Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Abb. 1: BSAB Hückelhoven-Kaphof – Bestand und vorgesehene Erweiterung<br />
(Quelle: Büro Rebstock)<br />
2. Ergebnisse der Umweltprüfung<br />
– 4 –<br />
Kein Regionalplanmaßstab<br />
Die vorgesehene Erweiterung umfasst eine Teilfläche südöstlich der bestehenden<br />
Abgrabung, bis zur K 16, im Umfang von etwa 25 ha, sowie eine Teilfläche<br />
nordwestlich der bestehenden Abgrabung, bis zur A 46, im Umfang von etwa 60 ha.<br />
Die nordöstliche Grenze wird durch die K 22, die südwestliche Grenze durch den<br />
Linnicher Mühlenteich gebildet.<br />
Als Ergebnis der Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen<br />
Umweltauswirkungen der geplanten Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />
ergeben sich erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für alle<br />
Umweltschutzgüter.<br />
So wird die beantragte Erweiterung der Abgrabung in Folge der<br />
Flächeninanspruchnahme und der betriebsbedingten Immissionen zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Wohnumfeld- und der Erholungsfunktion für die Bevölkerung<br />
von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-Porselen führen. Außerdem bedingt die<br />
Flächeninanspruchnahme den Verlust von schützenswerten Böden und<br />
Lebensraumstrukturen, die auch von planungsrelevanten Arten genutzt werden oder<br />
potentiell genutzt werden können (z.B. Biber, Rauhautfledermaus, Kiebitz, Nachtigall,