Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
gleichzeitig durchlässig ist. Der Grundwasserkörper ist mit Stickstoffverbindungen<br />
(Nitrat) angereichert. Die Grundwassermenge ist aufgrund des Braunkohlentagebaus<br />
eingeschränkt.<br />
Geologisch befindet sich das Abgrabungsgelände auf der nördlichen Rur-Scholle, etwa<br />
1 km südlich der Rurrand-Verwerfung, welche die Rur-Scholle von der Venloer-<br />
Scholle abgrenzt. Die Grundwasserfließrichtung ist im Bereich des Plangebietes in<br />
Richtung Nord-West auf die Rur hin ausgerichtet. Im Abstrom des<br />
Abgrabungsgeländes befindet sich kein festgesetztes oder geplantes<br />
Trinkwasserschutzgebiet.<br />
Grundwasserspiegelschwankungen im Untersuchungsraum sind gemäß Auskunft des<br />
Erftverbandes in erster Linie auf natürliche Ursachen sowie auf<br />
Wasserstandsschwankungen der Rur zurückzuführen. Bergbaubedingte Absenkungen<br />
des freien Grundwasserspiegels in Folge von Sümpfungsmaßnahmen sind im Bereich<br />
des Plangebietes demgegenüber gering und betragen maximal einige Dezimeter. Auch<br />
zukünftig ist nicht mit einer Zunahme des Sümpfungseinflusses zu rechnen. Dies<br />
belegen rechnerbasierte Modellprognosen der RWE Power AG bis zum Jahr 2030. Mit<br />
dem Abschalten der Sümpfungsbrunnen steigen die Grundwasserstände danach<br />
allmählich und weiträumig wieder an, um etwa im Jahr 2<strong>10</strong>0 ihre vom Tagebau<br />
unbeeinflussten Höhen zu erreichen, die einige Zentimeter bis wenige Dezimeter über<br />
den heutigen mittleren Grundwasserständen im Plangebiet liegen werden.<br />
Im Rahmen der Hydrologischen Stellungnahme zur Erweiterung der Abgrabung<br />
Kaphof, erstellt durch das Ingenieurbüro Jansen, Wachtendonk, wurden die<br />
quantitativen Grundwasserverhältnisse im Detail analysiert. Im Folgenden wird eine<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale gegeben.<br />
Nach Auswertung der vorliegenden Grundwassergleichenkarten ist abzuleiten, dass ein<br />
hoher mittlerer Grundwasserspiegel in der Grundwassergleichenkarte von Oktober<br />
1988 abgebildet wird. Daher werden diese Höhen als Ausgangslage zur<br />
hydrologischen Betrachtung genutzt.<br />
Mit einem durchschnittlichen Gefälle von ca. 2,1 ‰ fließt das Grundwasser unter dem<br />
Vorhabengebiet etwa von Südosten nach Nordwesten in Richtung der Rur17. Im<br />
Bereich der bestehenden Abgrabung liegt der mittlere Grundwasserspiegel bei ca.<br />
44 m NHN.<br />
Der Grundwasserstand liegt im Anstrom an der südlichen Grenze des<br />
Vorhabengebietes im mittel bei etwa 45,20 m NHN, im Abstrom an der nördlichen<br />
Grenze im mittel bei etwa 40,40 m NHN. Die Längsausdehnung des Vorhabengebietes<br />
beträgt ca. 2.550 m, die Differenz des Wasserspiegels auf dieser Strecke beträgt ca.<br />
4,80 m, bei hohen Grundwasserständen ca. 5,25 m. Die Breite des Vorhabengebietes<br />
liegt etwa zwischen 220 und 960 m.<br />
Im Anstrombereich beträgt der Grundwasserflurabstand bei einer Geländehöhe von ca.<br />
46,50 m NHN etwa 1,30 m, im Abstrombereich bei einer Geländehöhe von ca. 43 m<br />
NHN ca. 2,60 m. Der natürliche Grundwasserschwankungsbereich beträgt im<br />
südlichen Drittel etwa 1,60 m, in der Mitte etwa 1,00 m und im Norden etwa 0,75 m.<br />
17 Grundwassergleichenplan 1. GwStockwerk, Erftverband (Stand Oktober 1988)<br />
– 49 –