Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Die Wirkungen von Abgrabungen auf das Wohn- und Lebensumfeld der örtlichen<br />
Bevölkerung erstrecken sich insbesondere auf die zu erwartenden Immissionen (Lärm,<br />
Staub etc.), die veränderten Standortfaktoren sowie den dauerhaften Verlust oder die<br />
Beeinträchtigung der Landschaftsqualität. Diese Wirkungen sind dabei auch<br />
entscheidend für die überregionale Erholungseignung eines Raumes.<br />
Bei der laufenden Abgrabung ist davon auszugehen, dass sich sowohl der Betrieb als<br />
auch der Abtransport der Materialien im Rahmen der Genehmigungen durchgeführt<br />
werden, d.h. die geltenden immissionsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.<br />
Da für das Vorhaben aus ökonomischen Gründen und mittels modernerer<br />
Abbautechniken auch eine Erhöhung der Gewinnungsmengen bzw. Transportmengen<br />
und den damit verbunden Immissionsmengen denkbar ist, ist neben der Fortführung des<br />
aktuellen Belastungsniveaus auch eine gewisse Verstärkung der Belastungen denkbar.<br />
Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt<br />
Das Abgrabungsvorhaben bedingt unvermeidbar die Beseitigung vorhandener<br />
ortstypischer Biotopgefüge (Flächen- und Vegetationsverlust). Dies führt während des<br />
Abbauprozesses zu einer erheblich gestörten Landschaftsstruktur mit einem speziellen<br />
Biotopgefüge und hinterlässt – in Abhängigkeit der umgesetzten<br />
Rekultivierungsmaßnahmen – eine "neue Landschaft" mit einem stark veränderten<br />
Biotopgefüge.<br />
Der Einfluss auf die Flora und Fauna der unmittelbaren Umgebung hängt eng von den<br />
durch die Sand- und Kiesgewinnung hervorgerufenen Einflüssen auf die ökologischen<br />
Ausgangsbedingungen (Boden, Wasser, Klima) und die hervorgerufenen Störungen<br />
(Staub- und Lärmimmissionen, visuelle Beunruhigungen) ab.<br />
Die Fauna eines Areals ist in ihrer Zusammensetzung und Ausprägung unmittelbar von<br />
den jeweiligen Landschaftssituationen, der Art und Intensität der Landnutzung sowie der<br />
Vegetationsausstattung abhängig. In Abhängigkeit der zu deren Verbreitung<br />
erforderlichen Arealgrößen und der unterschiedlichen Einnischung der verschiedenen<br />
Faunenbereiche in die Landschaft ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. So<br />
können Tierarten mit einem größeren Mindestaktionsraum durch die nachhaltige<br />
Veränderung eines Teiles ihres Lebensraumes dauerhaft aus einem Areal verdrängt<br />
werden, obwohl sie am konkreten Eingriffsort z.B. keinen Brutplatz haben.<br />
Demgegenüber kann für Arten mit geringerem Aktionsraum der Eingriff zwar<br />
unmittelbar den Verlust eines konkreten Fortpflanzungsortes bedeuten, durch eine in<br />
unmittelbar angrenzenden Bereichen verbleibende ähnliche Landschaftssituation muss<br />
der Fortbestand der Art in diesem Areal jedoch keineswegs gefährdet sein.<br />
Boden<br />
Zwangsläufig muss zur Durchführung einer Sand- und Kiesgewinnung der gewachsene<br />
Oberboden am Ort beseitigt werden. Über den Verlust an natürlich gewachsenem Boden<br />
resultieren daraus Beeinträchtigungspotentiale für die Qualität des Bodens aufgrund von<br />
Umlagerungen, Transport etc.. Die Nutzbarkeit des Bodens als Produktionsgrundlage,<br />
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