Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Mirbachs im Bereich der genehmigten Abgrabung bis auf Höhe des Panzergrabens<br />
sowie der Eingriff in den natürlichen Untergrund und der Verlust an gewachsenem<br />
Boden einher gehen. Darüber hinaus gehen durch die nach Süden hin fortschreitende<br />
Inanspruchnahme der Flächen potentiell wertvolle natürliche Retentionsräume der<br />
Wurm dauerhaft verloren.<br />
Entsprechend der Genehmigung der Abgrabung wird sich auch die Rekultivierung der<br />
abgegrabenen Bereiche fortsetzen. Dabei werden neben der Gestaltung des<br />
Abgrabungssees auch die Eingrünung der Rand- und Böschungsbereiche erfolgen.<br />
Gemäß des genehmigten Landschaftspflegerischen Begleitplans würde (im Gegensatz zu<br />
der Planung für die Erweiterung) ein Großteil der Abgrabung als See gestaltet.<br />
Nach dem Abbauende und der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen kann sich der<br />
grundwassergespeiste Abgrabungssee zu einem Biotop mit vielfältigen Lebensräumen<br />
für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickeln. Damit regeneriert sich nicht nur die<br />
ökologische Qualität des Bereiches, sondern auch das Landschaftsbild wird nach<br />
Beendigung der visuellen Störungen wieder an Qualität gewinnen. Möglicherweise<br />
werden Freizeit-Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld des Sees umgesetzt, die darüber<br />
hinaus eine verbesserte Erholungseignung erzielen.<br />
Auf den hier überplanten Erweiterungsflächen in Richtung Südosten und in Richtung<br />
Nordwesten ist ohne Verwirklichung des Vorhabens „Erweiterung BSAB Kaphof“<br />
weiterhin mit einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Jedoch ist<br />
anzunehmen, dass Bereiche längs der Gewässer Linnicher Mühlenteich und Mirbach zur<br />
Aufwertung des Biotopverbundes im Niederungsbereich von Rur und Wurm z.B. im<br />
Rahmen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, im<br />
Rahmen der Aufwertung von natürlichen Retentionsräumen oder von anderweitigen<br />
Kompensationsmaßnahmen naturnah entwickelt werden, da diese Bereiche ein hohes<br />
ökologisches Potential besitzen und sich für Aufwertungsmaßnahmen besonders eignen.<br />
Anderweitige bauliche Entwicklungen im Vorhabensbereich werden derzeit nicht<br />
angenommen, da keine Informationen über diesbezügliche Planungen bekannt sind.<br />
2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen<br />
In der Folge werden die erheblichen Umweltauswirkungen für die vorgesehene<br />
Regionalplanänderung, d.h. für die Erweiterung des BSAB Hückelhoven-Kaphof<br />
ermittelt. Umweltauswirkungen, die durch die genehmigte Abgrabung bzw. eine<br />
geringfügige Erweiterungen der genehmigten Kiesabgrabung innerhalb des bestehenden<br />
BSAB ausgelöst werden könnten, bleiben für diesen Umweltbericht unberücksichtigt.<br />
Dabei sind die vom Planungsvorhaben voraussichtlich ausgehenden Wirkungen<br />
dahingehend zu betrachten, in welchem Maße diese bei den einzelnen<br />
Umweltschutzgütern zu Veränderungen führen könnten. Wirkungen werden dabei als<br />
auslösende Faktoren verstanden, die beim Auftreffen auf die Schutzgüter oder<br />
Nutzungen zu weitergehenden Folgen führen können (Ursache-Wirkung-<br />
Zusammenhang). Wie in den rechtlichen Vorgaben gefordert, werden die<br />
Umweltauswirkungen des Planungsvorhabens dahingehend beschrieben und bewertet.<br />
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