Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
die westliche Abgrabungsgrenze verlegt werden 19 .<br />
Das Einzugsgebiet des Mirbachs setzt sich aus dem natürlichen, unversiegelten<br />
Einzugsgebiet sowie dem angeschlossenen Siedlungsgebiet der Ortslage Hilfarth<br />
zusammen. Der Mirbach führt nur zeitweise nach starken Regenfällen sowie bei<br />
anhaltend feuchter Witterung Wasser.<br />
Im Bereich der bestehenden Abgrabung Kaphof ist das mit Planfeststellung<br />
genehmigte Gewässer bereits zu etwa einem Drittel hergestellt und wird kontinuierlich<br />
weiter vergrößert.<br />
Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum ist jeweils ein ehemaliger<br />
Panzergraben vorhanden. Diese wurden im Zusammenhang mit dem Bau des<br />
Westwalls künstlich angelegt und werden heute als Angelteiche genutzt. Der<br />
Panzergraben im Vorhabengebiet befindet sich an der Nordgrenze der bereits<br />
bestehenden Abgrabung, der Panzergraben im Untersuchungsraum liegt außerhalb der<br />
südlichen Grenze der beantragten südlichen Erweiterungsfläche. Beide Gräben weisen<br />
steile Ufer und Schlammablagerungen an der Sohle auf.<br />
Bewertung<br />
Der durch das gesamte Vorhabengebiet laufenden Mirbach stellt durch seine gerade<br />
Geometrie und die überwiegende Trockenheit kein naturnahes Gewässer dar. Jedoch<br />
finden sich im Umfeld des Mirbaches Begleitstrukturen auf grundwasserbeeinflussten<br />
Böden, die von den natürlichen Standortverhältnissen zeugen und die zur Erhöhung<br />
der ökologische Bedeutung des Fließgewässers beitragen.<br />
Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung bedingt eine abschnittsweise Verlegung<br />
des Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum<br />
Panzergraben). Damit wird die Gewässerökologie zeitweise gestört.<br />
Auch die künstlich angelegten, als Angelteiche genutzten Panzergräben sind nicht<br />
naturnah, jedoch gut entwickelt und für die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum<br />
von Bedeutung.<br />
Der Teich- bzw. Erlenbach sind ebenfalls durch ihre Nutzung als Mühlengewässer<br />
künstlich angelegt worden. Beide Gewässer weisen auf Grund ihrer Entwicklung eine<br />
artenreiche Unterwasservegetation auf. Sie besitzen darüber hinaus ein hohes<br />
Entwicklungspotential im Hinblick auf Ufervegetation und Lebensraumqualität.<br />
Rur und Wurm gelten im Untersuchungsraum als natürliche Gewässer. Für beide<br />
liegen Gewässerentwicklungskonzepte vor, welche kontinuierlich realisiert werden.<br />
Ziele sind die Erhaltung und Reaktivierung der Flußauen, unter intensiver<br />
Abstimmung der wasserwirtschaftlichen und auenökologischen Erfordernisse.<br />
Die ermittelten Überschwemmungsgebiete der beiden Gewässer Rur und Wurm (vgl.<br />
Kap. 1.5) erfüllen besonders wichtige Funktionen im Hinblick auf die Auenökologie<br />
und tragen daher zu einer sehr hohen Bewertung der beiden Fließgewässer bei.<br />
19<br />
Kreis Heinsberg: Planfeststellungsbeschluss "Kaphof" vom 06.12.2002, Az.: 70 80 61, in der derzeit gültigen<br />
Fassung<br />
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