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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

die westliche Abgrabungsgrenze verlegt werden 19 .<br />

Das Einzugsgebiet des Mirbachs setzt sich aus dem natürlichen, unversiegelten<br />

Einzugsgebiet sowie dem angeschlossenen Siedlungsgebiet der Ortslage Hilfarth<br />

zusammen. Der Mirbach führt nur zeitweise nach starken Regenfällen sowie bei<br />

anhaltend feuchter Witterung Wasser.<br />

Im Bereich der bestehenden Abgrabung Kaphof ist das mit Planfeststellung<br />

genehmigte Gewässer bereits zu etwa einem Drittel hergestellt und wird kontinuierlich<br />

weiter vergrößert.<br />

Im Vorhabengebiet und im Untersuchungsraum ist jeweils ein ehemaliger<br />

Panzergraben vorhanden. Diese wurden im Zusammenhang mit dem Bau des<br />

Westwalls künstlich angelegt und werden heute als Angelteiche genutzt. Der<br />

Panzergraben im Vorhabengebiet befindet sich an der Nordgrenze der bereits<br />

bestehenden Abgrabung, der Panzergraben im Untersuchungsraum liegt außerhalb der<br />

südlichen Grenze der beantragten südlichen Erweiterungsfläche. Beide Gräben weisen<br />

steile Ufer und Schlammablagerungen an der Sohle auf.<br />

Bewertung<br />

Der durch das gesamte Vorhabengebiet laufenden Mirbach stellt durch seine gerade<br />

Geometrie und die überwiegende Trockenheit kein naturnahes Gewässer dar. Jedoch<br />

finden sich im Umfeld des Mirbaches Begleitstrukturen auf grundwasserbeeinflussten<br />

Böden, die von den natürlichen Standortverhältnissen zeugen und die zur Erhöhung<br />

der ökologische Bedeutung des Fließgewässers beitragen.<br />

Die genehmigte Erweiterung der Abgrabung bedingt eine abschnittsweise Verlegung<br />

des Mirbaches (im Bereich der genehmigten Abgrabungsfläche bis zum<br />

Panzergraben). Damit wird die Gewässerökologie zeitweise gestört.<br />

Auch die künstlich angelegten, als Angelteiche genutzten Panzergräben sind nicht<br />

naturnah, jedoch gut entwickelt und für die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum<br />

von Bedeutung.<br />

Der Teich- bzw. Erlenbach sind ebenfalls durch ihre Nutzung als Mühlengewässer<br />

künstlich angelegt worden. Beide Gewässer weisen auf Grund ihrer Entwicklung eine<br />

artenreiche Unterwasservegetation auf. Sie besitzen darüber hinaus ein hohes<br />

Entwicklungspotential im Hinblick auf Ufervegetation und Lebensraumqualität.<br />

Rur und Wurm gelten im Untersuchungsraum als natürliche Gewässer. Für beide<br />

liegen Gewässerentwicklungskonzepte vor, welche kontinuierlich realisiert werden.<br />

Ziele sind die Erhaltung und Reaktivierung der Flußauen, unter intensiver<br />

Abstimmung der wasserwirtschaftlichen und auenökologischen Erfordernisse.<br />

Die ermittelten Überschwemmungsgebiete der beiden Gewässer Rur und Wurm (vgl.<br />

Kap. 1.5) erfüllen besonders wichtige Funktionen im Hinblick auf die Auenökologie<br />

und tragen daher zu einer sehr hohen Bewertung der beiden Fließgewässer bei.<br />

19<br />

Kreis Heinsberg: Planfeststellungsbeschluss "Kaphof" vom 06.12.2002, Az.: 70 80 61, in der derzeit gültigen<br />

Fassung<br />

– 51 –

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