Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />
12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />
oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />
Stadt Hückelhoven –<br />
Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />
Im Entwurf des Landschaftsplanes „Baaler Riedelland und Obere Rurniederung“ wird<br />
es mit der Nummer L 2.2-3 „Obere Rurniederung“ bezeichnet.<br />
In der Schutzverordnung wird das LSG wie folgt beschrieben (Auszüge):<br />
Charakter und Schutzzweck der Gebiete:<br />
Der Charakter der Gebiete wird zum Teil durch den geomorphologischen<br />
Formenreichtum geprägt. Durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung<br />
entstand das vorherrschende offene Landschaftsbild; hervorzuheben sind die größeren<br />
Fließgewässersysteme von Rur und Wurm mit ihren Nebengewässern als<br />
Hauptleitlinien des Biotopverbundes. Schutzwürdig sind auch die zahlreichen<br />
Trockenrinnen und -täler sowie die strukturreichen Ortsrandlagen. Die Waldbereiche<br />
bilden in dem ansonsten waldarmen Kreis Heinsberg die Grundlage für das ruhige<br />
Natur- und Landschaftserleben. Sie haben darüber hinaus hohe Bedeutung für den<br />
Naturhaushalt.<br />
Die Unterschutzstellung erfolgt:<br />
a) gemäß § 21 Buchstabe a) Landschaftsgesetz (LG) zur Erhaltung, Entwicklung<br />
und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />
sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der<br />
Naturgüter, insbesondere<br />
- Zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente, wie Feldgehölze,<br />
Hecken, Baumreihen und Saumbiotope;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Streuobstwiesen;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung strukturierter Grünlandbereiche,<br />
der Fluss- und Bachauen, Gräben und Uferbereiche als Lebensraum<br />
sowie aufgrund der hohen Bedeutung für den Biotopverbund;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandbewirtschaftung in<br />
den Auenbereichen;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Fließgewässer mit<br />
naturnaher Ufervegetation;<br />
- zur Erhaltung der vorhandenen Waldbereiche wegen der hohen<br />
Bedeutung für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt;<br />
- zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden, insbesondere der Böden mit<br />
extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der bodenständigen Laubwälder;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandflächen und<br />
Gehölzbestände in einer strukturarmen, stark ackerbaulich genutzten<br />
Landschaft;<br />
- zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiv genutzter<br />
Grünlandflächen an Ortsrändern sowie im räumlichen Zusammenhang<br />
mit Niederungsbereichen, die von landesweiter Bedeutung für den<br />
Biotopverbund sind;<br />
- zur Erhaltung der geomorphologisch kennzeichnenden Steilwände,<br />
Hänge und Hangkanten, insbesondere im Bereich der ehemaligen<br />
Trockenrinnen und Trockentäler;<br />
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