im Nordwesten.<br />
Der Untersuchungsraum stellt sich als typische Niederungslandschaft dar. Er wird<br />
geprägt durch die über die gesamte Fläche verteilten größeren und kleineren Fließ- und<br />
Stillgewässer. Die großflächige Nutzung wird durch die Landwirtschaft geprägt. Auf<br />
gewässernahen feuchteren Standorten findet Grünlandnutzung statt, daneben herrscht<br />
Ackerbau vor. Größere Waldflächen sind selten. Die entlang von Gewässern, Wegen<br />
und Strassen meist linear oder kleinflächig auftretenden Gehölze bestehen aus<br />
Einzelbäumen, Baumreihen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Gebüschen.<br />
Das Vorhabengebiet selbst liegt auf dem Gebiet der Stadt Hückelhoven zwischen den<br />
Ortschaften Millich, Doverack, Hilfarth und Porselen. Es befindet sich unmittelbar<br />
südöstlich der A 46 und wird im Nordosten durch die K 22 (Kaphofstraße), im<br />
Südosten durch die K 16 (Himmericher Weg) sowie im Südwesten durch den Teichund<br />
Erlenbach begrenzt.<br />
Die A 46 führt westlich des Vorhabengebietes aus Richtung Mönchengladbach<br />
kommend an Erkelenz und Hückelhoven vorbei Richtung Heinsberg. Die A 46 endet<br />
mit der Anschlussstelle Heinsberg. Dort schließt die A 46 an die in Nord-Ost-Richtung<br />
verlaufende B 221 sowie an die geplante B 56n Richtung Selfkant.<br />
Bei dem Vorhabengebiet selbst handelt es sich um die bestehende Abgrabung<br />
einschließlich dem bestehenden Betriebsgelände und dem Kaphof sowie um die an<br />
zwei Seiten anschließenden geplanten Erweiterungsflächen (Richtung Osten und<br />
Richtung Westen). Als Plangebiet werden diese vorgesehenen Erweiterungsflächen<br />
definiert. Die Höhen des anstehenden Geländes im Vorhabengebiet erreichen etwa 43<br />
bis 47 m NHN.<br />
Die bestehenden Aufbereitungsanlagen des Kiesabbaues Kaphof prägen das<br />
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