Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
PLANBEGRÜNDUNG<br />
Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />
führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />
Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />
gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind<br />
und zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der<br />
Kiesabgrabung die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz<br />
verursachen und zur fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des<br />
Baudenkmals Kaphof führen.<br />
Die Berücksichtigung der denkbaren Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />
Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />
Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />
insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />
Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />
und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />
insbesondere der Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Boden, Wasser, Tiere und<br />
Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />
Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der<br />
gewässerbeeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die<br />
Umsetzung von Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ermöglicht.<br />
3. Regionalplanerische Bewertung<br />
3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />
Zurzeit findet die Auswertung des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> statt.<br />
Die erhobenen Daten aus Luftbildern und Genehmigungsunterlagen sollen gemeinsam<br />
mit den Genehmigungsbehörden überprüft werden. Diese Überprüfung hat bisher nur<br />
im Kreis Heinsberg stattgefunden, die Termine in den verbleibenden Landkreisen und<br />
die Städteregion Aachen sollen ab Herbst 2011 geplant werden. Es lassen sich jedoch<br />
bereits jetzt grundsätzliche Tendenzen erkennen.<br />
Im Teilabschnitt Region Aachen sind 2623 ha BSAB dargestellt. Diese sind zu 43 %<br />
(1900 ha) mit Abgrabungsgenehmigungen belegt. Insgesamt liegen nur etwa 60 % der<br />
genehmigten Tagebauflächen innerhalb der dargestellten BSAB. Das heißt im<br />
Umkehrschluss, dass 40 % der genehmigten Tagebauflächen außerhalb der<br />
Konzentrationszonen des Regionalplanes zu finden sind. 36 % der BSAB-<br />
Darstellungen konzentrieren sich auf das Gebiet des Kreises Heinsberg, es folgt der<br />
Kreis Euskirchen mit 29 %, danach der Kreis Düren mit 18 % und die Städteregion<br />
Aachen mit 17 %.<br />
Im gesamten Teilabschnitt Region Aachen stehen noch etwa 2000 ha genehmigte und<br />
im Regionalplan planerisch gesicherte Reserveflächen zur Verfügung. Hierbei ist zu<br />
berücksichtigen, dass auch die Reserveflächen für Festgesteine und den Tonabbau<br />
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