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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

Die Wirkungen von Abgrabungen auf das Wohn- und Lebensumfeld der örtlichen<br />

Bevölkerung erstrecken sich insbesondere auf die zu erwartenden Immissionen (Lärm,<br />

Staub etc.), die veränderten Standortfaktoren sowie den dauerhaften Verlust oder die<br />

Beeinträchtigung der Landschaftsqualität. Diese Wirkungen sind dabei auch<br />

entscheidend für die überregionale Erholungseignung eines Raumes.<br />

Bei der laufenden Abgrabung ist davon auszugehen, dass sich sowohl der Betrieb als<br />

auch der Abtransport der Materialien im Rahmen der Genehmigungen durchgeführt<br />

werden, d.h. die geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.<br />

Da für das Vorhaben aus ökonomischen Gründen und mittels modernerer<br />

Abbautechniken auch eine Erhöhung der Gewinnungsmengen bzw. Transportmengen<br />

und den damit verbunden Immissionsmengen denkbar ist, ist neben der Fortführung des<br />

aktuellen Belastungsniveaus auch eine gewisse Verstärkung der Belastungen denkbar.<br />

Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />

Das Abgrabungsvorhaben bedingt unvermeidbar die Beseitigung vorhandener<br />

ortstypischer Biotopgefüge (Flächen- und Vegetationsverlust). Dies führt während des<br />

Abbauprozesses zu einer erheblich gestörten Landschaftsstruktur mit einem speziellen<br />

Biotopgefüge und hinterlässt – in Abhängigkeit der umgesetzten<br />

Rekultivierungsmaßnahmen – eine "neue Landschaft" mit einem stark veränderten<br />

Biotopgefüge.<br />

Der Einfluss auf die Flora und Fauna der unmittelbaren Umgebung hängt eng von den<br />

durch die Sand- und Kiesgewinnung hervorgerufenen Einflüssen auf die ökologischen<br />

Ausgangsbedingungen (Boden, Wasser, Klima) und die hervorgerufenen Störungen<br />

(Staub- und Lärmimmissionen, visuelle Beunruhigungen) ab.<br />

Die Fauna eines Areals ist in ihrer Zusammensetzung und Ausprägung unmittelbar von<br />

den jeweiligen Landschaftssituationen, der Art und Intensität der Landnutzung sowie der<br />

Vegetationsausstattung abhängig. In Abhängigkeit der zu deren Verbreitung<br />

erforderlichen Arealgrößen und der unterschiedlichen Einnischung der verschiedenen<br />

Faunenbereiche in die Landschaft ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. So<br />

können Tierarten mit einem größeren Mindestaktionsraum durch die nachhaltige<br />

Veränderung eines Teiles ihres Lebensraumes dauerhaft aus einem Areal verdrängt<br />

werden, obwohl sie am konkreten Eingriffsort z.B. keinen Brutplatz haben.<br />

Demgegenüber kann für Arten mit geringerem Aktionsraum der Eingriff zwar<br />

unmittelbar den Verlust eines konkreten Fortpflanzungsortes bedeuten, durch eine in<br />

unmittelbar angrenzenden Bereichen verbleibende ähnliche Landschaftssituation muss<br />

der Fortbestand der Art in diesem Areal jedoch keineswegs gefährdet sein.<br />

Boden<br />

Zwangsläufig muss zur Durchführung einer Sand- und Kiesgewinnung der gewachsene<br />

Oberboden am Ort beseitigt werden. Über den Verlust an natürlich gewachsenem Boden<br />

resultieren daraus Beeinträchtigungspotentiale für die Qualität des Bodens aufgrund von<br />

Umlagerungen, Transport etc.. Die Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage,<br />

– 59 –

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