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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Vermeidung - Reduzierung der Abgrabungsfläche in besonders<br />

bodendenkmalschutzwürdigen Bereichen (im<br />

Genehmigungsverfahren mittels archäologischem Fachbeitrag<br />

oder Prospektion zu überprüfen)<br />

Verminderung - Sicherung der aufgefundenen archäologisch wertvollen<br />

Bodenschätze<br />

Entwicklung einer konfliktminimierten Variante der Regionalplanungsbehörde nach<br />

Berücksichtigung und Abwägung der möglichen Vermeidungs-, Verminderungs- bzw.<br />

Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der regionalplanerischen Vorsorge.<br />

Durch die frühzeitige Ermittlung und Beurteilung der o.a. Vermeidungs-,<br />

Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie die aus regionalplanerischer Sicht<br />

entwickelten Ausschlusskriterien (wie z.B. regionalplanerische Vorsorgeabstände<br />

zwischen verschiedenen unverträglichen Nutzungsformen) entwickelte die<br />

Regionalplanungsbehörde für das Vorhaben eine neu abgegrenzte Vorschlagsvariante<br />

zur Vorlage als Erarbeitungsbeschluss für den Regionalrat.<br />

Die Vorschlagsvariante (vgl. Anlage 1 – Planentwurf in dieser Unterlage) stellt eine,<br />

gegenüber der vom Vorhabenträger vorgelegten Planung deutlich reduzierte Erweiterung<br />

des BSAB Kiesabbau Hückelhoven-Kaphof dar. Dabei werden neben dem<br />

erforderlichen regionalplanerischen Puffer zum Siedlungsgebiet von Hilfarth bzw. zu<br />

den Fließgewässern Wurm und Teich- bzw- Erlenbach sowie zusätzlich ökologisch<br />

sensible Bereiche von der Überplanung ausgenommen. Diese Schutzabstände begründen<br />

nicht ausschließlich auf fachrechtlichen Vorgaben, sondern auch auf den Grundsätzen<br />

der planerischen Risikovorsorge (vgl. § 50 BImSchG) sowie der regionalplanerischen<br />

Zielerreichung (Sicherung wesentlicher Bereiche innerhalb der BSN).<br />

Reduzierte Bereiche im Einzelnen:<br />

1.) Südöstliche Erweiterungsfläche zwischen genehmigter Abgrabung und K 16<br />

Der regionalplanerische Puffer zum Siedlungsgebiet Hilfarth sowie die<br />

Herausnahme der insbesondere aus Sicht des Landschaftsbildes, der<br />

Erholungsvorsorge, des Bodenschutzes und des Lebensraumschutzes<br />

wertvollen Bereiche längs des Mirbaches bewirken im Südosten des<br />

Vorhabengebietes eine Reduzierung von ca. 25 ha (gesamte südöstliche<br />

Erweiterungsfläche).<br />

2.) Süd- und westliche Erweiterungsbereiche längs der Wurm und des Linnicher<br />

Mühlenteich<br />

– 71 –

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