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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Mirbachs im Bereich der genehmigten Abgrabung bis auf Höhe des Panzergrabens<br />

sowie der Eingriff in den natürlichen Untergrund und der Verlust an gewachsenem<br />

Boden einher gehen. Darüber hinaus gehen durch die nach Süden hin fortschreitende<br />

Inanspruchnahme der Flächen potentiell wertvolle natürliche Retentionsräume der<br />

Wurm dauerhaft verloren.<br />

Entsprechend der Genehmigung der Abgrabung wird sich auch die Rekultivierung der<br />

abgegrabenen Bereiche fortsetzen. Dabei werden neben der Gestaltung des<br />

Abgrabungssees auch die Eingrünung der Rand- und Böschungsbereiche erfolgen.<br />

Gemäß des genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplans würde (im Gegensatz zu<br />

der Planung für die Erweiterung) ein Großteil der Abgrabung als See gestaltet.<br />

Nach dem Abbauende und der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen kann sich der<br />

grundwassergespeiste Abgrabungssee zu einem Biotop mit vielfältigen Lebensräumen<br />

für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickeln. Damit regeneriert sich nicht nur die<br />

ökologische Qualität des Bereiches, sondern auch das Landschaftsbild wird nach<br />

Beendigung der visuellen Störungen wieder an Qualität gewinnen. Möglicherweise<br />

werden Freizeit-Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Sees umgesetzt, die darüber<br />

hinaus eine verbesserte Erholungseignung erzielen.<br />

Auf den hier überplanten Erweiterungsflächen in Richtung Südosten und in Richtung<br />

Nordwesten ist ohne Verwirklichung des Vorhabens „Erweiterung BSAB Kaphof“<br />

weiterhin mit einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Jedoch ist<br />

anzunehmen, dass Bereiche längs der Gewässer Linnicher Mühlenteich und Mirbach zur<br />

Aufwertung des Biotopverbundes im Niederungsbereich von Rur und Wurm z.B. im<br />

Rahmen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im<br />

Rahmen der Aufwertung von natürlichen Retentionsräumen oder von anderweitigen<br />

Kompensationsmaßnahmen naturnah entwickelt werden, da diese Bereiche ein hohes<br />

ökologisches Potential besitzen und sich für Aufwertungsmaßnahmen besonders eignen.<br />

Anderweitige bauliche Entwicklungen im Vorhabensbereich werden derzeit nicht<br />

angenommen, da keine Informationen über diesbezügliche Planungen bekannt sind.<br />

2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />

In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für die vorgesehene<br />

Regionalplanänderung, d.h. für die Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />

ermittelt. Umweltauswirkungen, die durch die genehmigte Abgrabung bzw. eine<br />

geringfügige Erweiterungen der genehmigten Kiesabgrabung innerhalb des bestehenden<br />

BSAB ausgelöst werden könnten, bleiben für diesen Umweltbericht unberücksichtigt.<br />

Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />

dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />

Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />

auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />

Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />

Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />

Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens dahingehend beschrieben und bewertet.<br />

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