Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Vermeidung - Reduzierung der Abgrabungsfläche in besonders<br />
bodendenkmalschutzwürdigen Bereichen (im<br />
Genehmigungsverfahren mittels archäologischem Fachbeitrag<br />
oder Prospektion zu überprüfen)<br />
Verminderung - Sicherung der aufgefundenen archäologisch wertvollen<br />
Bodenschätze<br />
Entwicklung einer konfliktminimierten Variante der Regionalplanungsbehörde nach<br />
Berücksichtigung und Abwägung der möglichen Vermeidungs-, Verminderungs- bzw.<br />
Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der regionalplanerischen Vorsorge.<br />
Durch die frühzeitige Ermittlung und Beurteilung der o.a. Vermeidungs-,<br />
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die aus regionalplanerischer Sicht<br />
entwickelten Ausschlusskriterien (wie z.B. regionalplanerische Vorsorgeabstände<br />
zwischen verschiedenen unverträglichen Nutzungsformen) entwickelte die<br />
Regionalplanungsbehörde für das Vorhaben eine neu abgegrenzte Vorschlagsvariante<br />
zur Vorlage als Erarbeitungsbeschluss für den Regionalrat.<br />
Die Vorschlagsvariante (vgl. Anlage 1 – Planentwurf in dieser Unterlage) stellt eine,<br />
gegenüber der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung deutlich reduzierte Erweiterung<br />
des BSAB Kiesabbau Hückelhoven-Kaphof dar. Dabei werden neben dem<br />
erforderlichen regionalplanerischen Puffer zum Siedlungsgebiet von Hilfarth bzw. zu<br />
den Fließgewässern Wurm und Teich- bzw- Erlenbach sowie zusätzlich ökologisch<br />
sensible Bereiche von der Überplanung ausgenommen. Diese Schutzabstände begründen<br />
nicht ausschließlich auf fachrechtlichen Vorgaben, sondern auch auf den Grundsätzen<br />
der planerischen Risikovorsorge (vgl. § 50 BImSchG) sowie der regionalplanerischen<br />
Zielerreichung (Sicherung wesentlicher Bereiche innerhalb der BSN).<br />
Reduzierte Bereiche im Einzelnen:<br />
1.) Südöstliche Erweiterungsfläche zwischen genehmigter Abgrabung und K 16<br />
Der regionalplanerische Puffer zum Siedlungsgebiet Hilfarth sowie die<br />
Herausnahme der insbesondere aus Sicht des Landschaftsbildes, der<br />
Erholungsvorsorge, des Bodenschutzes und des Lebensraumschutzes<br />
wertvollen Bereiche längs des Mirbaches bewirken im Südosten des<br />
Vorhabengebietes eine Reduzierung von ca. 25 ha (gesamte südöstliche<br />
Erweiterungsfläche).<br />
2.) Süd- und westliche Erweiterungsbereiche längs der Wurm und des Linnicher<br />
Mühlenteich<br />
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