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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

PLANBEGRÜNDUNG<br />

Pirol) und kann zu Barrierewirkungen im landesweit bedeutenden Biotopverbund<br />

führen. Durch die beabsichtigte Kiesabgrabung gehen zudem natürliche<br />

Retentionsflächen unwiederbringlich verloren, die im Hinblick auf die<br />

gewässerauentypische Ökologie der Niederungen von Rur und Wurm wertvoll sind<br />

und zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) von Bedeutung sind. Schließlich kann die vorgesehene Erweiterung der<br />

Kiesabgrabung die Zerstörung von bodendenkmalschutzwürdiger Bodensubstanz<br />

verursachen und zur fortdauernden betriebsbedingten Beeinträchtigung des<br />

Baudenkmals Kaphof führen.<br />

Die Berücksichtigung der denkbaren Vermeidungs-, Verminderungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie der regionalplanerischen Vorsorgebetrachtung führt zur<br />

Schlussfolgerung, dass eine Verringerung der verschiedenen hohen ökologischen<br />

Risiken nur durch eine weitreichende Reduzierung der Erweiterungsflächen<br />

insbesondere im Bereich der ökologisch besonders sensiblen Bereiche zu erzielen ist.<br />

Ziel dieser Vorschlagsvariante ist die Vermeidung und Verminderung der erheblichen<br />

und nachhaltigen Beeinträchtigungen und damit erheblichen Umweltauswirkungen<br />

insbesondere der Schutzgüter Mensch, Wohnumfeld, Boden, Wasser, Tiere und<br />

Pflanzen, biologische Vielfalt als auch der Verringerung der Risiken für den<br />

Bodendenkmalschutz. Stattdessen wird die dauerhafte Sicherung der<br />

gewässerbeeinflussten Bereiche längs Wurm und Linnicher Mühlenteich und die<br />

Umsetzung von Entwicklungs- und Aufwertungsmaßnahmen gemäß EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ermöglicht.<br />

3. Regionalplanerische Bewertung<br />

3.1 Vorläufige Ergebnisse des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong><br />

Zurzeit findet die Auswertung des Abgrabungsmonitorings der <strong>Bezirksregierung</strong> statt.<br />

Die erhobenen Daten aus Luftbildern und Genehmigungsunterlagen sollen gemeinsam<br />

mit den Genehmigungsbehörden überprüft werden. Diese Überprüfung hat bisher nur<br />

im Kreis Heinsberg stattgefunden, die Termine in den verbleibenden Landkreisen und<br />

die Städteregion Aachen sollen ab Herbst 2011 geplant werden. Es lassen sich jedoch<br />

bereits jetzt grundsätzliche Tendenzen erkennen.<br />

Im Teilabschnitt Region Aachen sind 2623 ha BSAB dargestellt. Diese sind zu 43 %<br />

(1900 ha) mit Abgrabungsgenehmigungen belegt. Insgesamt liegen nur etwa 60 % der<br />

genehmigten Tagebauflächen innerhalb der dargestellten BSAB. Das heißt im<br />

Umkehrschluss, dass 40 % der genehmigten Tagebauflächen außerhalb der<br />

Konzentrationszonen des Regionalplanes zu finden sind. 36 % der BSAB-<br />

Darstellungen konzentrieren sich auf das Gebiet des Kreises Heinsberg, es folgt der<br />

Kreis Euskirchen mit 29 %, danach der Kreis Düren mit 18 % und die Städteregion<br />

Aachen mit 17 %.<br />

Im gesamten Teilabschnitt Region Aachen stehen noch etwa 2000 ha genehmigte und<br />

im Regionalplan planerisch gesicherte Reserveflächen zur Verfügung. Hierbei ist zu<br />

berücksichtigen, dass auch die Reserveflächen für Festgesteine und den Tonabbau<br />

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