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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Veränderungen werden dauerhafte Umgestaltungen des Landschaftsbildes bedingt.<br />

Naturräumlich typische landschaftliche Erscheinungsformen können dauerhaft überprägt<br />

werden. Damit werden wiederum wesentliche wert bestimmende Elemente für die<br />

Erholungseignung und die Qualität des Wohn- und Lebensstandortes beeinträchtigt.<br />

Kulturgüter<br />

Kulturgüter wie Bau- und Bodendenkmäler oder schützenswerte Teile der<br />

Kulturlandschaft können durch die Flächeninanspruchnahme geschädigt sowie teilweise<br />

oder vollständig zerstört werden. Dabei sind sowohl unmittelbare Schäden an<br />

entsprechenden Objekten als auch Folgeschäden (etwa durch Emissionen oder<br />

Grundwasserabsenkung) denkbar. Bodendenkmalschutzwürdige Bodensubstanz könnte<br />

zerstört oder beeinträchtigt werden.<br />

2.4 Bewertungskriterien<br />

Neben der Beschreibung von voraussichtlichen Wirkungen der Planung sind für eine<br />

transparente Bewertung auch die maßgeblichen Bewertungskriterien darzulegen. Eine<br />

Übersicht ist der folgenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen:<br />

Die Unterscheidung in rechtliche und sonstige fachliche Grundlagen berücksichtigt die<br />

in Kapitel 1.5.1 vorgenommene Systematisierung der Planungsgrundlagen. Zu beachten<br />

ist dabei, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu Ausschlusswirkungen bestimmter<br />

Planungen führen können.<br />

Schutzgut rechtl.<br />

Grundlagen<br />

Mensch<br />

- Wohnen<br />

- Erholung<br />

Tiere, Pflanzen/<br />

biolog. Vielfalt<br />

LSG,<br />

BImSchG<br />

BNatSchG,<br />

LG NW,<br />

LFoG NW,<br />

VSch-RL,<br />

FFH-RL,<br />

sonstige fachl.<br />

Grundlagen<br />

ROG, LEP,<br />

Regionalplan,<br />

Abstandserlass<br />

NRW<br />

ROG, LEP, Regionalplan,Biotopkataster<br />

NW,<br />

Entwurf<br />

Landschaftsplan<br />

– 61 –<br />

Bewertungskriterien / mögliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

• Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen<br />

durch abbaubedingten<br />

•<br />

Lärm, Staub, Verkehr (auch bei Erfüllung der<br />

gesetzl. Grenzwerte),<br />

Art, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung<br />

der Erholungseignung durch<br />

abbaubedingten Lärm, Staub und Verkehr,<br />

• visuelle Belastung der Erholungssuchenden<br />

und ortsansässigen Bevölkerung durch<br />

•<br />

Veränderung des Landschaftsbildes,<br />

Barrierewirkungen.<br />

• Verringerung/Verlust der Lebensräume<br />

von Tieren + Pflanzen,<br />

• Beeinträchtigung/Störung streng<br />

geschützter Arten im Untersuchungsraum<br />

bzw. Verlust ihrer Lebensräume im

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