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Tagesordnungspunkt 10-1 - Bezirksregierung Köln

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Köln</strong> Juni 2011<br />

12. Regionalplanänderung – Erweiterung des Bereiches für die Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) Hückelhoven-Kaphof,<br />

Stadt Hückelhoven –<br />

Schutzgut Konfliktstufe<br />

Mensch,<br />

sehr<br />

(Wohnumfeld, hoch<br />

Erholung)<br />

Flora, Fauna,<br />

biologische Vielfalt<br />

Anlage 2 – UMWELTBERICHT<br />

sehr<br />

hoch<br />

Boden sehr<br />

hoch<br />

Beschreibung des Konfliktpotenzials<br />

• verstärkte visuelle Beeinträchtigungen des<br />

Wohnumfeldes und der Erholungsräume für die<br />

Bevölkerung von Hückelhoven-Hilfarth und Heinsberg-<br />

Porselen durch geplante räumliche Ausdehnung, bauliche<br />

Anlagen, technische Ausstattung (Bagger) sowie temporäre<br />

und dauerhafte Überformungen des Charakters und der<br />

Bestandteile der Niederungslandschaft zwischen Rur und<br />

Wurm,<br />

Erhöhung bzw. zeitliche Streckung der Staub- und<br />

Lärmimmissionen im Wohnumfeld von Hückelhoven-Hilfarth,<br />

dabei wird im südöstlichen Vorhabenbereich der durch die<br />

Regionalplanung angestrebte Vorsorgewert von 500 m und der<br />

gemäß Abstandserlass gesetzlich geregelte Grenzwert von 300<br />

m unterschritten.<br />

• Verlust von Biotopstrukturen (Mirbach, Feldgehölze u.a.)<br />

mit wichtigen Lebensraumfunktionen für zahlreiche<br />

verschiedene Arten (Vögel, Fledermäuse, Libellen,<br />

Heuschrecken u.a.);<br />

• Verschlechterung der Standortfunktionen der<br />

benachbarten schützenswerten Gewässerbiotope (Linnicher<br />

Mühlenteich, Wurm) durch Störungen, Barrierewirkungen,<br />

Veränderung des Kleinklimas, Emissionen, bereichsweise<br />

Absenkungen des Schichtenwassers,<br />

• möglicherweise Verlust oder Störung von genutzten oder<br />

potentiell nutzbaren Habitatstrukturen (Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten) oder Flug- und Wanderkorridore der streng<br />

oder besonders geschützten Arten gemäß FFH-RL, Anh. II<br />

und IV, VSch-RL, Art. 4 (2), Anh. I (z.B. Biber,<br />

Rauhautfledermaus, Nachtigall, Pirol),<br />

• ggf. Sicherstellung der (lokalen) Populationen der<br />

geschützten Arten durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) möglich<br />

(mögliche Rechtshindernisse wären im<br />

Genehmigungsverfahren noch zu prüfen),<br />

Inanspruchnahme von vernetzten Niederungsbereichen mit der<br />

Folge der Reduzierung, Beeinträchtigung der landesweit<br />

herausragend bedeutenden Biotopverbundfläche.<br />

• Verlust von natürlichen Bodenfunktionen (u.a.<br />

Lebensraum-, Regelungs- und Pufferfunktionen) im<br />

gesamten Abgrabungsbereich und zum Teil mit besonderer<br />

Eignung (gemäß Fachbeitrag des GD NRW: besonders<br />

schützenswerte Böden hinsichtlich Regelungs- und<br />

Pufferfunktion im nördlichen Erweiterungsbereich sowie<br />

sehr schützenswerte Böden hinsichtlich Lebensraumfunktion<br />

im südlichen Erweiterungsbereich am Mirbach),<br />

Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche mit zum Teil<br />

besonderer Qualität (besonders schutzwürdige Böden).<br />

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